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Nhi Duong

Das Schweizer Vorsorgesystem – einfach erklärt.

By | 2022

Das Schweizer Vorsorgesystem – einfach erklärt.

Das Drei-Säulen-System zählt zu den Grundwerten der Schweiz. Es garantiert uns Stabilität und soziale Sicherheit. Individuell betrachtet, ermöglicht es den Menschen der Schweiz auch im hohen Alter finanzielle Zuversicht und Selbstbestimmung. Obwohl wir jeden Monat Vorsorgebeiträge leisten, ist vielen noch unklar, wie unser Vorsorgesystem in der Schweiz überhaupt funktioniert. Durch dieses Unwissen können finanzielle Lücken entstehen, die unangenehme Folgen mit sich tragen. In der Schweiz besteht unser Vorsorgesystem aus 3 Säulen: Die staatliche, berufliche und private Vorsorge. Die Stabilität des schweizerischen Vorsorgesystems und seine Leistungsfähigkeit werden im internationalen Vergleich als vorbildlich angesehen. Der Grund für die Qualität unseres Rentensystems liegt im ausgewogenen Zusammenspiel von Sozialversicherungen und privaten Vorsorgelösungen.

Das Vorsorgesystem basiert auf dem 3 Säulen-Prinzip:

1. Säule: Staatliche Vorsorge

Die 1. Säule ist das Fundament für das 3 Säulen System mit dem Ziel, die Existenz von Rentner/innen, Invaliden und Hinterbliebenen finanziell abzusichern. Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) dient als eigene Existenzsicherung im Alter oder beim Tod des Versorgers, oder der Versorgerin in der Schweiz. Als Volksversicherung ist die AHV für alle obligatorisch. Die Invalidenversicherung (IV) sichert die Existenzgrundlage bei Erwerbsunfähigkeit. Dazu kommen noch Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. Anspruchsberechtigt sind alle Schweizer Bürger, sowie in der Schweiz wohnhafte oder erwerbstätige Ausländer oder Staatenlose.

2. Säule: Berufliche Vorsorge

In der 2. Säule wird zwischen der obligatorischen (Säule 2a) und der überobligatorischen beruflichen Vorsorge (Säule 2b) unterschieden. Bei der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird das gesetzliche Minimum abgedeckt, während bei der überobligatorischen beruflichen Vorsorge mehr als nur die gesetzlichen Minimalleistungen erbracht werden. Zusammen mit der 1. Säule soll die 2. Säule dafür sorgen, dass der gewohnte Lebensstandard auch nach der Pensionierung gesichert wird. Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer mit einem bestimmten AHV-pflichtigen Jahreslohn versichert und gleichzeitig auch beitragspflichtig. Wer nicht berufstätig ist, sollte eine private Vorsorge aufbauen und in Produkte wie eine 3a Säule investieren. Nach der Pensionierung decken die 1. und die 2. Säule etwa 60 % des letzten Lohnes ab. Oft reicht das aber nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard weiterzuführen – und es entsteht eine Vorsorgelücke. Diese kann jedoch mit der 3a Säule geschlossen werden.

3. Säule: Private Vorsorge

Damit auch im Alter der gewohnte Lebensstil fortgesetzt werden kann, muss schon in jüngeren Jahren über eine private Vorsorge nachgedacht werden. Hier kommt die 3. Säule ins Spiel, welches sich in die gebundene Vorsorge (Säule 3a) sowie in die freie Vorsorge (Säule 3b) einteilen lässt. Eine Vorsorgelösung, mit der sich eine nachweisliche Vorsorgelücke gut schliessen lässt. Anders als bei der gebundenen Vorsorge, deren Auszahlung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, gelten bei der freien Vorsorge keinerlei gesetzliche Beschränkungen. Hier können Sie selbst bestimmen wie flexibel Ihre Gelder verfügbar sind. Der grosse Vorteil bei der gebundenen Vorsorge: In der Steuererklärung kann die Einzahlungen vollumfänglich vom Einkommen abgezogen werden, daher macht eine jährliche Einzahlung durchaus Sinn. Das investierte Geld kann dann frühestens fünf Jahre vor dem Erreichen des AHV-Rentenalters bezogen werden. Ausnahmen gibt es beispielsweise beim Erwerb von einem Eigenheim oder wenn man sich selbstständig macht.

Für ein erstes, kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch kontaktieren Sie uns unverbindlich per Mail (kontaktanfrage@vpz.ch) oder rufen Sie unsere kostenlose VPZ Hotline unter 0800 822 288 an, um direkt einen Termin mit Ihrem Beratungsspezialisten zu vereinbaren. Eine ganzheitliche Planung mit Weitsicht koordiniert Ihre Situation, deckt Optimierungsmöglichkeiten auf und bringt langfristigen Erfolg.

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Wohneigentumserwerb in der Schweiz.

Erwerb von Wohneigentum in der Schweiz.

By | 2022

Wohneigentumserwerb in der Schweiz.

Die Nachfrage nach Wohneigentum nimmt stetig zu und gleichzeitig steigen die Immobilienpreise seit über zehn Jahren viel stärker als die Einkommen. Im städtischen Umfeld kann sich kaum mehr jemand ein Einfamilienhaus leisten. Darum ist es bei der Finanzierung umso bedeutsamer, die zahlreichen Anbieter und deren Berechnungsmodelle zu vergleichen. Einige Anbieter sind gewillt, von den typischen Marktstandards abzuweichen und eine individuelle Sicht auf die finanzielle Situation der Käuferschaft einzunehmen. Es ist also wichtig, nicht nur die Hausbank, sondern auch Versicherungen, Pensionskassen und Anlagestiftungen in die Finanzierungssuche einzubinden.

Finanzierung

Grundsätzlich gilt, dass maximal 80 % des Kaufpreises einer Immobilie fremdfinanziert werden. Daher müssen mindestens 20 % der Kaufsumme als Eigenmittel selbst eingebracht werden. Zu den Eigenmitteln zählen unter anderem eigene Ersparnisse, Vorbezüge aus der 2. und 3. Säule, Erbvorbezüge und Schenkungen, Darlehen (langfristig, zinslos, nicht rückzahlungspflichtig) sowie eigenes Bauland oder eigenhändig durchgeführte Bauarbeiten. Es werden in der Regel 10 % Eigenmittel vorausgesetzt, welche effektiv aus dem Vermögen eingebracht werden und nicht aus der beruflichen Vorsorge stammen.

Üblicherweise wird die Hypothekarfinanzierung in eine 1. und eine 2. Hypothek gegliedert. Die 1. Hypothek beträgt dabei maximal 66 % des Kaufpreises. Liegt der Fremdfinanzierungsbedarf darüber, muss eine 2. Hypothek über den Restbetrag aufgenommen werden. Bei der 2. Hypothek wird vorausgesetzt, dass diese in regelmässigen Raten über einen Zeitraum von maximal 15 Jahren bis zum Erreichen des 65. Lebensjahres zurückbezahlt wird.

Bewertung von gebundenem Vorsorgeguthaben als Eigenmittel

Verpfändetes Guthaben aus der 2. Säule und 3. Säule unterliegt bei der Bewertung als Eigenmittel anderen Massstäben als wenn dieses vorbezogen wird. Dies kann zu erheblichen Unterschieden in der Anrechnung der verpfändeten Gelder führen. So kann es sein, dass in der Praxis Gelder aus der Beruflichen Vorsorge aufgrund allfälliger Ehejahre nur zu 45 % angerechnet werden.

Bei Säule 3a-Vorsorgegeldern gibt es Anbieter, die Kontoguthaben zu 90 % und Wertschriftenanlagen je nach Risiko zwischen 50 % und 90 % als Eigenmittel berücksichtigen. Beim Kontoguthaben wird jeweils der aktuelle Kontostand als Basis genommen, bei Lebensversicherungen hingegen stellt der aktuelle Rückkaufswert die Grundlage für die Berechnung dar. Der Rückkaufswert ist der angesparte Betrag, welcher bei einer frühzeitigen Auflösung der Versicherung ausbezahlt würde.

Für eine Hypothekarfinanzierung können auch Vermögenswerte der freien Vorsorge Säule 3b verpfändet werden. Die Massstäbe sind ähnlich wie bei den Säule 3a-Vorsorgegeldern: Kontoguthaben wird hier oftmals zu rund 95 % und Wertschriftenanlagen je nach Risiko zwischen 50 % und 90 % als Eigenmittel angerechnet, wobei viele Kreditinstitute darauf bestehen, dass diese verpfändeten Werte bei ihnen liegen.

Tragbarkeitsrechnung

Bei der Tragbarkeit wird berechnet, wie hoch die Belastung der laufenden Finanzierungskosten im Verhältnis zum Einkommen ist. Unter diese Kosten fallen die Hypothekarzinsen, allfällige Amortisationsraten sowie Unterhalts- und Nebenkosten der Liegenschaft. Hierbei ist wichtig zu wissen, dass bei der Tragbarkeitsberechnung nicht die aktuellen und tatsächlichen Hypothekarzinsen berücksichtigt werden, sondern kalkulatorische Hypothekarzinsen von üblicherweise 5 % angewendet werden. Für die Nebenkosten wird in der Praxis üblicherweise mit einem Pauschalbetrag von 0,7 % bis 1,0 % des Kaufpreises gerechnet.

Wie die Finanzierungsgesellschaften die Einkommenssituation einschätzen, kann sehr individuell ausfallen. Beispielsweise werden Einnahmen, welche nicht zum festen Gehalt zählen – wie erfolgsbedingte Bonuszahlungen und Provisionen oder Vermögenserträge – nicht immer gleich berücksichtigt. Zudem wird bei Kreditnehmern ab 50 Jahren oftmals bereits die Tragbarkeit im Alter berechnet, was bedeutet, dass die Anbieter das Renteneinkommen in die Berechnung einfliessen lassen.

Eine Hypothekarfinanzierung ist dann tragbar, wenn sämtliche Finanzierungskosten nicht mehr als einen Drittel des Brutto-/Renteneinkommens ausmachen.

Amortisationen

Sind Amortisationen zu leisten, können diese direkt oder indirekt getätigt werden, wobei die indirekte Amortisation die steuergünstigere Variante ist.

Direkte Amortisation
Mit der direkten Amortisation wird eine Hypothek in jährlichen Raten zurückbezahlt. Die Verschuldung des Kreditnehmers nimmt dadurch schrittweise ab. Die direkte Amortisation hat aber einen steuerlichen Nachteil: Weil die Schuldzinsen kontinuierlich sinken, verringert sich der vom steuerbaren Einkommen absetzbare Betrag. Mit anderen Worten: Die Steuerbelastung steigt mit jedem Jahr.

Indirekte Amortisation
Genau umgekehrt verhält es sich mit der indirekten Amortisation. Es handelt sich dabei um eine Amortisation mit Mitteln der gebundenen Vorsorge. Die Säule 3a wird dem Hypothekargläubiger verpfändet, der bei Fälligkeit der 2. Hypothek das akkumulierte Kapital erhält. Die Verschuldung bleibt bestehen und die Schuldzinsen können jedes Jahr in voller Höhe vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, genauso wie die Beiträge an die Säule 3a. Indirekte Amortisationen können auch über die Säule 3b getätigt werden. Bei Lebensversicherungen ist zu beachten, dass die Sparprämie dem Amortisationsbetrag entspricht – die gesamte Prämie besteht oftmals aus einem Spar- und einem Risikoteil.

Gebühren

Wenn ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung den Eigentümer wechselt, fallen Kosten an: Zum einen Notariats-/Grundbuchgebühren, zum anderen Gebühren für die Handänderung und die Errichtung eines Schuldbriefs.

Notariats-/Grundbuchkosten
Beim Erwerb von Wohneigentum ist ein öffentlich beurkundeter Kaufvertrag erforderlich, damit der nötige Eintrag im Grundbuchamt vorgenommen wird. Notariats-/Grundbuchkosten werden vom zuständigen Grundbuchamt für die Vertragserstellung und -prüfung sowie Anpassungen und Eintragung im Grundbuch erhoben. In der Regel werden diese Kosten gleichmässig zwischen dem Käufer und dem Verkäufer aufgeteilt.

Die Notariatsgebühren variieren je nach Kanton und bewegen sich im Allgemeinen zwischen 0,1 % und 0,5 % des beurkundeten Kaufpreises.

Die Grundbuchgebühren variieren ebenfalls von Kanton zu Kanton. In den meisten Fällen ist dies ein Pauschalbetrag und in Ausnahmefällen wird die Anmeldung im Grundbuch nach Zeitaufwand berechnet. Je nach Kanton kommen Zusatzkosten zwischen 0,1 % und 0,5 % des beurkundeten Kaufpreises hinzu.

Gebühren Kaufvertrag Notariat
In wenigen Kantonen (z.B. Graubünden oder Glarus) wird der Kaufvertrag nicht direkt auf dem Grundbuchamt, sondern von einem privaten Notar beglaubigt. Dabei fallen Kosten für die Vertragserstellung sowie die Beurkundung und Einreichung beim Grundbuchamt an, welche normalerweise von Käufer und Verkäufer je zur Hälfte übernommen werden.

Handänderungssteuer
Eine weitere kantonale Abgabe ist die Handänderungssteuer. Diese wird bei jedem Eigentumswechsel oder jeder Übertragung der wirtschaftlichen Verfügungsgewalt über ein Grundstück erhoben und im Normalfall vom Käufer und Verkäufer je zur Hälfte beglichen. Die Handänderungssteuer wird nicht in jedem Kanton erhoben und in vielen betroffenen Kantonen gibt es derzeit politische Initiativen zur vollständigen Abschaffung der Steuer.

Schuldbrief
Ein Schuldbrief ist eine Sicherheit für die Bank, bei welcher der Hypothekarkredit für die Immobilie aufgenommen wird. Besteht noch kein Schuldbrief, muss dieser errichtet werden. Für die Errichtung fallen Kosten in der Höhe von 0,1 % bis 0,3 % des Kreditbetrags an und werden vom Käufer beglichen. Besteht auf der gekauften Liegenschaft bereits ein Schuldbrief, kann dieser übernommen und allenfalls angepasst werden.

Steuern

Einkommens- und Vermögenssteuer
Zur Festsetzung der Einkommens- und Vermögenssteuer erfolgt rund alle 10 Jahre eine Schätzung der Immobilie durch die zuständige Steuerbehörde. Für selbstbewohntes Wohneigentum muss dieser geschätzte Steuerwert als Vermögen deklariert werden. Zudem wird der Eigenmietwert berechnet, welcher als fiktives Einkommen versteuert werden muss. Der Eigenmietwert kann sich bei der Kantons- und Bundessteuer unterscheiden, da die Faktoren zur Berechnung kantonal unterschiedlich sind. In der jüngsten Vergangenheit gibt es immer wieder Vorstösse, die Eigenmietwertbesteuerung abzuschaffen.

Liegenschaftssteuer
Zusätzlich zum Vermögenssteuerwert erheben einige Kantone und Gemeinden eine Objektsteuer in Form der Liegenschafts- oder Grundsteuer. Diese Objektsteuer ist am Ort, wo sich die Liegenschaft befindet, geschuldet und ist grundsätzlich durch den Liegenschaftseigentümer zu begleichen. Als Objektsteuer wird der volle Wert des Grundstücks besteuert, wobei die Steuer proportional zum Wert des Grundstücks erhoben wird. Schulden können nicht in Abzug gebracht werden und die individuelle Leistungsfähigkeit des Eigentümers ist ebenfalls nicht massgebend.

Da die Erhebung einer derartigen Objektsteuer in der Kompetenz der Kantone liegt, sollten diverse kantonale und kommunale Unterschiede beachtet werden.

Grundstückgewinnsteuer
Eine weitere Objektsteuer ist die Grundstückgewinnsteuer, welche beim Verkauf eines Grundstücks fällig wird und vollumfänglich durch die Verkäuferschaft zu begleichen ist. Als Grundlage zur Berechnung dieser Steuer dient der Gewinn, welcher aus dem Liegenschaftsverkauf resultiert sowie der Haltedauer. Die Grundstückgewinnsteuer kann bereits während dem Verkaufsprozess beim zuständigen Steueramt provisorisch vorausberechnet werden. Wertvermehrende Investitionen und Kosten für den Verkauf – Immobilienmakler, Inserate, Handänderungssteuer, Grundbuchgebühren – können bei der Berechnung abgezogen werden. Wird beim Verkauf kein Gewinn erzielt, entfällt die Grundstückgewinnsteuer.

Werterhaltende und wertvermehrende Investitionen
Für Liegenschaftsbesitzer lohnt es sich, Investitionen im Voraus gut zu planen. Es wird zwischen wertvermehrenden und werterhaltenden Investitionen unterschieden, wobei werterhaltende Liegenschaftskosten steuerlich absetzbar sind. Wertvermehrende Investitionen sind bei der Berechnung der Einkommenssteuer nicht relevant, steigern jedoch den Wert der Liegenschaft und fliessen somit in die Berechnung der Grundstückgewinnsteuer ein.

Es empfiehlt sich, sämtliche Belege für einen allfälligen Immobilienverkauf aufzubewahren und die getätigten Investitionen für das Steueramt mit Vorher-Nachher-Bildern zu dokumentieren. Zudem ist beim Leistungsbeschrieb der Handwerker darauf zu achten, wie die Investitionen umschrieben werden.

Fazit
Bei der Vergabe von Hypotheken werden je nach Kreditinstitut verschiedene Parameter angewendet. Um das optimalste Finanzierungsmodell und die marktführenden Konditionen zu erlangen, ist es wichtig, frühzeitig einen bankenunabhängigen Finanzierungsvergleich zu erstellen.

Für ein erstes, kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch kontaktieren Sie uns unverbindlich per Mail (kontaktanfrage@vpz.ch) oder rufen Sie unsere kostenlose VPZ Hotline unter 0800 822 288 an, um direkt einen Termin mit Ihrem Beratungsspezialisten zu vereinbaren. Eine ganzheitliche Planung mit Weitsicht koordiniert Ihre Situation, deckt Optimierungsmöglichkeiten auf und bringt langfristigen Erfolg.

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Kapitalleistungssteuern aus der Vorsorge

Kapitalleistungen aus der Vorsorge steuerlich optimiert beziehen.

By | 2022

Kapitalleistungen aus der Vorsorge steuerlich optimiert beziehen.

Eines der wichtigsten Steuerplanungsinstrumente für natürliche Personen ist der Bezug von Kapitalleistungen aus der beruflichen Vorsorge. Dank eines speziellen Steuerregimes wird dieser Kapitalbezug auf Stufe Bund und Kanton gesondert von sonstigen Einkünften und mit einer vollen Jahressteuer besteuert. Ein steuerlich privilegierter Bezug dieser Vorsorgegelder ist jedoch nur möglich, wenn die Auszahlung im Vorsorgefall oder wegen eines steuerlich gleichgestellten Ereignisses erfolgt.

Das Erreichen des AHV-Rentenalters, ein Todesfall oder Invalidität – all das sind klassische Vorsorgefälle. Kapitalleistungen aus der beruflichen Vorsorge lassen sich ausserdem in Ausnahmefällen vorbeziehen: beim Erwerb von Wohneigentum, der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder beim endgültigen Verlassen der Schweiz.

Ob Sie Leistungen aus Pensionskassen, Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtungen beziehen: Es gilt das sogenannte Fälligkeitsprinzip. In anderen Worten: Die Kapitalleistung aus der beruflichen Vorsorge wird zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Leistung besteuert. Normalerweise fällt diese mit dem Erreichen des AHV-Rentenalters zusammen. Reglementarische Bestimmungen der Vorsorgeeinrichtungen können hiervon aber abweichen.

Steuerprivilegien bei der Bundessteuer
Kapitalleistungen aus der Vorsorge profitieren auf Stufe der direkten Bundessteuer von einem privilegierten Steuerregime. Zum einen bricht eine separate Jahressteuerveranlagung der Kapitalleistung die Progression. Zum anderen kommt ein Sondertarif von einem Fünftel des Normaltarifs zum Zug, der den ermittelten Steuerbetrag um 80 % reduziert.

Erfolgen innerhalb einer Steuerperiode mehrere Kapitalbezüge aus verschiedenen Vorsorgewerken oder werden innerhalb des Steuerjahres mehrere Kapitalleistungen an die Ehegatten entrichtet, so werden diese bei der direkten Bundessteuer zusammengerechnet und einer gemeinsamen Jahressteuer unterstellt.

Kantonale Unterschiede
Auch die Kantone besteuern Kapitalleistungen aus der Vorsorge gesondert und mit einer vollen Jahressteuer. Doch die tariflichen Ausgestaltungen und Besteuerungsmodalitäten sind autonom und sehr unterschiedlich geregelt. Während einige Kantone – ähnlich der direkten Bundessteuer – Spezialtarife vorsehen, reduzieren andere Kantone zur Entlastung das satzbestimmende Einkommen. Sie gestalten spezielle progressive oder auch lineare Tarife oder rechnen die Kapitalleistung in eine jährliche Leistung um. Auch die Frage, ob mehrere bezogene Kapitalleistungen innerhalb einer Steuerperiode wie bei der direkten Bundessteuer zusammenzurechnen sind oder nicht, wird kantonal unterschiedlich beantwortet.

Folgende Massnahmen bieten sich an, um das daraus resultierende grosse Steuerplanungspotenzial zu nutzen:

Wohnsitzwechsel
Kapitalleistungen aus der beruflichen Vorsorge werden nach dem Fälligkeitsprinzip grundsätzlich in dem Kanton besteuert, in dem Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Leistung Ihren Wohnsitz haben. Steuerlich motivierte Wohnsitzverlegungen kurz vor der Fälligkeit sind daher nicht unüblich. Sie müssen aber wohlüberlegt sein und auch tatsächlich gelebt werden. Denn Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit sind zu belegen. Der Wegzugskanton wird in der Regel ein grosses Augenmerk darauflegen, ob Sie den steuerlichen Wohnsitz tatsächlich aufgegeben und Ihren Lebensmittelpunkt auch wirklich verlegt haben. Eine Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes nur für kurze Zeit – eventuell sogar unter Beibehaltung des bisherigen Wohnsitzes – genügt nicht. Im Gegenteil: Häufig wird der bisherige Wohnsitzkanton die Besteuerung der Kapitalleistung mangels tatsächlicher nachhaltiger Wohnsitzverlegung für sich beanspruchen.

Gestaffelter Bezug von Kapitalleistungen bei Teilpensionierung
Die Teilpensionierung ist im geltenden Vorsorgerecht nicht ausdrücklich geregelt. In der Praxis ist sie jedoch – sofern reglementarisch vorgesehen – ab dem 58. Altersjahr zugelassen. Steuerlich ist die Behandlung von gestaffelten Kapitalbezügen im Rahmen einer Teilpensionierung nicht ganz unproblematisch und sollte vorab steuerlich geprüft werden.

So fordern alle Kantone bei teilpensionierungsbedingten, gestaffelten Kapitalbezügen einerseits eine massgebliche, dauerhafte Reduktion des Beschäftigungsgrades. Diese geht mit einer entsprechenden Lohnreduktion einher. Andererseits muss der Bezug von Altersleistungen der Beschäftigungsreduktion entsprechen. Auch müssen die Teilpensionierung und ihre Voraussetzungen im Reglement verankert sein. Grosse Unterschiede in den kantonalen Steuerpraxen bestehen zum einen im Hinblick auf die steuerlich zulässige Anzahl von Kapitalbezügen und zum anderen bei der Mindestreduktionsquote der Beschäftigung. Falls Sie eine Teilpensionierung mit gestaffelten Kapitalbezügen ins Auge fassen, tun Sie gut daran, die Konformität der geplanten Teilpensionierung mit der kantonalen steuerlichen Praxis in Ihrem Wohnsitzkanton prüfen zu lassen. Eine Verletzung der Vorgaben der Teilpensionierung löst nämlich eine ordentliche Besteuerung der unrechtmässig bezogenen Kapitalleistungen aus, sofern gesetzes- oder reglementwidrige Auszahlungen nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Eine einheitliche gesetzliche Regelung zur Teilpensionierung soll mit der laufenden Reform der Altersvorsorge (Reformvorlage AHV 21) im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) aufgenommen werden. Dies dürfte zu einer begrüssenswerten Vereinheitlichung der kantonalen Steuerpraxen führen.

Gestaffelter Bezug von Kapitalleistungen bei mehreren Freizügigkeitsleistungen
Auch die Auszahlung von Vorsorgeguthaben eines Freizügigkeitskontos oder einer Freizügigkeitspolice werden auf Bundes- und Kantonsebene privilegiert besteuert. Beachten Sie in diesem Zusammenhang: Es ist zulässig, maximal zwei Freizügigkeitskonti bei zwei unterschiedlichen Freizügigkeitseinrichtungen zu führen, was einen gestaffelten, steuerlich optimierten Kapitalbezug dieser Guthaben ermöglicht. Die bestehenden Freizügigkeitsguthaben können frühestens fünf Jahre vor Erreichen des Rentenalters ordentlich ohne weitere Voraussetzungen ausbezahlt werden oder aber – unabhängig von einer Erwerbstätigkeit – bis fünf Jahre nach dem ordentlichen AHV-Rentenalter stehen gelassen werden. Die verschiedenen Freizügigkeitsleistungen können Sie somit in unterschiedlichen Steuerperioden und in steuerlich optimierter Abstimmung mit den sonstigen Kapitalleistungen beziehen.

Gestaffelter Bezug von Säule 3a-Guthaben
Falls Sie mehrere Säule 3a-Guthaben bei unterschiedlichen Vorsorgeeinrichtungen führen, besteht hier ebenfalls die Möglichkeit, einen steueroptimierten gestaffelten Kapitalbezug durchzuführen. Denn es erfolgt keine Zusammenrechnung der in verschiedenen Steuerperioden bei unterschiedlichen Säulen 3a-Vorsorgeeinrichtungen abgerufenen Kapitalleistungen.

Was Sie bereits heute tun können

Die Steuerprivilegien beim Bezug von Kapitalleistungen aus der Vorsorge sind attraktiv. Es lohnt sich, sich schon jetzt mit den vielseitigen Möglichkeiten zur Steueroptimierung auseinanderzusetzen und diese frühzeitig zu planen. Eine ganzheitliche Beratung hilft, einen Überblick zu erhalten und seine Optionen kennenzulernen.

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über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus weiterzuarbeiten

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Über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus weiterarbeiten.

Wir werden immer älter und fühlen uns auch nach dem Berufsleben noch fit, ausgeglichen und gesund. Manch einer träumt von einer Frühpensionierung, andere wollen nach dem ordentlichen Pensionierungsalter weiterarbeiten. Welches sind die finanziellen Folgen davon? Und was bedeutet das für Ihre Altersvorsorge?

Das ordentliche Rentenalter liegt für Frauen aktuell bei 64 Jahren, für Männer bei 65. Ab diesem Zeitpunkt werden die AHV-Rente sowie die Leistungen der Pensionskasse in Form eines Renten- und/oder eines Kapitalbezugs ausbezahlt. Wer auch nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters noch erwerbstätig bleibt, erzielt unter Umständen ein höheres steuerbares Einkommen. Dadurch könnten Sie in eine höhere Steuerprogression aufsteigen. Die Höhe Ihres steuerbaren Einkommens können Sie jedoch wesentlich beeinflussen, indem Sie beispielsweise die AHV-Rentenzahlungen aufschieben und weiterhin in eine steuerbegünstigte Säule 3a einzahlen.

Rentenaufschub 1. Säule (AHV)
Der Bezug der AHV-Rente lässt sich um mindestens 1 Jahr bis maximal 5 Jahre aufschieben, wobei sich die monatliche Rente mit jedem aufgeschobenen Jahr erhöht. So resultiert beispielsweise bei einem 5-Jahres-Aufschub eine Rentenerhöhung von 31,5 %. Beim Entscheid zum Rentenaufschub müssen Sie keine feste Aufschubdauer festlegen, was bedeutet, dass Sie während des Aufschubs die Altersrente nach freier Wahl abrufen und beziehen können. Der Aufschub muss jedoch bis spätestens ein Jahr nach Entstehung des ordentlichen Rentenanspruchs geltend gemacht werden.

Einzahlungen in die Säule 3a
Erwerbstätige Personen dürfen auch nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters weiterhin in eine steuerbegünstigte Säule 3a einzahlen. Erwerbstätige, welche weiterhin einer Pensionskasse angeschlossen sind, dürfen im Jahr 2022 den Maximalbetrag von CHF 6’883 einzahlen, Erwerbstätige, welche keiner Pensionskasse angehören, jährlich bis zu 20 % ihres Nettoeinkommens, jedoch höchstens CHF 34’416. Der grosse Vorteil: In der Steuererklärung dürfen Sie die Einzahlungen vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Altersvorsorge
Durch die Weiterbeschäftigung nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters können Sie Ihre Altersvorsorge auf verschiedene Arten optimieren. Einerseits kann die AHV-Rente aufgeschoben werden, was zu einer höheren Rente beim Bezug führt. Andererseits bauen Erwerbstätige, welche nach wie vor einer Pensionskasse angeschlossen sind, zusätzliches Kapital in der 2. Säule auf. Zu guter Letzt kann auch die private Säule mittels Beiträge in eine Säule 3a gestärkt werden. Ein schöner Nebeneffekt ist dabei die Senkung der jährlichen Steuerbelastung.

Die frühzeitige Vorbereitung lohnt sich
Persönliche Zielvorstellungen, individuelle Wünsche und Bedürfnisse sowie die damit verbundenen Fragestellungen sollten sinnvollerweise ab dem 50. Lebensjahr analysiert und beantwortet werden. Entscheidend ist eine ganzheitliche Auseinandersetzung, um optimal, sicher und mit einem guten Gefühl in die wohlverdiente Pension gehen zu können. Sei es nun früher oder später.

Für ein erstes, kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch kontaktieren Sie uns unverbindlich per Mail (kontaktanfrage@vpz.ch) oder rufen Sie unsere kostenlose VPZ Hotline unter 0800 822 288 an, um direkt einen Termin mit Ihrem Beratungsspezialisten zu vereinbaren. Eine ganzheitliche Planung mit Weitsicht koordiniert Ihre Situation, deckt Optimierungsmöglichkeiten auf und bringt langfristigen Erfolg.

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Wir wachsen – Herzlich Willkommen Marc Raschle.

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Wir wachsen – Herzlich Willkommen Marc Raschle.

Die tragenden Säulen unserer Unternehmung sind unsere Mitarbeitenden. Sie betreuen täglich unsere Kunden, entwickeln Vermögens-, Pensions- und Steuerplanungen und zeigen Optimierungspotenzial auf. Wir setzen alles daran, unsere Kunden mit bester Fachkompetenz in sämtlichen Beratungsbereichen unserer Dienstleistungen persönlich zu beraten. Um Ihnen, geschätzte Kundinnen und Kunden, auch in Zukunft den bestmöglichen Service bieten zu können, wird unser Team per 1. Februar 2022 verstärkt.

Wir freuen uns sehr, Ihnen Marc Raschle vorstellen zu dürfen:

VPZ Marc Raschle

Marc Raschle
Beratung und Projektplanung

Marc Raschle absolvierte seine kaufmännische Grundausbildung bei der Stadtverwaltung in St. Gallen und schloss diese mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis ab. Mit 22 Jahren stieg er in die Versicherungsbranche ein und legte somit den Grundstein für eine erfolgreiche Karriere bei der SWICA Gesundheitsorganisation. Während zwei Jahren betreute er Kunden in sämtlichen Versicherungsangelegenheiten und bildete sich zum Sozialversicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis weiter. Marc Raschle übernahm anschliessend die Leitung der Agentur in Herisau und war für die aktive Marktbearbeitung, die Kundenberatung und -gewinnung, die Förderung und das Coaching der Vertriebsmitarbeitenden sowie die Einhaltung vordefinierter Prozesse verantwortlich. In den vergangenen zwei Jahren eignete sich Marc Raschle fachspezifisches Wissen im Bereich der Finanzberatung an und schloss die Weiterbildungen zum Dipl. Finanzberater IAF erfolgreich ab. Um sein Fachwissen weiter zu vertiefen, besucht er aktuell die Weiterbildung zum Finanzplaner mit eidg. Fachausweis.

Wir begrüssen Marc Raschle ganz herzlich in unserem Team und wünschen ihm für seine Zukunft bei der Vermögens Planungs Zentrum AG viel Erfolg und Freude.

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Um unsere Vorsorgesituation besser verstehen und einschätzen zu können, ist das Verständnis der relevanten Kennzahlen essenziell. Doch hierfür benötigen wir Zeit und Wissen. Wir erklären Ihnen anhand eines Muster Pensionskassenausweises die wichtigsten Zahlen.

Lohndaten
Der gemeldete Jahreslohn kann mit dem Bruttoeinkommen auf Ihrem Lohnausweis gleichgestellt werden und entspricht somit dem AHV-pflichtigen Jahreslohn.

Der Koordinationsabzug in Höhe von 25’095 (Jahr 2022) wird vom gemeldeten Lohn abgezogen, da dieser Teil bereits durch die 1. Säule abgesichert ist. Entsprechend ergibt sich der versicherte Lohn.

Altersguthaben
Ihr Altersguthaben ist das Guthaben, welches bisher bei Ihrer Pensionskasse angespart wurde. Das Guthaben setzt sich aus eingebrachten Freizügigkeitsleistungen (von ehemaligen Arbeitgebern), die Altersgutschriften durch Sie und Ihren Arbeitgeber sowie den freiwillig getätigten Einkäufen und den entsprechenden Zinsen. Die jährliches Mindestverzinsung wird durch den Bundesrat festgelegt.

Voraussichtliche Leistungen im Alter
Die prognostizierten Leistungen im Alter sind das Kapital, das Sie bei der Pensionierung erhalten werden. Da viele Pensionskassen Ihren Versicherten eine frühzeitige Pensionierung ermöglichen, sind hier meistens mehrere Jahre ersichtlich. Je früher Sie sich pensionieren lassen, desto stärker wird Ihr Kapital gekürzt. Wann wollen Sie sich pensionieren lassen?

Leistungen bei Invalidität
Durch Ihre Einzahlungen in die Pensionskasse wird auch das Risiko der Invalidität abgesichert. Sollten Sie dauerhaft erwerbsunfähig werden, erhalten Sie von Ihrer Pensionskasse eine Invalidenrente. Auch Ihre Kinder sind mitversichert und erhalten in diesem Falle eine Invalidenkinderrente.

Leistungen bei Tod vor der Pensionierung und nach ordentlicher Pensionierung
Auch für Unvorhersehbares ist vorgesorgt. Das Kapital in der Pensionskasse wird im Todesfall an Ihre Hinterbliebenen ausbezahlt. Konkubinatspartner können ebenfalls versichert werden. Kontaktieren Sie hierzu Ihre Pensionskasse oder machen Sie sich mit dem Reglement vertraut.

Einkauf
Als Einkaufssumme wird der Betrag verstanden, welcher freiwillig in die Pensionskasse einbezahlt werden kann. Mit dem Einkauf wird nicht nur Ihre Altersrente optimiert, Sie können auch direkt Steuern sparen. Die Einkaufssumme kann nämlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Informieren Sie sich bei der Pensionskasse, ob Sie die Einkäufe jährlich tätigen können.

Vorbezüge
Die Pensionskasse bietet Ihnen die Möglichkeit, einen Teil des Kapitals für den Erwerb von Wohneigentum zu beziehen. Dies kann durchaus attraktiv sein, ist aber mit einigen Stolpersteinen verbunden. Da sich durch den Bezug Ihr Alterskapital reduziert, können auch die Leistungen bei Invalidität und Tod betroffen sein.

Für ein erstes, kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch kontaktieren Sie uns unverbindlich per Mail (kontaktanfrage@vpz.ch) oder rufen Sie unsere kostenlose VPZ Hotline unter 0800 822 288 an, um direkt einen Termin mit Ihrem Beratungsspezialisten zu vereinbaren. Eine ganzheitliche Planung mit Weitsicht koordiniert Ihre Situation, deckt Optimierungsmöglichkeiten auf und bringt langfristigen Erfolg.

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Trotz Hürden den Traum vom Eigenheim realisieren.

By | 2022

Trotz Hürden den Traum vom Eigenheim realisieren.

Die Nachfrage nach Wohneigentum nimmt zu, besonders seit der Corona-Pandemie. Jede und jeder Zweite träumt von einer Wohnimmobilie. Der Favorit: das Haus auf dem Land. Aber auch Eigentumswohnungen sind begehrt. Gleichzeitig steigen die Immobilienpreise seit über zehn Jahren viel stärker als die Einkommen. Im städtischen Umfeld kann sich kaum mehr jemand ein Einfamilienhaus leisten. Dennoch muss man den Traum vom Wohneigentum nicht aufgeben.

Die Nachfrage nach Eigenheimen ist hoch, und zwar viel höher als das Angebot – vor allem bei Einfamilienhäusern. Allein im Jahr 2020 sind die Preise von Einfamilienhäusern in städtischen Agglomerationen um rund 3,6 % gestiegen. Grössere Wohnflächen und privater Umschwung sind deutlich gesuchter als noch vor der Pandemie. Doch das Angebot ist rückläufig. Im ersten Quartal 2021 waren weniger als 20’000 Objekte pro Monat auf dem Markt. In den Jahren davor lag die Anzahl monatlich ausgeschriebener Häuser stets über diesem Wert. Die Wohntraumstudie 2021 von MoneyPark, Helvetia und alaCasa zeigt ausserdem: Knapp die Hälfte der Suchenden hält länger als ein Jahr Ausschau nach dem Traumobjekt, ein Drittel sogar mehr als drei Jahre. Zudem werden immer mehr Objekte besichtigt. Über 40 % aller Käuferinnen und Käufer müssen mehr als sechs Objekte besichtigen, um fündig zu werden – ein Drittel davon gar mehr als zehn.

Die Fakten sind auf den ersten Blick ernüchternd. Trotzdem gibt es verschiedene Möglichkeiten und Wege, um sich den Traum des Eigenheims zu erfüllen.

Bei der Suche alle Kanäle nutzen
Für eine erfolgreiche Suche ist das Netzwerk zentral. Denn gesamtschweizerisch erhalten rund 9 % ihre Immobilie unter der Hand, also noch bevor sie öffentlich ausgeschrieben wird. Der Eigenheimwunsch sollte daher nicht nur bei Familie, Freunden und Verwandten platziert werden. Man kann sich auch bei Bauherren und Projektentwicklern, Maklerinnen oder unabhängigen Hypothekarvermittlern auf die Interessentenliste setzen lassen. Letztere verfügen über ein enormes Netzwerk und kommen oft mit Personen in Kontakt, welche eine Immobilie verkaufen möchten und nach geeigneten Käuferinnen und Käufern suchen.

Finanzierungseinschätzung schafft Vorteile
Suchabos auf Online-Plattformen bedeuten heute keinen wirklichen Informationsvorsprung mehr. Wird eine neue Immobilie ausgeschrieben, erhalten Hunderte von Suchenden sofort eine Meldung. Die Chance auf einen Zuschlag können Sie erhöhen, indem Sie schnell sind und der Verkäuferin oder dem Verkäufer eine Finanzierungseinschätzung vorweisen. Diese Einschätzung zeigt Kaufinteressenten die Kaufpreisspanne an und ist spätestens bei einem Bieterverfahren von zentraler Bedeutung. Zudem gewinnt die Verkäuferin die Gewissheit, dass sie einen Käufer vor sich hat, der sich das Objekt auch leisten kann.

Mehr Angebote in Aussicht
Aus der Wohntraumstudie 2021 geht ausserdem hervor: In den nächsten drei Jahren möchten 4 % der befragten Eigentümerinnen und Eigentümer ihr Wohneigentum verkaufen, zumeist aufgrund einer zu gross gewordenen Liegenschaft. Sollte dies tatsächlich eintreffen, kämen nahezu 60’000 Immobilien auf den Markt. Dabei geben nur rund 40 % der Verkäuferinnen und Verkäufer den Zuschlag automatisch an Höchstbietende. In jedem vierten Fall ist die persönliche Sympathie ausschlaggebend und in jedem fünften gibt es einen «Familienbonus».

Finanzierungsanbieter vergleichen
Bei der Finanzierung ist die Auswahl an Anbietern so gross wie noch nie. Aufgrund tiefer Zinsen und hoher Immobilienpreise sind sie vermehrt gewillt, in ihren Berechnungsmodellen von typischen Marktstandards abzuweichen und eine individuellere Sicht auf die finanzielle Situation des Käufers, der Käuferin einzunehmen. Es ist also wichtig, nicht nur die Hausbank, sondern auch Versicherungen und Pensionskassen in die Finanzierungssuche einzubinden.

Finanzierung mit erhöhter Tragbarkeit
Die kalkulatorischen Zinskosten zur Berechnung der Tragbarkeit liegen trotz rekordtiefem Zinsumfeld unverändert bei 5 % – und damit rund fünfmal höher als die effektiven Zinsen. Hohe Immobilienpreise und stagnierende Einkommen haben aber dazu geführt, dass heute über 40 % der Käuferinnen und Käufer die Standard-Tragbarkeit überschreiten. 8 % liegen gar über einer Tragbarkeit von 40 %. Es ist also keineswegs ausgeschlossen, Anbieter zu finden, die einen Kauf mit einer erhöhten Tragbarkeit finanzieren würden.

Anforderungen vergleichen
Eigenheimkäuferinnen und Eigenheimkäufer mit knapper Tragbarkeit sollten möglichst breit vergleichen. Nicht primär aufgrund des günstigsten Zinses, sondern weil die Anforderungen der Anbieter sehr unterschiedlich sind. Es gibt solche, die in ihren Berechnungsmodellen einen kalkulatorischen Zins von 4,5 % einsetzen oder die jährlichen Unterhalts- und Nebenkosten bei neueren Objekten reduzieren.

Auch gibt es andere, die mit einem höheren Bruttoeinkommen rechnen oder beispielsweise auch die Bonus-Zahlungen in voller Höhe anrechnen. Grundsätzlich lässt sich sagen: Versicherungen sind in ihren Vergabekriterien sehr strikt und finanzieren kaum über die Standard-Tragbarkeit hinaus, während Pensionskassen und Anlagestiftungen sowie vereinzelte Banken eine individuelle Sicht auf die finanzielle Situation der Käuferin und des Käufers ermöglichen.

Zusätzliches Eigenkapital einbringen
Eine weitere Möglichkeit zur Verbesserung der Tragbarkeit ist, mehr Eigenkapital einzubringen und damit die Hypothekarhöhe zu reduzieren. Wenn man beispielsweise Geld aus der Pensionskasse einsetzt, sinkt die Hypothekarhöhe und die Standard-Tragbarkeit kann dadurch unter Umständen eher erreicht werden. Nur mindestens 10 % der Eigenmittel müssen aus Quellen kommen, die nicht aus der Pensionskasse stammen. Hier können beispielsweise Gelder aus der 3. Säule, Ersparnisse, Wertschriften, eine Schenkung oder ein Erbvorbezug, ein eigenes Baugrundstück oder eigenhändig durchgeführte Bauarbeiten zum Zuge kommen. Wichtig ist, die eingesetzten Vorsorgegelder systematisch wiederaufzubauen. Dabei können diverse steuerliche Vorteile genutzt werden. Das Zusammenspiel all dieser Faktoren ist sehr individuell. Ausschlaggebend ist eine detaillierte Analyse der persönlichen Situation.

Die Immobilienleiter erklimmen
Leider erhalten viele Neukäuferinnen und -käufer keine Hypothek, da sie an äusserst hoch angesetzten kalkulatorischen Kosten scheitern. Und das, obwohl Wohneigentum finanziell sehr attraktiv ist. Wer ein Eigenheim besitzt, spart bis zu 50 % Wohnkosten gegenüber einem vergleichbaren Mietobjekt. Deshalb kann es durchaus Sinn machen, mit einer kleineren und günstigeren Immobilie zu starten. Tiefere Wohnkosten helfen beim Sparen. Und das Objekt kann beim Wiederverkauf aufgrund der voraussichtlich nach wie vor steigenden Immobilienpreise sogar einen potenziellen Wertzuwachs generieren. Es dient also als eine Art Spardose für ein späteres Objekt.

Neuer Lebensabschnitt, neue Immobilie
Das Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage wird den Immobilienmarkt auch die nächsten Jahre dominieren. Umso wichtiger ist es, den Markt durch mehr Informationen transparenter und zugänglicher zu machen, was automatisch zu mehr Kauf- und Verkaufstransaktionen führen wird.

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Was kostet das Leben in der Schweiz

Was kostet das Leben in der Schweiz?

By | 2022

Was kostet das Leben in der Schweiz?

Sich nach dem Studium im Ausland beweisen oder nach der Pension das Leben in der Ferne geniessen, das steht bei vielen Schweizerinnen und Schweizern weit oben auf der Wunschliste. Andere wiederum möchten aus dem Ausland in die Schweiz ziehen. Zu verlockend sind hier die Angebote für gut ausgebildete Fachkräfte. Trotz hohem Lohnniveau sind die Wohn- und Lebenshaltungskosten nicht zu unterschätzen. Mit einer soliden Budgetplanung lassen sich Überraschungen vermeiden.

Die Lebenshaltungskosten in der Schweiz zählen zu den weltweit höchsten. Wie und wofür wir unser Geld ausgeben und wie viel am Ende des Monats unterm Strich übrig bleibt, hängt neben dem Einkommen von diversen anderen Faktoren ab: von unserer Herkunft, individuellen Bedürfnissen und Aktivitäten, aber auch von persönlichen Wert- und Lebensvorstellungen. Wer mit dem Gedanken spielt, in die Schweiz zu ziehen, kann sich anhand von Durchschnittswerten einen ersten Gesamteindruck verschaffen. Der Schweizer Warenkorb liefert beispielsweise hilfreiche Anhaltspunkte zu den Lebenshaltungskosten.

Der druchschnittliche Schweizer Warenkorb 2021 in Prozent

Schweizer Warenkorb 2021
Quelle: Zahlen in Anlehnung an den Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) 2021 des Bundesamtes für Statistik (BFS)

Eine verlässliche Planungsgrundlage liefert ein detailliertes und realistisch ausgefülltes Budget – vor und nach dem Umzug. In der Schweiz angekommen, empfiehlt es sich das Budget bei Bedarf anzupassen: Welche Positionen fallen weg, welche Kosten kommen hinzu? Wichtig ist, die Ausgaben regelmässig und vollständig über einen längeren Zeitraum zusammenzutragen.

Wohnen und Steuern: kantonale Unterschiede
Der Wohnsitz hat einen massgeblichen Einfluss auf Ihre Lebenshaltungskosten. Er beeinflusst unter anderem, wie hoch die Steuern sind und wie viel für Ihr Zuhause oder die Krankenkasse zu kalkulieren ist.

Die Mietpreise sind in den Schweizer Regionen sehr unterschiedlich und variieren innerhalb eines Kantons nochmals stark. Beispielsweise sind die Mietpreise in den Kantonen Schwyz, Zug und Zürich schweizweit am höchsten. Durchschnittlich am wenigsten zahlen Sie für eine Mietwohnung in den Kantonen Glarus, Neuenburg und im Jura. Zudem legt jede Gemeinde die Steuersätze individuell fest, was zu erheblichen Differenzen der Steuerbelastung führt.

Der Schweizer Nettolohn und die Sozialabgaben
Im Schweizer Lohnsystem werden Sozialabgaben monatlich direkt vom Bruttolohn abgezogen und Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer erhalten den Nettolohn. Die Abzüge sind jeweils detailliert auf dem Lohnausweis aufgeführt. Aktuell setzen sich die Abzüge für Arbeitnehmende wie folgt zusammen:

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) – 4,35 %
  • Invalidenversicherung (IV) – 0,70 %
  • Erwerbsersatzordnung (EO) – 0,25 %
  • Arbeitslosenversicherung (ALV) – je nach Jahreslohn
  • Berufliche Vorsorge (BVG) – je nach Alter
  • Quellensteuer (QST) – abhängig vom Wohnort

Die Schweizer Altersvorsorge
Das Vorsorgesystem in der Schweiz basiert auf einem 3-Säulen-Prinzip: die staatliche, berufliche und private Vorsorge.

1. Säule – staatliche Vorsorge
Die 1. Säule setzt sich aus der AHV, IV sowie allfälligen Ergänzungsleistungen zusammen und dient der Existenzsicherung. Werden beispielsweise infolge Studienzeit oder vielen, kürzeren Arbeitseinsätzen bei verschiedenen Arbeitgebern keine AHV-Beiträge entrichtet, können Beitragslücken entstehen. Diese Lücken können eine Kürzung der AHV-Rente nach sich ziehen. Ein fehlendes Beitragsjahr führt im Prinzip zu einer Kürzung um mindestens 2,3 %. Sind die Beitragslücken innerhalb der letzten fünf Jahre entstanden, können Nachzahlungen geleistet und somit die Lücken wieder geschlossen werden.

2. Säule – berufliche Vorsorge
Die berufliche Vorsorge soll die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung sichern und wird in die obligatorische und die überobligatorische – auch freiwillige berufliche Vorsorge – unterteilt. Im obligatorischen Teil werden Jahreslöhne bis zu einem Maximalbetrag versichert, welcher jährlich variieren kann. Der freiwillige, also überobligatorische Teil, versichert dann den darüberliegenden Lohnanteil.

3. Säule – private Vorsorge
Die 3. Säule, Ihre private Vorsorge, ist eine individuelle Ergänzung. Hier unterscheiden wir zwischen der gebundenen Vorsorge Säule 3a und der freien Vorsorge Säule 3b. Das angesparte Vermögen der Säule 3a kann nur unter bestimmten Voraussetzungen bezogen werden, geniesst jedoch gewisse steuerliche Vorzüge. Denn anders als bei der Säule 3b ist das Vermögen der gebundenen Vorsorge steuerbefreit und die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge können dem steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Über die freie Vorsorge Säule 3b kann hingegen jederzeit und ohne Einschränkung verfügt werden.

Planung ist die halbe Miete
Neuanfänge sind nicht zuletzt dazu da, um einen soliden Grundstein zu legen. Jedoch warten viele Herausforderungen auf Zuzügerinnen und Zuzüger, die sich in der Schweiz niederlassen wollen. Deshalb ist eine gute finanzielle Planung essenziell. Tägliche Ausgaben sind individuell und lassen sich am besten mit einem massgeschneiderten Budget festhalten. Dieses zeigt nicht nur die anfallenden Budgetpositionen auf, sondern verschafft Ihnen auch einen Überblick zu Ihren finanziellen Mitteln und wie sich die Verpflichtungen mit den Einnahmen in Einklang bringen lassen. Für unregelmässige oder unvorhersehbare Kosten empfiehlt es sich, Rückstellungen zu bilden und diese klar von den Ersparnissen zu trennen. So behalten Sie Ihre Finanzen im Griff – unabhängig davon, was Ihr Leben in der Schweiz kostet.

Für ein erstes, kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch kontaktieren Sie uns unverbindlich per Mail (kontaktanfrage@vpz.ch) oder rufen Sie unsere kostenlose VPZ Hotline unter 0800 822 288 an, um direkt einen Termin mit Ihrem Beratungsspezialisten zu vereinbaren. Eine ganzheitliche Planung mit Weitsicht koordiniert Ihre Situation, deckt Optimierungsmöglichkeiten auf und bringt langfristigen Erfolg.

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Anlageklassen in ein erfolgreiches Zusammenspiel bringen.

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Anlageklassen in ein erfolgreiches Zusammenspiel bringen.

Die Herausforderung, Werte zu erhalten und möglichst häufig eine positive Rendite zu erzielen, besteht darin, Anlagen und Anlageklassen zusammenzubringen. Viele Bemühungen zielen darauf, Vermögen zu generieren anstatt dieses nachhaltig zu bewirtschaften. Wir sind überzeugt: Es ist entscheidend, wie man sein Vermögen dauerhaft anlegt und überwacht. Dabei stehen anlageklassenübergreifende Lösungen im Vordergrund.

Die erste wichtige Massnahme besteht darin, das Vermögen in unterschiedliche Gefässe nach ihrem Zweck zu unterteilen. Im Vordergrund steht die Aufteilung des Haushaltsvermögens in liquide Mittel (beispielsweise für sechs Monate) und in jenen Teil, der einer Bewirtschaftung mit Wertpapieren zugeführt werden soll. Bei Letzterem wird jeweils unterschieden zwischen dem, was man in den nächsten Jahren verzehren will (Anlagehorizont 3–6 Jahre), und dem anzulegenden Teil (Anlagehorizont 7–10 Jahre und mehr). Gerade in jüngeren Jahren eignen sich auch zweckgerichtete Gefässe zum langfristigen Wertpapiersparen, wie die steuerlich bevorteilten Säule 3a-Lösungen.

In einem zweiten wichtigen Schritt gilt es, die Anlagen zu diversifizieren. Vereinfacht gesagt: Aktien und Anleihen sind in eine geeignete Balance zu bringen. Ist der Anlagehorizont eher kurz- respektive mittelfristig, sollte die Aktienquote bei höchstens 40 % liegen. Zahlt jemand in jungen Jahren regelmässig in die Säule 3a ein, ist eine Aktienquote von 80 % durchaus angemessen.

Hier ist zu erwähnen – und dies ist die dritte wichtige Erkenntnis: Ein strikt ausgewogenes Portfolio aus je 50 % Aktien und Anleihen ist nicht für jede Lebensphase die optimale Lösung. Individuelle Aspekte werden die Anlagen prägen. Deshalb muss das Risikoprofil einer Anlegerin, eines Anlegers genau unter die Lupe genommen werden. Dabei werden gleichermassen Risikofähigkeit und Risikoneigung beurteilt, wobei Letztere besonders bedeutsam ist.

Viertens bleibt zu betonen, dass ein Vermögensportfolio agil bewirtschaftet werden sollte. In einer konjunkturell stabilen Wachstumsphase der Weltwirtschaft ist eine erhöhte Aktienquote angemessen. In einer Rezession wären Anlegerinnen und Anleger wohl kaum glücklich, wenn ein Portfolio aus lauter Aktien bestünde. Die Gefahr von Werteinbussen von Aktien sind in einer wirtschaftlichen Schwächephase überproportional hoch.

Sorgfältig und diszipliniert
Die DNA einer wertvollen Vermögensgenerierung besteht aus einem sorgfältigen, disziplinierten Vorgehen in allen konjunkturellen Phasen. Solange sich die Konjunktur in einem dynamischen Aufschwung befindet, sind typischerweise Aktien die Werttreiber und über Anleihen rümpft man die Nase. Gerät die Konjunktur ins Stottern, zeigt sich der defensive Charakter von Anleihen, die den Werterhalt unterstützen. Wobei auch da unterschieden werden muss: Es gibt Aktien mit einem resilienten Geschäftsmodell, die in konjunkturellen Schlechtwetterphasen durchaus erfolgreich anhaltend positive Cash Flows generieren können.

Innerhalb einer Anlageklasse sind immer wieder erhebliche Unterschiede erkennbar. So lassen sich beispielsweise Aktien in defensive Substanzwerte (z.B. Swiss Life), offensive Wachstumswerte (z.B. Facebook) sowie Qualitätswerte (z.B. Nestlé) unterscheiden. Sie alle haben höchst unterschiedliche Eigenschaften. Das zeigt sich in der Bilanz allein schon am Anteil des Eigenkapitals. Nestlé beispielsweise verfügt über eine gehebelte Bilanz mit einem Fremdkapital von 40 Milliarden Franken. Die Quote der gesamten Schulden im Verhältnis zu den Eigenmitteln liegt bei 85 %. Dagegen wirtschaftet Facebook praktisch ohne Fremdkapital. Anleihen sind keine ausstehend. Die Firma verfügt nicht einmal über ein Rating. Das Veränderungen in der Zinslandschaft sich unterschiedlich in der Erfolgsrechnung niederschlagen – je nachdem, wie solid das Bilanzmanagement betrieben wird –, ist selbstredend.

Diversifikation statt Regulation
Die typische Allokation von Aktien bei einer ausgewogenen Pensionskasse liegt bei rund 30 bis 35 %. Hinzu kommen Realanlagen wie Immobilien (typischerweise im Umfang von 20 bis 25 %) sowie Infrastruktur- und Privatmarktanlagen. Die Summe der Realwerte liegt häufig zwischen 50 und 70 %. Empirisch lassen sich daraus Renditeerwartungen von etwa 3 bis 3,5 % in Franken ableiten. Derartige Betrachtungen auf andere Akteure in den Kapitalmärkten sind insbesondere dann wichtig, wenn Pensionskassengelder in eine Freizügigkeitsstiftung transferiert oder bezogen werden – mit dem Anspruch, eine vergleichbare Rendite bei erhöhter individueller Flexibilität zu erzielen.

Wichtig ist, nicht alles auf eine Anlageklasse zu setzen. Das Gebot der realwirtschaftlichen Diversifikation soll im Vordergrund stehen, nicht die regulatorische Zuordnung. Eine Privatmarktanlage wie Private Equity ist in erster Linie als Aktie zu betrachten, ob sie nun unter Aktien verbucht wird oder nicht. Entscheidend ist aber, dass es sich um Unternehmen handelt, die fernab von der Börse ihr Wachstum verfolgen können. Die obersten Führungskräfte widmen sich da fokussiert und vollumfänglich dem Kundengeschäft.

Dagegen sind Führungskräfte in börsenkotierten Unternehmen immer wieder durch Meetings mit Investmentbanken, Finanzanalysten und Börsenkommentatoren beschäftigt. In manchen Unternehmen absorbiert dies bis zu 50 % der Zeit – bei überschaubarem Nutzen. Manchmal kann sogar das Gegenteil aus der Börsenkotierung erfolgen. Man will kurzfristig den Investoren gefallen, und legt die unternehmerischen Schwerpunkte darauf. Gerade deshalb ist es wichtig, sich beim Eigenkapital – sofern es die Risikoneigung und der Anlagehorizont zulassen – nicht nur auf das kotierte Universum von weltweit rund 5’000 Aktiengesellschaften abzustützen. Die reale Privatwirtschaft ist viel grösser und variantenreicher.

Unternehmensanleihen wirken positiv
Anleihen bleiben in einem ausgewogenen Portfolio ein fester Bestandteil. Das ergibt sich unter anderem aus der zwingenden Auflage der Diversifikation von Anlageklassen. Sie sorgt dafür, dass bei gewissen Teilen eines Portfolios eher die Werterhaltung im Vordergrund steht und bei anderen Teilen die Wertvermehrung. Auch der Teil der Werterhaltung lässt sich mit Unternehmensanleihen langfristig attraktiv ausrichten.

Gewiss bewegen wir uns weiterhin in einer historischen Niedrigstzinsphase. Das zeigt sich auch anhand des maximalen technischen Zinssatzes in der Lebensversicherung ausserhalb der beruflichen Vorsorge. Die Finanzmarktaufsicht FINMA in Bern verordnet weiterhin eine maximale technische Verzinsung von 0,05 % für Policen gegen Einmalprämien. Das gilt nun schon seit fünf Jahren und eine Erhöhung ist nicht in Sicht. Entsprechend reizvoller ist der Blick auf andere Formen der Werterhaltung, wobei auch bei den Anleihen zu differenzieren ist.

Der Coupon einer Anleihe mag eine banale Gewinnquelle sein, aber in einem Umfeld von Negativzinsen sind der Kreditqualität und damit der spezifischen Selektion höchste Beachtung zu schenken. Unternehmensanleihen sind eine eigenständige und unverzichtbare Anlageklasse, die aktiv gemanagt werden muss. Diverse empirische Untersuchungen zeigen, dass sich Unternehmensanleihen positiv auf ein Portfolio auswirken. Das lässt sich nicht (oder nur suboptimal) durch eine Kombination von Staatsanleihen und Aktien replizieren.

Für ein passives Investment sind Unternehmensanleihen in der Regel allzu «gefährdet», insbesondere wenn die Bonität bescheiden ist. Das macht ein aktives Portfoliomanagement notwendig. Wenn man beispielsweise auf einer Reihe von Unternehmensanleihen mit Öl-Bezug in der Lieferkette (beispielsweise Exploration, Handel, Transport, Raffinerie, Tanklagerung, Distribution) sitzt und der Rohölpreis wie im Frühjahr 2020 auf ein Rekordtief fällt, muss man im Zuge der fallenden Preisentwicklung diese Anleihen reduzieren oder verkaufen. Das ist aktives Risikomanagement. Insbesondere bei moderaten Bonitäten wäre passives Investieren verheerend.

Infrastruktur als Basis des globalen Wirtschaftens
Häfen, Flughäfen, Mautstrassen, Stromleitungen und Fernmeldetürme sind elementar für die Grundbedürfnisse unseres täglichen Lebens. Sie decken unseren Bedarf an Wasser, Licht und Wärme, gewährleisten den Transport von Menschen und Gütern und verbinden die Welt über Telekommunikationsund Datensysteme.

So überrascht es nicht, dass die Entwicklung der Infrastruktur der Schlüssel für die Erholung nach einer Pandemie ist. In vielen Ländern sind Investitionen in diesem Bereich nun offiziell ein Geschäft erster Ordnung. Schon bevor Covid-19 die Grundfeste des globalen Wirtschaftens erschütterte, wuchs die Nachfrage nach Infrastrukturen ins Unermessliche: Schätzungen zufolge werden zwischen 2016 und 2030 Investitionen in Höhe von 90’000 Milliarden Franken benötigt. Viele Staaten überlassen die Realisierung und Bewirtschaftung ihrer Infrastruktur der Privatwirtschaft, was zu einem grossen Becken von Opportunitäten führt.

Globale Entwicklungen beeinflussen Infrastruktur-Investitionen
Während die «New Economy» im Jahr 2020 die Aufmerksamkeit der Investorinnen und Investoren genoss, ist es nun an der Zeit, sich wieder auf die «Essential Economy» zu konzentrieren. Zahlreiche kürzlich gestartete Regierungsinitiativen auf der ganzen Welt lenken massive Investitionen in langfristige Infrastrukturprogramme, wie den EU Recovery and Resilience Plan, China Net Zero Carbon 2060, die US Covid Relief Bill oder die Australia Electricity Infrastructure Roadmap. In alternde Infrastrukturanlagen muss laufend investiert werden, um Sicherheit, Effizienz, Zuverlässigkeit und Nachhaltigkeit zu verbessern.

Der grüne Wandel erfordert zudem Investitionen in das Erzeugen erneuerbarer Energien sowie die Speicherung von Energie, Erdgas und Wasserstoff. Unsere vernetzte Welt mit einem exponentiellen Anstieg von Sensoren für Smart Mobility, Smart Living und Smart Logistics führt zu einer Datenexplosion. Diese muss von Unternehmen, die Datenübertragung, -verarbeitung und -speicherung anbieten, infrastrukturell zuerst einmal friktionslos bewältigt werden. Und das erfordert enorme Investitionen. Die Anlageklasse bietet vorhersehbare Finanzströme, deren Cashflows durch ein langfristiges, vertraglich festgelegtes, inflationsgebundenes Umsatzwachstum unterstützt werden, das eine Absicherung gegen die steigende Inflation bieten kann.

Keine Rohstoff-Engagements
Ob Erdöl, Gold, Kupfer oder Kaffee – Anlegerinnen und Anleger können in unzählige Rohstoffe investieren. Zwar unterliegen sie mitunter starken Schwankungen. Zugleich können Energieträger und andere Rohstoffe, wenn sie nur einen kleinen Teil eines Wertpapierdepots ausmachen, eine stabilisierende Wirkung entfalten. Denn Rohstoffe können sich gegenläufig zu anderen Anlageklassen entwickeln.

Diversifikation optimal umsetzen
Ein gut diversifiziertes Portfolio kann sich aus Einzeltiteln oder Kollektivanlagen (Fonds, ETFs) zusammensetzen. Einzeltitel erlauben es, marktführende Unternehmen mit Preisfestlegungsmacht und soliden Margen zu selektieren. Dabei handelt es sich um unterschiedliche Geschäftsmodelle. Die Diversifikation mittels Aktien von AXA und Zürich funktioniert nicht, nur die echte Diversifikation zeigt einen echten Nutzen. Die Kombination von Aktien aus möglichst verschiedenen Märkten mit möglichst unterschiedlicher Ausrichtung wirkt sich positiv auf das Risiko und die Rendite eines Portfolios aus.

Historische Perspektiven bewahren
In früheren Krisenzeiten, als hochwertige Staatsanleihen noch mit Coupons von 5 % versehen waren, haben sie sich in schlechten Zeiten als Puffer erwiesen und sich gegenläufig zu Aktien entwickelt. Im Frühjahr 2020, als die inzwischen negativ rentierenden Staatsanleihen aus der Schweiz und aus Deutschland in die Corona-Krise schlitterten, erlitten diese ebenfalls schmerzhafte Kurseinbussen, vor allem die Langläufer unter ihnen. Eine einfache Portfoliostruktur, die aus liquiden Aktien und hochwertigen Obligationen besteht, ist nicht mehr optimal diversifiziert. Vielmehr benötigt man eine zusätzliche Diversifikation von weiteren Anlageklassen wie Immobilien, Infrastruktur sowie Privatmarktanlagen.

Zu guter Letzt
Am Ende gilt es, das Anlagerisiko des Portfolios im Griff zu haben und es mit der individuellen Risikofähigkeit und Risikobereitschaft in Einklang zu bringen. So muss oftmals in einzelnen Bausteinen gedacht werden. Zentral bleibt die zugrundeliegende Auslegeordnung über die haushaltsbezogenen Cashflow-Ströme: Erwerbs- und Renteneinkommen, sichere und volatile Kapitalerträge sowie der Zweck der einzelnen Vermögensbausteine.

Text: Prof. Dr. Maurice Pedergnana, Zugerberg Finanz AG

Steueroptimierung 3a

Steuern sparen dank einer Säule 3a.

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Sparen Sie mit einer Säule 3a Steuern.

Die Säule 3a ist nicht nur eine beliebte Lösung, um Ihre Renten aus der AHV und Pensionskasse aufzubessern. Mit der freiwilligen Vorsorge lassen sich auch ganz bequem Steuern sparen.

Erwerbstätige Personen, die einer Vorsorgeeinrichtung angeschlossen sind, können im Jahr 2021 den Maximalbetrag von CHF 6’883 in die Säule 3a einzahlen, Erwerbstätige, die keiner Vorsorgeeinrichtung angeschlossen sind, bis zu 20 % ihres Nettoeinkommens, jedoch höchstens CHF 34’416. Der grosse Vorteil: In der Steuererklärung dürfen Sie die Einzahlungen vollumfänglich vom Einkommen abziehen. Ein schöner Nebeneffekt ist zudem, dass das Vermögen der Säule 3a steuerbefreit ist.

Übersicht über die Steuerersparnis 2021 einer verheirateten Person bei der Einzahlung des Maximalbetrags von CHF 6’883 und einem steuerbaren Einkommen von CHF 100’000 und CHF 125’000:

AG
Aarau
1'530
1'778
AI
Appenzell
1'249
1'394
AR
Herisau
1'724
1'921
GL
Glarus
1'545
1'683
LU
Luzern
1'523
1'682
SG
St. Gallen
1'758
2'116
SZ
Schwyz
1'265
1'472
TG
Frauenfeld
1'613
1'757
ZG
Zug
853
1'230
ZH
Zürich
1'556
1'746
Quelle: TaxWare, auserwählte Kantone inklusive reformierte Kirchensteuer

Übersicht über die Steuerersparnis 2021 einer alleinstehenden Person bei der Einzahlung des Maximalbetrags von CHF 6’883 und einem steuerbaren Einkommen von CHF 100’000 und CHF 125’000:

AG
Aarau
1'825
2'049
AI
Appenzell
1'412
1'564
AR
Herisau
1'885
2'074
GL
Glarus
1'648
1'879
LU
Luzern
1'646
1'857
SG
St. Gallen
2'116
2'268
SZ
Schwyz
1'437
1'589
TG
Frauenfeld
1'806
1'958
ZG
Zug
1'542
1'532
ZH
Zürich
1'817
2'119
Quelle: TaxWare, auserwählte Kantone inklusive reformierte Kirchensteuer

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