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2019

VPZ stories - 7 Denkfehler bei der Firmengründung

7 Denkfehler bei der Firmengründung.

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7 Denkfehler bei der Firmengründung.

Viele träumen davon: Eine eigene Firma zu besitzen, sein eigener Chef zu sein, unabhängig und frei für den eigenen Geldbeutel zu wirtschaften. Während einige den Mut aufbringen, diesen Traum zu verwirklichen, bleibt es bei vielen eine Träumerei. Wer kennt dieses Gefühl nicht: Man rackert, gibt vollen Einsatz, denkt fürs Unternehmen, leistet Überstunden und fragt sich am Ende, für wen oder für was man diesen Aufwand eigentlich macht. Nicht selten wird diese Frage zähneknirschend geschluckt. In diesen Momenten wünscht man sich, sein eigener Chef zu sein.

«Den Mut aufzubringen,
sich selbständig zu machen und
die richtigen Ideen im geeigneten Moment zu finden,
ist oft komplex.»

1. Unternehmer/innen werden geboren
Muss ich ein Übermensch wie Bill Gates, Jack Ma, Donna Karan, Jeff Bezos oder Steve Jobs sein? Nein. Unternehmertum steckt in jedem von uns. Unternehmer/innen werden nicht geboren. Wir alle haben die Chance, uns selber zu Unternehmer/innen zu machen. Unternehmerisch tätige Personen lernen täglich in ihrer Berufung und üben den Umgang mit Unsicherheiten. Jede Person besitzt einen einzigartigen Vorrat an Mitteln. Ihr Basisvorrat an Mitteln sind Ihre Persönlichkeit, Ihr Können, Ihr Netzwerk und Ihre finanziellen Mittel. Was Sie daraus machen, bestimmt Ihren Erfolg.

2. Die weltbewegende Idee fehlt
Es ist unmöglich, mit einer Idee ein funktionierendes Unternehmen aufzubauen. Jungunternehmer/innen setzen sich viele kleine und grosse Ziele, die zur Lösung von konkreten Kunden-Problemen führen. So bauen Sie relevanten Nutzen auf, wofür Kundinnen und Kunden bereit sind, zu bezahlen. Die Geschäftsidee ist das einfachste im Unternehmertum. Erarbeiten Sie sich ein Portfolio an Zielen und arbeiten Sie engagiert auf diese zu.

3. Das Geld fehlt
Ganz ohne Geld geht es nicht. Aber es ist unrealistisch, zuerst ausreichend Geld zu beschaffen, um anschliessend gemächlich zuzuarbeiten. Fangen Sie klein an. Nutzen Sie alle Geldquellen, welche Sie erschliessen können. Es gibt einige davon, z.B. Privatdarlehen, Erbvorbezug, Elternbürgschaften, BVG-Bezug, Crowdfinanzierung, Stiftungen, Mikrokredite, Bankfinanzierung, Business Angels, Venture Capital, Businessplan-Wettbewerbe, Bürgschaftsgenossenschaften, Stipendien etc. Gerade in der Start- und Aufbauphase kann nicht das Streben nach Gewinnen im Vordergrund stehen. Sie müssen die ertragbaren Verluste kalkulieren. Und zwar finanzielle, psychologische und soziale Verluste. Setzen Sie anstatt viel Geld Ihr Wissen und Ihre Energie ein, nutzen Sie Ihr Netzwerk, lassen Sie Mitunternehmer/innen an Ihrer Vision teilhaben. Wenn man scheitern sollte, dann so früh wie möglich und dies zu vertretbaren Kosten.

4. Geschäftsideen werden gestohlen
Nein. Wir haben gesehen, dass die Geschäftsidee das Einfachste im Unternehmertum ist. Es bringt nichts, seine Idee zu verheimlichen. Oder was wollen Sie genau schützen, wenn sie noch nicht einmal wissen, wie es genau aussieht und ob es funktioniert? Sie müssen sich austauschen, damit Ihr persönlicher Mittelvorrat und Ihr Zielportfolio erweitert werden können. Noch besser: Nutzen Sie die Mittelvorräte von anderen Personen, welche ambitioniert mitgestalten wollen. Dank dieser Co-Kreation können Dritte ihre Stärken einbringen und neue, zusätzliche Ziele können angestrebt werden.

5. Es geht auch ohne Businessplan
Natürlich gibt es Unternehmer/innen, die Ihnen sagen, sie hätten nie einen Businessplan geschrieben und trotzdem Erfolge gefeiert. Im Nachhinein kann diese Lässigkeit an den Tag gelegt werden. Der Realität viel näher ist das Faktum, dass Ideen, welche sich nicht einmal auf Papier mit prägnanten Aussagen und Daten erfassen lassen, wohl auch in der Umsetzung wenige Erfolgschancen haben. Oder wie sollen die besten Kunden identifiziert werden? Wie viele Ressourcen fliessen in welche Aufgaben? Wie viel können Sie wann investieren? Welche Marketinganstrengungen resultieren in Verkäufen? Wann kann wie viel verdient werden? Oder wie lange reichen die vorhandenen Mittel aus? Schreiben Sie einen kompakten, aussagekräftigen und übersichtlichen Businessplan, der Ihnen als Leitlinie dient und trotzdem ausreichend Agilität bietet, um neue Chancen zu erkennen und zu nutzen.

6. Es braucht Glück
Ja. Glück ist grundsätzlich ein Bestandteil von unternehmerischem Erfolg. Aber nur wenn ich mich auf die unternehmerische Reise mache, kann ich Glück finden und im besten Fall sogar herbeiführen. Wer mehr am Glücksrad dreht, hat grössere Chancen auf Gewinne. Engagierte Unternehmer/innen entwickeln eine Routine im Umgang mit Unsicherheiten und beeinflussen so das Glück aktiv.

7. Unternehmer/innen sind Propheten
Nein. Auch die erfolgreichsten Unternehmer/innen sind keine Propheten und besitzen keine wahrsagende Glaskugel. Erfolgreiche Unternehmerinnen und Unternehmer gestalten ihre Zukunft aktiv mit. Sie arbeiten auf viele kleine und grosse Ziele hin und lassen so ihre Pläne Realität werden.

Tipps zur erfolgreichen Firmengründung
Am Anfang jedes Unternehmens stehen die Ideen. Hat sich aus den Ideen eine Geschäftsidee kristallisiert, braucht es einen einfachen, aussagekräftigen und realistischen Businessplan mit einem durchdachten Unternehmensmodell. Das gibt eine gute Entscheidungsgrundlage und ein gewisses Mass an Sicherheit für alle Beteiligten.

Die Wahl der geeigneten Rechtsform für die Gründung der eigenen Firma muss wohl durchdacht sein. Gründer/innen wählen meist eine Einzelfirma, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Aktiengesellschaft (AG). Bei der Entscheidung, welche Rechtsform am besten zu der geplanten Geschäftstätigkeit passt, müssen verschiedene Kriterien wie bspw. das Startkapital, Steuern, Risiken, Unabhängigkeit und die soziale Absicherung berücksichtigt werden. Wer bereit ist, das alleinige Risiko zu tragen, kann sich für eine Einzelfirma entscheiden, muss dabei aber wissen, dass er im Zweifelsfall mit seinem Privatvermögen haftet. Wer weniger private finanzielle Risiken eingehen möchte, ist mit einer GmbH oder einer AG gut beraten.

Für ein erstes, kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch kontaktieren Sie uns unverbindlich per Mail (kontaktanfrage@vpz.ch) oder rufen Sie unsere kostenlose VPZ Hotline unter 0800 822 288 an, um direkt einen Termin mit Ihrem Beratungsspezialisten zu vereinbaren. Eine ganzheitliche Planung mit Weitsicht koordiniert Ihre Situation, deckt Optimierungsmöglichkeiten auf und bringt langfristigen Erfolg.

VPZ Vorsorgeauftrag - entscheiden Sie selbst

Vorsorgeauftrag – entscheiden Sie selbst!

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Vorsorgeauftrag – entscheiden Sie selbst!

Seit dem 1. Januar 2013 ermöglicht das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht handlungsfähigen Personen, mit einem Vorsorgeauftrag rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen, für den Fall, dass sie eines Tages aufgrund eines Unfalls, wegen schwerer Erkrankung oder Altersschwäche urteilsunfähig werden.

Die Gesetzesrevision
Das bisherige Vormundschaftsrecht wurde 2013 durch das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ersetzt. Zu den wichtigsten Änderungen zählen die Einführung von Fachbehörden, behördliche Massnahmen nach Mass, die Förderung des Selbstbestimmungsrechts und die Stärkung der Solidarität in der Familie. Dieses Selbstbestimmungsrecht kann in Form der Patientenverfügung und des Vorsorgeauftrags wahrgenommen werden.

Verlust der Urteilsfähigkeit
Falls kein Vorsorgeauftrag vorliegt und die Massnahmen von Gesetzes wegen (Partnervertretung) nicht ausreichen, ordnet die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine Beistandschaft an. Das Gesetz unterscheidet für eine bedarfsgerechte Rechtsfürsorge zwischen verschiedenen Formen der Beistandschaft. Möglich sind eine Begleitbeistandschaft, Vertretungsbeistandschaft (z.B. für die Vermögensverwaltung), Mitwirkungsbeistandschaft bzw. eine Kombination davon oder eine umfassende Beistandschaft. Für die vorgesehenen Aufgaben ernennt die KESB einen Beistand oder eine Beiständin. In den meisten Fällen wird dies ein/e Mitarbeiter/in der Amtsbeistandschaft/Sozialbehörde sein. Die Ernennung einer persönlich und fachlich geeigneten Privatperson ist ebenfalls möglich. Die KESB kann, muss aber nicht, einen vorgeschlagenen Wunschbeistand berücksichtigen.

«Nutzen Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht und bestimmen Sie,
wer im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit die sorgsame Pflege für Sie
und Ihre Vermögenswerte übernimmt.»

Der Vorsorgeauftrag
Mit dem Vorsorgeauftrag kann rechtzeitig bestimmt werden, wie und durch wen man im Falle einer Urteilsunfähigkeit betreut werden will. Die Betreuung kann die Personensorge und/oder die Vermögenssorge umfassen. Nach Verlust der Urteilsfähigkeit wird, die im Vorsorgeauftrag bezeichnete Person durch die KESB in ihrer Funktion eingesetzt. Eine permanente Aufsicht durch die Behörde bleibt aus.

Wer kann einen Vorsorgeauftrag errichten?
Der Vorsorgeauftrag kann von jeder handlungsfähigen Person errichtet werden. Die Person muss zum Zeitpunkt der Errichtung volljährig sowie urteilsfähig sein und nicht unter umfassender Beistandschaft stehen.

Was beinhaltet die Personensorge?
Der mit der Personensorge Beauftragte hat insbesondere die Betreuung und einen geordneten Alltag des Auftraggebers sicherzustellen. Dazu gehören im Speziellen die Regelung der Wohnsituation des Auftraggebers sowie die Veranlassung aller für die Gesundheit notwenigen Massnahmen (falls keine Patientenverfügung vorliegt).

Was beinhaltet die Vermögenssorge?
Die mit der Vermögenssorge betraute natürliche oder juristische Person hat das gesamte Vermögen zu verwalten, Steuerdeklarationen vorzunehmen und den Auftraggeber in vermögensrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten.

Wann wird der Vorsorgeauftrag wirksam?
Sobald die zuständige KESB Kenntnis von der Urteilsunfähigkeit erhält, prüft sie den Vorsorgeauftrag auf seine formelle Gültigkeit und die Eignung des Beauftragten. Anschliessend erlässt sie eine Feststellungsverfügung, auch Validierung genannt. Die KESB schreitet nur ein, wenn die Interessen der auftraggebenden Person gefährdet oder nicht mehr gewahrt sind.

In welcher Form ist der Vorsorgeauftrag zu errichten?
Der Vorsorgeauftrag ist eigenhändig zu errichten oder öffentlich beurkunden zu lassen. Beide Errichtungsformen sind grundsätzlich anwendbar. Wir empfehlen jedoch unbedingt, den Vorsorgeauftrag öffentlich beurkunden zu lassen. Dies schliesst eine mögliche Ablehnung durch die KESB infolge nicht bestätigter Handlungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Unterzeichnung sowie inhaltlich formelle Fehler aus.

Wo wird der Vorsorgeauftrag hinterlegt?
Nebst den jeweiligen Exemplaren für die eingesetzten Personen empfiehlt es sich, den Vorsorgeauftrag bei der zuständigen Behörde kostenpflichtig zu hinterlegen.

Für ein erstes, kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch kontaktieren Sie uns unverbindlich per Mail (kontaktanfrage@vpz.ch) oder rufen Sie unsere kostenlose VPZ Hotline unter 0800 822 288 an, um direkt einen Termin mit Ihrem Beratungsspezialisten zu vereinbaren. Eine ganzheitliche Planung mit Weitsicht koordiniert Ihre Situation, deckt Optimierungsmöglichkeiten auf und bringt langfristigen Erfolg.

VPZ Pensionskasse - Rente- oder Kapitalbezug

Pensionskasse – Rente- oder Kapitalbezug?

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Pensionskasse – Renten- oder Kapitalbezug?

Eine häufige und immer wieder gestellte Frage von vielen versicherten Personen bezieht sich auf die Bezugsvariante von Pensionskassengeldern. Welches ist die richtige Lösung? Welche Bezugsmöglichkeit die richtige Lösung ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann durch eine möglichst frühzeitige und professionelle Analyse beurteilt werden. Die Praxis zeigt leider immer wieder, dass sich viele Personen zu spät mit diesem sehr wichtigen Thema auseinandersetzen oder die Entscheidung nachlässig und ohne detaillierte Beurteilung fällen.

Sorgfältig müssen Vor- und Nachteile von Fall zu Fall ab gewägt werden. Persönliche Prioritäten, die familiäre Situation, andere Vorsorgeleistungen (z.B. AHV-Renten) sowie die Vermögensverhältnisse stehen im Mittelpunkt der Beurteilung.

«Wer den dritten Lebensabschnitt richtig geniessen will,
sollte möglichst früh mit der Planung beginnen. Die Entscheidungskriterien
zwischen der Renten- und der Kapitallösung
sind vielfältig.»

Je nach Reglement der Pensionskasse stehen verschiedene Varianten zum Bezug der Gelder offen. Nicht nur eine reine Renten- oder Kapitalbezugsform ist möglich, sondern auch eine Kombination davon. Gesetzlich geregelt ist ein möglicher Kapitalbezug von mindestens 25%. Im Falle eines (Teil-)Kapitalbezugs sind sicherlich auch die steuerlichen Konsequenzen nicht unrelevant. Je nach Höhe des Bezugs (Steuerprogression) können sehr hohe Kapitalleistungssteuern anfallen. Diese können durch eine frühzeitige Steuerplanung (Steuerstaffelung) in gewissen Fällen enorm optimiert werden.

Ebenfalls gilt zu beachten, dass ein allfällig gewünschter Kapitalbezug bei der Pensionskasse angemeldet werden muss. Genaue Fristen können im Pensionskassenreglement nachgelesen werden. In den meisten Fällen ist die Entscheidung definitiv und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Das spricht für eine Rente:
Die Rente wird lebenslänglich bezahlt, egal, ob jemand 70 oder 100 Jahre alt wird. Für Rentner mit einem eher tiefen Alterskapital ist der Rentenbezug die bessere Lösung. Bei einer guten Pensionskasse, welche den Inflationsausgleich schriftlich garantiert oder wie bisher regelmässig bezahlt, ist die Rente eine gute Lösung. Dagegen: Es gibt kein Zurück, wenn der Entscheid für die Altersrente gefallen ist. Seit dem Jahr 2002 müssen die Renten in allen Kantonen wie beim Bund zu 100% als Einkommen versteuert werden. Stirbt der Ehemann, erhält die überlebende Ehefrau noch 60% der Rente. Der Witwer erhält gar nichts, wenn die Frau eine Rente bezogen hat und stirbt (BVG-Revision). Auch die Erben erhalten nach dem Tod des zweiten Ehepartners nichts. Ob die Renten mit der Teuerung Schritt halten, hängt vom Erfolg der Anlagepolitik der Pensionskasse ab. Der Trend zur Überalterung engt den finanziellen Spielraum ein.

Das spricht für einen Kapitalbezug:
Mit dem ausbezahlten Alterskapital kann eine massgeschneiderte und steuerschonende Lösung realisiert werden. Das Kapital kann auch für spezielle Zwecke wie Wohnungskauf, Tilgung der Hypothek oder eine Weltreise verwendet werden. Die Rendite und das Risiko der Anlagen können selbst bestimmt werden. Das unverbrauchte Kapital kann nach dem Tod an Verwandte, an unverheiratete Lebenspartner, an Freunde, wohltätige Personen und Institutionen vererbt werden.

Dagegen:
Man muss sich mit der Planung des Pensionsgeldes und der Altersstrategie befassen und Entscheide treffen.

Die eigene Situation kann in keinem Ratgebernachgelesen werden. Individuelle Rahmenbedingungen, die persönliche Budgetplanung und die Lebenspläne variieren von Person zu Person. Deshalb sollten Sie die zukünftigen Schachzüge mit unabhängigen Fachleuten planen. Zugunsten Ihrer Lebensqualität. Frühzeitig. Denn Steuer- und Pensionsplanung macht lange vor der Pensionierung Sinn und zahlt sich aus.

Für ein erstes, kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch kontaktieren Sie uns unverbindlich per Mail (kontaktanfrage@vpz.ch) oder rufen Sie unsere kostenlose VPZ Hotline unter 0800 822 288 an, um direkt einen Termin mit Ihrem Beratungsspezialisten zu vereinbaren. Eine ganzheitliche Planung mit Weitsicht koordiniert Ihre Situation, deckt Optimierungsmöglichkeiten auf und bringt langfristigen Erfolg.

VPZ stories - Zusammenleben im Konkubinat - eine rechtliche Wundertüte

Zusammenleben im Konkubinat – eine rechtliche Wundertüte?

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Zusammenleben im Konkubinat – eine rechtliche Wundertüte?

Das Zusammenleben im Konkubinat, d.h. ohne Trauschein oder eingetragene Partnerschaft, hat im Verlauf der vergangenen Jahre zunehmend an Bedeutung gewonnen. Diese Entwicklung hängt mit der Zunahme der Scheidungen, aber auch mit der Entstehung neuer Formen des Zusammenlebens, z.B. Patchworkfamilien- Haushalte, zusammen. Sowohl bei Partnerschaften mit als auch ohne Kinder ist der Anteil der nicht verheirateten Paare im Verlauf der letzten Jahre gestiegen. Im Jahr 2016 betrug der Anteil unverheirateter Paare 41% in der Schweiz.

Obwohl die Bedeutung der Konkubinatsverhältnisse heute unbestritten ist, ist diese Form des Zusammenlebens im Gesetz nach wie vor nicht ausdrücklich geregelt. Konkubinatspaare werden rechtlich nicht wie ein Ehepaar oder wie eingetragene (gleichgeschlechtliche) Partner, sondern überwiegend wie Einzelpersonen behandelt. Das Konkubinatsverhältnis selbst fällt unter die Bestimmungen der einfachen Gesellschaft.

«Wollen sich Konkubinatspartner gegenseitig absichern,
empfiehlt sich zur Vermeidung von rechtlichen Lücken
eine möglichst umfassende Regelung
ihrer Lebensgemeinschaft.»

Konkubinatsvertrag
Mit dem Abschluss eines Konkubinatsvertrages können die Konkubinatspartner die finanziellen Gesichtspunkte ihres Zusammenlebens sowie einer allfälligen Trennung festlegen. Dieser kann sehr unterschiedlich ausgestaltet sein und von reinen Vermögensaufstellungen über Bestimmungen zur Teilung von Lebenshaltungskosten bis zur Festlegung von gegenseitigen Unterhaltspflichten und Erteilung von Vollmachten enthalten.

Ausgangslage der vermögensrechtlichen Regelungen bildet in der Regel ein Inventar der Vermögenswerte beider Partner. Hierbei wird sowohl das bewegliche Vermögen wie Bankkonten, Wertschriftenbestände, Mobiliar etc. als auch das Grundeigentum der Partner erfasst. Bei gemeinschaftlichem Eigentum wird festgehalten, wieviel jeder Partner zu dessen Erwerb beigetragen hat und wie die laufenden Kosten (z.B. Hypothekarzinspflicht) zwischen den Partnern aufgeteilt wird.

Im Konkubinatsvertrag können die Partner festhalten, wie die Aufgaben in der Partnerschaft zwischen ihnen beiden aufgeteilt werden, z.B. wer wie viel an die Lebenshaltungskosten beizutragen und wer welchen Aufwand im Rahmen der Haushaltsführung, Kinderbetreuung etc. zu übernehmen hat.

Der Vertrag sollte sich auch zu Fragen der Vorsorge und gegenseitigen Risikoabdeckung äussern. In diesem Zusammenhang ist es empfehlenswert, vor Abschluss eines Konkubinatsvertrages die Versicherungs- und Vorsorgesituation beider Partner sorgfältig zu prüfen und aufeinander abzustimmen. Hierbei sind insbesondere die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer gegenseitigen Begünstigung anhand der anwendbaren Pensionskassenreglemente abzuklären.

Schliesslich können im Konkubinatsvertrag die Folgen einer Trennung festgelegt werden. Dies kann Bestimmungen zur Vermögensaufteilung sowie zu allfälligen Unterhaltsansprüchen umfassen.

Ein Konkubinatsvertrag kann grundsätzlich formfrei abgeschlossen werden. Aufgrund der meist weitreichenden Regelungen sowie zur Vermeidung von Unklarheiten und Streitigkeiten empfiehlt sich jedoch der Abschluss in schriftlicher Form. Enthält ein Konkubinatsvertrag zusätzlich erbrechtliche Anordnungen, muss dieser zwingend öffentlich beurkundet werden.

Erbrechtliche Regelungen
Konkubinatspartner haben gegenseitig keine gesetzlichen Erbansprüche. Dies bedeutet, dass der überlebende Konkubinatspartner bei Fehlen von entsprechenden erbrechtlichen Anordnungen nicht am Nachlass des verstorbenen Partners partizipiert und leer ausgeht. Umso wichtiger ist es, die erbrechtliche Ausgangslage der Konkubinatspartner genau zu prüfen und auf dieser Grundlage die gegenseitige erbrechtliche Begünstigung sicherzustellen. Die Konkubinatspartner können entweder je einzeln in Form eines Testaments oder gemeinsam im Rahmen eines Erbvertrages ihre gegenseitige erbrechtliche Begünstigung festlegen. Es ist auch möglich, erbrechtliche Anordnungen in den Konkubinatsvertrag zu integrieren.

In jedem Fall sind die Erbansprüche allfälliger pflichtteilsgeschützter Erben zu berücksichtigen. Beispielsweise sind Nachkommen eines Konkubinatspartners pflichtteils- geschützt. Bei Fehlen von Nachkommen verfügen die überlebenden Eltern über einen Pflichtteilsschutz.

Ein Testament kann entweder von Anfang bis Ende von Hand geschrieben oder dann durch einen Notar ausformuliert und öffentlich beurkundet werden. Der Abschluss eines Erbvertrages ist nur mit öffentlicher Beurkundung durch einen Notar, unter Beizug von zwei Zeugen, möglich. Dies gilt wie bereits ausgeführt auch für Konkubinatsverträge, sofern diese erbrechtliche Bestimmungen enthalten.

Fazit
Zusammengefasst lohnt es sich für Konkubinatspaare, ihre rechtliche Situation sorgfältig zu prüfen und die im Einzelfall notwendigen und sinnvollen Massnahmen in adäquater Weise zu treffen. Damit kann vermieden werden, dass sich das Zusammenleben im Konkubinatsverhältnis zur rechtlichen Wundertüte entwickelt.

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VPZ Optimierungsmöglichkeiten dank einer bankenunabhängigen Depotanalyse

Optimierungsmöglichkeiten dank einer bankenunabhängigen Depotanalyse!

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Optimierungsmöglichkeiten dank einer bankenunabhängigen Depotanalyse!

Vertraute man bis vor einiger Zeit noch den Anlageempfehlungen der Banken, suchen heute viele Anleger eine unabhängige Meinung und Lösungsvorschläge. Eine Neuausrichtung und Beurteilung der bestehenden Wertschriftenanlagen oder eine Standortbestimmung bei neu zu tätigenden Investitionen machen gerade in der jetzigen Zeit und Marktsituation mehr denn je Sinn.

Oft gehen Anleger in Zeiten hoher Börsenkurse zu hohe Risiken ein, in Zeiten tieferer Kurse zu geringe. Auf diese Weise verpassen sie Chancen auf eine standesgemässe Rendite. Viele Strategien sind zu wenig diversifiziert, übergewichtet auf den schweizerischen Markt oder zu einseitig auf einzelne Branchen, Märkte oder Anlageklassen ausgerichtet. Mit einer unabhängigen Depotanalyse ist es möglich, seine Wertschriften auf Schwachstellen zu überprüfen und alternative, optimierte Lösungsvorschläge zu erhalten, welche mögliche zukünftige Risiken reduzieren und damit die Rendite optimieren können.

Häufigste Schwachstellen in Depots

Kostenstruktur:
Die Kosten, die für die Verwaltung resp. für die Depotbank anfallen, beeinflussen direkt die Performance. Es lohnt sich also, diese genau zu analysieren und zu prüfen sowie nach Optimierungsmöglichkeiten zu suchen. Jedoch sollte eine Lösung nicht nur günstig sein, sondern auch ihre Leistung erbringen und einen guten Service bieten.

Anlagestrategie:
Eine individuelle Anlagestrategie bringt den Erfolg, den sich der Anleger erhofft und erwartet. Oft wird durch eine bankenunabhängige Analyse jedoch klar, dass diese nicht auf die Anlagedauer, die Risikotoleranz und Risikofähigkeit des Anlegers ausgelegt ist oder sich diese Bedürfnisse mit der Zeit verändert haben. Überstürzte Käufe oder Verkäufe sind immer wieder anzutreffen. Es fehlt an einer klaren Strategie, die über den Erfolg oder Misserfolg entscheidet.

Vor allem wenn verschiedene Institutionen mit der Verwaltung von Vermögenswerten betraut sind, ist eine konsolidierte, ganzheitliche Betrachtungsweise sämtlicher Vermögensbestandteile besonders wichtig, um eine aussagekräftige Analyse und Gesamtübersicht zu erlangen.

Diversifikation:
Oft werden Depots zu wenig diversifiziert oder schwergewichtig mit bankeigenen Produkten und Titeln versehen. Dadurch entstehen möglicherweise unnötige Klumpenrisiken, die vermieden werden könnten. Eine bankenunabhängige Analyse schafft auch hier den Durchblick.

Individuelle Möglichkeiten und Optimierungspotentiale
Die Erfahrung zeigt, dass die marktführenden Lösungen oftmals nicht direkt von Banken mit deren standardisierten Dienstleistungen und Produkten angeboten werden, sondern von spezialisierten, unabhängigen Vermögensverwaltern mit individuellen Strategien.

Die 10 wichtigsten Fragen bei einer Depotanalyse:

– Was für Risiken (Klumpenrisiken) beinhaltet das Depot?
– Ist das Depot optimal diversifiziert?
– Wie steht es um die konsolidierte Vermögenssituation?
– Ist die Anlagestrategie auf den Anlagehorizont, die Risikofähigkeit und die Risikotoleranz des Anlegers ausgelegt?
– Wird das Depot bankenunabhängig oder mit vielen bankenabhängigen Titeln verwaltet?
– Findet eine aktive Verwaltung der Anlagen, abgestützt auf die jeweilige Marktsituation statt?
– Was für Gebühren fallen an für Verwaltung, Depotführung etc.?
– Wie erfolgreich war die Wertentwicklung und gibt es für die Zukunft bessere Alternativen?
– Wie wirkt sich die Inflation mittel- und langfristig auf die Rendite aus?
– Ist die Depotstruktur und Titelauswahl auch aus steuerlichen Überlegungen optimal aufgebaut?

Für ein erstes, kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch kontaktieren Sie uns unverbindlich per Mail (kontaktanfrage@vpz.ch) oder rufen Sie unsere kostenlose VPZ Hotline unter 0800 822 288 an, um direkt einen Termin mit Ihrem Beratungsspezialisten zu vereinbaren. Eine ganzheitliche Planung mit Weitsicht koordiniert Ihre Situation, deckt Optimierungsmöglichkeiten auf und bringt langfristigen Erfolg.

Legacy Notes

Neue Kooperation für Ihre digitale Nachlassplanung

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Neue Kooperation für Ihre digitale Nachlassplanung!

Wie kann die Nachlassplanung im Zeitalter der Digitalisierung so einfach wie möglich geregelt werden? Wer bislang ein Testament gemacht hat – sei es handschriftlich oder mit Hilfe eines Anwalts oder Notars – war für den Fall der Fälle schon ganz gut vorbereitet. Dies gilt aber nur für die Verteilung des Erbes und allenfalls für einige persönliche Wünsche. In der heutigen Zeit existieren viele Verträge nicht mehr in Papierform, sondern lagern im E-Mail-Postfach. Hier den Überblick über alle Accounts und Verträge zu behalten fällt zunehmend schwerer. Um unsere Kunden auch rund um eine digitale Nachlassplanung ganzheitlich beraten zu können, starten das Vermögens Planungs Zentrum und das St.Galler Start-up LegacyNotes GmbH eine enge Zusammenarbeit. Die Kunden des Vermögens Planungs Zentrum erhalten umfangreiche Hilfe und wertvolle Unterstützung zu Fragen im Zusammenhang mit dem eigenen Ableben. LegacyNotes hilft Ihnen und Ihren Angehörigen, Ihre Verträge im Überblick zu behalten und vereinfacht die Erstellung eines solchen Verzeichnisses mit vielen Hilfsfunktionen entscheidend.

Sicherheit beginnt mit den
kleinen Dingen des täglichen Lebens.

„Der Umgang mit dem Tod ist in unserer Gesellschaft nach wie vor ein Tabuthema. Oft werden die Folgen des eigenen Todes verdrängt. Darüber hinaus empfinden viele Menschen die Regelung des Nachlasses als kompliziert und unangenehm“, so der Mitgründer Christoph Peterer, als Rechtsanwalt und Notar bei LegacyNotes für die Bereiche Legal und Finance zuständig. Dies spornte das St.Galler Start-up an, eine digitale Plattform für die Nachlassplanung zu entwickeln. Die Webplattform bietet auf einfache und unkomplizierte Art Hilfe, die letzten Dinge zu regeln und den Angehörigen alles geordnet zu hinterlassen.

Von der Organisation der Bestattung bis zur Handhabung digitaler Accounts
LegacyNotes-Nutzer können ihren Angehörigen alle relevanten Informationen im Zusammenhang mit dem eigenen Ableben zugänglich machen – vor oder nach dem eigenen Tod. Angaben zur Planung der Trauerfeier gehören ebenso dazu wie Informationen, die der Verwandtschaft die Regelung von administrativen Arbeiten und der Erbschaft erleichtern. Bei der Bearbeitung der Informationen wird der Nutzer durch die verschiedenen Themenbereiche geführt und hat jederzeit die Übersicht, wo noch Handlungsbedarf besteht. Eine weitere Besonderheit von LegacyNotes besteht darin, dass die Webplattform auch die Handhabung von digitalen Benutzeraccounts berücksichtigt. Angehörige können aufgrund der hinterlegten Informationen Accounts deaktivieren, in einen Erinnerungsstatus setzen oder löschen.

LegacyNotes ist der digitale Assistent für Ihre adminstrativen
und persönlichen Informationen. Er hilft selbst dann,
wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.

Unser Alltag besteht aus E-Mails mit Vertrags- und Rechnungsinformationen, unsere Abonnements sind zunehmend digital. Für alle möglichen Belange besitzen wir PINs und Logins. Kaum etwas davon legen wir jedoch an einem zentralen Ort ab. Das raubt uns die Übersicht und kann unseren Angehörigen im Notfall zum Verhängnis werden.

Um die Übersicht über all diese Informationen zu behalten, lassen sie sich einfach und schnell auf LegacyNotes sammeln. LegacyNotes speichert adminstrative und persönliche Informationen, erinnert an Fristen und Ablaufdaten und verwahrt sie ebenso sicher wie Ihre Wünsche zu Bestattung und Nachlass.

Sie bestimmen wer Zugriff auf die Informationen hat. Ob im Alltag, im Not- oder Todesfall, LegacyNotes erinnert und unterstützt Sie und Ihre Angehörigen aktiv und ist damit der ideale, zentrale Ausgangspunkt für Ihre Vorsorge-Themen.

Wir wissen, dass Ihre Angaben auf LegacyNotes absolut privat sind, deshalb hat der Schutz Ihrer Daten für uns oberste Priorität. Ihre Daten sind jederzeit verschlüsselt, sowohl auf dem Weg von Ihrem Computer zu uns, als auch während der Speicherung auf unseren Servern in der Schweiz. Selbst uns als Betreiber ist es nicht möglich, Ihre gespeicherten Daten zu entschlüsseln.

Für ein erstes, kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch kontaktieren Sie uns unverbindlich per Mail (kontaktanfrage@vpz.ch) oder rufen Sie unsere kostenlose VPZ Hotline unter 0800 822 288 an, um direkt einen Termin mit Ihrem Beratungsspezialisten zu vereinbaren. Eine ganzheitliche Planung mit Weitsicht koordiniert Ihre Situation, deckt Optimierungsmöglichkeiten auf und bringt langfristigen Erfolg.

Wir wissen, dass Ihre Angaben absolut privat sind. Der Schutz Ihrer Daten hat für uns deshalb oberste Priorität.
– Sie alleine bestimmen, wer Zugriff hat und wer nicht.
– Ihre Daten sind jederzeit verschlüsselt.
– Ihre verschlüsselten Daten werden in der Schweiz gelagert.

Jetzt erschienen: Das Kundenmagazin «Perspektive.» Edition 13: Print lebt!

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Jetzt erschienen: Das Kundenmagazin Perspektive, Edition 13: Print lebt!

Es liegt warm und angenehm in der Hand. Wenn man darin blättert riecht es angenehm nach Papier und leicht nach Druckfarben. Nichts kann den dreidimensionalen Effekt einer Unternehmensbroschüre oder eines Magazins überbieten.  Denn Papier transportiert Emotion wie kein anderes Medium. Menschen lieben zudem schönes Design, gedruckt auf schönes Papier. Printprodukte verewigen Träume und machen diese immer und überall erlebbar. Mal vor und zurück. Kann ein Magazin herumreichen. Kann es öffnen, schliessen und präsentieren. Zudem ist ein Magazin auch preislich immer noch eine spannende Option und gehört darum in jeden Marketingplan. Im Gegensatz dazu sind digitale Produktionen zwar scheinbar transparent und verlinken offensichtlich jeden Klick mit dem passenden Button und dem richtigen Kunden. Doch nur Print weckt nachhaltige Gefühle, erreicht dutzende von Mehrfachleser und liegt als «Coffee-Table-Magazine» oft Monate auf einem Stubentisch oder in einem Wartezimmer. Genau darum hat sich auch das Vermögens Planungs Zentrum dazu entschlossen, weiterhin auf Ihr Kundenmagazin «Perspektive» zu setzen. Nicht nur, weil die Kernzielgruppe Papier liebt. Sondern auch darum, weil das VPZ überzeugt ist, dass bei den Jungen das Magazin eine Renaissance erleben wird. Bis es soweit ist, multiplizieren wir den Content über alle Kanäle und nutzen so alle digitalen Möglichen. Allein darum hat es sich bereits gelohnt!

Die «Perspektive» ist das offizielle Magazin, für die Kunden des Vermögens Planungs Zentrum. Das Magazin Perspektive richtet sich an Frauen und Männer, welche sich bewusst mit Ihrer Zukunft beschäftigen. Entsprechend wertvolle Themenwelten werden in der Perspektive präsentiert, denn diese Kunden suchen gezielt das Wertige. Das Magazin wird darum exklusiv an alle VPZ-Kunden versendet. Schliesslich hat eine Vermögensberatung hat auch immer etwas mit Lebensqualität zu tun. Spätestens dann, wenn Sie sich neue Lebensziele setzen oder sich Ihr Vermögen unverhofft schnell verändert. Eine seriöse Planung bringt zwar nicht eine hundertprozentige Sicherheit, jedoch zu hundert Prozent Transparenz. Für diese Tätigkeit ohne Interessenskonflikte ist das Vermögens Planungs Zentrum seit der Gründung im Jahr 2001 unabhängig von Banken, Versicherungsgesellschaften und anderen Finanzintermediären. Diese Tatsache qualifiziert die Beratung und garantiert die neutrale Empfehlung von Lösungen. Das VPZ ist darum Ihr logischer Partner für alle Lebenssituationen: Von der Vermögens- über die Pensions- bis zur Steuerplanung!

Vermögensplanung
gehört zu den wichtigen
Aufgaben unserer Gesellschaft.
Je früher die Zusammenhänge einzelner
Dimensionen erkannt werden, umso effizienter
wird das Gesamtresultat. Vermögen, Steuern,
Pension, Vorsorge, Erbrecht, Immobilien und
Nachfolgeregelungen bringen komplexe
und grundsätzlich verschiedene
Ausgangslagen mit sich. Gerade darum
brauchen Sie einen integrierten
und absolut individuellen
Lösungsansatz.

Nachhaltiges Investieren ist nicht nur ein Hype, sondern scheint ein ganz neuer Megatrend zu werden. Und damit nicht jeder etwas anderes unter dem Begriff «nachhaltig Investieren» versteht, etablieren sich in der Finanzindustrie neu die ESG-Kriterien. ESG steht für Environmental, Social und Governance. Wir vom VPZ freuen uns, dass sich drei Begriffe durchsetzen, für welche unsere drei Firmenbuchstaben schon immer stehen. Denn das VPZ steht seit seiner Gründung für die Umwelt ein, übernimmt eine soziale Verantwortung und ist stolz, dass die Unternehmensführung ganz besonders nachhaltig und ausgewogen ist.

Damit verfolgten wir letztlich auch 2018 unseren eigenen Plan konsequent weiter und haben damit verbunden unseren gesamten visuellen Auftritt, aber auch inhaltlich unsere Unternehmensstrategie gezielt weiter vereinfacht. Parallel haben die aktuelle Ausgabe der Perspektive genau nach diesen Gesichtspunkten so verbessert, dass das Kundenmagazin einfacher zu lesen ist und trotzdem spannend bleibt. Vielleicht sogar spannender. Denn die Themen, über welche wir in dieser Ausgabe schreiben, zeigen nur Unternehmen, Projekte oder Personen, die vor allem wegen ihres klaren Planes weltbekannt und erfolgreich sind:

Die Digitalisierung
ist in vollem Gange!
Die Welt dreht sich schneller und
schneller. Weil wir Antworten
liefern wollen, streben wir nach
aktuellstem Know-how.
Damit bereiten wir uns auf Ihre
Fragen vor, um Ihnen in jedem Fall
die richtigen Antworten zu liefern. Denn das
Unvorhergesehene
wird möglich werden.

Der VPZ Kompetenzbeirat im Fachgespräch
Was bewegt die Schweiz? Gesellschaftlich, politisch und wirtschaftlich. Sind es die Entwicklungen an den Finanzmärkten oder eher die gescheiterte Altersvorsorge 2020? Vielleicht ist es aber auch die Digitalisierung? Oder sind es doch die Veränderungen in der EU? Um immer am Puls der Zeit zu sein, hat das Vermögens Planungs Zentrum im Jahr 2016 einen unabhängigen Kompetenzbeirat gegründet. Wir sind stolz, so auf insgesamt knapp 200 Jahre zusammenfassende Beratungskompetenz zurückgreifen zu können. Damit sind wir auf die Fragen unserer Kunden perfekt vorbereitet.

Nachhaltigkeit setzt sich nicht nur in der Finanzberatung durch
Es kann gut sein, dass die Digitalisierung nicht nur die Art und Weise wie wir leben, sondern auch die Art und Weise, wie wir arbeiten, verändern wird. Arbeiten wird zeitlich und räumlich flexibler, mobiler und gleichzeitig agiler. Dies gilt für Start-up-Unternehmen genauso wie für Grosskonzerne und lokale KMU’s. Über alle Unternehmensgrössen und Branchen hinweg werden neue Arbeitsmodelle diskutiert, Präsenzzeiten flexibler gestaltet und neue Raum- und Arbeitskonzepte erprobt. Dank cloudbasierten Plattformen kann jederzeit von überall, gemeinsam gearbeitet werden. Die agile Arbeitsweise wird zur stabilen Normalität. Mittendrin ein Möbel, das im Trend bleibt. Einfach, weil es gut war, ist und bleibt. Seit über 50 Jahren!

Handwerk und Vermögensberatung haben viel gemeinsam: Sie brauchen einen klaren Plan
Symptomatisch für das digitale Zeitalter waren unlängst Kunden bereit, für ein Wasser – nur in einer anderen Flasche – dreimal mehr zu bezahlen! Und alles nur darum, weil eine Influencerin diese neue Flasche gestaltet hatte? Wohlverstanden, nicht ein neues Produkt! Reicht das künftig wirklich langfristig aus, dass nachhaltig mehr Wasser getrunken wird? Sind solche «It-Pieces» – also dann, wenn ein Mineral im Supermarkt plötzlich zwölf Franken kostet und auch gekauft wird – gut für die Gesellschaft? Wir erklären, warum diese Entwicklung eine gewisse Gefahr darstellt! Denn wenn die Gesellschaft wohl noch einen Preis kennt, aber nicht mehr die Werte, lauern neue Gefahren. Darum passt an dieser Stelle eine kleine Geschichte über Handwerk: Willkommen bei Sprüngli!

Ein komplettes Fahrzeug, aber so individuell wie eine Gesamtberatung der VPZ
Autokunden haben genaue Vorstellungen, was ihr Auto alles können sollte. Zudem haben Autofahrerinnen und Autofahrer zum Teil schon ganz genaue Ideen, was sie mit ihrem Auto machen, was ihnen dieses bieten soll und wo sie es einsetzen. Sprich, auch BMW kommt nicht darum herum, ständig wachsende Bedürfnisse mit einer neuen Baureihe anzusprechen. Herausgekommen ist ein gelungenes Auto mit sehr sportlichen Genen. Genau darum haben wir den BMW X2 nun für Sie getestet. Kommen Sie mit auf eine Testfahrt.

VPZ Kompetenzgespräch

Der VPZ Kompetenzbeirat im Fachgespräch.

By | 2019

Der VPZ Kompetenzbeirat im Fachgespräch.

Was bewegt die Schweiz? Gesellschaftlich, politisch und wirtschaftlich. Sind es die Entwicklungen an den Finanzmärkten oder eher die gescheiterte  Altersvorsorge 2020? Vielleicht ist es aber auch die Digitalisierung? Oder sind es doch die Veränderungen in der EU? Um immer am Puls der Zeit zu sein, hat das Vermögens Planungs Zentrum im Jahr 2016 einen unabhängigen  Kompetenzbeirat gegründet. Wir sind stolz, so auf insgesamt knapp 200 Jahre zusammenfassende Beratungskompetenz zurückgreifen zu können. Diese einmalige Basis wollen wir intensiv pflegen, indem wir uns regelmässig mit den Spezialisten austauschen. Im Spätsommer 2018 starteten wir das neu ins Leben gerufene Kompetenzgespräch. Hier diskutierten wir, was der ganzen Gesellschaft ganz allgemein Sorgen oder Freude bereitet. Damit sind wir auf die Fragen unserer Kunden perfekt vorbereitet.

In einer lockeren Diskussion wollten wir zuerst erfahren, was unseren Kompetenzbeirat selbst in den vergangenen Monaten bewegt hatte. In einer zweiten Phase hatten wir das Ziel, dass wir gemeinsam eine Art Quintessenz aus den wichtigsten Anliegen der aktuellen Zeit erarbeiten. Es war darum spannend zu erfahren, dass sich eigentlich alle Kompetenzbeiräte mit den mehr oder weniger gleichen Themen beschäftigen. So auch mit unserer ersten Frage:

VPZ: Wie verändert die Digitalisierung unser Verhalten? Ganz allgemein, am Arbeitsplatz, und haben die Entwicklungen gar Auswirkungen auf die Unternehmenskultur oder die Gesellschaft?
Eines der zentralen Themen, das wohl jeden stark beschäftigt, ist die rasante Digitalisierung. Diese Revolution wird wahrscheinlich fast alle Geschäftsmodelle umpflügen. Diese Tatsache unterzieht unser Leben aktuell einer Art Metamorphose, denn die Gesellschaft befindet sich in einem der grössten Wandel seit Gutenberg. Vieles wird für den Konsumenten einfacher, weil er sein gelerntes Wissen direkt einsetzen kann. Ebenfalls fällt auf, dass sich quasi parallel stark gegenläufige Trends entwickeln.

Christoph Peterer
lic. iur. HSG, Rechtsanwalt und öffentlicher Notar
Kompetenzbeirat Recht

Er erlebt die Digitalisierung als neue Chance. Insbesondere auch darum, weil der direkte zwischenmenschliche Austausch an Bedeutung gewinnen wird. «Damit verbunden, wird auch das Vertrauen in ‚echte‘ Beziehungen wieder neu geschätzt werden», ist er überzeugt.

Christof Küng
Gründer & Inhaber der Küng Idenitity Group
Kompetenzbeirat Unternehmensberatung

Für Ihn bringt die Digitalisierung eine ganz neue Definition des guten Rufes. «Denn im digitalen Raum kennt kaum noch jemand sein Gegenüber. Nach und nach wird somit auch Offline wieder ganz neue Chancen bekommen.»

Einerseits findet eine Urbanisierung statt. Sprich: Im Jahre 2015 lebten rund 30% der Weltbevölkerung in grossen Städten. 2030 – so gehen Forscher davon aus – werden bereits 60% der Weltbevölkerung in grossen Städten oder in deren unmittelbarem Umfeld leben.

Auf der anderen Seite wird auch die Thematik Desurbanisierung immer attraktiver. Sprich, grosse Teile der Gesellschaft verspüren den Wunsch, auf dem Land zu leben. Diese Diskrepanz ist nur möglich, weil die Gesellschaft immer mobiler wird. Die zunehmende Mobilität löst dafür wiederum neue Probleme aus. Wie zum Beispiel den stark zunehmenden Verkehr! Diese neue Problematik wird wiederum gelöst, indem ganz neue Verkehrsformen erfunden werden. Neue Geschäfte entstehen. Aus einem Problem wurde eine Chance: UBER lässt grüssen.

Die New Generation, Generation Y oder eben Millennials sind darum in einem grossen Spannungsfeld. Vielleicht zeichnet sich darum die Generation Y durch eine steigende Ungeduld aus. Das Leben findet extrem stark im «Jetzt und Sofort» statt. Entsprechend hoch ist die Geschwindigkeit. Und entsprechend disruptiv verläuft der Wandel. Gut möglich, dass sich wegen diesem Verhalten ganze Branchen, Berufe und Märke auflösen werden. Fakt ist: Kein Stein wird auf dem anderen bleiben. Hauptgrund ist die rasend schnell verlaufende Digitalisierung.

Ein zweiter Fakt ist folgende Feststellung: Vor allem wegen den Social Medias, sind gerade die User auf Ihre eigene Individualität sensibilisiert. Wohl auch deswegen wird ausdrücklich nach individuellen Lösungen gesucht. Dies alles bei hoher Transparenz und hoher Geschwindigkeit. Wohl darum ist die Digitalisierung vor allem eine grosse Chance und kann grosses Wachstum mit sich bringen.

Millennials ist die Bezeichnung
für die Generation, die zur Jahrtausendwende
(Millennium) ins Arbeitsleben eingetreten ist.
Sie folgen auf die Generation X und
werden von der Generation Z
abgelöst werden.

VPZ: Es stehen grosse Veränderungen in der beruflichen Vorsorge und ganz generell im Banken- und Versicherungsbereich vor uns. Was sind mögliche Konsequenzen daraus?
Die Generation der Babyboomer geht in Pension. Ausserdem werden wir alle voraussichtlich länger leben als unsere Eltern. Diese Faktoren sind eine Herausforderung für die staatliche und die berufliche Vorsorge. Das Volk lehnte 2017 die Reform Altersvorsorge 2020 ab. Nun muss ein neues Paket folgen. Denn das Sorgenbarometer der Schweizer Bevölkerung zeigt, dass die Sorge um die AHV zusammen mit der Jugendarbeitslosigkeit an erster Stelle steht. Die Eigenverantwortung spielt darum gerade in der Vorsorge eine gewichtige Rolle.

Wir haben wohl darum auch eines der am besten gesicherten Vorsorgesysteme der Welt. Unser 3-Säulen-System, das aus einer staatlichen, einer beruflichen und einer privaten Säule besteht, bietet viele Vorteile: Unter anderem wird mit steuerlichen Begünstigungen an die Eigenverantwortung der Vorsorgenehmer appelliert. Entstandene  Vorsorgelücken in der 2. Säule können geschlossen werden – und das erst noch steuerprivilegiert. Leider besteht in der 3. Säule keine Möglichkeit für eine nachträgliche Einzahlung, hier müsste der Gesetzgeber unseres Erachtens im Sinne eines stabilen Vorsorgesystems korrigierend eingreifen. Denn auch in der privaten Vorsorge können während der Lebensarbeitszeit Lücken entstehen.

Die Eigenverantwortung in der Vorsorge spielt darum eine gewichtige Rolle. Es ist deshalb unabdingbar, sich frühzeitig mit der persönlichen Vorsorgesituation auseinanderzusetzen. Denn man kann regelrecht fühlen, dass die alten Versicherungsmodelle ein Auslaufmodell sind. Gleichzeitig sind aber die neuen Modelle noch gar nicht da, schon gar nicht getestet oder bewährt. Sprich: Die Gesellschaft steckt in einer Art Ungewissheit.

Auf der anderen Seite gibt es eine ähnliche Problematik, nur dass hier die Digitalisierung nichts zur Verbesserung beitragen kann. Denn rund um die Thematik «Pension und Vorsorge» werden auch künftig die Lösungen fast immer individuell ausgearbeitet werden müssen.

Allein die AXA hat zurzeit rund
40’000 KMU-Kunden mit ca. 400’000
angeschlossenen Individuen. Vor allem
kleine Kunden sind darum mehr denn je
auf eine professionelle Beratung
angewiesen.

Raphael Wenk
Bankfachmann und Finanzplaner mit Eidg. FA
Kompetenzbeirat Finanzierungen/Immobilien

Banken bauen intensiv am «Digital Banking» und lancieren ganz neue Bereiche. «Eine sehr grosse Herausforderung wird allerdings bleiben, dass die Menschen selbst mit dem hohen Tempo der Digitalisierung mitgehen können. Schliesslich funktioniert die Digitalisierung nur dann, wenn sie auch in Zukunft hauptsächlich die Convenience für den User verbessert», ist Raphael Wenk überzeugt.

Bruno Ledergerber
Geschäftsführender Partner der ifp sankt gallen ag
Kompetenzbeirat Vorsorge/Versicherungen

Das Modell der Vollversicherung steht vor einem Systemwechsel, weil es die lange Tiefzinsphase gekoppelt mit den regulatorischen Vorschriften und der zunehmenden Lebenserwartung praktisch unmöglich macht, angemessene Renditen für die aktiv versicherten Personen zu erzielen, da zuerst die Rentenverpflichtungen sichergestellt sein müssen.

Vielleicht ist dies auch einer der Gründe, warum fast 80% der Schweizer Bevölkerung keine Nachlassplanung gemacht haben. Sprich, auch hier gibt es viel zu tun. Sehr viel sogar.

Insgesamt kann man jedoch klar sagen, dass ganz allgemein ein Umdenken in der Gesellschaft stattfindet. Dabei sind die Menschen gerade in der Schweiz gar nicht explizit auf eine reine Optimierung aus. Selbst das Steuernsparen ist nur dann eine Priorität, wenn die Berater ausdrücklich auf die Möglichkeiten hinweisen. Gerade in der Schweiz ist die Steuerehrlichkeit sehr hoch. Die typischen Millennials wollen ihr Geld sogar immer mehr nach nachhaltigen, ethischen Gesichtspunkten anlegen. Die neue Generation legt Wert auf Nachhaltigkeit und damit auf eine intakte Umwelt und das Klima. Wenn Transparenz und korrektes, nachhaltiges Denken wirklich ernst gemeint sind, dann gibt es am Schluss sicher auch eine Chance, neue Modelle in der Altersvorsorge zu finden. Man wird es sehen!

VPZ: Was sind die Vor- und Nachteile eines aktiven, respektive passiven Vermögensmanagements?
Wir haben es schon gehört, die Generation Y legt freiwillig Wert auf Transparenz und Nachhaltigkeit. Ebenfalls verlangt die aktuell laufende Metamorphose ohnehin dringend, dass vor allem auch die gesetzlichen Vorschriften freiwillig eingehalten werden. Denn eigentlich hat nicht nur die Generation Y keine Lust auf Ärger mit dem Staat.

Umso mehr sollte sich jeder Anleger über gewisse Anlage- und Risikogrundsätze klar werden. Zum Beispiel sollte sich damit verbunden auch jeder selbst überlegen, ob er in Rüstungstechnologie-, Tabak- oder Alkoholunternehmen investieren möchte. Damit verbunden macht es unter Umständen plötzlich automatisch Sinn, dass man eine aktive- und passive Anlagestrategie durchmischen will.

Denn wer nur auf ein System setzt, läuft eher Gefahr, dass er auch einmal auf ein «Finanzprodukt» trifft, welches man nach rein gesundem Menschenverstand niemals kaufen würde. So werden auch Firmen von Staaten in ETF’s eingebaut, mit dessen Unternehmen nicht jeder Kunde zusammenarbeiten würde. Zudem werden Kunden oftmals nicht aufgeklärt, dass sie in den USA erbschaftssteuerpflichtig werden, wenn ihre US-Beteiligung eine bestimmte Summe übersteigt. Das bedeutet, wer beispielsweise von Apple und Amazon Aktien im Wert von je 40’000 US-Dollar besitzt, wird im Todesfall der US-Steuerbehörde ein Verzeichnis über seinen gesamten Nachlass abliefern müssen. Deshalb lohnt es sich, mit einem kompetenten Berater – wie dem VPZ – die Vermögensplanung im Detail anzuschauen.

Die Kombination von
aktiven & passiven Anlagen
wollte sich gerade zu einem
neuen Leitmotiv in der
Vermögensverwaltung
entwickeln. Doch der
Gegensatz «aktiv contra passiv»
hat sich in der Praxis
bereits überholt, denn die
Mischung macht’s!

Das passive Investieren ist letztlich für den Kunden vor allem dann gefährlich, wenn damit gleichzeitig das normale Denken und Handeln aufgegeben wird.

Mit einem aktiven Ansatz ist man dagegen geradezu verpflichtet, jedes Jahr eine positive Rendite in Schweizer Franken zu erzielen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Analysten mit hervorragenden quantitativen und qualitativen Arbeiten & Tools überzeugen. Und dies Tag für Tag. Ganz simpel ist das nicht und es ist auch kein Geheimnis, dass diesen Grundsatz nicht immer alle Manager schaffen. Zudem liegt natürlich nicht jeder aktive Manager mit seinen Analysen immer richtig. Selbst dann nicht, wenn hohe PerformanceFees bezahlt worden sind. Nicht selten gibt es eben genau dann aktive Manager, welche die passiven Benchmarks nicht schlagen. Spannend wäre sicher einmal eine Langzeitstudie, welche beide Modelle misst und in einem Praxistest das Funktionieren und die Performances festhält. Eine gewisse Gemischtheit kann aber sicher nicht schaden, sondern durchaus Sinn ergeben.

Was zudem beide Modelle immer mehr ins Bewusstsein rücken wird, sind die ESG-Regeln. So läuft eine gute Vermögensverwaltung automatisch in Richtung einer massgeschneiderten Vermögensberatung. Denn auch in Zukunft wollen Kunden immer mehr «individuelle Lösungen». Spätestens dann wird sich nicht mehr die Frage stellen, ob aktiv oder passiv, sondern vielmehr: Was ist die richtige Lösung für SIE.

Prof. Dr. Maurice Pedergnana
Finanzexperte Dr. oec. HSG
Kompetenzbeirat Vermögen/Banking

«Ich rate allen Menschen, die viel Energie und einen Grossteil ihrer Lebenskraft in die Erarbeitung von Ersparnissen und Vermögensverwerten investiert haben, dieses Geld aktiv anzulegen».

Vito Schiro
lic. oec. HSG
Kompetenzbeirat Kapitalmärkte/Bankprodukte

Die Next-Generation verlangt viel konkreten Nutzen und einen nachhaltig positiven Impact. «Das Bewusstsein ist global und die neuen Kunden sind höchst agil.»

VPZ: Sind schon Vor- oder Nachteile aus der Unternehmenssteuerreform sichtbar und gibt es daneben bald konkrete Auswirkungen für die Schweiz in Bezug auf die aktuelle Ausgangslage in Europa in Kombination mit den USA? Ergeben sich vielleicht sogar aus den aktuellen Marktgegebenheiten Konsequenzen für die Zinsentwicklung im Schweizer Hypothekarmarkt?
Zweifellos gibt es aktuell grosse Veränderungen in der Gesellschaft. Generell sind die Steuermodelle der Schweiz – im internationalen Vergleich – stark unter Druck gekommen. Allen voran soll nun das eigentlich bewährte und sehr beliebte Holdingprivileg der Schweiz – auf direkten Druck der EU – abgeschafft werden. Konkret sollte damit eine Holding in Zukunft auch Steuern zahlen. Entsprechend erwartet man zwar dadurch eine theoretische Verdoppelung der Steuereinnahmen. Gleichzeitig besteht aber eine nicht klar prognostizierbare Gefahr, dass insbesondere grosse und wichtige Firmen unter Umständen ganz wegziehen könnten. Dies hätte nicht nur Steuerausfälle, sondern auch Arbeitsplatzverluste zur Folge.

Selbst wenn jetzt rein theoretisch die Kosten für eine höhere Arbeitslosenquote nicht berücksichtigtwürden, ergäbe ein Wegzug von grossen Konzernen insbesondere ein grosses Problem, weil dadurch Bundessteuergeldern wegfallen würden. Wohl aus diesem wichtigen Grund wurde die Unternehmenssteuerreform mittlerweile so zu einem Kompromiss umgearbeitet, dass der Standort Schweiz insgesamt nicht mit grossen Nachteilen rechnen müsste.

Patrick Brändle
Betriebsökonom FH, Dipl. Treuhand- und Steuerexperte
Kompetenzbeirat Steuern/Treuhand

Die Prognosefähigkeit wird komplexer, weil die globaler werdende Gesellschaft, Politik & Wirtschaft immer engmaschiger miteinander verwoben sind. Wegen der Technologisierung verlangen Kunden aber trotzdem eine möglichst präzise Vorhersage. «Der Treuhand- und Steuerexperte ist darum bald so etwas wie ein Hausarzt, welcher im engen Kontakt mit dem Kunden steht und diesen allenfalls an den Spezialisten vermittelt. Dies macht den Experten zu einem sehr wichtigen Vertrauenspartner.»

Im Grundsatz ist es allen klar, dass es aber nicht so gehen kann, dass Zustände wie in Irland – zwischen dem Staat und grossen internationalen Unternehmungen – möglich sind und Gewinne über Firmenkonstrukte ins Ausland transferiert werden. Notabene, wie eben mit McDonalds passiert: alles legal und rechtens. Sprich wenn für alle Staaten mehr oder weniger gleiche Spiesse gelten, wird sich das System austarieren und etablieren. Selbst dann, wenn in der aktuellen Vorlage wohl oder übel vor allem die Aktionäre, also die Eigentümer, die höchste Rechnung zu bezahlen hätten. Einmal mehr wäre es dann so, dass die Kleinen die Zeche zahlen, welche die Grossen eigentlich verursacht haben.

Apropos Grösse: Immer noch sind die USA das mit Abstand am höchsten verschuldete Land der Welt. Es sind aber genau diese gewaltigen Schulden der US-Regierung, welche weiterhin verhindern werden, dass die Zinsen auch im nächsten Jahr stark ansteigen werden. Wenn sich dabei jeder Anleger immer mal wieder vor Augen führt, dass ein Aktienkurs einem Zyklus unterlegen ist, sollte man weiterhin langfristig denken und selbst dann nicht panisch reagieren, wenn Schwankungen auch mal grösser ausfallen.

Der Schweizer Franken bleibt eine sichere Währung. Parallel haben sich bisher die düsteren Szenarien, um eine negative, globale Entwicklung nicht bewahrheitet. Wenn darum – wie bisher – keine aktuell unerwarteten Ereignisse die Märkte erschüttern, bleibt die Konjunktur stabil und auch der Schweizer Immobilienmarkt bleibt sich im Bewusstsein der bekannten Gefahren treu, respektive die Zinsen stabil.

Gerade in einer schnelllebigen –
manchmal anonymisierten Welt – wird es immer
wichtiger, dass man einen Partner für ein persönliches
Gespräch hat. Gerade im Wechsel zur «neuen Generation»
mit vielen hybriden Möglichkeiten ist konkretes Fachwissen
Gold wert! Denn irgendwann wird für jeden der Moment
kommen, wo er Hilfe bei seinem Plan braucht.
Genau dann ist das VPZ für Sie da.

Hochkarätige Runde mit knapp 200 Jahren versammelter Kompetenz. Künftig wird sich der Kompetenzbeirat mindestens einmal im Jahr offiziell treffen, um über aktuelle Zeitfragen zu diskutieren.»

VPZ Zugerberg Finanz ag

Ein langfristiges, nachhaltig ausgerichtetes Anlageverhalten zahlt sich aus.

By | 2019

Ein langfristiges, nachhaltig ausgerichtetes Anlageverhalten zahlt sich aus.

Nicht ohne Stolz haben wir den Titel dieser Story geschrieben: Ausgezeichnet! Und zwar im wahrsten Sinne des Wortes, mit zweifacher Bedeutung. Denn ganz in diesem Sinne ist der Titel gleichbedeutend mit der Leistung und einem Rating. Denn das Magazin Bilanz hat wie jedes Jahr den besten  Vermögensverwalter gesucht und gefunden. Die Grundlage zur Evaluation des Siegers bildeten wie jedes Jahr die damit verbundenen Geldanlagen – respektive die entsprechend erreichten Performancezahlen der Vermögensverwalter. In diesem Jahr – nach nunmehr sieben Bewertungsjahren in Folge – hat einer der langjährigsten Partner des VPZ gewonnen: die Zugerberg Finanz AG; ganz im Sinne des Titels: «Eine ganz ausgezeichnete Leistung!»

Senkrechtstarter aus dem Kanton Zug: Die Zugerberg Finanz AG.

Untypisch für einen Vermögensverwalter, aber typisch für die Schweiz, sind die Büros der Zugerberg Finanz AG auf einem alten Bauernhof. Mitten im modernen Büro des Vermögensverwaltungsunternehmens baumelt eine Kuhglocke von der Decke. Wird sie geläutet, versammeln sich die heute gut 30 Mitarbeiter im umgebauten Bauernhof zu einem etwas seltsam anmutenden Ritual: In ein baumstammgrosses Plastikrohr wird Sand gefüllt. Das Rohr wurde «Zugerberg AuM Barometer» getauft und misst «sinnbildlich» die verwalteten Kundenvermögen und hilft den Mitarbeitern, sich das rasante Wachstum ihres Arbeitgebers vor Augen zu führen.

Alleine im Januar kamen 100 Millionen Franken an neuen Geldern hinzu, der Sandpegel stieg um zehn Zentimeter. In den vergangenen fünf Jahren haben sich die Assets verdoppelt. Inzwischen werden von den Zugern 1,4 Milliarden Franken in Verwaltungs- und 600 Millionen Franken in Beratungsmandaten in möglichst gewinnbringende Anlagen gelenkt. Das Barometer schoss  sprichwörtlich durch die Decke. Und so musste das «Sandrohr» kurzerhand vom ehemaligen Kuhstall in den Heuboden verlängert werden.

Die Geldflut kommt nicht von ungefähr. Die Zugerberg Finanz AG versteht ihr «Handwerk» ausgesprochen gut. Denn der Asset Manager hat sich im diesjährigen BILANZ-Rating – der besten Vermögensverwalter – in der besonders aussagekräftigen 36-Monats-Periode gleich in zwei von vier Kategorien gegenüber rund 100 Mitbewerbern durchgesetzt.

In der konservativen Risikoklasse haben damit die Zuger das Vermögen ihrer Kunden um fast 14 Prozent vermehrt – und das mit einem Risiko bzw. einer Schwankungsbreite von lediglich 5,4 Prozent. Das eindrückliche Ergebnis ist die höchste Sharpe Ratio – also die höchste Rendite in Relation zum eingegangenen Risiko. Auch in der ausgewogenen Risikoklasse konnte keiner der getesteten Vermögensverwalter der Zugerberg Finanz AG das Wasser reichen. Der Leistungsausweis ist entsprechend einmalig: 23 Prozent Performance bei einem Risiko von 9 Prozent.

Zum ersten Mal beim Bilanz-Rating dabei und gleich in zwei Kategorien gewonnen.

Das Erfolgsgeheimnis erklärt Timo Dainese, geschäftsführender Gesellschafter der Zuger, so: «Es ist kein Zufall, dass wir vorne liegen. Im Unterschied zu den meisten Mitbewerbern haben wir auch mit Obligationen gut verdient.» Während die meisten Asset Manager 2017 mit Bonds keine Rendite zustande brachten, waren es bei Zugerberg rund sechs Prozent. Firmenobligationen in Franken seien die Hausspezialität. In der Schweiz gebe es in diesem Feld kaum jemanden mit einer grösseren Expertise.

Der 42jährige Dainese ist das Gesicht hinter der Erfolgsgeschichte. Im Alter von 22 Jahren schmiss er den Job bei einer Privatbank und gründete ein Vermögensverwaltungs-Unternehmen. «Ich hatte damals in meinem Umfeld kaum Millionäre, aber viele junge Leute, die sich ein Vermögen aufbauen wollten», erzählt Dainese. So sei die Idee einer Verwaltung auch für kleinere Vermögen entstanden. Noch heute, da Grossanleger wie Pensionskassen mit Multi-Millionen-Mandaten bei Dainese auf dem 200 Jahre alten Bauernhof ein und aus gehen, gehören Sparpläne ab 100 Franken zum Kerngeschäft. Man hat nicht vergessen, woher man kommt. Denn was bei grossen und kleinen Kunden offenbar gut ankommt, ist der Fokus auf Erträge. «Wir verlassen uns nicht auf die Aktienperformance», sagt Dainese. Wertpapiere werden in erster Linie wegen ihrer Dividenden und Coupons gekauft. Damit ist ein Basisertrag von drei bis vier Prozent schon mal von Beginn weg in trockenen Tüchern. Die Dividenden bestimmen schliesslich auch die Haltedauer. Drohen die Ausschüttungen zu sinken, wird verkauft.

Trotz des starken Wachstums und der aktuellen Unternehmens- und Portfoliogrösse ist der Zugerberg Finanz AG ihre Agilität nicht abhandengekommen. Dies zeigt sich auch an den langjährig, bewährten und persönlich gepflegten Partnerschaften. So wie zum Vermögens Planungs Zentrum. Schliesslich werden den Kunden des VPZ nicht erst seit dem Bilanz-Rating die ausgesuchten Vermögensverwaltungslösungen der Zugerberg vorgeschlagen, sondern schon seit vielen Jahren. In diesem Sinne ist diese Auszeichnung auch eine Auszeichnung für das Vertrauen und die erfolgreiche Partnerschaft, ganz im Sinne der gemeinsamen Kunden.

Nachhaltigkeit setzt sich nicht nur in der Finanzberatung durch!

By | 2019

Nachhaltigkeit setzt sich nicht nur in der Finanzberatung durch!

Es kann gut sein, dass die Digitalisierung nicht nur die Art und Weise wie wir leben, sondern auch die Art und Weise, wie wir arbeiten, verändern wird. Arbeiten wird zeitlich und räumlich flexibler, mobiler und gleichzeitig agiler. Dies gilt für Start-up-Unternehmen genauso wie für Grosskonzerne und lokale KMU’s. Über alle Unternehmensgrössen und Branchen hinweg werden neue Arbeitsmodelle diskutiert, Präsenzzeiten flexibler gestaltet und neue Raum- und Arbeitskonzepte erprobt. Dank cloudbasierten Plattformen kann jederzeit von überall, gemeinsam gearbeitet werden. Entscheidend für den Erfolg dieser Konzepte ist eine flexible Unternehmenskultur. Diese wiederum erwartet hohe Ansprüche an die Ausbildung der Mitarbeiter. Denn fachübergreifende Teams organisieren sich für einzelne Projekte immer wieder neu. Die agile Arbeitsweise wird zur stabilen Normalität. Mittendrin ein Möbel, das im Trend bleibt. Einfach, weil es gut war, ist und bleibt. Seit über 50 Jahren!

Hier werden «Blechrohlinge» auf Rollen angeliefert und in die berühmten Module verarbeitet: Alles mit gleichbleibender Qualität, gepaart mit fortlaufenden, kleinen Produkteinnovationen im Detail.

Vom Land in die weite Welt hinaus
Münsingen liegt im Berner Mittelland, etwa in der Mitte zwischen der Schweizer Hauptstadt Bern und dem beschaulichen, am gleichnamigen See gelegenen Städtchen Thun. An guten Tagen thronen, von hier gut sichtbar, die Berner Alpen.

In dieser malerischen Landschaft liegt der Ursprung eines heute weltbekannten Unternehmens. Doch begonnen hat alles in einer dunklen und heissen Schmiedewerkstatt eines gewissen Ulrich Schärer aus Münsingen – dem Namensgeber des Unternehmens: USM.

Schärers Söhne und Enkel bauten – neben dem Eisenwarenhandel seiner Frau – ihre «Schmiede» Jahr für Jahr zu einer gut gehenden Fabrik für Baubeschläge aus.

In den sechziger Jahren wurde in der Schweiz fast jeder zweite verbaute Tür- oder Fensterbeschlag von der kleinen Fabrik in Münsingen geliefert. Darum hatte das mittelständische Unternehmen bald zu wenig Platz. Paul Schärer junior und Enkel des Unternehmensgründers und Vater von Alexander Schärer, machte sich bald einmal auf die Suche nach einem neuen Standort und Planer. Sein Ziel: Ein ganz neuer Firmensitz!

Seine Wahl fiel auf Fritz Haller, einen begabten Architekten aus Solothurn. Der spätere Professor – welcher sogar an der technischen Universität in Karlsruhe lehrte – entwickelte schliesslich für Schärer ein System aus Metallstützen, Trägern und modularen Fassadenelementen. Das Resultat war – etwas abstrakt beschrieben – ein Dach mit vier Trägern und einer Fassade aus Elementen. Dabei war die gesamte Gebäudestruktur in einem klaren, dafür modularen Rasterprinzip aufgebaut. Dank dieser für damals sehr futuristische Design- und Konstruktionsweise, liessen sich Industrie- und Verwaltungsbauten flexibel zusammenfügen!

Noch heute – gleich am Ortseingang von Münsingen – steht das ursprüngliche Resultat davon: Ein verglaster, U-förmiger Industriebau mit dem giftgrünen USM-Schriftzug. Und was kaum jemand weiss, nur ein ganz kleiner zentraler Teil davon, ist das ursprüngliche, erste Gebäude. Tatsächlich wurde der weltweite Hauptsitz in mittlerweile über sieben Bauetappen – in mehreren Jahrzehnten – laufend erweitert und wirkt heute trotzdem wie aus einem Guss. Was für ein Statement!

Auch wenn mittlerweile bei USM Roboter fleissig mithelfen, die Frage, wie man denn einen Klassiker weiterentwickelt, ist schnell und einfach beantwortet: Indem sich USM mit all ihren Produkten ganz einfach treu bleibt.

Im bernischen Münsingen produziert USM seit über 50 Jahren Möbel nach dem mehr oder weniger gleichen Konzept. Und dies aus einfachem, aber gutem Grund. Weil es nahezu perfekt ist!

Aus einem Problem einen Welterfolg zu machen, das war nie geplant
Mit Hallers spektakulärem Bau hatten die Schärers zwar eine flexible Fabrik aber gleich das nächste Problem vor sich: Für den ultramodernen Neubau – von damals und heute – liess sich speziell in den sechziger Jahren kein nur annähernd passenderes Büromöbel finden. Die Lösung lag fast auf der Hand: Die Herren bauten es sich also gleich selbst!

Beim Möbeldesign machten es sich Haller und Schärer leicht und übersetzten die Prinzipien ihrer Fabrik in ein entsprechendes Möbelsystem: Aus Kugeln und Verbindungsrohren wurde ein Grundgerüst gefertigt, welches je nach Bedarf, Funktion und Geschmack mit Seitenelementen aufgefüllt werden konnte. Fritz Haller besorgte den Designentwurf und Paul Schärer entwickelte technische Feinheiten. Gleichzeitig bauten sie eine Serie passender, funktionaler Arbeitstische. Auf dieser Basis kam schliesslich das System USM Haller 1969 serienmässig auf den Markt.

Das Raster und die beweglichen Teile sind stark, aber nicht starr – sondern ganz im Gegenteil – immer weiter entwickelt worden. Darum kann sich USM fast schon sinnbildlich bewegen und mitwachsen. So ist und bleibt USM ein Möbel für das ganze Leben.

Eine mutige Idee!
Und erst recht eine erfolgreiche!

Zwar war USM beileibe nicht das erste Möbelbaukasten-System seiner Art. Aber es war und ist das einzige, das die ingenieurhafte Funktionalität eines Containers mit der Eleganz eines puren Büromöbels verbindet. Während seine charakteristischen Kugelverbindungen Mobilität und flexible Erweiterbarkeit signalisieren, steht sein Stahlrohrgerüst für Standfestigkeit und Solidität. Die Regale, Sideboards und Schränke aus Münsingen begeistern daher bis heute Privatleute, Freiberufler, Planer und Innenarchitekten. USM fügt sich perfekt sowohl in betonierte, minimalistische Neubauten als auch in einen urchigen Bauernhof ein.

Beste Voraussetzungen also für einen modernen Klassiker, würde man meinen! Dennoch würde das System wohl kaum jemand kennen, gäbe es dann nicht wie immer den nötigen, letzten Funken Glück! Denn hätten es nicht französische Designer in einer Architekturzeitschrift entdeckt, wäre das Möbel wohl nie zu einem der grössten Aufträge der ersten Stunden gekommen! Denn die Franzosen tüftelten an einer Neumöblierung der französischen Bank Rothschild in der Rue Laffitte in Paris. Und angeblich soll damals sogar Madame de Rothschild selbst mit ihrem Innenarchitekten per Privatjet nach Münsingen gereist sein. Sodann soll sie sich – so die Geschichte – in die Möbel verliebt und auf USM bestanden haben.

Die Geschichte
des USM Möbelbausystems Haller
ist vielleicht auch darum so erfolgreich,
weil sich dahinter weder
Verkaufs- und Marketingkalkül noch
eine Designstrategie versteckt,
sondern schlicht und einfach
eine ehrliche Freundschaft und
eine gemeinsame Passion.

Jede einzelne Kugel, jedes Verbindungselement und jeder Zentimeter Rohr eines USM-Möbels, wird in Münsingen entwickelt und weiterentwickelt, gefalzt, geschnitten, teilweise montiert und für den weltweiten Versand bereitgestellt.

Skalieren in Systemen
Der darauf folgende Auftrag zur Ausstattung von 600 Arbeitsplätzen brachte die Schärers denn auch schwer ins Schwitzen. Schliesslich verfügten sie damals weder über Kapazitäten, die Maschinen für Serienproduktionen noch hatten sie eine Ahnung, was sie eigentlich dafür verlangen sollten. Doch bei USM machte man sich trotzdem ans Werk. So folgten bald Aufträge für andere grosse Kunden: Von Hoffmann-La Roche bis Rolex. Alle wollten plötzlich USM haben. Die Systemgeschichte nahm Ihren Lauf.

Gleichzeitig wurde das Firmenportfolio mit weiteren Produkten erweitert: Ob Kitos, Display oder das System Eleven22! Im direkten Vergleich des übernächsten Marken-Bruders macht USM aber bis heute den grössen Umsatzanteil mit dem System USM Haller. Eine Erfolgsgeschichte! Und jede neue Bestellung schafft vor allem eines: Sie kurbelt den Verkauf eines globalen Klassikers an.

Dank dieser klaren Fokussierung der Firma ist die Produktion im Berner Oberland schlank geblieben. Eine gute Voraussetzung, um im Hochlohnland Schweiz produzieren zu können. Mit dieser Haltung ist USM eben etwas wie die eigenen Produkte: Vielleicht etwas unaufgeregter, dafür grundsolide und kontinuierlich wachsend.

Auswahl der Farbpaletten, bereit für die Montage.

Vertrauensvolle Partnerschaften: Ausdruck einer Lebenshaltung.
Für das System USM ist das über Jahre, nachhaltig gewachsene Partner- und Vertriebsnetzwerk der Schlüssel zum nachhaltigen Erfolg. Denn so wie das global patentierte Möbel nur mit passendem Werkzeug modifiziert werden kann, kann das ganze Netzwerk aller Partner kaum kopiert werden. Schliesslich können aber genau nur diese Partner – mittlerweile verteilt über die ganze Welt – immer vor Ort beim Kunden über Jahre hinweg einen perfekten Service bieten. Immerhin verdient USM auch einen Teil ihres Umsatzes mit Ergänzungen und Erweiterungen bestehender USM-Systeme, die von Vertriebspartnern geliefert und montiert werden müssen. Deshalb braucht USM seine Partner, und die Partner brauchen das System. Eine Art moderne Symbiose und Ausdruck einer einmaligen Firmen- und Partnerkultur.

Bei den vielen USM-Vertriebspartnern und deren Kunden werden heute die Möbel stolz wie Klassiker behandelt. Der typische USM-Kunde ist darum auch fast immer ein Designliebhaber und Ästhet. Für alle anderen ist wohl ganz wesentlich – und typisch für USM – die Hundertprozentige «Rückwärtskompatibilität».

Oder wie es die USM-Entwickler im Fachjargon ausdrücken: Jeder neue Systembestandteil fügt sich nahtlos in alle älteren ein. Will heissen, alles Neue, was USM entwickelt, kann auch in ein Möbel der allerersten Generation verbaut werden.

Wohl genau darum treffen heute in Münsingen immer wieder Bestellungen von Kunden ein, die ihr erstes USM-Regal irgendwann Anfang der siebziger Jahre gekauft haben und es jetzt – dreissig, vierzig Jahre später – erweitern wollen. Die Frage, wie lange ein USM-Haller-System erfahrungsgemäss hält, lässt sich darum im Prinzip einfach beantworten: Nämlich ewig!

In einer schnelllebigen Zeit von vielen Eindrücken
wird die USP eines Produktes immer entscheidender. Aus dieser inneren Stärke heraus entsteht das untrügerische Gefühl einer natürlichen «Authentizität». Genau dann,
wenn sich so eine Überzeugtheit einstellt, entsteht
ein dauerhafter Wert, welcher als
Klassiker in die Geschichte
eingehen wird.

USM-Produkte werden von den eigenen Mitarbeitern in Münsingen gefertigt und transportfähig gemacht.

Der Bestseller wird stetig modernisiert und bleibt sich trotzdem immer treu.
Weil es aber vom Klassiker zum Museumsstück ein gefährlich kurzer Weg sein kann, haben die Münsinger ihren Bestseller über die Jahre hinweg immer wieder behutsam mit Neuerungen ausgestattet. Die Berner haben perforierte Tablare erfunden. Man hat akustische Elemente ins Sortiment aufgenommen, um den Bürolärm in den trendigen Grossraum- und Kombibüros zu dämpfen. Es folgte ein elektronisches Schliesssystem und eben erst der neueste Coup: USM Haller E! Ein LED-Licht, smart integrierbar in dafür speziell lieferbaren Chromrohren. Natürlich von USM selbst. Mit grosser Sicherheit wird diese neueste Option dazu führen, dass sich ganz viele Firmen, aber auch Private, ihre Räume herrlich schön – und ohne jedes sichtbare Kabel – dezent beleuchten lassen werden.

Der Kreis schliesst sich und es wird auch klar, warum neben den vielen Themen gerade dieser Beitrag so schön zum VPZ passt. Mal ganz davon abgesehen, dass das VPZ selbst auch alle Büros mit diesem Klassiker ausgestattet hat. USM ist mit seinem Konzept ein extrem gutes Beispiel für Nachhaltigkeit. Und spätestens nach dem Lesen des Kompetenzgespräch-Beitrages wissen wir alle, dass Nachhaltigkeit immer mehr Unternehmen in ihrer Beschaffungspolitik beschäftigt.

Die vielleicht schönste Form zu arbeiten
Die Frage, ob wir bald nur noch im virtuellen Raum arbeiten, erübrigt sich gern, wenn man in den Genuss eines Büros des USM Möbelbausystem Haller kommt. USM ist heute auch als Werk der angewandten Kunst anerkannt. Dies war und ist auch dem klaren, souveränen, aber immer dezenten Auftritt zu verdanken.

Nachhaltigkeit darf aber niemals abwarten und verwalten heissen. Genau darum hat USM wohl auch in schwierigeren Jahren immer weitere Showrooms eröffnet und kam nie in Versuchung, Kunden zusätzliche Rabatte einzuräumen. Selbst Marketing-Ausgaben wurden hochgehalten, um die Sichtbarkeit der Marke zu garantieren.

Die USM U. Schärer Söhne AG ist vielleicht aus diesen einfachen, aber wichtigen Gründen immer noch im Besitz der Familie. Sie finanzierte zum Beispiel zuletzt zu 100% selbst die eigene, neue Pulverbeschichtungsanlage oder erneuert alle Erweiterungsschritte der Fabrikanlagen allein. Dank einem klaren Plan und einem soliden Geschäftssinn wurde so Schritt für Schritt aus dem einstigen Handwerksbetrieb eine Weltmarke mit Kultstatus.


Gemeinsam entwickelten
Paul Schärer und Fritz Haller
die Produktionshalle, den Büropavillon und
das Möbelbausystem für U. Schärer Söhne AG
in Münsingen. Der Industriepartner beflügelte
Hallers Denken und Arbeiten.

Ein Dach. Vier Träger und modulare Fassadenelemente. Der «Pavillon» aus Stahl und Glas – in dem übrigens einst das erste Grossraumbüro der Schweiz entstand – gab mit seiner Gebäudestruktur das Rasterprinzip des heutigen Möbelbausystems vor. Dieses klare Prinzip ist sicher auch ein Mitgrund, dass der Patentschutz bis heute einwandfrei funktioniert. Denn kopiert werden, konnte das clevere System bis heute nicht wirklich!