Reduktion der Kapitalleistungssteuern im Kanton Zürich.
Um der immer höheren Lebenserwartung und den tiefen Umwandlungssätzen der beruflichen Vorsorge gerecht zu werden, hat der Kanton Zürich eine Reduktion der Besteuerung der Kapitalleistungen beschlossen. Diese tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und soll die Besteuerung von hohen Beträgen aus der Pensionskasse oder der dritten Säule deutlich senken.
Aktuell unterliegt die Besteuerung von Kapitalleistungen aus der Vorsorge derselben Progression wie das Einkommen. Im Vergleich zu anderen Kantonen, welche die Kapitalleistungen zum Beispiel pauschal besteuern, macht dies Zürich als Wohnsitzkanton wenig attraktiv.
Mit dem neuen Beschluss des Regierungsrates kommt
es bei ledigen Steuerpflichtigen ab Bezügen von CHF 210’000 und bei
verheirateten Steuerpflichtigen ab CHF 370’000 zu einer deutlichen Reduktion der
Kapitalleistungssteuern. Auch für Auszahlungen von CHF 500’000, 750’000
und 1’000’000 bewegt sich der Kanton Zürich in einem
vergleichsweise sehr attraktiven Rahmen.
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