Gleiche Leistung, höhere Kosten
Da viele Heime einkommens- und vermögensabhängige Taxen anwenden, bezahlen vermögende Personen grundsätzlich deutlich mehr für ihren Pflegeplatz als weniger bemittelte Pensionäre und Heimbewohner.
Die obligatorischen Leistungen der Krankenkassen übernehmen von den anfallenden Kosten lediglich einen kleinen Teil. Sämtliche nicht versicherten Leistungen und Aufwendungen für Verpflegung, Betreuung und Unterbringung müssen vom Pflegeempfänger selbst getragen werden. Ansprüche auf Ergänzungsleistungen bestehen abhängig von der finanziellen Situation. Diese werden aber grundsätzlich erst entrichtet, wenn das anrechenbare Einkommen, wozu auch ein Vermögensverzehr zählt, praktisch aufgebraucht ist. Hilflosenentschädigung hingegen kann in Anspruch genommen werden, sobald man Hilfe bei alltäglichen Lebensverrichtungen benötigt. Die Höhe der Hilflosenentschädigung ist abhängig vom Grad der Hilflosigkeit und ob man im Heim oder zuhause wohnhaft ist.
Unterstützungspflicht der Angehörigen
Falls diese Leistungen zur Deckung der entstehenden Kosten nicht ausreichen, kann der Staat vor einer Ausrichtung von Sozialhilfe sogar aufgrund der gesetzlich verankerten «Unterstützungspflicht» auf Angehörige zurückgreifen.
Bei der Berechnung der Heimtaxe, den Ergänzungsleistungen der AHV und den kantonalen oder kommunalen Zuschüssen behandeln die Behörden bereits übertragene Vermögenswerte an Nachkommen so, als ob diese teilweise noch vorhanden wären. Sie können damit zwar die Vermögensübertragung an die Nachkommen nicht mehr rückgängig machen, aber doch ganz oder teilweise verhindern, dass Heimbewohner von Subventionen profitieren. Wer einen Teil seines Vermögens oder eine Liegenschaft vor dem Heimeintritt auf die Kinder überträgt, verringert also seine Einkünfte, falls er dafür keine entsprechende Gegenleistung erhält. Die Behörden betrachten dies als sogenannten «freiwilligen Vermögensverzicht» und tun bei der Berechnung so, als wäre das übertragene Vermögen an die Nachkommen wenigstens zu einem Teil noch vorhanden.
Unter Umständen bleibt bei einer langanhaltenden und intensiven Pflegebedürftigkeit somit vom Besitz an Vermögenswerten für die Erben nicht mehr viel übrig, bzw. diese können sogar in die Mitverantwortung gezogen werden, um anfallende Kosten zu tragen. Daran stören sich viele vermögende Personen, die dank sparsamen Lebenswandels grössere Sach- und Geldwerte aufgebaut haben. Sie möchten ihre Ersparnisse gerne an die Nachkommen weitergeben, bevor Teile davon oder ihr ganzes Vermögen von den Pflegeheimkosten verzehrt wird. Aus diesen und weiteren Gründen stellt sich vielfach die Frage nach Lösungen, um Vermögenswerte zu schützen. Es gibt viele Möglichkeiten dies zu tun, aber welche ist die richtige?
Nachhaltiger Schutz der Vermögenswerte
Eine Standardlösung gibt es nicht, zu individuell sind die Bedürfnisse und Vorstellungen jedes einzelnen. Themen wie Steuern, Einkommen, Renten, Vermögen, Schenkungen, aber auch Erbvorbezüge, ehe- und erbrechtliche Regelungen, Generationenverträge und Stiftungsvarianten sowie mögliche Versicherungslösungen müssen in Betracht gezogen werden.
Um Vermögenswerte nachhaltig zu schützen und die bestmögliche Lösung mit allen Vor- und Nachteilen zu finden, sollte möglichst frühzeitig eine unabhängige und professionelle Planung erstellt werden. Dabei sollten die ganz persönlichen und individuellen Ziele, Wünsche und Bedürfnisse im Mittelpunkt stehen und als wichtigste Grundlage betrachtet werden.