3 Irrtümer zur Säule 3a.
Die private Säule 3a frühzeitig zu stärken und Vorsorgelücken zu schliessen wird immer wichtiger. Das Thema ist jedoch für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Zudem erschweren die teilweise weit verbreiteten Irrtümer die Entscheidung, eine passende Massnahme zu finden. Wir klären Sie auf.
Irrtum 1
Pro Person darf nur eine Säule 3a-Lösung eröffnet werden
Falsch. Eröffnen Sie mehrere Säule 3a-Lösungen, um die Bezüge zu staffeln. Die Vorsorgegelder aus einer Lösung können nur gesamthaft bezogen werden und werden noch im Auszahlungsjahr besteuert. Um von einer Steuerersparnis profitieren zu können, empfehlen wir Ihnen, Ihr Vermögen auf mehrere Vorsorgelösungen (ca. 80’000 Franken pro Lösung) zu verteilen und diese über die Jahre hinweg gestaffelt zu beziehen.
Irrtum 2
Es dürfen nur erwerbstätige Personen in die Säule 3a einzahlen
Falsch. Als arbeitslos gemeldete Personen, welche Abreitslosenversicherung (ALV) beziehen, dürfen ebenfalls Beiträge in die Säule 3a leisten. Erhalten Sie ein Taggeld von mindestens 81.20 Franken, sind sie obligatorisch bei der Auffangeinrichtung BVG gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert und dürfen somit den Maximalbetrag in die gebundene Vorsorge einzahlen.
Irrtum 3
Eine Säule 3a-Lösung darf maximal 50% in Aktien investieren
Falsch. Die auf dem entsprechenden Gesetz basierende Verordnung schreibt eine Beschränkung von 50% vor. Jedoch sieht die Verordnung vor, dass bei ausreichender Diversifikation Erweiterungsmöglichkeiten bestehen. Sowohl Banken wie auch Versicherungen bieten heute Vorsorgelösungen mit einem höheren Aktienanteil an.
Für ein erstes, kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch kontaktieren Sie uns unverbindlich per Mail (kontaktanfrage@vpz.ch) oder rufen Sie unsere kostenlose VPZ Hotline unter 0800 822 288 an, um direkt einen Termin mit Ihrem Beratungsspezialisten zu vereinbaren. Eine ganzheitliche Planung mit Weitsicht koordiniert Ihre Situation, deckt Optimierungsmöglichkeiten auf und bringt langfristigen Erfolg.