Richtig vorbereitet in den dritten Lebensabschnitt.
Die frühzeitige Vorbereitung für den dritten Lebensabschnitt lohnt sich. Ein ganzheitliches Konzept analysiert Ihre aktuelle Situation und vergleicht Sie mit Ihren individuellen Bedürfnissen, Wünschen und Zielen. Planung bringt nicht eine hundertprozentige Sicherheit, jedoch zu hundert Prozent Transparenz. Nutzen Sie die Chance frühzeitig und planen Sie jetzt Ihre Pensionierung.
Dank der positiven Entwicklung werden wir immer älter und fühlen uns auch im Leben nach dem Beruf noch fit, ausgeglichen und gesund. Problematisch ist dabei nur, dass wegen der gesteigerten Lebenserwartung und dem deutlich längeren Lebensabend, die Finanzierung der Altersvorsorge zunehmend unter Druck gerät. Können Sie sich Ihre Pensionierung überhaupt leisten? Welches Vorsorgeguthaben steht Ihnen zur Verfügung? Und ist Ihr Eigenheim auch mit dem Renteneinkommen noch tragbar? Höchste Zeit also für eine individuelle Planung und Vorbereitung Ihrer persönlichen Pensionierung.
«Kann ich mir eine Frühpensionierung leisten oder muss ich länger arbeiten?»
Der Traum mancher Menschen ist eine Frühpensionierung oder die Reduktion des Arbeitspensums im Alter. Andere Menschen wollen aber auch nach dem Erreichen Ihrer Pensionierung weiterarbeiten. Welches sind die finanziellen Folgen davon? Und welche Möglichkeit kommt für Sie in Frage? Ganz egal, wie Sie sich entscheiden, eines bleibt gleich: Das Kapital aus der privaten Altersvorsorge muss dabei bewusst und systematisch eingesetzt werden.
Frühpensionierung
Aus Sicht der AHV kann jemand mit Alter 63/62 frühzeitig in die Pension übertreten. Bei der Pensionskasse sogar bereits ab Alter 58. Eine Frühpensionierung kostet jedoch Geld und sollte somit wohlüberlegt geplant werden. Leistungslücken in der Vorsorge können mit zusätzlichen Einkäufen in die Pensionskasse oder durch private Vorsorgelösungen und damit verbundenem Kapitalaufbau aufgefangen werden. Allenfalls entrichtet der Arbeitgeber für diese Zeit eine Überbrückungsrente, was geprüft werden muss.
Gleitende Pensionierung
Ein schrittweiser Ausstieg aus dem Berufsleben bietet sowohl Arbeitnehmenden wie auch den Unternehmungen grosse Vorteile. So kann wertvolles Fachwissen gesichert und plötzliche, problematische soziale Veränderungen können aufgefangen werden. Je nach Vorstellungen und Möglichkeiten sind in der Praxis verschiedene Pensionierungsmodelle anzutreffen. Grundsätzlich besteht aber über einen Zeitraum von 12 Jahren, d.h. vom Alter 58 bis 70, die Möglichkeit eines gleitenden Übergangs in die Pensionierung. Aus Sicht der AHV wie auch aus der Pensionskasse können Teilrenten vor oder nach der ordentlichen Pensionierung mit Leistungskürzungen bzw. Leistungserhöhungen abgerufen werden.
Ordentliche Pensionierung
Die ordentliche Pensionierung ist für Frauen auf das Alter 64, für Männer auf das Alter 65 festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt werden die AHV-Rente sowie die Leistungen der Pensionskasse in Form eines Renten- und/oder eines Kapitalbezugs ausbezahlt.
Aufgeschobene Pensionierung
Für viele Selbständigerwerbende wie auch für Angestellte besteht die Möglichkeit, auch über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus weiterzuarbeiten. Statistische Analysen zeigen, dass etwa jede zehnte Person in der Schweiz, meistens mit einem Teilzeitpensum, erwerbstätig bleibt. Es ist möglich, den Bezug der AHV-Rente um maximal 5 Jahre aufzuschieben, was z.B. eine massgebliche Rentenerhöhung ergibt.
«Wie setzt sich mein Vermögen zusammen?
Sind meine Vermögensanlagen auf meine Risikofähigkeit
und Risikobereitschaft abgestimmt?»
Budget- und Liquiditätsplanung
Ist Ihr gewohnter Lebensstandard auch nach Ihrer Pensionierung noch gewährleistet? Sind Ihre Ausgaben nach wie vor gedeckt? Die Liquiditätsplanung zeigt auf, wo Handlungsbedarf besteht und wo zusätzliches Optimierungspotenzial besteht. Eine detaillierte Budgetplanung vermittelt Ihnen Sicherheit, die Möglichkeit, Teile Ihres Vermögens längerfristig anzulegen und dadurch von höheren Erträgen zu profitieren. Die Gegenüberstellung aller Ausgaben wie zum Beispiel Wohnkosten, Versicherungen, Steuern und Reserven zum Einkommen aus der 1. Säule, der Pensionskasse sowie der privaten Vorsorge bringt rasch Klarheit.
Vorsorge
Wie bemessen sich meine Vorsorgeleistungen und wie hoch sind meine Renteneinkünfte? Beziehe ich mein Pensionskassenguthaben als Rente und/oder Kapital und was für Anmeldefristen müssen beachtet werden? Wie werden meine Leistungen aus der AHV und beruflichen Vorsorge durch meine private Vorsorge der 3. Säule ergänzt?
Steuern
Wie optimiere ich meine Pensionierung aus steuerlicher Sicht? Was für Steuern fallen aus Leistungen der beruflichen und privaten Vorsorge an? Wie hoch wird meine Steuerbelastung vor und nach der Pensionierung sein?
Immobilie
Wie sieht meine mittel- bis langfristige Wohnsituation aus? Wie wird meine Bank die Tragbarkeit meiner Hypothekarbelastung im Alter beurteilen und sind Amortisationen notwendig? Nutze ich die bestmöglichen Angebote und Konditionen auf dem Markt?
Erbrecht
Habe ich in meinem und im Sinne meiner Angehörigen eine erbrechtliche Regelung getroffen? Wie schütze ich mein Vermögen vor möglichen zukünftigen Pflegekosten? Machen eine Patientenverfügung und ein Vorsorgeauftrag Sinn?
Für ein erstes, kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch kontaktieren Sie uns unverbindlich per Mail (kontaktanfrage@vpz.ch) oder rufen Sie unsere kostenlose VPZ Hotline unter 0800 822 288 an, um direkt einen Termin mit Ihrem Beratungsspezialisten zu vereinbaren. Eine ganzheitliche Planung mit Weitsicht koordiniert Ihre Situation, deckt Optimierungsmöglichkeiten auf und bringt langfristigen Erfolg.