Virtuelle Währungen wie Bitcoin, Ethereum etc.
Kryptowährungen, oder auch digitale Währungen genannt, sind aus einem Hype entstanden und mittlerweile in den Mainstream vorgedrungen. Nicht nur Bitcoin als erste Kryptowährung der Welt, sondern auch Währungen wie Ethereum, Litecoin oder Ripple sind bekannt. Alle werden als Kryptowährungen bezeichnet, sind aber vielmehr digitale Buchungssysteme, mit welchen Wertanteile und dessen Übertragung protokolliert werden. Eine Technologie, welche als Blockchain bezeichnet wird. Nutzer, welche über das Internet miteinander verbunden sind, können Waren und Dienstleistungen bezahlen oder gewünschte Beträge untereinander überweisen. Der Handel erfolgt dezentral im Internet und muss nicht über den Staat oder Banken abgewickelt werden.
Vergleich der grössten Kryptowährungen
Quelle: Bank Lending Survey, 2018
Bitcoin als erste Kryptowährung der Welt
Kurz nachdem die Insolvenz der US-Investmentbank Lehman Brothers 2008 die globale Finanzkrise ausgelöst hat, veröffentlicht das Pseudonym Satoshi Nakamoto das „White Paper“. Dieses dient als Grundlage einer neuen virtuellen Währung. Mit der Kryptowährung soll ein Geldsystem ermöglicht werden, welches günstiger, schneller und zudem unabhängig von Staaten und Banken funktionieren kann. Die erste Bitcoin-Transaktion fand im Mai 2010 statt.
Bitcoin’s Entwicklung seit 2014
Quelle: Coindesk, 5. November 2019
Nutzung virtueller Währungen
Bitcoins und andere Kryptowährungen werden vor allem als Spekulationsobjekte gehalten. Die Nutzung dieser virtuellen Währungen als Zahlungsmittel ist in der Schweiz bis anhin nicht reguliert. Vereinzelt kann die Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen erfolgen, dies aber nur bei wenigen Anbietern. Infolge zunehmender Popularität kann die Abwicklung auch zu Problemen wie Verzögerung der Überweisung oder hohen Kosten führen.
Risiken
Hohe Preisschwankungen sowie Unsicherheiten bezüglich des Herausgebers der Währungen zählen zu den damit verbundenen Risiken. Zudem ist nach wie vor unklar, ob Ansprüche auf virtuelle Währungen zivilrechtlich geltend gemacht werden können. Der Handel mit solchen Währungen birgt zusätzlich Geldwäschereirisiken. Grenzüberschreitende Überweisungen sowie Anonymität sind aufgrund der technischen Eigenschaften möglich. Die Schweizer Finanzmarktaufsicht (FINMA) überwacht den Markt der virtuellen Währungen.
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