VPZ stories - Zinssatz der beruflichen Vorsorge

Berufliche Vorsorge – der Mindestzinssatz bleibt bei 1%.

Die Mindestverzinsung im Obligatorium der beruflichen Vorsorge bleibt auch im Jahr 2020 bei 1%. Diese Entscheidung hat der Bundesrat am 6. November 2019 auf Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) getroffen.

Die Höhe des Mindestzinssatzes wird gemäss Gesetz auf Grund der Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen festgelegt. Zusätzlich werden auch die Erträge der Aktien, Anleihen und Liegenschaften berücksichtigt. Zurzeit ist die Rendite der Bundesobligation weiterhin tief. Im September 2019 lag die Verzinsung der 10-jährigen Bundesobligation bei minus 0.70%. Eine Senkung des Zinssatzes wäre aufgrund der positiven Entwicklung der Finanzmärkte nicht gerechtfertigt. Im Jahr 2019 legte der Swiss Performance Index um 24.4% zu. Die aktuell tiefen Kapitalmarktzinsen legen jedoch auch keine Erhöhung des Zinssatzes nahe. Somit bleibt dieser unverändert bei 1%.

Verzinsung der 10-jährigen Bundesobligation

Entwicklung Rendite Bundesanleihe

Quelle: SNB, 8. November 2019

Kritische Stimmen
Der Schweizerische Gewerkschaftsverbund erachtet den derzeitigen Satz prinzipiell als zu niedrig, trotzdem zeigten Sie sich mit dem Entscheid des Bundesrates zufrieden. Das Rentenproblem wird durch die anhaltende tiefe Mindestverzinsung weiter verschärft und die Leistungsfähigkeit der zweiten Säule zunehmend in Frage gestellt.

Der Arbeitgeberverband kritisiert den Entscheid und wirft dem Bundesrat vor, das schwierige Umfeld der Vorsorgeeinrichtungen zu missachten. Arbeitgeber hingegen plädieren für eine Mindestverzinsung von nur 0.5%. Je tiefer der Zinssatz ist, desto weniger wachsen die Guthaben der versicherten Personen.

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