Was geschieht mit meinem Nachlass?

Gerade diese Frage stellen sich Personen, welche weder einen Ehegatten noch eigene Kinder haben. Eine Erbengemeinschaft kann gross sein und die erbberechtigten Verwandten können Personen sein, welche einem nicht unbedingt nahe standen. Treffen Sie frühzeitig die nötigen Vorkehrungen und regeln Sie, wer Ihren Nachlass erhalten soll.

Was ist der Nachlass?
Bei Ihrem Tod geht Ihr gesamtes Vermögen einschliesslich der Schulden auf die Erbinnen und Erben über. Erben mehrere Personen, bilden diese eine Erbengemeinschaft und können grundsätzlich nur gemeinsam über den Nachlass verfügen. Nach einer güterrechtlichen Auseinandersetzung wird der Umfang des Nachlasses bestimmt und kann anschliessend zwischen den Erbinnen und Erben aufgeteilt werden.

Die gesetzliche Erbfolge
Diese richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und wird in 3 Stämme unterteilt:

Hinterlässt der Erblasser weder einen überlebenden Ehegatten, noch Kinder oder Enkelkinder, kommt die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung und es werden die Erben des 2. Stammes berücksichtigt. Zuerst die Eltern, sollten diese vorverstorben sein, kommen die Geschwister zum Zug. Nichten & Neffen treten erst an deren Stelle, sollten die Geschwister ebenfalls vorverstorben sein.

Der 3. Stamm erbt nur, wenn es weder vom 1. Stamm noch vom 2. Stamm überlebende Erben gibt. Die gesetzliche Erbberechtigung endet mit dem 3. Stamm der Grosseltern und der gesamte Nachlass fällt dem Staat zu. In so einem Fall wird der Nachlass meistens zwischen der Wohngemeinde des Verstorbenen und dem Kanton aufgeteilt.

Viele Personen hinterlassen bei ihrem Tod
keine Anweisungen darüber, was mit ihrem Vermögen geschehen soll.
Dies kann zu Unstimmigkeiten unter den Erben führen und sorgt auch dafür,
dass Ihr Vermögen nicht genau nach Ihren Wünschen weitergegeben wird.

Was ist ein Testament?
Mit einem Testament bestimmen Sie innerhalb eines gewissen Rahmens selbst, wer Ihren Nachlass erben soll. Somit kann die gesetzliche Erbfolge abgeändert und Ihren Wünschen angepasst werden. Dabei gilt es jedoch, die gesetzlichen Schranken einzuhalten. Die Erben haben mindestens Anspruch auf ihren Pflichtteil und könnten diesen gerichtlich einfordern. Der Teil des Nachlasses, über welchen Sie selbst entscheiden können, ist die Freie Quote.

Folgende Punkte sind besonders für Alleinstehende Personen, die ihr Erbe frühzeitig regeln möchten, wichtig:

Vorsorgeguthaben
Vorsorgeguthaben wie Pensionskassengelder, Freizügigkeitsguthaben und Vermögen aus der Säule 3a fallen nicht in das Nachlassvermögen. Die Begünstigung kann in diesem Fall direkt bei der entsprechenden Vorsorgeeinrichtung individuell angepasst werden.

Spenden
Wer sich wünscht, dass ein Teil seines Nachlasses einem guten Zweck zugutekommt, kann dies im Testament oder einer letztwilligen Verfügung festhalten.

Für ein erstes, kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch kontaktieren Sie uns unverbindlich per Mail (kontaktanfrage@vpz.ch) oder rufen Sie unsere kostenlose VPZ Hotline unter 0800 822 288 an, um direkt einen Termin mit Ihrem Beratungsspezialisten zu vereinbaren. Eine ganzheitliche Planung mit Weitsicht koordiniert Ihre Situation, deckt Optimierungsmöglichkeiten auf und bringt langfristigen Erfolg.