Pensionskassenausweis

PK-Ausweis – Zahlen und Fragezeichen.

Kennen wir ihn nicht alle? Den persönlichen Pensionskassenausweis, welcher anfangs Jahr im Briefkasten oder im E-Mail Posteingang landet. Doch was bedeuten all diese Informationen? Und lassen sich die Zahlen noch beeinflussen?

Um unsere Vorsorgesituation besser verstehen und einschätzen zu können, ist das Verständnis der relevanten Kennzahlen essenziell. Doch hierfür benötigen wir Zeit und Wissen. Wir erklären Ihnen anhand eines Muster Pensionskassenausweises die wichtigsten Zahlen.

Lohndaten
Der gemeldete Jahreslohn kann mit dem Bruttoeinkommen auf Ihrem Lohnausweis gleichgestellt werden und entspricht somit dem AHV-pflichtigen Jahreslohn.

Der Koordinationsabzug in Höhe von 25’095 (Jahr 2022) wird vom gemeldeten Lohn abgezogen, da dieser Teil bereits durch die 1. Säule abgesichert ist. Entsprechend ergibt sich der versicherte Lohn.

Altersguthaben
Ihr Altersguthaben ist das Guthaben, welches bisher bei Ihrer Pensionskasse angespart wurde. Das Guthaben setzt sich aus eingebrachten Freizügigkeitsleistungen (von ehemaligen Arbeitgebern), die Altersgutschriften durch Sie und Ihren Arbeitgeber sowie den freiwillig getätigten Einkäufen und den entsprechenden Zinsen. Die jährliches Mindestverzinsung wird durch den Bundesrat festgelegt.

Voraussichtliche Leistungen im Alter
Die prognostizierten Leistungen im Alter sind das Kapital, das Sie bei der Pensionierung erhalten werden. Da viele Pensionskassen Ihren Versicherten eine frühzeitige Pensionierung ermöglichen, sind hier meistens mehrere Jahre ersichtlich. Je früher Sie sich pensionieren lassen, desto stärker wird Ihr Kapital gekürzt. Wann wollen Sie sich pensionieren lassen?

Leistungen bei Invalidität
Durch Ihre Einzahlungen in die Pensionskasse wird auch das Risiko der Invalidität abgesichert. Sollten Sie dauerhaft erwerbsunfähig werden, erhalten Sie von Ihrer Pensionskasse eine Invalidenrente. Auch Ihre Kinder sind mitversichert und erhalten in diesem Falle eine Invalidenkinderrente.

Leistungen bei Tod vor der Pensionierung und nach ordentlicher Pensionierung
Auch für Unvorhersehbares ist vorgesorgt. Das Kapital in der Pensionskasse wird im Todesfall an Ihre Hinterbliebenen ausbezahlt. Konkubinatspartner können ebenfalls versichert werden. Kontaktieren Sie hierzu Ihre Pensionskasse oder machen Sie sich mit dem Reglement vertraut.

Einkauf
Als Einkaufssumme wird der Betrag verstanden, welcher freiwillig in die Pensionskasse einbezahlt werden kann. Mit dem Einkauf wird nicht nur Ihre Altersrente optimiert, Sie können auch direkt Steuern sparen. Die Einkaufssumme kann nämlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Informieren Sie sich bei der Pensionskasse, ob Sie die Einkäufe jährlich tätigen können.

Vorbezüge
Die Pensionskasse bietet Ihnen die Möglichkeit, einen Teil des Kapitals für den Erwerb von Wohneigentum zu beziehen. Dies kann durchaus attraktiv sein, ist aber mit einigen Stolpersteinen verbunden. Da sich durch den Bezug Ihr Alterskapital reduziert, können auch die Leistungen bei Invalidität und Tod betroffen sein.

Für ein erstes, kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch kontaktieren Sie uns unverbindlich per Mail (kontaktanfrage@vpz.ch) oder rufen Sie unsere kostenlose VPZ Hotline unter 0800 822 288 an, um direkt einen Termin mit Ihrem Beratungsspezialisten zu vereinbaren. Eine ganzheitliche Planung mit Weitsicht koordiniert Ihre Situation, deckt Optimierungsmöglichkeiten auf und bringt langfristigen Erfolg.

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