
Pensionskassengelder für Wohneigentum nutzen.
Der Traum vom Eigenheim ist in der Schweiz weit verbreitet, doch die hohen Immobilienpreise machen ihn für viele nur schwer realisierbar. Eine Möglichkeit, das notwendige Eigenkapital zu beschaffen, bietet das Pensionskassenguthaben. Wir zeigen Ihnen was möglich ist, worauf Sie achten müssen und wie sich solche Entscheide langfristig auswirken.
Der Wunsch nach einem eigenen Zuhause ist für viele Menschen in der Schweiz ein zentrales Lebensziel. Die Realität sieht jedoch oft anders aus. Die steigenden Immobilienpreise stellen eine grosse Herausforderung dar, insbesondere wenn es um die Beschaffung des notwendigen Eigenkapitals geht. Eine vielfach unterschätzte Möglichkeit bietet die eigene Pensionskasse. Im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) erlaubt es das Schweizer Gesetz, Vorsorgegelder aus der zweiten Säule für selbstgenutztes Wohneigentum einzusetzen. Dafür gibt es zwei Varianten: den Vorbezug und die Verpfändung.
Was bedeutet ein Vorbezug?
Bei einem Vorbezug wird ein bestimmter Betrag direkt aus der Pensionskasse bezogen. Dieses Kapital kann für den Kauf, Bau oder die Rückzahlung der Hypothek einer selbstgenutzten Immobilie eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Liegenschaft selbst bewohnt wird und sich in der Schweiz befindet. Der Vorbezug ist ab einem Mindestbetrag von 20’000 Franken möglich, wobei sich die Höhe ab dem Alter von 50 Jahren einschränkt. Der Hauptvorteil liegt in der unmittelbaren Verfügbarkeit des Kapitals. Es ist wichtig zu beachten, dass durch den Vorbezug eine Vorsorgelücke entsteht, die bis zur Pensionierung zurückgezahlt oder durch eine private Lösung ausgeglichen werden sollte. Andernfalls sinken die Altersleistungen und je nach Pensionskasse auch die Invaliditäts- und Hinterlassenenleistungen.
Wie funktioniert eine Verpfändung?
Bei einer Verpfändung wird das Pensionskassenguthaben nicht bezogen, sondern als Sicherheit für eine Hypothek hinterlegt. Die Bank kann dadurch allenfalls eine höhere Finanzierung gewähren oder einen besseren Zinssatz anbieten. Das angesparte Vorsorgekapital bleibt jedoch vollständig in der Pensionskasse. Diese Lösung ist besonders für Personen geeignet, die ihre Vorsorge nicht antasten möchten oder die steuerlichen Nachteile eines Vorbezugs vermeiden wollen. Denn im Gegensatz zum Vorbezug wird bei der Verpfändung keine Steuer auf Kapitalbezug fällig.
Die steuerlichen Auswirkungen beim Vorbezug
Auch die steuerlichen Folgen sollten gut überlegt sein. Wenn das Geld aus der Pensionskasse vorbezogen wird, gilt dieser Betrag als Kapitalleistung und wird separat vom restlichen Einkommen besteuert. Der Steuersatz dafür ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich, liegt aber meist unter dem normalen Einkommenssteuersatz. Trotzdem kann die Steuer je nach Höhe des Vorbezugs spürbar sein. Wird das Geld später wieder in die Pensionskasse zurückgezahlt, kann man einen Teil dieser Steuer zurückfordern, was sich vor allem langfristig lohnen kann.
Rückzahlungspflicht und freiwillige Wiedereinzahlung
Eine Rückzahlung des Vorbezugs ist gesetzlich vorgesehen und unter bestimmten Bedingungen sogar zwingend. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das Wohneigentum verkauft oder nicht mehr selbst bewohnt wird. Auch beim Bezug des Vorsorgekapitals im Rahmen der Pensionierung oder bei einem Wechsel ins Ausland muss der Vorbezug zurückgezahlt werden. Eine freiwillige Rückzahlung ist jederzeit möglich und kann sich positiv auf die späteren Pensionskassenleistungen auswirken.
Was ist sinnvoller: Vorbezug oder Verpfändung?
Ob ein Vorbezug oder eine Verpfändung sinnvoller ist, hängt stark von der individuellen Lebenssituation, den finanziellen Möglichkeiten und der langfristigen Vorsorgeplanung ab. Wer auf finanzielle Flexibilität angewiesen ist, kann mit dem Vorbezug schneller ins Eigenheim einziehen. Wer hingegen Wert auf stabile Rentenleistungen legt und über andere Finanzierungsquellen verfügt, fährt mit der Verpfändung langfristig oft besser. In beiden Fällen gilt jedoch: Ohne professionelle Beratung lassen sich die langfristigen Auswirkungen kaum umfassend beurteilen.
Fazit
Der Einsatz von Pensionskassengeldern für Wohneigentum bietet viele Chancen, erfordert jedoch Weitblick und ein solides Verständnis der Konsequenzen. Gerade weil es sich um Vorsorgegelder handelt, sollte der Entscheid gut durchdacht sein. Wer frühzeitig plant, realistisch budgetiert und die persönliche Vorsorgesituation ganzheitlich betrachtet, kann nicht nur seine Vorstellung eines eigenen Hauses verwirklichen, sondern auch vermeiden später in finanzielle Engpässe zu geraten.
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