über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus weiterzuarbeiten

Über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus weiterarbeiten.

Wir werden immer älter und fühlen uns auch nach dem Berufsleben noch fit, ausgeglichen und gesund. Manch einer träumt von einer Frühpensionierung, andere wollen nach dem ordentlichen Pensionierungsalter weiterarbeiten. Welches sind die finanziellen Folgen davon? Und was bedeutet das für Ihre Altersvorsorge?

Das ordentliche Rentenalter liegt für Frauen aktuell bei 64 Jahren, für Männer bei 65. Ab diesem Zeitpunkt werden die AHV-Rente sowie die Leistungen der Pensionskasse in Form eines Renten- und/oder eines Kapitalbezugs ausbezahlt. Wer auch nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters noch erwerbstätig bleibt, erzielt unter Umständen ein höheres steuerbares Einkommen. Dadurch könnten Sie in eine höhere Steuerprogression aufsteigen. Die Höhe Ihres steuerbaren Einkommens können Sie jedoch wesentlich beeinflussen, indem Sie beispielsweise die AHV-Rentenzahlungen aufschieben und weiterhin in eine steuerbegünstigte Säule 3a einzahlen.

Rentenaufschub 1. Säule (AHV)
Der Bezug der AHV-Rente lässt sich um mindestens 1 Jahr bis maximal 5 Jahre aufschieben, wobei sich die monatliche Rente mit jedem aufgeschobenen Jahr erhöht. So resultiert beispielsweise bei einem 5-Jahres-Aufschub eine Rentenerhöhung von 31,5 %. Beim Entscheid zum Rentenaufschub müssen Sie keine feste Aufschubdauer festlegen, was bedeutet, dass Sie während des Aufschubs die Altersrente nach freier Wahl abrufen und beziehen können. Der Aufschub muss jedoch bis spätestens ein Jahr nach Entstehung des ordentlichen Rentenanspruchs geltend gemacht werden.

Einzahlungen in die Säule 3a
Erwerbstätige Personen dürfen auch nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters weiterhin in eine steuerbegünstigte Säule 3a einzahlen. Erwerbstätige, welche weiterhin einer Pensionskasse angeschlossen sind, dürfen im Jahr 2022 den Maximalbetrag von CHF 6’883 einzahlen, Erwerbstätige, welche keiner Pensionskasse angehören, jährlich bis zu 20 % ihres Nettoeinkommens, jedoch höchstens CHF 34’416. Der grosse Vorteil: In der Steuererklärung dürfen Sie die Einzahlungen vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Altersvorsorge
Durch die Weiterbeschäftigung nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters können Sie Ihre Altersvorsorge auf verschiedene Arten optimieren. Einerseits kann die AHV-Rente aufgeschoben werden, was zu einer höheren Rente beim Bezug führt. Andererseits bauen Erwerbstätige, welche nach wie vor einer Pensionskasse angeschlossen sind, zusätzliches Kapital in der 2. Säule auf. Zu guter Letzt kann auch die private Säule mittels Beiträge in eine Säule 3a gestärkt werden. Ein schöner Nebeneffekt ist dabei die Senkung der jährlichen Steuerbelastung.

Die frühzeitige Vorbereitung lohnt sich
Persönliche Zielvorstellungen, individuelle Wünsche und Bedürfnisse sowie die damit verbundenen Fragestellungen sollten sinnvollerweise ab dem 50. Lebensjahr analysiert und beantwortet werden. Entscheidend ist eine ganzheitliche Auseinandersetzung, um optimal, sicher und mit einem guten Gefühl in die wohlverdiente Pension gehen zu können. Sei es nun früher oder später.

Für ein erstes, kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch kontaktieren Sie uns unverbindlich per Mail (kontaktanfrage@vpz.ch) oder rufen Sie unsere kostenlose VPZ Hotline unter 0800 822 288 an, um direkt einen Termin mit Ihrem Beratungsspezialisten zu vereinbaren. Eine ganzheitliche Planung mit Weitsicht koordiniert Ihre Situation, deckt Optimierungsmöglichkeiten auf und bringt langfristigen Erfolg.

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