Erbvorbezug, Schenkung oder Darlehen.

Haben Eltern ein grösseres Vermögen, als sie selber brauchen, entsteht oft der Wunsch, die Kinder bereits zu Lebzeiten finanziell zu unterstützen. Um einen Teil des Vermögens vorzeitig den zukünftigen Erben zukommen zu lassen, gibt es grundsätzlich mehrere Möglichkeiten. Erfahren Sie, was der Unterschied zwischen Erbvorbezug, Schenkung und zinslosem Darlehen ist und was es dabei zu beachten gilt.

Wie funktioniert ein Erbvorbezug?

Der Erbvorbezug ist die frühere Auszahlung des Erbes. Sie erfolgt freiwillig durch den Erblasser an einen oder mehrere zukünftige Erben. Der Bezug gilt als eine Sonderform der Schenkung. Bei Eintritt des Erbfalls ergibt sich aus einem Erbvorbezug in der Regel eine Ausgleichspflicht, die besagt, dass im Rahmen eines Erbvorbezug geschenkten Vermögenswerte beim Eintreten des Erbfalls, ausgeglichen werden müssen. Hat ein Erbe bereits zu Lebzeiten der Eltern einen finanziellen Erbvorbezug bekommen, so bekommt diese Person im Erbfall einen entsprechend geringeren Betrag als die anderen Erben – diese kann jedoch auf Wunsch der Erblasser ausgesetzt werden. Rechtlich gesehen muss ein Erbvorbezug nicht schriftlich vollzogen werden – solange es sich dabei um ein finanzielles Vermögen handelt. Besteht der Erbvorbezug in einem Haus, einer Wohnung oder einem Grundstück, so ist ein schriftlich aufgesetzter Vertrag Pflicht. Dieser muss von einem Notariat öffentlich beurkundet werden. Auch wenn in vielen Fällen eine mündliche Vereinbarung ausreichen würde, ist das schriftliche Festhalten ratsam. So schaffen Sie klare Verhältnisse und können Streitigkeiten vorbeugen.

Vorteile eines Erbvorbezug

Ein Erbvorbezug findet in der Regel zwischen Eltern und Kindern statt und bringt für beide Seiten Vorteile mit. Die Eltern können so Steuern sparen, da sie meist ein höheres steuerbares Vermögen als ihre Kinder aufweisen. Für die Kinder sind die Steuern zunächst unerheblich, weil sie noch jünger sind und dementsprechenden in den meisten Fällen noch nicht allzu viel besitzen. Hinzu kommt die Steuerminderung im Erbfall durch den Vorbezug. Jedoch sollten die Bezüger gleichzeitig bedenken, dass der Erbvorbezug für sie einer Erbschaftssteuer unterliegen kann, sofern diese davon nicht befreit ist.

Wie funktioniert eine Schenkung?

Statt einer vorzeitigen Erbschaft gibt es auch die Möglichkeit der Schenkung. Bei dem wird bereits zu Lebzeiten ein Vermögensgegenstand übertragen. Die Übergabe erfolgt heute und nicht erst in ferner Zukunft. Auch bei einer Schenkung gilt es die Schenkungssteuer zu bezahlen, die grundsätzlich gleich hoch wie die Erbschaftssteuer ist. Bei einer Schenkung braucht es aber eine solide Einkommensplanung, damit die eigene finanzielle Unabhängigkeit nicht mit einer zu grossen Schenkung gefährdet wird. Der wichtigste Unterschied zwischen einer Schenkung und einem Erbvorbezug liegt in der Ausgleichspflicht. Erhalten Erben zu Lebzeiten Vermögenswerte geschenkt, so wird grundsätzlich von einem ausgleichspflichtigen Erbvorbezug ausgegangen, es sei denn, der Erblasser erklärt ausdrücklich das Gegenteil.

Darlehen als Alternative

Anstelle eines Erbvorbezugs können Sie Ihrem Kind auch ein Darlehen gewähren. Anders als ein Erbvorbezug oder eine Schenkung können Eltern ein Darlehen kündigen und das Geld ganz oder teilweise zurückfordern, sollten sie es später doch selbst benötigen. Auch für die Kinder kann es steuerlich von Vorteil sein, da das Geld weiterhin den Eltern gehört. Sie haben auch die Möglichkeit, das Darlehen zu einem späteren Zeitpunkt in einer Schenkung oder einen Erbvorbezug umzuwandeln. Dies muss schriftlich festgehalten und bei der nächsten Steuererklärung berücksichtigt werden.

Fazit

Bevor Sie sich für einen Erbvorbezug oder eine Schenkung entscheiden, sollten Sie sich über dessen Endgültigkeit im Klaren sein. Einmal veranlasst, kann ein Erbvorbezug nicht zurückgefordert werden. Tun Sie dies deshalb nur, wenn Sie für sich genügend Rücklagen gebildet haben. Ist das nicht der Fall, so ist ein Darlehen die bessere Lösung.

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