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VPZ Kundenmagazin Zugerberg Finanz AG

Nachhaltigkeit boomt.

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Nachhaltigkeit boomt.

Ob in Politik, Wirtschaft oder Gesellschaft, das Thema Nachhaltigkeit steht ganz oben auf der Agenda, da es die Welt vor fundamentale Veränderungen stellt. Die Auswirkungen werden tiefgreifend sein, was sie auch sein sollen. Denn Nichtstun würde mittel- bis langfristig mehr Schaden und Kosten verursachen, als wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen zu stiften. Je früher man also handelt und sich der Thematik stellt, desto tiefer kann der potenzielle Schaden gehalten werden.

Doch was sind denn eigentlich die Risiken und was bedeutet Nachhaltigkeit? Definitionen gibt es viele, und sie weichen teilweise voneinander ab. Im Kern zielen aber alle in die gleiche Richtung. Wir halten uns an die Definition aus dem berühmten Report aus dem Jahr 1987 «Our Common Future» respektive dem Brundtland Report, wie er öfter in Kreisen der Fachleute genannt wird, und damit auf den Namen der Vorsitzenden der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung, Gro Harlem Brundtland, abzielt. Diese lautet wie folgt:

«Sustainable development
is development that meets the
needs of the present without
compromising the ability of future
generations to meet their
own needs.»

(WCED, 1987)

Das bedeutet, dass die nachhaltige Entwicklung eine Entwicklung sein soll, in der die gegenwärtigen Bedürfnisse befriedigt werden sollen, ohne die Fähigkeit künftiger Generationen zu beeinträchtigen, ihre eigenen Bedürfnisse zu erfüllen. Der Inhalt im Bericht ist hoch relevant und gilt als eine Art Leitbild zur nachhaltigen Entwicklung gemäss dem heute üblichen Verständnis. Er hob insbesondere die Verflechtung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Prozesse hervor und kann deshalb als erster wichtiger Meilenstein für modernes nachhaltiges Investieren angesehen werden.

In den Jahren danach ist ein schnell wachsender Markt entstanden, der relativ rasant von der Nische heraus zum Mainstream geworden ist. Aufgrund seiner fundamentalen Veränderung in Wirtschaft und Gesellschaft, die quer durch alle Industrien durchgeht, kann keineswegs mehr von einem Modetrend die Rede sein.

In der Schweiz und global kann ein exponentielles Wachstum im Bereich des nachhaltigen Investierens beobachtet werden, wobei besonders in den vergangenen 2 bis 3 Jahren nochmals eine deutliche Beschleunigung stattfand. Im Jahr 2019 hat das Volumen nachhaltiger Anlagen alleine im hiesigen Markt um 62 Prozent auf rund 1200 Milliarden Franken zugenommen (nach +83 Prozent im Jahr 2018), wie die neuste Studie von Swiss Sustainable Finance (SSF) zeigt. Aber auch in anderen Weltregionen sind Zuwachsraten im zweistelligen Prozentbereich keine Seltenheit.

Und es gibt genügend Anzeichen, dass dieser Trend in den kommenden Jahren anhalten wird. Für uns kommt dies nicht überraschend, weshalb wir uns bereits früh mit dem Thema intensiv auseinandergesetzt und entsprechende Massnahmen getroffen haben.

Die Treiber sind vielfältig, wobei die Regulierung, das breite Bewusstsein und Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten sowie Investorinnen und Investoren über die globalen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Probleme wie Klimawandel, Verlust der Biodiversität, Hunger, Ressourcenknappheit etc. sowie die Widerlegung einer potenziell tieferen Rendite beim nachhaltigen Investieren zu den Hauptfaktoren gezählt werden können.

Die Zugerberg Finanz orientiert sich
im Grundsatz an den 17 Nachhaltigkeitszielen
der UNO, wobei wir beim Investieren weiterführende
und umfangreiche Research-Berichte sowie
aktuelle Studien mitberücksichtigen.

VPZ Kundenmagazin Zugerberg Finanz AG

Die genannten Risiken oder Weltprobleme sind auch Bestandteil der 17 Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) der UNO, die im Jahr 2015 verabschiedet wurden, und sie stellen gleichzeitig die Agenda bis 2030 und darüber hinaus für alle UNO-Mitgliedstaaten dar. In gewissem Grade ersetzen diese Ziele die 8 Millennium Development Goals (MDGs), die, wie der Name vermuten lässt, im Jahr 2000 definiert wurden. Die 17 Ziele mit ihren 174 Subzielen sind allerdings viel umfassender, weltweit anerkannt und werden in den kommenden Jahren ein wesentlicher Treiber ökonomischer Prosperität sein. Die Erreichung der Ziele verlangt aber die Initiative aller Marktakteure. Es geht hierbei nicht nur um monetäres Engagement, sondern auch darum, das Bewusstsein zu stärken, dass man mit kleinen Veränderungen im Lebensalltag bereits einen Beitrag für eine nachhaltige Zukunft leisten kann. So kann bereits bei der Vermeidung von Plastikmüll und Essensresten oder mit energieeffizienteren Glühbirnen Gutes getan und dabei noch Geld gespart werden.

Allerdings können die Ziele alleine davon noch nicht erreicht werden und verlangen hohe Investitionsvolumen und Kapitalumschichtungen. Die UN-Kommission für Handel und Entwicklung (UNCTAD) schätzte die benötigten Investitionen einmal auf 5 bis 7 Billionen US-Dollar pro Jahr, die seit der Lancierung der Ziele notwendig sind. Es wird offensichtlich, dass die Gelder der institutionellen Investorenschaft, die den Löwenanteil im nachhaltigen Investieren ausmachen, allein nicht ausreichen. Es ist aber auch so, dass es nicht nur um Neuinvestitionen geht. Kapital-Reallokationen und Kapitalumverteilungen in nachhaltigere Produkte gelten genauso und tragen letzten Endes zu den notwendigen Geldern bei. Vermögensverwaltung und Assetmanagement gelten somit als wichtige Katalysatoren in diesem Zusammenhang.

Die Zugerberg Finanz orientiert sich im Grundsatz an den 17 Nachhaltigkeitszielen der UNO, wobei wir beim Investieren weiterführende und umfangreiche Research-Berichte und aktuelle Studien mitberücksichtigen. Dies erlaubt uns u.a., ein Unternehmen einem Nachhaltigkeitsthema – basierend auf den SDGs – zuzuordnen, wodurch wir mit den Anlagen einen positiven Impact erreichen und gleichzeitig am Trend mitpartizipieren können.

Die SDG-Themen adressieren in erster Linie soziale und umweltbezogene Ziele. Das heisst allerdings keineswegs, dass der dritten Dimension, der Governance, weniger Gewichtung zuzuordnen ist. Im Investmentprozess gehört eine adäquate Governance Due Diligence eindeutig dazu.

Neben den SDGs, die überwiegend im Impact Investment vorzufinden sind, gibt es weitere Nachhaltigkeitsstrategien, um sich als Investorin oder Investor nachhaltig zu positionieren. Die häufigsten drei laut SSF sind ESG-Integration, -Ausschluss und ESG-Engagement. Weitere sind das normbasierte Screening, Best in Class sowie nachhaltige Themenfonds. Durch die bessere Verfügbarkeit von ESG-Daten sowie durch die Verbesserung der Datenqualität hat sich die ESG-Integration als populärster Ansatz durchgesetzt. Insgesamt haben all diese Ansätze ihre Stärken und Schwächen, wie übrigens jede Investitionsstrategie, und lassen sich auch kombinieren. Letzteres kann Sinn machen, da bei professioneller Handhabung die Strategien massgeschneidert auf die Kundenbedürfnisse zusammengestellt werden können. Es kann allerdings auch schnell zur Überforderung führen, da z.B. bei einem Investmentfonds für Dritte nicht immer offensichtlich ist oder überhaupt offengelegt wird, welche Strategien zur Anwendung kommen. Nachhaltigkeit, in welcher Form auch immer, verlangt Transparenz, was sowohl für die Produkteanbieter wie auch für die Nachfrager Vorteile bringt.

ESG
Was diese drei Buchstaben E, S und G bedeuten, zeigt die folgende Grafik:

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Auch wir schenken in der Anlageanalyse den drei ESG-Dimensionen besondere Beachtung, da es schlichtweg nicht mehr ausreicht, die Attraktivität einer Anlage alleine auf der Basis des klassischen Rendite/Risiko-Profils zu bestimmen, insbesondere bei langfristig orientierten Investoren. Demzufolge schenken wir einer weiteren Dimension, dem Einfluss der Anlage auf Umwelt und Gesellschaft, eine höhere Beachtung. Damit kommen wir den anspruchsvollen Kundenbedürfnissen nach, nebst einer finanziellen Rendite auch eine positive oder zumindest nicht eine negative Wirkung auf die Gesellschaft und Umwelt zu erzielen.

Wir sind überzeugt, dass führende ESG-Unternehmen die Rendite längerfristig positiv prägen können, während schlechtere ESG-Unternehmen ein erhöhtes Risiko darstellen (VW-Dieselskandal, BPs Ölkatastrophe etc.) und die Rendite schmälern. Unsere Ansicht ist sowohl wissenschaftlich wie auch empirisch untermauert. Beispielhaft wurde dies in der berühmten Metastudie aus dem Jahr 2015 von Friede, Busch und Bassen aufgezeigt, in der mehr als 2000 Studien bezüglich ESG und Performance analysiert wurden. Darin stellte sich unter anderem heraus, dass über 90 Prozent aller Studien einen positiven oder zumindest neutralen Zusammenhang zwischen ESG und Unternehmenserfolg aufweisen.

2000 Studien bezüglich ESG und Performance
belegen unter anderem, dass über 90 Prozent aller Studien
einen positiven oder zumindest neutralen Zusammenhang
zwischen ESG und Unternehmenserfolg aufweisen.

(METASTUDIE FRIEDE, BUSCH UND BASSEN, 2015)

Es zeigt sich also, dass Gesellschaften, die nachhaltig wirtschaften, eher positive Effekte daraus erzielen. Aus der Perspektive des Risikomanagements lassen sich durch die ESG-Integration gewisse Risiken managen und damit vermindern oder sogar vermeiden. Ein ESG-Leader-Unternehmen, das sich seiner ESG-Risiken bewusst ist, kann diese proaktiv angehen und bereits Massnahmen treffen, bevor es zu einem Schaden kommt. Die Reputation der Gesellschaft kann dadurch gewahrt werden, was eine Schlaufe positiver Effekte mit sich bringt und sich erfreulicherweise auch im Aktienkurs widerspiegelt.

Die ersten beiden sind klassische Nachhaltigkeitsansätze. Das negative Screening erlaubt uns, Unternehmen oder Branchen ganz aus dem Anlageuniversum auszuschliessen, die beispielsweise in Korruptionsfälle verwickelt, im Bau von Waffen wie Streuminen oder Massenvernichtungswaffen tätig oder für einen hohen Anteil an Umweltschäden verantwortlich sind. Das positive Screening erlaubt uns, innerhalb einer Branche diejenigen Unternehmen zu bevorzugen, die gegenüber ihrer Konkurrenz über ein überdurchschnittliches ESG-Profil verfügen. Der dritte Ansatz fasst mehrere Nachhaltigkeitsansätze zusammen. Dies, da nicht bei allen Anlageprodukten die gleichen Ansätze Sinn machen. Beispielsweise macht es wenig Sinn, die Nachhaltigkeitsstrategie «Voting» bei Obligationen zu verwenden. Zudem gibt uns der aktivistische ESG-Ansatz die notwendige Flexibilität, die Investmentobjekte im Einzelfall streng zu beurteilen. Da wir viel Wert auf Transparenz legen, behandeln wir das Thema ohne Scheuklappen. Taucht bei einem Unternehmen etwas Unstimmiges auf (z.B. Glyphosat/Bayer), trennen wir uns von diesem Titel. Gibt es hingegen eine sinnstiftende Kreditfinanzierung eines Unternehmens (z.B. BayWa), wird der entsprechende «Green Bond» gegenüber gleichwertigen Bonds bevorzugt.

Bei Direktanlagen haben wir die Entscheidungsfreiheit und können die Einzeltitel präzise in der Nachhaltigkeitsthematik steuern. Bei den Fondslösungen greifen wir bei einer Erstbeurteilung auf Fondsratings zurück und tauschen uns bei Bedarf direkt mit dem Fondsmanagement aus. Obwohl die Nachhaltigkeitsaspekte wichtig sind, müssen auch die finanziellen Faktoren nachhaltig sein. Bei Obligationen steht hierzu die Bilanz- und Ertragssolidität im Vordergrund, während wir bei Aktien viel Wert auf ein nachhaltiges Geschäftsmodell und auf die Governance legen. Bei nachhaltigen Infrastrukturanlagen sehen wir weiter grosses Potenzial mit spannenden Bruttoerträgen von 4 bis 6 Prozent pro Jahr. Im Bereich der alternativen Anlagen gefallen uns besonders Privatmarktanlagen, die nicht nur einen grossen Diversifikations- und Renditebeitrag leisten, sondern auch als Quelle nachhaltiger Innovationen gelten.

Welchen Kriterien eine nachhaltige Kapitalanlage schlussendlich aber genügen muss, dafür gibt es keine einheitliche Definition. Dies liegt unter anderem daran, dass sich die genutzten Kriterien von Produkt zu Produkt und von Anbieter zu Anbieter unterscheiden können. Wichtig sind die Transparenz über das Nachhaltigkeitskonzept und die verwendeten Kriterien bei den Anlagen.

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Oben stehend haben wir in der Zugerberg Finanz drei Vorgehensweisen definiert,
die im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit bei allen Investmentobjekten zur Anwendung kommen.

Unterschiede bei der Nachhaltigkeit
Blicken wir auf die andere Seite des Atlantiks, machen sich bei den grossen Techgiganten Unterschiede bemerkbar. So gehen Amazon und Facebook derzeit unterschiedliche Wege. Beispielsweise lassen sich mit dem grössten Netzwerk der Welt (wie übrigens auch mit Twitter) leicht rassistische, hetzerische und manipulative Inhalte verbreiten. Das oben erwähnte «Nichtstun» hat Facebook nun zu spüren bekommen. Unilever, Honda und Starbucks haben das Werbebudget gestrichen, während weitere grosse Gesellschaften (Patagonia, North Face etc.) folgen und andere (Coca-Cola, P&G etc.) dies bereits in Erwägung ziehen. Demgegenüber hat Amazon kürzlich den neuen «Climate Pledge Fund» ins Leben gerufen, der 2 Milliarden US-Dollar für Investitionen in nachhaltige und dekarbonisierende Technologien bereitstellen wird. Auf Stufe Governance beweist der Gründer, dass ihm der zukünftige Lebensraum wichtig ist, indem er 10 Milliarden US-Dollar für eine klimafreundliche Initiative bereitgestellt hat. Aus Anlegersicht wird es offensichtlich, welches der beiden Unternehmen die besseren Karten hinsichtlich Nachhaltigkeit hat.

Aber nicht nur das Unternehmen als Ganzes soll begutachtet werden, denn auch beim Fertigfabrikat ist eine Differenzierung wichtig. Denn, was auf den ersten Blick überzeugend erscheinen mag, wird von uns wissenschaftlich hinterfragt. Beispiel dazu ist die Automobilität. Ist man nun mit einem Elektrofahrzeug klimafreundlicher unterwegs als mit einem herkömmlichen Kraftstofffahrzeug? Rein aus dem Bauch heraus würde man diese Frage mit einem «Ja» beantworten. Es gibt aber Zweifel, und dies zu Recht. Laut einem Bericht von H. Appel ist lokal betrachtet das E-Fahrzeug emissionsfrei und damit sehr umweltfreundlich. Bei der Betrachtung des gesamten Lebenszyklus, von der Herstellung bis zur Verschrottung, allerdings nicht mehr zwingend. Wird der Strom primär aus der Herstellung eines Kohlenkraftwerks bezogen, verschlechtert dies die Ökobilanz massiv.

Es zeigt sich, dass Nachhaltigkeit viel weitreichender ist, als man sich vorstellt. Die Schwierigkeit, alle wichtigen Aspekte beim nachhaltigen Investieren zu berücksichtigen ist augenfällig. Der Markt verändert sich rasch, was von der Investorenschaft viel verlangt, um am Ball zu bleiben. Dazu zählen u.a. kontinuierliches Informieren, sich Wissen anzueignen, Zeit und Energie aufzuwenden und sich mit der Materie intensiv zu beschäftigen. Es lohnt sich aber allemal, denn was spricht dagegen, Gutes zu tun und dabei noch Geld zu verdienen?

Wir investieren das Kapital unserer Kundschaft verantwortungsbewusst und unterziehen alle Anlagen einer strengen Prüfung. Denn wir sind überzeugt davon, dass wir durch dieses Vorgehen Anlagerisiken eingrenzen und Anlagerenditen optimieren können. Letztlich soll in den Portfolios der Zugerberg Finanz nicht nur die ökonomische Rendite stimmen. Auch die ökologischen und sozialen Beiträge durch unsere Anlagetätigkeit müssen nachhaltig überzeugen.

Durch unsere durchgehende Logik quer durch alle Mandatslösungen hinweg erreichen alle Strategien ein gutes Nachhaltigkeitsprofil, auch wenn sie nicht explizit als «nachhaltig» gekennzeichnet sind. Weil wir davon überzeugt sind, dass es sich langfristig lohnt, nachhaltig zu investieren. Nicht nur, aber auch finanziell.

Bei nachhaltigen Infrastrukturanlagen
sehen wir weiter grosses Potenzial mit spannenden Bruttoerträgen
von 4 bis 6 Prozent pro Jahr. Im Bereich der alternativen Anlagen gefallen
uns besonders Privatmarktanlagen, die nicht nur einen grossen
Diversifikations- und Renditebeitrag leisten, sondern auch
als Quelle nachhaltiger Innovationen gelten.

(ZUGERBERG FINANZ, 2020)

Neue Personen im Kompetenzbeirat

Fachwissen.

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Neue Personen im Kompetenzbeirat.

Das stetige Streben nach der jederzeit bestmöglichen Beratungsqualität und dem aktuellsten Know-how in allen Fachbereichen hat uns vor vielen Jahren dazu bewegt, einen unabhängigen Kompetenzbeirat zu gründen. Dieser dient bis heute dazu, das bereits breit abgestützte Fachwissen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch das Miteinbeziehen von externen Fachspezialisten zusätzlich zu stärken und zu unterstützen. Unser VPZ-Kompetenzbeirat wächst. Wir freuen uns sehr, Ihnen unsere neuen Kompetenzbeiräte vorstellen zu dürfen. Mit Herrn Dr. René Saluz und Herrn Pascal Bauer gewinnen wir zwei Persönlichkeiten mit höchstem Fachwissen und langjähriger Erfahrung.

Dr. oec. HSG René Saluz schloss im Jahr 1987 sein Studium an der Hochschule St.Gallen mit einem Lizenziat ab und sammelte anschliessend erste praktische Erfahrungen bei der Schweizerischen Bankgesellschaft (später UBS). 1993 folgte der erfolgreiche Abschluss seiner Dissertation «Kosten- und Erlösmanagement im Bankbetrieb mittels Profit Center». Währenddessen begann Dr. René Saluz seine Karriere als Leiter Asset- und Liability-Management bei der Zürcher Kantonalbank, und es folgten weitere Tätigkeiten als Leiter des Rechnungswesens bei der Kantonalbank Schwyz und bei der Luzerner Kantonalbank sowie eine Bankberatungstätigkeit bei der KPMG Fides Peat, Zürich.

Ab 2005 war Dr. René Saluz in unterschiedlichen Funktionen bei der Basler Kantonalbank tätig, unter anderem als Leiter des Competence Center Finanzen und als CFO des Konzerns BKB. 2015 wechselte er zur Bank Cler (ehemals Bank Coop), wo er den Geschäftsbereich Finanzen und Risiko mit den Abteilungen «Finanzsteuerung», «Risikokontrolle», «Credit Office» und «Recovery» führte. Dr. René Saluz war während dieser Zeit Mitglied der Geschäftsleitung sowie Stiftungsrat (Vizepräsident) der Pensionskasse der Basler Kantonalbank. Nebenberuflich unterrichtete er ab 2006 an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel im Fachgebiet angewandtes finanzielles und betriebliches Rechnungswesen und gab sein Fachwissen an Studierende der Bachelorstufe weiter.

Dr. René Saluz Kompetenzbeirat Risikomanagement

Nach seiner langjährigen Bankerfahrung unterstützt Dr. René Saluz seit März 2020 als Mitglied der Geschäftsleitung/CFO die Liberty Vorsorge AG. Er trägt als Leiter des Geschäftsbereichs Group Services die Verantwortung für die Abteilungen «Financial Services», «Paralegal & Risk», «Foundation Office» und «General Services».

Dr. René Saluz

Dr. René Saluz, Kompetenzbeirat Risikomanagement
Nach seiner langjährigen Bankerfahrung unterstützt Dr. René Saluz seit März 2020 als Mitglied der Geschäftsleitung/CFO die Liberty Vorsorge AG. Er trägt als Leiter des Geschäftsbereichs Group Services die Verantwortung für die Abteilungen «Financial Services», «Paralegal & Risk», «Foundation Office» und «General Services». Das Vermögens Planungs Zentrum freut sich,
Dr. René Saluz im Kompetenzbeirat begrüssen zu dürfen.

VPZ und MoneyPark verbindet eine langjährige und enge Partnerschaft. Kundinnen und Kunden des VPZ profitieren daher bei MoneyPark von Vorteilskonditionen beim Beratungsmandat für die Finanzierung sowie beim Verkauf von Immobilien. In Zusammenarbeit mit den Beraterinnen und Beratern des VPZ werden nebst der optimalen Finanzierungsstrategie auch die Themen Absicherung und Pensionierungsplanung miteinbezogen und ganzheitlich beraten.

Entsprechend ist das Vermögens Planungs Zentrum stolz, Pascal Bauer im Kompetenzbeirat zu begrüssen. Nach einer kaufmännischen Ausbildung zum Bankkaufmann arbeitete Pascal Bauer mehrere Jahre bei einer Regionalbank als Berater für Immobilienfinanzierungen. Er schloss nebenberuflich diverse Weiterbildungen ab, unter anderem zum Bachelor of Science an der Fachhochschule St.Gallen, und startete 2015 bei MoneyPark als Teamleiter in der Filiale Zürich. Mit der Expansion nach St.Gallen eröffnete Pascal Bauer die erste Filiale in der Ostschweiz und ist nun seit 2017 als Leiter für die Regionen Ostschweiz und Tessin zuständig.

Er ist für die operative Umsetzung der strategischen Zielsetzungen, die Führung und Leistungsbeurteilung seiner Mitarbeitenden und für die Gewährleistung einer effizienten, qualitativ hochstehenden und bedarfsorientierten Bearbeitung sämtlicher Geschäftsfälle verantwortlich.

Pascal Bauer Kompetenzbeirat Hypothekarfinanzierungen

Pascal Bauer, Kompetenzbeirat Hypothekarfinanzierungen
Pascal Bauer ist Leiter der Regionen Ostschweiz und Tessin bei MoneyPark. Sein Team und er unterstützen Kundinnen und Kunden bei Suche nach der optimalen Finanzierungslösung zum Erwerb einer Liegenschaft, bei der Verlängerung von auslaufenden Hypotheken und beim Immobilienverkauf. Das Vermögens Planungs Zentrum freut sich, Pascal Bauer im Kompetenzbeirat begrüssen zu dürfen.

Für ein erstes, kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch kontaktieren Sie uns unverbindlich per Mail (kontaktanfrage@vpz.ch) oder rufen Sie unsere kostenlose VPZ Hotline unter 0800 822 288 an, um direkt einen Termin mit Ihrem Beratungsspezialisten zu vereinbaren. Eine ganzheitliche Planung mit Weitsicht koordiniert Ihre Situation, deckt Optimierungsmöglichkeiten auf und bringt langfristigen Erfolg.

Vorsorgeschutz IV, Tod

Vorsorgeschutz bei Invalidität und Tod.

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Vorsorgeschutz bei Erwerbsausfall, Invalidität und Tod.

Vorsorge fürs Alter wird immer wichtiger. Wichtig ist aber auch, die Risiken des Erwerbsausfalls, der Invalidität und des Todesfalls abzusichern. Wie sieht Ihre finanzielle Lage aus, falls Sie invalid werden? Und haben Sie im Todesfall für Ihre Familie vorgesorgt?

Als Familie verändert sich Ihre Lebenssituation grundlegend. Es stehen plötzlich Fragen an, welche man bis anhin nie beantworten musste. Die Auswirkungen der Vorsorge werden wichtiger, da es nicht mehr nur um eine Person geht, sondern vielmehr und die ganze Familie. Wie sehen die finanziellen Folgen aus, sollte ganz unverhofft ein Teil des Familieneinkommens für längere Zeit ausfallen? Gerät Ihre Familie in finanzielle Not, sollten Sie versterben?

Im Jahr 2019 bezogen 217’700 Schweizerinnen und Schweizer
eine IV-Rente infolge Erwerbsunfähigkeit.

7% aufgrund eines Unfalls
80% aufgrund einer Krankheit
13% aufgrund eines Geburtsgebrechens

Erwerbsunfähigkeit infolge Unfall
Gegen Erwerbsunfähigkeit infolge Unfall sind Arbeitnehmende gut abgesichert. Werden Sie wegen eines Unfalls arbeitsunfähig, bezahlt die Unfallversicherung 80% Ihres letzten Einkommens. Das maximal versicherte Jahreseinkommen liegt bei CHF 148’200.- (Stand 2020).

Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit
Die Absicherung im Krankheitsfall ist wie die Unfallversicherung gesetzlich geregelt. Die Bezahlung erfolgt aber nicht pauschal auf einem hohen Niveau, sondern kommt mittels vordefinierter Skalen zur Anwendung. Bei der Berechnung der Lohnfortzahlung infolge Krankheit kommt es auf die Dauer des Anstellungsverhältnisses an. Je länger dieses gedauert hat, desto länger wird die Lohnfortzahlung ausgerichtet. Es gibt die Berner, Basler sowie die Zürcher Skala, wobei man sich aber am häufigsten auf die Berner Skala stützt.

Hat Ihr Arbeitgeber eine Kollektiv-Taggeldversicherung abgeschlossen, sind Sie besser versichert. Dann bekommen Sie im Normalfall während rund zwei Jahren 80% Ihres Lohns.

Quelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Invalidität
Sollten Sie nach einem Unfall oder einer Krankheit invalid sein und nicht mehr arbeiten können, sind Sie über die 1. und 2. Säule gegen Invalidität versichert. Sie bekommen eine Rente der Invalidenversicherung (IV) sowie aus der Pensionskasse, und allenfalls auch noch von Ihrer Unfallversicherung. Für die Auszahlung solcher Renten, gibt es gesetzliche Voraussetzungen, welche erfüllt werden müssen. Insgesamt dürfen sämtliche Renten nicht mehr als 90% Ihres letzten Lohnes betragen.

  • Invaliditätsrente (IV): Je nach Schwere der Invalidität erhalten Sie eine Viertelsrente, eine halbe, eine Dreiviertels- oder eine volle Rente. Kinder erhalten eine sogenannte Kinderrente, welche 40% der Vollrente beträgt. Die Kinderrente wird bis zum 18. Geburtstag bzw. bis maximal zum 25. Geburtstag ausgerichtet, insofern sich das Kind noch in einer Ausbildung befindet.
  • Pensionskasse: Eine Invaliditätsrente sowie Kinderrenten der Pensionskassen sind auf Ihrem Vorsorgeausweis ersichtlich.
  • Unfallversicherung: Bei voller Invalidität richtet die Unfallversicherung 80% Ihres versicherten Lohnes aus. Diese passt sich ebenfalls dem Invaliditätsgrad an.

Todesfall
Oftmals verursacht der Tod grosse finanzielle Probleme. Verheiratete Ehepaare sind in der Schweiz über die Sozialversicherungen gut abgesichert. Insgesamt dürfen sämtliche Renten nicht mehr als 90% Ihres letzten Lohnes betragen. Ansonsten spricht man von einer Überversicherung und die Unfallversicherung sowie die Pensionskassen dürfen die Leistungen kürzen.

  • AHV: Die AHV bezahlt dem hinterbliebenen Ehegatten eine Witwen- bzw. Witwerrente. Die Kinder erhalten eine Waisenrente.
  • Pensionskasse: Eine Witwen- bzw. Witwerrente sowie Waisenrenten sind auf Ihrem Vorsorgeausweis ersichtlich.
  • Unfallversicherung: Die Unfallversicherung von Arbeitnehmern bezahlt eine Witwen- bzw. Witwerrente sowie eine Waisenrente. Selbständigerwerbende müssen eine solche zusätzlich abgeschlossen haben.

Bei Konkubinatspartner ist die Situation nicht ganz so klar geregelt, weshalb weder die AHV noch die Unfallversicherung hinterbliebenen Partnern eine Rente bezahlen. Pensionskassen hingegen entscheiden selbst, ob Sie unverheirateten Partnern eine Rente bezahlen. Klären Sie dies frühzeitig bei Ihrer zuständigen Pensionskasse ab. Eine Waisenrente an die Kinder durch die AHV, Unfallversicherung sowie die Pensionskasse wird in jedem Fall entrichtet.

Für ein erstes, kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch kontaktieren Sie uns unverbindlich per Mail (kontaktanfrage@vpz.ch) oder rufen Sie unsere kostenlose VPZ Hotline unter 0800 822 288 an, um direkt einen Termin mit Ihrem Beratungsspezialisten zu vereinbaren. Eine ganzheitliche Planung mit Weitsicht koordiniert Ihre Situation, deckt Optimierungsmöglichkeiten auf und bringt langfristigen Erfolg.

Pensionsplanung

Dritter Lebensabschnitt.

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Richtig vorbereitet in den dritten Lebensabschnitt.

Die frühzeitige Vorbereitung für den dritten Lebensabschnitt lohnt sich. Ein ganzheitliches Konzept analysiert Ihre aktuelle Situation und vergleicht Sie mit Ihren individuellen Bedürfnissen, Wünschen und Zielen. Planung bringt nicht eine hundertprozentige Sicherheit, jedoch zu hundert Prozent Transparenz. Nutzen Sie die Chance frühzeitig und planen Sie jetzt Ihre Pensionierung.

Dank der positiven Entwicklung werden wir immer älter und fühlen uns auch im Leben nach dem Beruf noch fit, ausgeglichen und gesund. Problematisch ist dabei nur, dass wegen der gesteigerten Lebenserwartung und dem deutlich längeren Lebensabend, die Finanzierung der Altersvorsorge zunehmend unter Druck gerät. Können Sie sich Ihre Pensionierung überhaupt leisten? Welches Vorsorgeguthaben steht Ihnen zur Verfügung? Und ist Ihr Eigenheim auch mit dem Renteneinkommen noch tragbar? Höchste Zeit also für eine individuelle Planung und Vorbereitung Ihrer persönlichen Pensionierung.

«Kann ich mir eine Frühpensionierung leisten oder muss ich länger arbeiten?»

Der Traum mancher Menschen ist eine Frühpensionierung oder die Reduktion des Arbeitspensums im Alter. Andere Menschen wollen aber auch nach dem Erreichen Ihrer Pensionierung weiterarbeiten. Welches sind die finanziellen Folgen davon? Und welche Möglichkeit kommt für Sie in Frage? Ganz egal, wie Sie sich entscheiden, eines bleibt gleich: Das Kapital aus der privaten Altersvorsorge muss dabei bewusst und systematisch eingesetzt werden.

Frühpensionierung
Aus Sicht der AHV kann jemand mit Alter 63/62 frühzeitig in die Pension übertreten. Bei der Pensionskasse sogar bereits ab Alter 58. Eine Frühpensionierung kostet jedoch Geld und sollte somit wohlüberlegt geplant werden. Leistungslücken in der Vorsorge können mit zusätzlichen Einkäufen in die Pensionskasse oder durch private Vorsorgelösungen und damit verbundenem Kapitalaufbau aufgefangen werden. Allenfalls entrichtet der Arbeitgeber für diese Zeit eine Überbrückungsrente, was geprüft werden muss.

Gleitende Pensionierung
Ein schrittweiser Ausstieg aus dem Berufsleben bietet sowohl Arbeitnehmenden wie auch den Unternehmungen grosse Vorteile. So kann wertvolles Fachwissen gesichert und plötzliche, problematische soziale Veränderungen können aufgefangen werden. Je nach Vorstellungen und Möglichkeiten sind in der Praxis verschiedene Pensionierungsmodelle anzutreffen. Grundsätzlich besteht aber über einen Zeitraum von 12 Jahren, d.h. vom Alter 58 bis 70, die Möglichkeit eines gleitenden Übergangs in die Pensionierung. Aus Sicht der AHV wie auch aus der Pensionskasse können Teilrenten vor oder nach der ordentlichen Pensionierung mit Leistungskürzungen bzw. Leistungserhöhungen abgerufen werden.

Ordentliche Pensionierung
Die ordentliche Pensionierung ist für Frauen auf das Alter 64, für Männer auf das Alter 65 festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt werden die AHV-Rente sowie die Leistungen der Pensionskasse in Form eines Renten- und/oder eines Kapitalbezugs ausbezahlt.

Aufgeschobene Pensionierung
Für viele Selbständigerwerbende wie auch für Angestellte besteht die Möglichkeit, auch über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus weiterzuarbeiten. Statistische Analysen zeigen, dass etwa jede zehnte Person in der Schweiz, meistens mit einem Teilzeitpensum, erwerbstätig bleibt. Es ist möglich, den Bezug der AHV-Rente um maximal 5 Jahre aufzuschieben, was z.B. eine massgebliche Rentenerhöhung ergibt.

«Wie setzt sich mein Vermögen zusammen?
Sind meine Vermögensanlagen auf meine Risikofähigkeit
und Risikobereitschaft abgestimmt?»

Budget- und Liquiditätsplanung
Ist Ihr gewohnter Lebensstandard auch nach Ihrer Pensionierung noch gewährleistet? Sind Ihre Ausgaben nach wie vor gedeckt? Die Liquiditätsplanung zeigt auf, wo Handlungsbedarf besteht und wo zusätzliches Optimierungspotenzial besteht. Eine detaillierte Budgetplanung vermittelt Ihnen Sicherheit, die Möglichkeit, Teile Ihres Vermögens längerfristig anzulegen und dadurch von höheren Erträgen zu profitieren. Die Gegenüberstellung aller Ausgaben wie zum Beispiel Wohnkosten, Versicherungen, Steuern und Reserven zum Einkommen aus der 1. Säule, der Pensionskasse sowie der privaten Vorsorge bringt rasch Klarheit.

Vorsorge
Wie bemessen sich meine Vorsorgeleistungen und wie hoch sind meine Renteneinkünfte? Beziehe ich mein Pensionskassenguthaben als Rente und/oder Kapital und was für Anmeldefristen müssen beachtet werden? Wie werden meine Leistungen aus der AHV und beruflichen Vorsorge durch meine private Vorsorge der 3. Säule ergänzt?

Steuern
Wie optimiere ich meine Pensionierung aus steuerlicher Sicht? Was für Steuern fallen aus Leistungen der beruflichen und privaten Vorsorge an? Wie hoch wird meine Steuerbelastung vor und nach der Pensionierung sein?

Immobilie
Wie sieht meine mittel- bis langfristige Wohnsituation aus? Wie wird meine Bank die Tragbarkeit meiner Hypothekarbelastung im Alter beurteilen und sind Amortisationen notwendig? Nutze ich die bestmöglichen Angebote und Konditionen auf dem Markt?

Erbrecht
Habe ich in meinem und im Sinne meiner Angehörigen eine erbrechtliche Regelung getroffen? Wie schütze ich mein Vermögen vor möglichen zukünftigen Pflegekosten? Machen eine Patientenverfügung und ein Vorsorgeauftrag Sinn?

Für ein erstes, kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch kontaktieren Sie uns unverbindlich per Mail (kontaktanfrage@vpz.ch) oder rufen Sie unsere kostenlose VPZ Hotline unter 0800 822 288 an, um direkt einen Termin mit Ihrem Beratungsspezialisten zu vereinbaren. Eine ganzheitliche Planung mit Weitsicht koordiniert Ihre Situation, deckt Optimierungsmöglichkeiten auf und bringt langfristigen Erfolg.

Übertragung Wohneigentum an die nächste Generation

Übertragung Wohneigentum an die nächste Generation.

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Übertragung von Wohneigentum an die nächste Generation.

Die Übertragung von Wohneigentum an die nächste Generation kann viele Gründe haben. Um eine auf die persönliche Situation und Bedürfnisse abgestimmte Lösung zu finden, ist es wichtig, sich frühzeitig mit diesem Thema auseinander zu setzen, die Vor- und Nachteile abzuwägen sowie steuerliche und erbrechtliche Aspekte zu kennen. Mögliche Varianten, Wohneigentum zu übertragen, sind:

  • Verkauf zum Marktwert
  • Gemischte Schenkung (Verkauf unter dem Verkehrswert)
  • Vollständige Schenkung/Erbvorbezug

Verkauf zum Marktwert
Es wird der Wert des Wohneigentums bestimmt, der auf dem freien Markt erzielt werden kann. Zu diesem ermittelten, realen Preis wird das Wohneigentum verkauft.

Gemischte Schenkung (Verkauf unter dem Verkehrswert)
Eine gemischte Schenkung liegt oftmals bei Grundstückgeschäften unter Familienangehörigen vor. Nebst einer Schenkung erfolgt eine Teilgegenleistung entgeltlich z.B. durch Übernahme der Hypotheken oder Einräumung einer Nutzniessung, eines Wohnrechts oder Vorkaufs- und Kaufrechte. Da für Liegenschaften der Marktwert, Ertragswert oder eine Kombination davon die massgebliche Bezugsgrösse darstellt, liegt eine gemischte Schenkung vor, wenn die vereinbarte Gegenleistung bei rund 20% – 25% unter diesem Wert liegt. Einige Kantone gewähren bei gemischten Schenkungen einen vollständigen Aufschub der Grundstückgewinnsteuer, andere hingegen nur einen teilweisen Steueraufschub.

Beim Todeszeitpunkt des Erblassers (Eltern) sind einige wichtige Punkte zu beachten:

  • Der Mehrwert des Wohneigentums seit dem Zeitpunkt des Kaufs muss gegenüber den Erben ausgeglichen werden.
  • Die damalige Schenkung muss beim Erbgang als sogenannter Erbvorbezug mitangerechnet werden, weshalb unbedingt auch die gesetzlichen Pflichtteilsansprüche beachtet werden müssen.
  • Wird das Wohneigentum an einen Dritten weiterverkauft, wird die Grundstückgewinnsteuer auf dem Wohneigentum deutlich höher ausfallen, als wenn das Wohneigentum zum tatsächlichen Marktwert gekauft worden wäre.

Im Vertrag, der die Übernahme des Wohneigentums regelt, können teilweise andere abweichende Regelungen getroffen werden.

Vollständige Schenkung/Erbvorbezug
Das Kind muss einen Mehrwert des Wohneigentums an seinen Erbteil anrechnen lassen bzw. finanziell ausgleichen. Massgebend für diese Anrechnung ist der Todeszeitpunkt des Erblassers (Eltern). Schenkungen/Erbvorbezüge werden bei einer späteren Erbteilung in die Erbmasse miteinberechnet, weshalb unbedingt auch die gesetzlichen Pflichtteilsansprüche beachtet werden müssen. Die Erhebung der Grundstückgewinnsteuer ist kantonal unterschiedlich geregelt, wird bei Schenkungen/Erbvorbezügen in der Regel jedoch aufgeschoben.

Im Vertrag, der die Übernahme des Wohneigentums regelt, können teilweise andere abweichende Regelungen getroffen werden.

Übertragung von Wohneigentum an die nächste Generation
stellt eine grössere persönliche und finanzielle Veränderung sowohl
für Eltern wie auch für Kinder dar und kann weitergehende Auswirkungen
wie zum Beispiel auf die Pflegeheimkosten haben.

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Alterstragbarkeit

Tragbarkeit im Alter.

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Ist die Tragbarkeit auch im Alter noch gegeben?

Nach der Pensionierung sinkt oftmals das Einkommen, die Fixkosten für das Eigenheim bleiben jedoch gleich hoch. Ist die Hypothek auch dann noch finanzierbar? Auch nach der Pensionierung dürfen die Fixkosten, nämlich anfallende Zinsen, allfällige Amortisationen sowie die Nebenkosten der Liegenschaft, einen Drittel des Einkommens nicht übersteigen. Wie kann die Tragbarkeit unterstützt werden und wie können Sie sich darauf vorbereiten?

Einkommen nach der Pensionierung
Nach der Pension steht Ihnen unter Umständen ein deutlich geringeres Einkommen zur Verfügung. Die Einnahmen aus den Leistungen der AHV und Pensionskasse belaufen sich nur noch auf einen Bruchteil Ihres ehemaligen Erwerbseinkommen. Eine weitere Einnahmequelle stellt die private Vorsorge dar. Und je früher diese aufgebaut wird, desto mehr erhalten Sie im Alter.

Berechnung der Kosten
Trotz historisch tiefem Zinsniveau, rechnen viele Finanzinstitute weiterhin mit kalkulatorischen Zinssätzen von bis zu 5%. Für die Nebenkosten der Immobilie kommen nochmals 1% des Verkehrswertes hinzu. Und genau diese Berechnungsmethode kann im Alter zu Engpässen führen.

Welche Möglichkeiten sind vorhanden?
Die Tragbarkeit ergibt sich aus der Gegenüberstellung des Einkommens und den Kosten. Somit ergeben sich zwei Möglichkeiten. Einerseits kann versucht werden, das Einkommen nach der Pensionierung zu erhöhen und andererseits künftige Kosten zu senken. Den grössten Effekt lässt sich erreichen, indem Sie an beiden Hebeln gleichzeitig ansetzen. Die beste Lösung ist jedoch sehr individuell.

Einkommen erhöhen
Nach der Pensionierung lassen sich die persönlichen Einnahmen nur begrenzt erhöhen. Zum einen können Lücken der 2. Säule mittels Pensionskasseneinkäufe geschlossen oder die private Vorsorge auf ein persönliches Maximum aufgebaut werden. Je nach Liegenschaft können die Einnahmen durch zusätzliche Mietzinseinnahmen, zum Beispiel aus der Vermietung weiterer Wohnräume, erhöht werden.

Kosten senken
Die effektivste Variante zur Kostensenkung ist eine (Teil-)Amortisation der bestehenden Hypothek. Bereits mit einem relativ geringen Betrag lässt sich die Tragbarkeit sicherstellen.

Vermögen anrechnen
Häufig kann bei der Berechnung der Tragbarkeit ein Teil des liquiden Vermögens (Kontoguthaben und kotierte, gut handelbare Wertschriften) angerechnet werden. So kann zum Beispiel bei einem Vermögen von CHF 200’000 zwischen 4% bis 8% und somit von CHF 8’000 bis CHF 16’000 zusätzlich als Einkommen angerechnet werden.

Radikalere Lösungen
Sollte Ihr Eigenheim trotz sämtlicher Optimierungen nicht mehr tragbar sein, stehen weitere, radikalere Lösungen zur Verfügung. Sodann kann eine kostengünstigere Wohnsituation angestrebt werden, über den Verkauf der Liegenschaft nachgedacht werden oder die Weitergabe an Ihre Kinder in Erwägung gezogen werden.

Fixkosten Wohneigentum

Einfamilienhaus, Verkehrswert CHF 800’000, Hypothek CHF 500’000,
Kalkulatorischer Hypothekarzins 5%, Nebenkosten 1%

Für ein erstes, kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch kontaktieren Sie uns unverbindlich per Mail (kontaktanfrage@vpz.ch) oder rufen Sie unsere kostenlose VPZ Hotline unter 0800 822 288 an, um direkt einen Termin mit Ihrem Beratungsspezialisten zu vereinbaren. Eine ganzheitliche Planung mit Weitsicht koordiniert Ihre Situation, deckt Optimierungsmöglichkeiten auf und bringt langfristigen Erfolg.

Vorsorge in einer digitalen Welt.

By | 2020

Vorsorge in einer digitalen Welt – Digitale Nachlassplanung.

Wie kann die Nachlassplanung im Zeitalter der Digitalisierung so einfach wie möglich geregelt werden? Wer bislang ein Testament gemacht hat – sei es handschriftlich oder mit Hilfe eines Anwalts oder Notars – war für den Fall der Fälle schon ganz gut vorbereitet. Dies gilt aber nur für die Verteilung des Erbes und allenfalls für einige persönliche Wünsche. In der heutigen Zeit existieren viele Verträge nicht mehr in Papierform, sondern lagern im E-Mail-Postfach. Hier den Überblick über alle Accounts und Verträge zu behalten fällt zunehmend schwerer. Dank LegacyNotes können Sie auf einfache Art Ihren Nachlass regeln, wichtige Daten sichern und die Handhabung Ihrer digitalen Accounts bestimmen.

Sicherheit beginnt mit den
kleinen Dingen des täglichen Lebens.

„Der Umgang mit dem Tod ist in unserer Gesellschaft nach wie vor ein Tabuthema. Oft werden die Folgen des eigenen Todes verdrängt. Darüber hinaus empfinden viele Menschen die Regelung des Nachlasses als kompliziert und unangenehm“. Die Webplattform bietet auf einfache und unkomplizierte Art Hilfe, die letzten Dinge zu regeln und den Angehörigen alles geordnet zu hinterlassen.

Von der Organisation der Bestattung bis zur Handhabung digitaler Accounts
LegacyNotes-Nutzer können ihren Angehörigen alle relevanten Informationen im Zusammenhang mit dem eigenen Ableben zugänglich machen – vor oder nach dem eigenen Tod. Angaben zur Planung der Trauerfeier gehören ebenso dazu wie Informationen, die der Verwandtschaft die Regelung von administrativen Arbeiten und der Erbschaft erleichtern. Bei der Bearbeitung der Informationen wird der Nutzer durch die verschiedenen Themenbereiche geführt und hat jederzeit die Übersicht, wo noch Handlungsbedarf besteht. Eine weitere Besonderheit von LegacyNotes besteht darin, dass die Webplattform auch die Handhabung von digitalen Benutzeraccounts berücksichtigt. Angehörige können aufgrund der hinterlegten Informationen Accounts deaktivieren, in einen Erinnerungsstatus setzen oder löschen.

LegacyNotes ist der digitale Assistent für Ihre adminstrativen
und persönlichen Informationen. Er hilft selbst dann,
wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.

legacyNotes

Hilfe im Alltag
LegacyNotes unterstützt Sie, Übersicht in Ihr Leben zu bringen. Erfassen Sie in LegacyNotes Ihre Vertragsbeziehungen mit Versicherungen, Banken, Mobilfunk- und Streaming Anbietern und erfassen Sie Ihre kostenpflichtigen Abonnemente und Mitgliedschaften. Ebenso können Sie wichtige Zugangsdaten hinterlegen, sowie die Handhabung Ihrer digitalen Accounts regeln. Angehörige können aufgrund der hinterlegten Informationen Accounts deaktivieren, in einen Erinnerungsstatus setzen oder löschen. LegacyNotes fragt nur nach Daten, die für Ihren Alltag sowie eine reibungslose Nachlassplanung essenziell sind. Über die Eingabe zusätzlicher Informationen entscheiden Sie selbst. Die Eingabemasken reagieren auf die von Ihnen gemachten Angaben mit erweiterten oder verkürzten Formularen.

Hilfe bei der Vorsorge
LegacyNotes erleichtert Ihnen die Erstellung Ihrer Patientenverfügung, macht diese im Notfall unkompliziert zugänglich und erinnert Sie regelmässig daran, zu überprüfen, ob die Angaben noch Ihrem Willen entsprechen. Erfassen oder Hinterlegen Sie in LegacyNotes Ihren Vorsorgeauftrag und stellen Sie sicher, dass beim Eintritt einer Handlungs- und Urteilunfähigkeit Ihr Wille respektiert wird. Vermeiden Sie Konflikte und sorgen Sie für die finanzielle Sicherheit Ihrer Angehörigen. Simulieren Sie mit unserem Erbplaner zukünftig verschiedene Szenarien und planen Sie Ihren Nachlass. Falls Sie bereits einen Ehe- und Erbvertrag abgeschlossen oder ein Testament erlassen haben, hinterlegen Sie diese in LegacyNotes.

Hilfe im Todesfall
LegacyNotes unterstützt Ihre Angehörigen im Ernstfall mit wertvollen Hinweisen. Die Datenbank mit den erfassten Kontakten und detaillierten Informationen helfen, den Überblick zu behalten und die anfallenden Aufgaben – wie die Organisation der Beerdigung, oder die Klärung administrativer Fragen – in Ruhe zu planen und durchzuführen. LegacyNotes unterstützt Sie selbst dann, wenn Ihre Liebsten nicht im Besitz eines LegacyNotes Accounts sind bzw. waren. LegacyNotes führt Sie durch die wichtigsten Aufgaben, welche nach einem Todesfall anstehen.

Sicherheit: Aufwändige Verschlüsselung sämtlicher persönlicher Daten. Wir haben keinen Schlüssel zu Ihren erfassten Informationen.
Hoheit: Sie alleine bestimmen, wer zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf Ihre Informationen haben darf.
Integrität: LegacyNotes liefert korrekte und qualitativ hochstehende Informationen. Das gilt für Sie und Ihre Zugriffsberechtigten.

Felsenfest.

Für ein erstes, kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch kontaktieren Sie uns unverbindlich per Mail (kontaktanfrage@vpz.ch) oder rufen Sie unsere kostenlose VPZ Hotline unter 0800 822 288 an, um direkt einen Termin mit Ihrem Beratungsspezialisten zu vereinbaren. Eine ganzheitliche Planung mit Weitsicht koordiniert Ihre Situation, deckt Optimierungsmöglichkeiten auf und bringt langfristigen Erfolg.

Schützen Sie Ihr Vermögen vor den Alters- und Pflegeheimkosten.

By | 2020

Schützen Sie Ihr Vermögen vor den Alters- und Pflegeheimkosten.

«Kostenfalle Alters- und Pflegeheim» ist ein Thema, welches immer populärer wird, denn hohes Alter und die damit oftmals verbundene Pflegebedürftigkeit verursachen immer höhere Kosten. Vor allem für vermögende Personen und deren Familien birgt diese Tatsache grosse finanzielle Risiken. Viele Pensionäre suchen deshalb nach Möglichkeiten, ihr Vermögen vor drohenden Alters- und Pflegeheimkosten zu schützen.

«Zum nachhaltigen Vermögensschutz – gerade auch für Ihre Kinder –
ist eine frühzeitige, unabhängige und professionell unterstützte
Pflegeheimkostenplanung unerlässlich.»

Früher oder später wird es für viele pflegebedürftige Personen unumgänglich, in ein Alters- oder Pflegeheim, bei vereinzelten auch in eine private Altersresidenz, einzutreten. Dies verursacht – je nach Pflegebedürftigkeit, Einkommens- und Vermögenssituation – sehr hohe Kosten. Diese belaufen sich problemlos auf bis zu 100’000 Franken jährlich.

Gleiche Leistung, höhere Kosten
Da viele Heime einkommens- und vermögensabhängige Taxen anwenden, bezahlen vermögende Personen grundsätzlich deutlich mehr für ihren Pflegeplatz als weniger bemittelte Pensionäre und Heimbewohner.

Die obligatorischen Leistungen der Krankenkassen übernehmen von den anfallenden Kosten lediglich einen kleinen Teil. Sämtliche nicht versicherten Leistungen und Aufwendungen für Verpflegung, Betreuung und Unterbringung müssen vom Pflegeempfänger selbst getragen werden. Ansprüche auf Ergänzungsleistungen bestehen abhängig von der finanziellen Situation. Diese werden aber grundsätzlich erst entrichtet, wenn das anrechenbare Einkommen, wozu auch ein Vermögensverzehr zählt, praktisch aufgebraucht ist. Hilflosenentschädigung hingegen kann in Anspruch genommen werden, sobald man Hilfe bei alltäglichen Lebensverrichtungen benötigt. Die Höhe der Hilflosenentschädigung ist abhängig vom Grad der Hilflosigkeit und ob man im Heim oder zuhause wohnhaft ist.

Unterstützungspflicht der Angehörigen
Falls diese Leistungen zur Deckung der entstehenden Kosten nicht ausreichen, kann der Staat vor einer Ausrichtung von Sozialhilfe sogar aufgrund der gesetzlich verankerten «Unterstützungspflicht» auf Angehörige zurückgreifen.

Bei der Berechnung der Heimtaxe, den Ergänzungsleistungen der AHV und den kantonalen oder kommunalen Zuschüssen behandeln die Behörden bereits übertragene Vermögenswerte an Nachkommen so, als ob diese teilweise noch vorhanden wären. Sie können damit zwar die Vermögensübertragung an die Nachkommen nicht mehr rückgängig machen, aber doch ganz oder teilweise verhindern, dass Heimbewohner von Subventionen profitieren. Wer einen Teil seines Vermögens oder eine Liegenschaft vor dem Heimeintritt auf die Kinder überträgt, verringert also seine Einkünfte, falls er dafür keine entsprechende Gegenleistung erhält. Die Behörden betrachten dies als sogenannten «freiwilligen Vermögensverzicht» und tun bei der Berechnung so, als wäre das übertragene Vermögen an die Nachkommen wenigstens zu einem Teil noch vorhanden.

Unter Umständen bleibt bei einer langanhaltenden und intensiven Pflegebedürftigkeit somit vom Besitz an Vermögenswerten für die Erben nicht mehr viel übrig, bzw. diese können sogar in die Mitverantwortung gezogen werden, um anfallende Kosten zu tragen. Daran stören sich viele vermögende Personen, die dank sparsamen Lebenswandels grössere Sach- und Geldwerte aufgebaut haben. Sie möchten ihre Ersparnisse gerne an die Nachkommen weitergeben, bevor Teile davon oder ihr ganzes Vermögen von den Pflegeheimkosten verzehrt wird. Aus diesen und weiteren Gründen stellt sich vielfach die Frage nach Lösungen, um Vermögenswerte zu schützen. Es gibt viele Möglichkeiten dies zu tun, aber welche ist die richtige?

Nachhaltiger Schutz der Vermögenswerte
Eine Standardlösung gibt es nicht, zu individuell sind die Bedürfnisse und Vorstellungen jedes einzelnen. Themen wie Steuern, Einkommen, Renten, Vermögen, Schenkungen, aber auch Erbvorbezüge, ehe- und erbrechtliche Regelungen, Generationenverträge und Stiftungsvarianten sowie mögliche Versicherungslösungen müssen in Betracht gezogen werden.

Um Vermögenswerte nachhaltig zu schützen und die bestmögliche Lösung mit allen Vor- und Nachteilen zu finden, sollte möglichst frühzeitig eine unabhängige und professionelle Planung erstellt werden. Dabei sollten die ganz persönlichen und individuellen Ziele, Wünsche und Bedürfnisse im Mittelpunkt stehen und als wichtigste Grundlage betrachtet werden.

Für ein erstes, kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch kontaktieren Sie uns unverbindlich per Mail (kontaktanfrage@vpz.ch) oder rufen Sie unsere kostenlose VPZ Hotline unter 0800 822 288 an, um direkt einen Termin mit Ihrem Beratungsspezialisten zu vereinbaren. Eine ganzheitliche Planung mit Weitsicht koordiniert Ihre Situation, deckt Optimierungsmöglichkeiten auf und bringt langfristigen Erfolg.

VPZ Immobilienbewertung

Welcher Wert zählt?

By | 2020

Marktwert, Steuerwert, Ertragswert etc., aber welcher zählt wirklich?

Zur Wertermittlung einer Immobilie gibt es verschiedene Methoden, welche zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Doch nicht jede Methode eignet sich für jedes Objekt. So werden zum Beispiel bei einem typischen Wohnhaus andere Faktoren beurteilt als bei einem Renditeobjekt.

Die Bewertung einer Immobilie hängt von zahlreichen Kriterien ab. Nicht nur das Alter und die Grösse spielen eine zentrale Rolle, der Ausbaustandard, die Makro- sowie die Mikrolage, die Energieeffizienz und viele weitere Faktoren tragen zum Wert einer Immobilie bei. Darüber hinaus findet man nie zwei komplett identische Liegenschaften. Eine Immobilie hat letztlich nicht nur einen sachlichen Wert, sondern vielmehr auch einen emotionalen Wert, welcher ebenfalls berücksichtigt werden muss.

Marktwert
Der Marktwert schätzt den voraussichtlich am Markt zu erzielenden Verkaufspreis. Dafür wird die hedonische Bewertungsmethode verwendet, bei welcher tatsächlich erzielte Marktpreise von vergleichbaren Immobilien als Grundlage dienen. Aus dieser hedonischen Bewertungsmethode resultiert ein mittlerer Wert, welche für ähnliche Objekte an gleicher Lage erzielt werden konnte. Der abschliessende Marktwert einer Immobilie wird jedoch immer durch Angebot und Nachfrage gesteuert. Die hedonische Bewertungsmethode wird vor allem für Einfamilienhaus und Wohnungen angewendet.

Realwert
Der Realwert wird auch Substanzwert genannt und setzt sich aus dem Neuwert sowie dem Landwert zusammen. Der Neuwert eines Gebäudes wird mit den Baukosten, für eine Neuerstellung des gleichen Gebäudes, abzüglich der Altersentwertung errechnet. Diese klassische Bewertungsmethode wird dann angewandt, wenn nicht genügend Vergleichsdaten vorliegen, wie zum Beispiel bei Liegenschaften in abgelegenen Gegenden oder auch bei Liebhaberobjekten.

Ertragswert
Die Ertragswert-Methode dient ausschliesslich zur Wertermittlung von Renditeobjekten. Unter dem Ertragswert versteht man den nachhaltig erzielbaren Mietwert einer Liegenschaft.

Steuerwert
Der Steuerwert wird zur Festsetzung der Liegenschafts- und Vermögenssteuer festgelegt. Diese Bewertung erfolgt direkt durch die Steuerbehörden rund alle 10 Jahre.

Versicherungswert
Der Versicherungswert ist ein von der Versicherung geschätzter Wert, der im Falle einer vollständigen Zerstörung der Immobilie gezahlt werden würde. Dabei wird das Land bzw. der Landwert nicht berücksichtigt.

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