Welche Rechtsform passt zu meinem Unternehmen?

Die Wahl der Rechtsform ist ein wichtiger Schritt bei der Gründung eines Unternehmens. Die in der Schweiz durch Gesetze definierten Rechtsformen legen diverse Rahmenbedingungen fest und beeinflussen den unternehmerischen Handlungsspielraum. Dabei wirkt sich jede Form rechtlich, finanziell und betrieblich unterschiedlich aus und will deshalb gut gewählt sein.

Die Rechtsformen beziehen sich auf die spezifische rechtliche Struktur als juristische Person. Somit greifen sie tief in den Aufbau eines Unternehmens ein. Von der Rechtsform bestimmt und tangiert sind unter anderem die Betriebs- und Managementstruktur, aber auch die geltenden Rechnungslegungs- und Steuervorschriften. Entsprechend bedeutsam ist die richtige Wahl, um den Erfolg und die Langlebigkeit Ihres Unternehmens sicherzustellen.

Rechtsformen in der Schweiz
Die Top 3 der beliebtesten Rechtsformen belegen die Einzelfirma, die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Jede dieser Rechtsformen hat Vor- und Nachteile, die es sorgfältig abzuwägen gilt. Wer beispielsweise finanziell weniger Unternehmensrisiko eingehen will, beschränkt dies durch die Gründung einer Kapitalgesellschaft auf einen bestimmten Betrag, etwa mittels einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Aktiengesellschaft (AG).

Aktiengesellschaft (AG)
Eine Aktiengesellschaft wird durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen gegründet. Diese bringen ein bestimmtes Kapital ein, welches in Teilsummen, zu sogenannten Aktien zerlegt sind. Ein Handelsregistereintrag ist bei einer Aktiengesellschaft zwingend. Im Unterschied zur GmbH haftet bei der AG nur das Gesellschaftsvermögen für die Verbindlichkeiten. Da die Aktiengesellschaft den wirtschaftlichen Zweck der Gewinnmaximierung verfolgt, gehört sie zu den Handelsgesellschaften.

Zur Gründung einer Aktiengesellschaft ist ein notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag notwendig. In diesem müssen Unternehmensleitung und Gewinnverteilung festgelegt werden. Gründung und Verwaltung einer Aktiengesellschaft sind in der Regel mit höheren Kosten und komplexeren rechtlichen und administrativen Anforderungen verbunden. Daher ist die Rechtsform der AG in erster Linie für grössere Unternehmen geeignet, die eine beträchtliche Grösse und einen entsprechenden Kapitalbedarf haben.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
In der Schweiz zählt die Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu den am häufigsten gewählten Rechtsformen. Die GmbH ist eine Handelsgesellschaft, deren Rechtspersönlichkeit individuell ist. Sie ist eine Mischform aus einer AG und einer Kollektivgesellschaft. Diese Rechtsform eignet sich für Familienbetriebe sowie kleine bis mittelgrosse Unternehmen, für klassische KMU. Die Gründung einer GmbH erfolgt durch mindestens eine natürliche beziehungsweise juristische Person.

Einer der bedeutendsten Vorzüge dieser Kapitalgesellschaft ist die beschränkte Haftung der Gesellschafter. Die Bezeichnung «beschränkte Haftung» gilt ausschliesslich für die Gesellschafter und nicht für die Gesellschaft selbst. Das bedeutet: Im Falle einer Unternehmensschuld werden die persönlichen Vermögenswerte der Gesellschafter normalerweise geschützt. Gründerinnen und Gründer, die nicht ihr gesamtes Vermögen aufs Spiel setzen möchten, finden die GmbH deshalb besonders ansprechend. Die Kosten für die Gründung betragen etwa 3’000 Franken, während das Mindestkapital 20’000 Franken beträgt.

Einzelfirma
Die Einzelfirma – oft auch als Einzelunternehmen bezeichnet – ist ebenfalls eine beliebte Rechtsform und besonders empfehlenswert, wenn eine natürliche Person etwas Eigenes gründen möchte. Mit Gründungskosten ab etwa 500 Franken ist das Einzelunternehmen schnell und unkompliziert gegründet. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. Auch eine Doppelbesteuerung ist nicht vorgesehen. Sofern der Jahresumsatz 100’000 Franken nicht überschreitet, muss die Einzelfirma nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Ein vermeintlicher Nachteil besteht in der persönlichen Haftung des alleinigen Inhabers oder der alleinigen Inhaberin. Zudem ist zu beachten: Der Firmenname ist zwar frei wählbar, muss jedoch immer mit dem Familiennamen der Inhaberin oder des Inhabers als Zusatz geführt werden. Die Rechtsform Einzelfirma bringt ein hohes Mass an Freiheit, aber gleichzeitig eine grosse finanzielle Verantwortung mit sich.

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