Die 5 häufigsten Irrtümer zum Thema Pensionskasse.

Sich clever auf die eigene Zukunft vorzubereiten, lohnt sich. Der erste Schritt liegt schon mal darin, sich hier zu informieren. Das Schweizer Vorsorgesystem ist nicht einfach zu verstehen und daher treten häufig Irrtümer und Mythen auf. Aus diesem Grund decken wir an dieser Stelle fünf der häufigsten Irrtümer und gängige Vorurteile der Bevölkerung auf.

Irrtum Nr. 1: «AHV und Pensionskasse reichen für die Pension völlig aus.» Bei den meisten Rentnerinnen und Rentnern betragen die kombinierten Leistungen aus AHV und Pensionskasse lediglich 60 bis 70 Prozent des letzten Lohnes. Um den Lebensstandard halten zu können, sollten Sie im Ruhestand etwa über 80 Prozent Ihres heutigen Einkommens verfügen. Liegt Ihre Rente darunter, dann besteht bei Ihnen wahrscheinlich eine Vorsorgelücke. Wer sich also im Alter nicht massiv einschränken möchte, sollte die Einzahlung in die dritte Säule wählen.

Irrtum Nr. 2: «Vorsorgen lohnt sich erst, wenn man älter ist und einen höheren Lohn hat.» Wer schon in jungen Jahren mit der Vorsorge beginnt, verfügt über einen sehr langen Anlagehorizont. Dementsprechend können Sie mehr Risiko eingehen und zusätzlich vom Zinseffekt profitieren. Zudem wird beim Einzahlen der Säule 3a, jedes Jahr an Steuern gespart. Es lohnt sich also früh in die dritte Säule einzuzahlen, auch wenn Sie nicht jedes Jahr den Maximalbeitrag einbezahlen können.

Irrtum Nr. 3: «Lieber ausserhalb der 3. Säule sparen, um flexibler zu sein.» Wird kein Geld in die dritte Säule eingezahlt, verzichtet Sie jedes Jahr auf den Steuerabzug, den man für die Einzahlung in die dritte Säule geltend machen könnte. Je nach Kanton und Einkommen machen die Steuerersparnisse hochgerechnet über CHF 100’000.- aus. Das investierte Geld kann dann frühestens fünf Jahre vor dem Erreichen des AHV-Rentenalters bezogen werden. Ausnahmen für ein vorzeitigen Kapitalbezugs gibt es beispielsweise beim Erwerb von einem Eigenheim, beim endgültigen Verlassen der Schweiz oder wenn man sich selbstständig macht.

Irrtum Nr. 4: «Auf dem Pensionskassenausweis steht wie viel Rente man erhaltet.» Auf dem Pensionskassenausweis ist lediglich das provisorische Alterskapital ersichtlich. Es kann sich noch vieles ändern, bis die Rente ansteht. Aus diesem Grund sind auf dem Pensionskassenausweis «nur» Angaben zum sogenannten provisorischen Alterskapital zu finden. Diese beruhen auf den aktuell geltenden Umständen, respektive auf einer Einschätzung von Experten, mit wie viel Zinsen für die Zukunft gerechnet werden kann.

Irrtum Nr. 5: «Ein hoher Umwandlungssatz bringt in jedem Fall mehr Rente.» Die Höhe der Altersrente hängt vom Umwandlungssatz ab, mit dem das vorhandene Pensionskassenguthaben multipliziert wird. Viele Pensionskassen sind gezwungen, Ihren Umwandlungssatz zu senken. Ist der Umwandlungssatz zu hoch, reicht das Altersguthaben eines Pensionierten nicht aus, um damit alle seine Rente zu zahlen.

Fazit: Die Vorsorge gehört zu den wichtigsten Dingen, worüber wir uns in unserem Leben kümmern sollten. Es lohnt sich, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen und das eigene Wissen zu prüfen, statt sich auf Gerüchte zu verlassen und so vielleicht auch die Chance, für die Zukunft vorzusorgen, zu verpassen.

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