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Nhi Duong

VPZ Kundenportrait Ebersold

Kundenportrait.

By | VPZ

Pensionsplanung.

Erinnern Sie sich noch an Ihre Schul- oder Studienzeit? Wann haben Sie dann jeweils auf eine Prüfung gelernt? Jeden Tag etwas? Oder gehörten Sie auch zu jenen, die am Schluss immer zu wenig Zeit hatten? Das gleiche Prinzip gilt für die Gesundheit, die Ernährung oder den Sport. Ich persönlich ertappe mich heute noch selbst, dass ich oft zu spät bin. Zum Glück betrifft dieses Phänomen aber fast alle Menschen. Sprich: Prävention scheint den meisten nicht sonderlich zu liegen. Spannend ist die Tatsache, dass es auch eine Prävention in der Finanzplanung gibt. Gerade die frühzeitige Vorbereitung der eigenen Pension lohnt sich besonders. Doris und Daniel Ebersold erzählen im Kundenportrait, wie sie das gemacht haben. Und was besonders spannend ist: Was es ihnen konkret gebracht hat. Entscheiden Sie danach selbst, wie Sie zum Wort Prävention stehen.

VPZ: Familie Ebersold, was denken Sie, wenn Sie das Wort Prävention hören? Ergeht es Ihnen auch ab und zu so, wie ich es eingangs geschildert habe?
Doris Ebersold: Sie haben das lustig beschrieben, und es verhält sich in der Tat irgendwie so. Jeder weiss in etwa, dass Prävention für so vieles die richtige Antwort wäre, und trotzdem kann es niemand immer umsetzen. Vor allem wird es schwierig, wenn es um Dinge geht, die einem nicht besonders viel Freude bereiten.

Daniel Ebersold: Auf der anderen Seite, gerade in diesen Tagen – rund um das Coronavirus –, bekommt der Begriff «Prävention» die Kraft, die das Wort eigentlich verdient, sodass es alle verstehen.

VPZ: Absolut richtige Schlussfolgerung, Herr Ebersold. Während der Arbeiten an diesem neuen Magazin ist uns aufgefallen, wie nahe sich die Wörter «Prävention» und «Pensionsplanung» eigentlich im geistigen Sinne stehen. Haben Sie jemals darüber nachgedacht, als Sie selbst vor Ihrer Pensionierung standen?
Daniel Ebersold: Da muss ich wirklich ganz ehrlich sein. Im Sinne des Wortes präventiv und langfristig habe ich nie über meine Pension nachgedacht. Erst als die Pension so quasi vor der Haustüre stand, überkam mich das Gefühl, dass ich mich – zusammen mit meiner Frau – darum kümmern sollte.

Doris Ebersold: Wenn ich heute darüber nachdenke, ist es eigentlich spannend, warum wir uns tatsächlich nicht früher damit auseinandergesetzt haben. Schliesslich war ich ja als Leiterin der Restaurationsbetriebe in einem Altersheim gewohnt an rechtzeitige Planungsarbeiten. Und auch mein Mann, als Leiter der Post und Spedition der Empa in Dübendorf, war schliesslich Profi in Planungsarbeiten. Es muss also vielleicht wirklich daran liegen, dass man im «richtigen Leben» immer wieder andere, wichtige Pendenzen hat. Vielleicht haben wir einfach auch darauf vertraut, dass der richtige Moment – für die dritte Lebensphase – natürlich kommen wird. Vielleicht haben wir einfach auch nur Glück gehabt, dass uns unsere Tochter das VPZ weiterempfohlen hat und wir uns dann damit beschäftigt haben.

VPZ Kundenportrait
VPZ Kundenportrait

Daniel und Doris Ebersold haben sich gerade noch rechtzeitig mit der bevorstehenden Pension beschäftigt. Beim VPZ nimmt man sich viel Zeit, die immer sehr individuellen Anliegen der Kundinnen und Kunden anzuhören und darauf aufbauend die massgeschneiderten Lösungen zu finden. Auch bei der Familie Ebersold konnte die bevorstehende Pension von Daniel Ebersold finanziell so geplant werden, dass seine Frau gleichzeitig mit ihm in den dritten Lebensabschnitt starten konnte, ohne dass finanzielle Einbussen in Kauf genommen werden mussten.

VPZ: Es gäbe ja verschiedene Anbieter auf dem Markt. Dann gibt es noch Ihre Hausbank. Warum sind Sie gleich beim VPZ geblieben?
Daniel Ebersold: Wie meine Frau gesagt hat, hat uns unsere Tochter an Herrn Mirco Signorell vom VPZ persönlich empfohlen. Wir fanden es schliesslich hilfreich, einfach mal einen vollkommen unverbindlichen Termin zu bekommen. Dabei fiel uns besonders positiv auf, dass das erste Gespräch ohne jeden Druck verlief. So, wie ein reines Informationsgespräch eben sein muss. Ohne dass Finanzprodukte vorgestellt werden.

Doris Ebersold: Es war aber nicht nur einfach ein nettes Gespräch, sondern es wurde uns viel konkretes Know-how überreicht. Es wurden Möglichkeiten und Schritte diskutiert, und man konnte die Kompetenz des Teams regelrecht spüren.

VPZ: Können Sie schon sagen, was Ihnen die Pensionsplanung durch das VPZ ganz konkret gebracht hat, oder ist die Zeit nach einem Jahr noch zu früh?
Doris Ebersold: Der rein finanzielle, kurzfristige Gewinn hat für uns nicht die höchste Priorität. Persönlich ist für mich ganz unabhängig die gewonnene Sicherheit das Wichtigste, dass wir mit der Pensionsplanung quasi schwarz auf weiss wissen, dass wir faktisch über 100 Jahre alt werden könnten, ohne dass wir uns finanziell einschränken müssten. Sprich, es ist uns möglich, unseren dritten Lebensabschnitt auf dem bis hierhin gewohnten Lebensstandard geniessen zu können.

Daniel Ebersold: Meine Frau sagt es genau richtig. Ich würde es noch ergänzen wollen, dass wir es genau noch – zum vielleicht letztmöglichen zeitlichen Abschnitt – geschafft haben, eine saubere Pensionsund damit auch Vermögensplanung aufzustellen, die überhaupt noch attraktive Möglichkeiten zuliess, ohne dass wir überhaupt grosse Einbussen in Kauf nehmen mussten. Abschliessend macht es mich aber auch sehr glücklich, dass wir unseren gewohnten Lebensstandard behalten können.

VPZ: Fühlen Sie sich heute – fast zwei Jahre nach dem abgeschlossenen Gesamtkonzept – sicherer, und wissen Sie vor allem auch genau, wie Sie beide für sich selbst wie auch für Ihre Kinder finanziell dastehen?
Daniel Ebersold: Vielleicht ist das Wort «sicher» das falsche Wort. Es liegt daran, dass ich mich nie wirklich unsicher gefühlt habe. Aber in Bezug auf unser Budget, auf unsere Steuern und unsere Vermögensentwicklung bin ich nun sicher gelassener.

Doris Ebersold: Was mir schon Sicherheit gibt, ist die Tatsache, dass wir ja nicht nur die rein finanziellen Punkte transparent gelöst haben. Es sind auch Punkte wie ein Testament, eine Patientenverfügung oder eine Pflegeheimkostenplanung zugunsten respektive zur Entlastung unserer drei Kinder, die auch geregelt wurden. Sprich, es wurden ja auch scheinbare «Kleinigkeiten» umgesetzt, die wir vielleicht allein nicht in dieser Prioritätenreihenfolge angepackt hätten. Insgesamt sind es diese vielen, kleinen Dinge, die wir nun präventiv geregelt haben, dank denen wir uns entspannter fühlen. Nicht zuletzt auch dank der Gewissheit, dass das VPZ zudem die wirklich wichtigen Fristen, Entscheide und Abläufe selbstständig bei sich terminiert und vorgemerkt hat. So haben wir – aber im weitesten Sinne auch unsere Kinder – eine Art Back-up, dass nichts vergessen geht.

VPZ Kundenportrait

Doris und Daniel Ebersold können nach einem Kennenlerngespräch, einer Analyse und einer Planung eine gemeinsame Quintessenz über alles ziehen. Entsprechend sind Sie mit dem VPZ sehr glücklich und beide würden das Vermögens Planungs Zentrum wieder als Partner wählen! Während Doris Ebersold vor allem die schnelle Auffassungsgabe und die immer zuvorkommende Art und Weise der Zusammenarbeit mit dem VPZ zu schätzen weiss, ist Daniel Ebersold vor allem auch darüber glücklich, dass nun alle Unterlagen in einem Gesamtkonzept zusammengefasst sind und er damit verbunden seinen dritten Lebensabschnitt zusammen mit seiner Frau starten und entsprechend voll geniessen kann.

VPZ: Das VPZ verlangt für ihr unabhängiges Gesamtkonzept ein Honorar. Stimmte für Sie die damit verbundene Honorarnote?
Daniel Ebersold: Mit der umfangreich abgelieferten Planungsarbeit stimmt für mich das Honorar absolut.

Doris Ebersold: In Anbetracht dessen, was wir aus den gelieferten Grafiken einfach rauslesen konnten, hat sich das Mandat allein dadurch gelohnt, weil wir nur damit die geschätzte Steuerersparnis von rund 10 Prozent pro Jahr erreichen konnten, ohne auf etwas verzichten zu müssen.

VPZ: Haben Sie Stand heute das Gefühl, dass Sie komplett die Übersicht gewonnen haben?
Doris und Daniel Ebersold: Ein klares, gemeinsames Ja.

VPZ: Wenn Sie die Beziehung vom Erstkontakt bis zur Umsetzung Ihrer Planung beurteilen: Was für eine Bewertung würden Sie uns geben und könnten Sie das VPZ weiterempfehlen?
Daniel Ebersold: Auch hier von mir ein klares Ja.

Doris Ebersold: Für mich zählen neben den ganzen finanziellen Komponenten auch die «menschlichen» Werte. Und gerade aus diesem Grund kann ich unseren persönlichen Berater Herrn Mirco Signorell empfehlen.

VPZ: Vielen Dank für Ihre schönen Worte, alles Gute und bleiben Sie gesund.

VPZ Kundenportrait
VPZ Kundenmagazin Hypotheken

Hypotheken

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MoneyPark – Ihr unabhängiger Partner bei der Suche, der Finanzierung und dem Verkauf Ihrer Immobilie.

Den Hypothekarmarkt transparenter und somit für Kundinnen und Kunden zugänglicher und einfacher vergleichbar zu machen: Mit dieser Vision wurde MoneyPark 2012 gegründet, und diese Vision wird auch 8 Jahre später durch die mittlerweile 300 Mitarbeitenden jeden Tag gelebt. Die einzigartige Kombination aus persönlicher Beratung und technologisch fortschrittlichster Plattform ermöglicht es Käuferinnen und Käufern sowie Besitzerinnen und Besitzern von Immobilien, die für sie optimale Finanzierung zu finden. Dabei vergleicht MoneyPark nicht nur die Angebote von über 100 Hypothekarpartnern am Markt, sondern berät seine Kundinnen und Kunden unter Berücksichtigung der gesamten Lebenssituation und der finanziellen und steuerlichen Auswirkungen eines Immobilienkaufs. Seit 2020 geht MoneyPark zudem einen Schritt weiter: Neu bietet MoneyPark datengetriebene Technologie und persönliche Beratung nicht nur für die Finanzierung des Eigenheims an, sondern hilft bereits bei der Suche nach dem passenden Objekt, ermöglicht der Eigentümerschaft den Zugang zu mehr Informationen während der gesamten Eigentumsphase und unterstützt bei einem konkreten Verkaufswunsch sowie bei der Finanzierung allfälliger Neuobjekte im Anschluss.

Der Schweizer Hypothekarmarkt wächst und wächst – mittlerweile sind in der Schweiz über 1100 Milliarden Franken an Hypotheken vergeben. Und obwohl eine breite und immer stärker wachsende Anzahl an Hypothekaranbietern mit sehr attraktiven Konditionen auf dem Markt sind, schliessen noch immer viele Hypothekarnehmer ihre Finanzierung ohne zu vergleichen und mangels besseren Wissens bei ihrer Hausbank ab, die in diesem Fall nicht konkurrenzfähig offerieren muss. MoneyPark möchte diesen Missstand beheben: Als unabhängiger Berater ermöglicht MoneyPark seiner Kundschaft Zugang zu mehr Informationen und schafft so mehr Transparenz im Hypothekarmarkt.

Grösste Auswahl bei der Hypothekarfinanzierung
Der Hypothekarmarkt ist stark fragmentiert, und die Umsetzung der Richtlinien für die Vergabe von Hypotheken sowie die Vertragsdetails und -ausgestaltung variieren stark von Anbieter zu Anbieter. Es ist daher wichtig, sich bei der Suche nach der optimalen Finanzierungslösung nicht nur auf den durchaus wichtigen Zinssatz zu fokussieren, sondern beispielsweise freiwillige Rückzahlungsmöglichkeiten und vorzeitige Ausstiegsklauseln zu verhandeln. Genau hier setzt das Beratungskonzept von MoneyPark an: Denn bei MoneyPark werden Kundinnen und Kunden persönlich in einer von schweizweit über 25 Filialen mithilfe der fortschrittlichsten digitalen Plattform unabhängig und ohne Interessenkonflikte beraten. MoneyPark darf auf ein Partnernetzwerk von über 100 Banken, Versicherungen und Pensionskassen zählen und vermittelt jährlich ein Hypothekarvolumen von mehr als 3 Milliarden Franken. Kein Unternehmen kennt den Markt und die verschiedenen Hypothekaranbieter besser und kann dadurch seinen Kundinnen und Kunden die grösste Auswahl und maximalen Komfort bieten, wenn es um die optimale Finanzierung fürs Eigenheim geht.

Massives Einsparpotenzial durch den Vergleich von über 100 Finanzierungsinstituten
Für Hypothekarnehmende lohnt es sich in jedem Fall, verschiedene Hypothekaranbieter miteinander zu vergleichen und mehrere Offerten einzuholen. Der Vergleich zwischen den publizierten und den effektiv bei MoneyPark abgeschlossenen Zinssätzen zeigt das Potenzial auf: Der Richtsatz, also der durchschnittliche Schaufenstersatz von über 100 Hypothekargebern für eine 10-jährige Festhypothek, lag im ersten Halbjahr 2020 bei 1,17 Prozent. Die effektiv abgeschlossenen Zinssätze nach Verhandlungen durch MoneyPark ermöglichten den Kundinnen und Kunden eine Einsparung von bis zu 0,54 Prozent pro Jahr beim Abschluss einer Hypothek bei einer Pensionskasse. Dies ergibt bei einer Hypothekarhöhe von 750000 Franken über die gesamte Laufzeit eine Einsparung von über 40000 Franken.

Durchschnitt aller abgeschlossenen 10-jährigen Festhypotheken bei MoneyPark in der Deutschschweiz vom 1. Januar bis 30. Juni 2020

VPZ Kundenmagazin Hypotheken

Hypothekarmodelle und Zinsentwicklung
Obwohl der Lockdown im März 2020 kurz einen Zinsschock auslöste, verharren die Zinssätze in der Schweiz auf tiefem Niveau. MoneyPark geht auch nicht davon aus, dass sich die Zinssituation in naher Zukunft stark verändern wird – zu viele Anzeichen sprechen dafür, dass die Schweizerische Nationalbank die Zinsen noch für mehrere Jahre auf dem heutigen Niveau belassen muss. Lediglich bei den langfristigen Zinssätzen besteht noch Potenzial für eine weitere, aber kleinere Korrektur nach unten. Dies fusst vor allem auf der grossen Konkurrenzsituation auf dem Hypothekarmarkt, die einen Preisdruck bei den Hypothekaranbietern auslöst. Daraus entsteht eine extrem flache Zinskurve; der Unterschied zwischen einer langfristigen und einer kurzfristigen Festhypothek ist also sehr gering. Wer sich langfristig einen tiefen Zinssatz sichern möchte, für den eignen sich daher vor allem langfristige Festhypotheken. Wer hingegen mit dem Gedanken spielt, seine Immobilie zu verkaufen, oder wer ein Erbe erwartet, fährt mit einer kurzfristigen Hypothek wohl besser. Ein sorgfältiger Vergleich verschiedenster Angebote auf dem Markt ist empfehlenswert, um die auf die persönliche Situation zugeschnittene, optimale Finanzierung zu finden.

Prognose der Richtsätze für Hypotheken

VPZ Kundenmagazin Hypotheken

Die SARON-Hypotheken kommen
Ende 2021 wird der Libor-Satz abgeschafft, der bisher für die Zinsberechnung der Libor-Hypothek herangezogen wurde. Als zukünftige Basis für die Berechnung einer Geldmarkthypothek dient der SARON (Swiss Average Rate Overnight), der jeweils täglich festgelegt wird. Bisher haben erst rund zehn Finanzinstitute eine SARON-Hypothek am Markt lanciert. Nur vereinzelte Anbieter nutzen dabei die Einführung des SARON für Produktinnovationen, die meisten übernehmen die Rahmenbedingungen ihrer auslaufenden Libor-Hypotheken. Dies bedeutet für Kundinnen und Kunden in den meisten Fällen einen mehrjährigen Rahmenvertrag von bis zu 6 Jahren, der die Flexibilität von Hypothekarnehmenden für einen Anbieterwechsel oder eine Amortisation einschränken kann. Das frühere Alleinstellungsmerkmal der Geldmarkthypotheken, die Flexibilität, wird daher durch die Einführung der SARON-Hypothek nur in wenigen Fällen wieder vermehrt in den Vordergrund gerückt. Denn auch Festhypotheken ermöglichen immer öfter eine gewisse Flexibilität: Mittlerweile gibt es Anbieter (z.B. Pensionskassen), die insbesondere bei Festhypotheken mit langen Laufzeiten einen sehr kostengünstigen oder gar einen Gratisausstieg bei Verkauf des Eigenheims bieten

Immobiliendienstleistungen für Käufer und Verkäufer
Leider bekunden viele potenzielle Käuferinnen und Käufer Mühe, ein geeignetes Eigenheim zu finden, weil zu wenig Objekte am Markt sind. Das möchte MoneyPark ändern: Wiederum mit mehr Transparenz und einfacherem Zugang zu Immobiliendienstleistungen soll mehr Bewegung in den seit Jahrzehnten statischen und noch wenig innovativen Schweizer Immobilienmarkt gebracht werden. MoneyPark bietet dafür neu datengetriebene Technologie und persönliche Beratung nicht nur für die Finanzierung einer Immobilie an, sondern hilft bereits bei der Suche nach dem passenden Objekt, ermöglicht der Eigentümerschaft den Zugang zu mehr Informationen während der gesamten Eigentumsphase und unterstützt bei einem konkreten Verkaufswunsch sowie bei allfälligen Neuobjekten im Anschluss. Ein schweizweites Team von Immobilienexperten arbeitet dabei Hand in Hand mit den MoneyPark-Hypothekarprofis vor Ort. Dieses Team berät die Kundinnen und Kunden in allen Immobilienbelangen ergänzend zum individuellen technologischen Angebot persönlich. Im Kern des Angebots stehen datenbasierte Immobilienanalyse- und Bewertungstools, die für die Kundschaft auf einer neuen, personalisierten Immobilienplattform aufrufbar sind. Die Plattform gleicht die Suchkriterien von Tausenden von Kundinnen und Kunden mit am Markt und im eigenen Kundenbestand verfügbaren Immobilien ab. Sind die Kundinnen und Kunden bereits im Besitz eines Eigenheims, erhalten sie u.a. die Möglichkeit, auf der Plattform die Wertentwicklung und weitere Datenpunkte ihrer Immobilie mitzuverfolgen. Potenziellen Verkäuferinnen und Verkäufern zeigt die Plattform ausserdem auf, wie viele finanziell qualifizierte Käuferinnen und Käufer sich für ihre Immobilie aktuell interessieren. So helfen die auf der Plattform zugänglichen Daten, Kauf- und Verkaufsentscheide leichter zu fällen und einfacher umzusetzen.

Neue Personen im Kompetenzbeirat

Fachwissen.

By | 2020

Neue Personen im Kompetenzbeirat.

Das stetige Streben nach der jederzeit bestmöglichen Beratungsqualität und dem aktuellsten Know-how in allen Fachbereichen hat uns vor vielen Jahren dazu bewegt, einen unabhängigen Kompetenzbeirat zu gründen. Dieser dient bis heute dazu, das bereits breit abgestützte Fachwissen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch das Miteinbeziehen von externen Fachspezialisten zusätzlich zu stärken und zu unterstützen. Unser VPZ-Kompetenzbeirat wächst. Wir freuen uns sehr, Ihnen unsere neuen Kompetenzbeiräte vorstellen zu dürfen. Mit Herrn Dr. René Saluz und Herrn Pascal Bauer gewinnen wir zwei Persönlichkeiten mit höchstem Fachwissen und langjähriger Erfahrung.

Dr. oec. HSG René Saluz schloss im Jahr 1987 sein Studium an der Hochschule St.Gallen mit einem Lizenziat ab und sammelte anschliessend erste praktische Erfahrungen bei der Schweizerischen Bankgesellschaft (später UBS). 1993 folgte der erfolgreiche Abschluss seiner Dissertation «Kosten- und Erlösmanagement im Bankbetrieb mittels Profit Center». Währenddessen begann Dr. René Saluz seine Karriere als Leiter Asset- und Liability-Management bei der Zürcher Kantonalbank, und es folgten weitere Tätigkeiten als Leiter des Rechnungswesens bei der Kantonalbank Schwyz und bei der Luzerner Kantonalbank sowie eine Bankberatungstätigkeit bei der KPMG Fides Peat, Zürich.

Ab 2005 war Dr. René Saluz in unterschiedlichen Funktionen bei der Basler Kantonalbank tätig, unter anderem als Leiter des Competence Center Finanzen und als CFO des Konzerns BKB. 2015 wechselte er zur Bank Cler (ehemals Bank Coop), wo er den Geschäftsbereich Finanzen und Risiko mit den Abteilungen «Finanzsteuerung», «Risikokontrolle», «Credit Office» und «Recovery» führte. Dr. René Saluz war während dieser Zeit Mitglied der Geschäftsleitung sowie Stiftungsrat (Vizepräsident) der Pensionskasse der Basler Kantonalbank. Nebenberuflich unterrichtete er ab 2006 an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel im Fachgebiet angewandtes finanzielles und betriebliches Rechnungswesen und gab sein Fachwissen an Studierende der Bachelorstufe weiter.

Dr. René Saluz Kompetenzbeirat Risikomanagement

Nach seiner langjährigen Bankerfahrung unterstützt Dr. René Saluz seit März 2020 als Mitglied der Geschäftsleitung/CFO die Liberty Vorsorge AG. Er trägt als Leiter des Geschäftsbereichs Group Services die Verantwortung für die Abteilungen «Financial Services», «Paralegal & Risk», «Foundation Office» und «General Services».

Dr. René Saluz

Dr. René Saluz, Kompetenzbeirat Risikomanagement
Nach seiner langjährigen Bankerfahrung unterstützt Dr. René Saluz seit März 2020 als Mitglied der Geschäftsleitung/CFO die Liberty Vorsorge AG. Er trägt als Leiter des Geschäftsbereichs Group Services die Verantwortung für die Abteilungen «Financial Services», «Paralegal & Risk», «Foundation Office» und «General Services». Das Vermögens Planungs Zentrum freut sich,
Dr. René Saluz im Kompetenzbeirat begrüssen zu dürfen.

VPZ und MoneyPark verbindet eine langjährige und enge Partnerschaft. Kundinnen und Kunden des VPZ profitieren daher bei MoneyPark von Vorteilskonditionen beim Beratungsmandat für die Finanzierung sowie beim Verkauf von Immobilien. In Zusammenarbeit mit den Beraterinnen und Beratern des VPZ werden nebst der optimalen Finanzierungsstrategie auch die Themen Absicherung und Pensionierungsplanung miteinbezogen und ganzheitlich beraten.

Entsprechend ist das Vermögens Planungs Zentrum stolz, Pascal Bauer im Kompetenzbeirat zu begrüssen. Nach einer kaufmännischen Ausbildung zum Bankkaufmann arbeitete Pascal Bauer mehrere Jahre bei einer Regionalbank als Berater für Immobilienfinanzierungen. Er schloss nebenberuflich diverse Weiterbildungen ab, unter anderem zum Bachelor of Science an der Fachhochschule St.Gallen, und startete 2015 bei MoneyPark als Teamleiter in der Filiale Zürich. Mit der Expansion nach St.Gallen eröffnete Pascal Bauer die erste Filiale in der Ostschweiz und ist nun seit 2017 als Leiter für die Regionen Ostschweiz und Tessin zuständig.

Er ist für die operative Umsetzung der strategischen Zielsetzungen, die Führung und Leistungsbeurteilung seiner Mitarbeitenden und für die Gewährleistung einer effizienten, qualitativ hochstehenden und bedarfsorientierten Bearbeitung sämtlicher Geschäftsfälle verantwortlich.

Pascal Bauer Kompetenzbeirat Hypothekarfinanzierungen

Pascal Bauer, Kompetenzbeirat Hypothekarfinanzierungen
Pascal Bauer ist Leiter der Regionen Ostschweiz und Tessin bei MoneyPark. Sein Team und er unterstützen Kundinnen und Kunden bei Suche nach der optimalen Finanzierungslösung zum Erwerb einer Liegenschaft, bei der Verlängerung von auslaufenden Hypotheken und beim Immobilienverkauf. Das Vermögens Planungs Zentrum freut sich, Pascal Bauer im Kompetenzbeirat begrüssen zu dürfen.

Für ein erstes, kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch kontaktieren Sie uns unverbindlich per Mail (kontaktanfrage@vpz.ch) oder rufen Sie unsere kostenlose VPZ Hotline unter 0800 822 288 an, um direkt einen Termin mit Ihrem Beratungsspezialisten zu vereinbaren. Eine ganzheitliche Planung mit Weitsicht koordiniert Ihre Situation, deckt Optimierungsmöglichkeiten auf und bringt langfristigen Erfolg.

Vorsorgeschutz IV, Tod

Vorsorgeschutz bei Invalidität und Tod.

By | 2020

Vorsorgeschutz bei Erwerbsausfall, Invalidität und Tod.

Vorsorge fürs Alter wird immer wichtiger. Wichtig ist aber auch, die Risiken des Erwerbsausfalls, der Invalidität und des Todesfalls abzusichern. Wie sieht Ihre finanzielle Lage aus, falls Sie invalid werden? Und haben Sie im Todesfall für Ihre Familie vorgesorgt?

Als Familie verändert sich Ihre Lebenssituation grundlegend. Es stehen plötzlich Fragen an, welche man bis anhin nie beantworten musste. Die Auswirkungen der Vorsorge werden wichtiger, da es nicht mehr nur um eine Person geht, sondern vielmehr und die ganze Familie. Wie sehen die finanziellen Folgen aus, sollte ganz unverhofft ein Teil des Familieneinkommens für längere Zeit ausfallen? Gerät Ihre Familie in finanzielle Not, sollten Sie versterben?

Im Jahr 2019 bezogen 217’700 Schweizerinnen und Schweizer
eine IV-Rente infolge Erwerbsunfähigkeit.

7% aufgrund eines Unfalls
80% aufgrund einer Krankheit
13% aufgrund eines Geburtsgebrechens

Erwerbsunfähigkeit infolge Unfall
Gegen Erwerbsunfähigkeit infolge Unfall sind Arbeitnehmende gut abgesichert. Werden Sie wegen eines Unfalls arbeitsunfähig, bezahlt die Unfallversicherung 80% Ihres letzten Einkommens. Das maximal versicherte Jahreseinkommen liegt bei CHF 148’200.- (Stand 2020).

Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit
Die Absicherung im Krankheitsfall ist wie die Unfallversicherung gesetzlich geregelt. Die Bezahlung erfolgt aber nicht pauschal auf einem hohen Niveau, sondern kommt mittels vordefinierter Skalen zur Anwendung. Bei der Berechnung der Lohnfortzahlung infolge Krankheit kommt es auf die Dauer des Anstellungsverhältnisses an. Je länger dieses gedauert hat, desto länger wird die Lohnfortzahlung ausgerichtet. Es gibt die Berner, Basler sowie die Zürcher Skala, wobei man sich aber am häufigsten auf die Berner Skala stützt.

Hat Ihr Arbeitgeber eine Kollektiv-Taggeldversicherung abgeschlossen, sind Sie besser versichert. Dann bekommen Sie im Normalfall während rund zwei Jahren 80% Ihres Lohns.

Quelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Invalidität
Sollten Sie nach einem Unfall oder einer Krankheit invalid sein und nicht mehr arbeiten können, sind Sie über die 1. und 2. Säule gegen Invalidität versichert. Sie bekommen eine Rente der Invalidenversicherung (IV) sowie aus der Pensionskasse, und allenfalls auch noch von Ihrer Unfallversicherung. Für die Auszahlung solcher Renten, gibt es gesetzliche Voraussetzungen, welche erfüllt werden müssen. Insgesamt dürfen sämtliche Renten nicht mehr als 90% Ihres letzten Lohnes betragen.

  • Invaliditätsrente (IV): Je nach Schwere der Invalidität erhalten Sie eine Viertelsrente, eine halbe, eine Dreiviertels- oder eine volle Rente. Kinder erhalten eine sogenannte Kinderrente, welche 40% der Vollrente beträgt. Die Kinderrente wird bis zum 18. Geburtstag bzw. bis maximal zum 25. Geburtstag ausgerichtet, insofern sich das Kind noch in einer Ausbildung befindet.
  • Pensionskasse: Eine Invaliditätsrente sowie Kinderrenten der Pensionskassen sind auf Ihrem Vorsorgeausweis ersichtlich.
  • Unfallversicherung: Bei voller Invalidität richtet die Unfallversicherung 80% Ihres versicherten Lohnes aus. Diese passt sich ebenfalls dem Invaliditätsgrad an.

Todesfall
Oftmals verursacht der Tod grosse finanzielle Probleme. Verheiratete Ehepaare sind in der Schweiz über die Sozialversicherungen gut abgesichert. Insgesamt dürfen sämtliche Renten nicht mehr als 90% Ihres letzten Lohnes betragen. Ansonsten spricht man von einer Überversicherung und die Unfallversicherung sowie die Pensionskassen dürfen die Leistungen kürzen.

  • AHV: Die AHV bezahlt dem hinterbliebenen Ehegatten eine Witwen- bzw. Witwerrente. Die Kinder erhalten eine Waisenrente.
  • Pensionskasse: Eine Witwen- bzw. Witwerrente sowie Waisenrenten sind auf Ihrem Vorsorgeausweis ersichtlich.
  • Unfallversicherung: Die Unfallversicherung von Arbeitnehmern bezahlt eine Witwen- bzw. Witwerrente sowie eine Waisenrente. Selbständigerwerbende müssen eine solche zusätzlich abgeschlossen haben.

Bei Konkubinatspartner ist die Situation nicht ganz so klar geregelt, weshalb weder die AHV noch die Unfallversicherung hinterbliebenen Partnern eine Rente bezahlen. Pensionskassen hingegen entscheiden selbst, ob Sie unverheirateten Partnern eine Rente bezahlen. Klären Sie dies frühzeitig bei Ihrer zuständigen Pensionskasse ab. Eine Waisenrente an die Kinder durch die AHV, Unfallversicherung sowie die Pensionskasse wird in jedem Fall entrichtet.

Für ein erstes, kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch kontaktieren Sie uns unverbindlich per Mail (kontaktanfrage@vpz.ch) oder rufen Sie unsere kostenlose VPZ Hotline unter 0800 822 288 an, um direkt einen Termin mit Ihrem Beratungsspezialisten zu vereinbaren. Eine ganzheitliche Planung mit Weitsicht koordiniert Ihre Situation, deckt Optimierungsmöglichkeiten auf und bringt langfristigen Erfolg.

Pensionsplanung

Dritter Lebensabschnitt.

By | 2020

Richtig vorbereitet in den dritten Lebensabschnitt.

Die frühzeitige Vorbereitung für den dritten Lebensabschnitt lohnt sich. Ein ganzheitliches Konzept analysiert Ihre aktuelle Situation und vergleicht Sie mit Ihren individuellen Bedürfnissen, Wünschen und Zielen. Planung bringt nicht eine hundertprozentige Sicherheit, jedoch zu hundert Prozent Transparenz. Nutzen Sie die Chance frühzeitig und planen Sie jetzt Ihre Pensionierung.

Dank der positiven Entwicklung werden wir immer älter und fühlen uns auch im Leben nach dem Beruf noch fit, ausgeglichen und gesund. Problematisch ist dabei nur, dass wegen der gesteigerten Lebenserwartung und dem deutlich längeren Lebensabend, die Finanzierung der Altersvorsorge zunehmend unter Druck gerät. Können Sie sich Ihre Pensionierung überhaupt leisten? Welches Vorsorgeguthaben steht Ihnen zur Verfügung? Und ist Ihr Eigenheim auch mit dem Renteneinkommen noch tragbar? Höchste Zeit also für eine individuelle Planung und Vorbereitung Ihrer persönlichen Pensionierung.

«Kann ich mir eine Frühpensionierung leisten oder muss ich länger arbeiten?»

Der Traum mancher Menschen ist eine Frühpensionierung oder die Reduktion des Arbeitspensums im Alter. Andere Menschen wollen aber auch nach dem Erreichen Ihrer Pensionierung weiterarbeiten. Welches sind die finanziellen Folgen davon? Und welche Möglichkeit kommt für Sie in Frage? Ganz egal, wie Sie sich entscheiden, eines bleibt gleich: Das Kapital aus der privaten Altersvorsorge muss dabei bewusst und systematisch eingesetzt werden.

Frühpensionierung
Aus Sicht der AHV kann jemand mit Alter 63/62 frühzeitig in die Pension übertreten. Bei der Pensionskasse sogar bereits ab Alter 58. Eine Frühpensionierung kostet jedoch Geld und sollte somit wohlüberlegt geplant werden. Leistungslücken in der Vorsorge können mit zusätzlichen Einkäufen in die Pensionskasse oder durch private Vorsorgelösungen und damit verbundenem Kapitalaufbau aufgefangen werden. Allenfalls entrichtet der Arbeitgeber für diese Zeit eine Überbrückungsrente, was geprüft werden muss.

Gleitende Pensionierung
Ein schrittweiser Ausstieg aus dem Berufsleben bietet sowohl Arbeitnehmenden wie auch den Unternehmungen grosse Vorteile. So kann wertvolles Fachwissen gesichert und plötzliche, problematische soziale Veränderungen können aufgefangen werden. Je nach Vorstellungen und Möglichkeiten sind in der Praxis verschiedene Pensionierungsmodelle anzutreffen. Grundsätzlich besteht aber über einen Zeitraum von 12 Jahren, d.h. vom Alter 58 bis 70, die Möglichkeit eines gleitenden Übergangs in die Pensionierung. Aus Sicht der AHV wie auch aus der Pensionskasse können Teilrenten vor oder nach der ordentlichen Pensionierung mit Leistungskürzungen bzw. Leistungserhöhungen abgerufen werden.

Ordentliche Pensionierung
Die ordentliche Pensionierung ist für Frauen auf das Alter 64, für Männer auf das Alter 65 festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt werden die AHV-Rente sowie die Leistungen der Pensionskasse in Form eines Renten- und/oder eines Kapitalbezugs ausbezahlt.

Aufgeschobene Pensionierung
Für viele Selbständigerwerbende wie auch für Angestellte besteht die Möglichkeit, auch über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus weiterzuarbeiten. Statistische Analysen zeigen, dass etwa jede zehnte Person in der Schweiz, meistens mit einem Teilzeitpensum, erwerbstätig bleibt. Es ist möglich, den Bezug der AHV-Rente um maximal 5 Jahre aufzuschieben, was z.B. eine massgebliche Rentenerhöhung ergibt.

«Wie setzt sich mein Vermögen zusammen?
Sind meine Vermögensanlagen auf meine Risikofähigkeit
und Risikobereitschaft abgestimmt?»

Budget- und Liquiditätsplanung
Ist Ihr gewohnter Lebensstandard auch nach Ihrer Pensionierung noch gewährleistet? Sind Ihre Ausgaben nach wie vor gedeckt? Die Liquiditätsplanung zeigt auf, wo Handlungsbedarf besteht und wo zusätzliches Optimierungspotenzial besteht. Eine detaillierte Budgetplanung vermittelt Ihnen Sicherheit, die Möglichkeit, Teile Ihres Vermögens längerfristig anzulegen und dadurch von höheren Erträgen zu profitieren. Die Gegenüberstellung aller Ausgaben wie zum Beispiel Wohnkosten, Versicherungen, Steuern und Reserven zum Einkommen aus der 1. Säule, der Pensionskasse sowie der privaten Vorsorge bringt rasch Klarheit.

Vorsorge
Wie bemessen sich meine Vorsorgeleistungen und wie hoch sind meine Renteneinkünfte? Beziehe ich mein Pensionskassenguthaben als Rente und/oder Kapital und was für Anmeldefristen müssen beachtet werden? Wie werden meine Leistungen aus der AHV und beruflichen Vorsorge durch meine private Vorsorge der 3. Säule ergänzt?

Steuern
Wie optimiere ich meine Pensionierung aus steuerlicher Sicht? Was für Steuern fallen aus Leistungen der beruflichen und privaten Vorsorge an? Wie hoch wird meine Steuerbelastung vor und nach der Pensionierung sein?

Immobilie
Wie sieht meine mittel- bis langfristige Wohnsituation aus? Wie wird meine Bank die Tragbarkeit meiner Hypothekarbelastung im Alter beurteilen und sind Amortisationen notwendig? Nutze ich die bestmöglichen Angebote und Konditionen auf dem Markt?

Erbrecht
Habe ich in meinem und im Sinne meiner Angehörigen eine erbrechtliche Regelung getroffen? Wie schütze ich mein Vermögen vor möglichen zukünftigen Pflegekosten? Machen eine Patientenverfügung und ein Vorsorgeauftrag Sinn?

Für ein erstes, kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch kontaktieren Sie uns unverbindlich per Mail (kontaktanfrage@vpz.ch) oder rufen Sie unsere kostenlose VPZ Hotline unter 0800 822 288 an, um direkt einen Termin mit Ihrem Beratungsspezialisten zu vereinbaren. Eine ganzheitliche Planung mit Weitsicht koordiniert Ihre Situation, deckt Optimierungsmöglichkeiten auf und bringt langfristigen Erfolg.

Übertragung Wohneigentum an die nächste Generation

Übertragung Wohneigentum an die nächste Generation.

By | 2020

Übertragung von Wohneigentum an die nächste Generation.

Die Übertragung von Wohneigentum an die nächste Generation kann viele Gründe haben. Um eine auf die persönliche Situation und Bedürfnisse abgestimmte Lösung zu finden, ist es wichtig, sich frühzeitig mit diesem Thema auseinander zu setzen, die Vor- und Nachteile abzuwägen sowie steuerliche und erbrechtliche Aspekte zu kennen. Mögliche Varianten, Wohneigentum zu übertragen, sind:

  • Verkauf zum Marktwert
  • Gemischte Schenkung (Verkauf unter dem Verkehrswert)
  • Vollständige Schenkung/Erbvorbezug

Verkauf zum Marktwert
Es wird der Wert des Wohneigentums bestimmt, der auf dem freien Markt erzielt werden kann. Zu diesem ermittelten, realen Preis wird das Wohneigentum verkauft.

Gemischte Schenkung (Verkauf unter dem Verkehrswert)
Eine gemischte Schenkung liegt oftmals bei Grundstückgeschäften unter Familienangehörigen vor. Nebst einer Schenkung erfolgt eine Teilgegenleistung entgeltlich z.B. durch Übernahme der Hypotheken oder Einräumung einer Nutzniessung, eines Wohnrechts oder Vorkaufs- und Kaufrechte. Da für Liegenschaften der Marktwert, Ertragswert oder eine Kombination davon die massgebliche Bezugsgrösse darstellt, liegt eine gemischte Schenkung vor, wenn die vereinbarte Gegenleistung bei rund 20% – 25% unter diesem Wert liegt. Einige Kantone gewähren bei gemischten Schenkungen einen vollständigen Aufschub der Grundstückgewinnsteuer, andere hingegen nur einen teilweisen Steueraufschub.

Beim Todeszeitpunkt des Erblassers (Eltern) sind einige wichtige Punkte zu beachten:

  • Der Mehrwert des Wohneigentums seit dem Zeitpunkt des Kaufs muss gegenüber den Erben ausgeglichen werden.
  • Die damalige Schenkung muss beim Erbgang als sogenannter Erbvorbezug mitangerechnet werden, weshalb unbedingt auch die gesetzlichen Pflichtteilsansprüche beachtet werden müssen.
  • Wird das Wohneigentum an einen Dritten weiterverkauft, wird die Grundstückgewinnsteuer auf dem Wohneigentum deutlich höher ausfallen, als wenn das Wohneigentum zum tatsächlichen Marktwert gekauft worden wäre.

Im Vertrag, der die Übernahme des Wohneigentums regelt, können teilweise andere abweichende Regelungen getroffen werden.

Vollständige Schenkung/Erbvorbezug
Das Kind muss einen Mehrwert des Wohneigentums an seinen Erbteil anrechnen lassen bzw. finanziell ausgleichen. Massgebend für diese Anrechnung ist der Todeszeitpunkt des Erblassers (Eltern). Schenkungen/Erbvorbezüge werden bei einer späteren Erbteilung in die Erbmasse miteinberechnet, weshalb unbedingt auch die gesetzlichen Pflichtteilsansprüche beachtet werden müssen. Die Erhebung der Grundstückgewinnsteuer ist kantonal unterschiedlich geregelt, wird bei Schenkungen/Erbvorbezügen in der Regel jedoch aufgeschoben.

Im Vertrag, der die Übernahme des Wohneigentums regelt, können teilweise andere abweichende Regelungen getroffen werden.

Übertragung von Wohneigentum an die nächste Generation
stellt eine grössere persönliche und finanzielle Veränderung sowohl
für Eltern wie auch für Kinder dar und kann weitergehende Auswirkungen
wie zum Beispiel auf die Pflegeheimkosten haben.

Für ein erstes, kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch kontaktieren Sie uns unverbindlich per Mail (kontaktanfrage@vpz.ch) oder rufen Sie unsere kostenlose VPZ Hotline unter 0800 822 288 an, um direkt einen Termin mit Ihrem Beratungsspezialisten zu vereinbaren. Eine ganzheitliche Planung mit Weitsicht koordiniert Ihre Situation, deckt Optimierungsmöglichkeiten auf und bringt langfristigen Erfolg.

Alterstragbarkeit

Tragbarkeit im Alter.

By | 2020

Ist die Tragbarkeit auch im Alter noch gegeben?

Nach der Pensionierung sinkt oftmals das Einkommen, die Fixkosten für das Eigenheim bleiben jedoch gleich hoch. Ist die Hypothek auch dann noch finanzierbar? Auch nach der Pensionierung dürfen die Fixkosten, nämlich anfallende Zinsen, allfällige Amortisationen sowie die Nebenkosten der Liegenschaft, einen Drittel des Einkommens nicht übersteigen. Wie kann die Tragbarkeit unterstützt werden und wie können Sie sich darauf vorbereiten?

Einkommen nach der Pensionierung
Nach der Pension steht Ihnen unter Umständen ein deutlich geringeres Einkommen zur Verfügung. Die Einnahmen aus den Leistungen der AHV und Pensionskasse belaufen sich nur noch auf einen Bruchteil Ihres ehemaligen Erwerbseinkommen. Eine weitere Einnahmequelle stellt die private Vorsorge dar. Und je früher diese aufgebaut wird, desto mehr erhalten Sie im Alter.

Berechnung der Kosten
Trotz historisch tiefem Zinsniveau, rechnen viele Finanzinstitute weiterhin mit kalkulatorischen Zinssätzen von bis zu 5%. Für die Nebenkosten der Immobilie kommen nochmals 1% des Verkehrswertes hinzu. Und genau diese Berechnungsmethode kann im Alter zu Engpässen führen.

Welche Möglichkeiten sind vorhanden?
Die Tragbarkeit ergibt sich aus der Gegenüberstellung des Einkommens und den Kosten. Somit ergeben sich zwei Möglichkeiten. Einerseits kann versucht werden, das Einkommen nach der Pensionierung zu erhöhen und andererseits künftige Kosten zu senken. Den grössten Effekt lässt sich erreichen, indem Sie an beiden Hebeln gleichzeitig ansetzen. Die beste Lösung ist jedoch sehr individuell.

Einkommen erhöhen
Nach der Pensionierung lassen sich die persönlichen Einnahmen nur begrenzt erhöhen. Zum einen können Lücken der 2. Säule mittels Pensionskasseneinkäufe geschlossen oder die private Vorsorge auf ein persönliches Maximum aufgebaut werden. Je nach Liegenschaft können die Einnahmen durch zusätzliche Mietzinseinnahmen, zum Beispiel aus der Vermietung weiterer Wohnräume, erhöht werden.

Kosten senken
Die effektivste Variante zur Kostensenkung ist eine (Teil-)Amortisation der bestehenden Hypothek. Bereits mit einem relativ geringen Betrag lässt sich die Tragbarkeit sicherstellen.

Vermögen anrechnen
Häufig kann bei der Berechnung der Tragbarkeit ein Teil des liquiden Vermögens (Kontoguthaben und kotierte, gut handelbare Wertschriften) angerechnet werden. So kann zum Beispiel bei einem Vermögen von CHF 200’000 zwischen 4% bis 8% und somit von CHF 8’000 bis CHF 16’000 zusätzlich als Einkommen angerechnet werden.

Radikalere Lösungen
Sollte Ihr Eigenheim trotz sämtlicher Optimierungen nicht mehr tragbar sein, stehen weitere, radikalere Lösungen zur Verfügung. Sodann kann eine kostengünstigere Wohnsituation angestrebt werden, über den Verkauf der Liegenschaft nachgedacht werden oder die Weitergabe an Ihre Kinder in Erwägung gezogen werden.

Fixkosten Wohneigentum

Einfamilienhaus, Verkehrswert CHF 800’000, Hypothek CHF 500’000,
Kalkulatorischer Hypothekarzins 5%, Nebenkosten 1%

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Vorsorge in einer digitalen Welt.

By | 2020

Vorsorge in einer digitalen Welt – Digitale Nachlassplanung.

Wie kann die Nachlassplanung im Zeitalter der Digitalisierung so einfach wie möglich geregelt werden? Wer bislang ein Testament gemacht hat – sei es handschriftlich oder mit Hilfe eines Anwalts oder Notars – war für den Fall der Fälle schon ganz gut vorbereitet. Dies gilt aber nur für die Verteilung des Erbes und allenfalls für einige persönliche Wünsche. In der heutigen Zeit existieren viele Verträge nicht mehr in Papierform, sondern lagern im E-Mail-Postfach. Hier den Überblick über alle Accounts und Verträge zu behalten fällt zunehmend schwerer. Dank LegacyNotes können Sie auf einfache Art Ihren Nachlass regeln, wichtige Daten sichern und die Handhabung Ihrer digitalen Accounts bestimmen.

Sicherheit beginnt mit den
kleinen Dingen des täglichen Lebens.

„Der Umgang mit dem Tod ist in unserer Gesellschaft nach wie vor ein Tabuthema. Oft werden die Folgen des eigenen Todes verdrängt. Darüber hinaus empfinden viele Menschen die Regelung des Nachlasses als kompliziert und unangenehm“. Die Webplattform bietet auf einfache und unkomplizierte Art Hilfe, die letzten Dinge zu regeln und den Angehörigen alles geordnet zu hinterlassen.

Von der Organisation der Bestattung bis zur Handhabung digitaler Accounts
LegacyNotes-Nutzer können ihren Angehörigen alle relevanten Informationen im Zusammenhang mit dem eigenen Ableben zugänglich machen – vor oder nach dem eigenen Tod. Angaben zur Planung der Trauerfeier gehören ebenso dazu wie Informationen, die der Verwandtschaft die Regelung von administrativen Arbeiten und der Erbschaft erleichtern. Bei der Bearbeitung der Informationen wird der Nutzer durch die verschiedenen Themenbereiche geführt und hat jederzeit die Übersicht, wo noch Handlungsbedarf besteht. Eine weitere Besonderheit von LegacyNotes besteht darin, dass die Webplattform auch die Handhabung von digitalen Benutzeraccounts berücksichtigt. Angehörige können aufgrund der hinterlegten Informationen Accounts deaktivieren, in einen Erinnerungsstatus setzen oder löschen.

LegacyNotes ist der digitale Assistent für Ihre adminstrativen
und persönlichen Informationen. Er hilft selbst dann,
wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.

legacyNotes

Hilfe im Alltag
LegacyNotes unterstützt Sie, Übersicht in Ihr Leben zu bringen. Erfassen Sie in LegacyNotes Ihre Vertragsbeziehungen mit Versicherungen, Banken, Mobilfunk- und Streaming Anbietern und erfassen Sie Ihre kostenpflichtigen Abonnemente und Mitgliedschaften. Ebenso können Sie wichtige Zugangsdaten hinterlegen, sowie die Handhabung Ihrer digitalen Accounts regeln. Angehörige können aufgrund der hinterlegten Informationen Accounts deaktivieren, in einen Erinnerungsstatus setzen oder löschen. LegacyNotes fragt nur nach Daten, die für Ihren Alltag sowie eine reibungslose Nachlassplanung essenziell sind. Über die Eingabe zusätzlicher Informationen entscheiden Sie selbst. Die Eingabemasken reagieren auf die von Ihnen gemachten Angaben mit erweiterten oder verkürzten Formularen.

Hilfe bei der Vorsorge
LegacyNotes erleichtert Ihnen die Erstellung Ihrer Patientenverfügung, macht diese im Notfall unkompliziert zugänglich und erinnert Sie regelmässig daran, zu überprüfen, ob die Angaben noch Ihrem Willen entsprechen. Erfassen oder Hinterlegen Sie in LegacyNotes Ihren Vorsorgeauftrag und stellen Sie sicher, dass beim Eintritt einer Handlungs- und Urteilunfähigkeit Ihr Wille respektiert wird. Vermeiden Sie Konflikte und sorgen Sie für die finanzielle Sicherheit Ihrer Angehörigen. Simulieren Sie mit unserem Erbplaner zukünftig verschiedene Szenarien und planen Sie Ihren Nachlass. Falls Sie bereits einen Ehe- und Erbvertrag abgeschlossen oder ein Testament erlassen haben, hinterlegen Sie diese in LegacyNotes.

Hilfe im Todesfall
LegacyNotes unterstützt Ihre Angehörigen im Ernstfall mit wertvollen Hinweisen. Die Datenbank mit den erfassten Kontakten und detaillierten Informationen helfen, den Überblick zu behalten und die anfallenden Aufgaben – wie die Organisation der Beerdigung, oder die Klärung administrativer Fragen – in Ruhe zu planen und durchzuführen. LegacyNotes unterstützt Sie selbst dann, wenn Ihre Liebsten nicht im Besitz eines LegacyNotes Accounts sind bzw. waren. LegacyNotes führt Sie durch die wichtigsten Aufgaben, welche nach einem Todesfall anstehen.

Sicherheit: Aufwändige Verschlüsselung sämtlicher persönlicher Daten. Wir haben keinen Schlüssel zu Ihren erfassten Informationen.
Hoheit: Sie alleine bestimmen, wer zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf Ihre Informationen haben darf.
Integrität: LegacyNotes liefert korrekte und qualitativ hochstehende Informationen. Das gilt für Sie und Ihre Zugriffsberechtigten.

Felsenfest.

Für ein erstes, kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch kontaktieren Sie uns unverbindlich per Mail (kontaktanfrage@vpz.ch) oder rufen Sie unsere kostenlose VPZ Hotline unter 0800 822 288 an, um direkt einen Termin mit Ihrem Beratungsspezialisten zu vereinbaren. Eine ganzheitliche Planung mit Weitsicht koordiniert Ihre Situation, deckt Optimierungsmöglichkeiten auf und bringt langfristigen Erfolg.

Schützen Sie Ihr Vermögen vor den Alters- und Pflegeheimkosten.

By | 2020

Schützen Sie Ihr Vermögen vor den Alters- und Pflegeheimkosten.

«Kostenfalle Alters- und Pflegeheim» ist ein Thema, welches immer populärer wird, denn hohes Alter und die damit oftmals verbundene Pflegebedürftigkeit verursachen immer höhere Kosten. Vor allem für vermögende Personen und deren Familien birgt diese Tatsache grosse finanzielle Risiken. Viele Pensionäre suchen deshalb nach Möglichkeiten, ihr Vermögen vor drohenden Alters- und Pflegeheimkosten zu schützen.

«Zum nachhaltigen Vermögensschutz – gerade auch für Ihre Kinder –
ist eine frühzeitige, unabhängige und professionell unterstützte
Pflegeheimkostenplanung unerlässlich.»

Früher oder später wird es für viele pflegebedürftige Personen unumgänglich, in ein Alters- oder Pflegeheim, bei vereinzelten auch in eine private Altersresidenz, einzutreten. Dies verursacht – je nach Pflegebedürftigkeit, Einkommens- und Vermögenssituation – sehr hohe Kosten. Diese belaufen sich problemlos auf bis zu 100’000 Franken jährlich.

Gleiche Leistung, höhere Kosten
Da viele Heime einkommens- und vermögensabhängige Taxen anwenden, bezahlen vermögende Personen grundsätzlich deutlich mehr für ihren Pflegeplatz als weniger bemittelte Pensionäre und Heimbewohner.

Die obligatorischen Leistungen der Krankenkassen übernehmen von den anfallenden Kosten lediglich einen kleinen Teil. Sämtliche nicht versicherten Leistungen und Aufwendungen für Verpflegung, Betreuung und Unterbringung müssen vom Pflegeempfänger selbst getragen werden. Ansprüche auf Ergänzungsleistungen bestehen abhängig von der finanziellen Situation. Diese werden aber grundsätzlich erst entrichtet, wenn das anrechenbare Einkommen, wozu auch ein Vermögensverzehr zählt, praktisch aufgebraucht ist. Hilflosenentschädigung hingegen kann in Anspruch genommen werden, sobald man Hilfe bei alltäglichen Lebensverrichtungen benötigt. Die Höhe der Hilflosenentschädigung ist abhängig vom Grad der Hilflosigkeit und ob man im Heim oder zuhause wohnhaft ist.

Unterstützungspflicht der Angehörigen
Falls diese Leistungen zur Deckung der entstehenden Kosten nicht ausreichen, kann der Staat vor einer Ausrichtung von Sozialhilfe sogar aufgrund der gesetzlich verankerten «Unterstützungspflicht» auf Angehörige zurückgreifen.

Bei der Berechnung der Heimtaxe, den Ergänzungsleistungen der AHV und den kantonalen oder kommunalen Zuschüssen behandeln die Behörden bereits übertragene Vermögenswerte an Nachkommen so, als ob diese teilweise noch vorhanden wären. Sie können damit zwar die Vermögensübertragung an die Nachkommen nicht mehr rückgängig machen, aber doch ganz oder teilweise verhindern, dass Heimbewohner von Subventionen profitieren. Wer einen Teil seines Vermögens oder eine Liegenschaft vor dem Heimeintritt auf die Kinder überträgt, verringert also seine Einkünfte, falls er dafür keine entsprechende Gegenleistung erhält. Die Behörden betrachten dies als sogenannten «freiwilligen Vermögensverzicht» und tun bei der Berechnung so, als wäre das übertragene Vermögen an die Nachkommen wenigstens zu einem Teil noch vorhanden.

Unter Umständen bleibt bei einer langanhaltenden und intensiven Pflegebedürftigkeit somit vom Besitz an Vermögenswerten für die Erben nicht mehr viel übrig, bzw. diese können sogar in die Mitverantwortung gezogen werden, um anfallende Kosten zu tragen. Daran stören sich viele vermögende Personen, die dank sparsamen Lebenswandels grössere Sach- und Geldwerte aufgebaut haben. Sie möchten ihre Ersparnisse gerne an die Nachkommen weitergeben, bevor Teile davon oder ihr ganzes Vermögen von den Pflegeheimkosten verzehrt wird. Aus diesen und weiteren Gründen stellt sich vielfach die Frage nach Lösungen, um Vermögenswerte zu schützen. Es gibt viele Möglichkeiten dies zu tun, aber welche ist die richtige?

Nachhaltiger Schutz der Vermögenswerte
Eine Standardlösung gibt es nicht, zu individuell sind die Bedürfnisse und Vorstellungen jedes einzelnen. Themen wie Steuern, Einkommen, Renten, Vermögen, Schenkungen, aber auch Erbvorbezüge, ehe- und erbrechtliche Regelungen, Generationenverträge und Stiftungsvarianten sowie mögliche Versicherungslösungen müssen in Betracht gezogen werden.

Um Vermögenswerte nachhaltig zu schützen und die bestmögliche Lösung mit allen Vor- und Nachteilen zu finden, sollte möglichst frühzeitig eine unabhängige und professionelle Planung erstellt werden. Dabei sollten die ganz persönlichen und individuellen Ziele, Wünsche und Bedürfnisse im Mittelpunkt stehen und als wichtigste Grundlage betrachtet werden.

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VPZ Immobilienbewertung

Welcher Wert zählt?

By | 2020

Marktwert, Steuerwert, Ertragswert etc., aber welcher zählt wirklich?

Zur Wertermittlung einer Immobilie gibt es verschiedene Methoden, welche zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Doch nicht jede Methode eignet sich für jedes Objekt. So werden zum Beispiel bei einem typischen Wohnhaus andere Faktoren beurteilt als bei einem Renditeobjekt.

Die Bewertung einer Immobilie hängt von zahlreichen Kriterien ab. Nicht nur das Alter und die Grösse spielen eine zentrale Rolle, der Ausbaustandard, die Makro- sowie die Mikrolage, die Energieeffizienz und viele weitere Faktoren tragen zum Wert einer Immobilie bei. Darüber hinaus findet man nie zwei komplett identische Liegenschaften. Eine Immobilie hat letztlich nicht nur einen sachlichen Wert, sondern vielmehr auch einen emotionalen Wert, welcher ebenfalls berücksichtigt werden muss.

Marktwert
Der Marktwert schätzt den voraussichtlich am Markt zu erzielenden Verkaufspreis. Dafür wird die hedonische Bewertungsmethode verwendet, bei welcher tatsächlich erzielte Marktpreise von vergleichbaren Immobilien als Grundlage dienen. Aus dieser hedonischen Bewertungsmethode resultiert ein mittlerer Wert, welche für ähnliche Objekte an gleicher Lage erzielt werden konnte. Der abschliessende Marktwert einer Immobilie wird jedoch immer durch Angebot und Nachfrage gesteuert. Die hedonische Bewertungsmethode wird vor allem für Einfamilienhaus und Wohnungen angewendet.

Realwert
Der Realwert wird auch Substanzwert genannt und setzt sich aus dem Neuwert sowie dem Landwert zusammen. Der Neuwert eines Gebäudes wird mit den Baukosten, für eine Neuerstellung des gleichen Gebäudes, abzüglich der Altersentwertung errechnet. Diese klassische Bewertungsmethode wird dann angewandt, wenn nicht genügend Vergleichsdaten vorliegen, wie zum Beispiel bei Liegenschaften in abgelegenen Gegenden oder auch bei Liebhaberobjekten.

Ertragswert
Die Ertragswert-Methode dient ausschliesslich zur Wertermittlung von Renditeobjekten. Unter dem Ertragswert versteht man den nachhaltig erzielbaren Mietwert einer Liegenschaft.

Steuerwert
Der Steuerwert wird zur Festsetzung der Liegenschafts- und Vermögenssteuer festgelegt. Diese Bewertung erfolgt direkt durch die Steuerbehörden rund alle 10 Jahre.

Versicherungswert
Der Versicherungswert ist ein von der Versicherung geschätzter Wert, der im Falle einer vollständigen Zerstörung der Immobilie gezahlt werden würde. Dabei wird das Land bzw. der Landwert nicht berücksichtigt.

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