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VPZ Prognose

Prognose.

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Was bewegt uns jetzt.

Von fürstlichen Zinsen auf dem Sparkonto können wir nur noch träumen. Fünf Prozent oder mehr gab es früher, viel früher. Heute gibt es praktisch nichts mehr auf dem Sparbuch. Was ist passiert? Lohnt sich Sparen noch? Was hat das mit der Weltwirtschaft zu tun? Und was könnte uns alle 2020 bewegen? Was hat uns im vergangenen Jahr am stärksten bewegt? Wenn man denn überhaupt eine zusammenfassende Antwort geben kann, dann ist diese nicht einfach. Vielleicht ist es auch einfach eine Zeit, die allgemein sehr bewegt? Wie dem auch sei, wir versuchen mit den Experten der Zugerberg Finanz Antworten zu geben.

VPZ: Gibt es Gründe, warum sich die Situation 2019 nicht weiter negativ entwickelt hat? Warum glauben Sie, hat sich die Situation stabilisiert?
Timo Dainese: Ich glaube, es war wichtig, dass man sich nicht zu stark von den negativen Entwicklungen des letzten Jahres beunruhigen liess. Dass aber nach dem schwachen Jahr 2018 eine Gegenbewegung auf den Markt gekommen ist, hat für eine gewisse Beruhigung gesorgt. Das hat sicher gut getan.

Maurice Pedergnana: Eskaliert ist die Situation ja beinahe in der zweiten Hälfte des Monats Dezember. Das ist traditionell die Zeit, in der viele Händler bereits ihre Bücher schliessen und in den Weihnachtsurlaub gehen. Die Liquidität war relativ gering. In den ersten drei Dezemberwochen waren die Verkäufe so stark, dass sogar Nestlé 10% verloren hat. Sprich, selbst defensive Märkte kamen in eine Verkaufswelle. Es darf aber nie ausser Acht gelassen werden, dass in dieser Zeit vor Weihnachten die Situation wohl auch stark von Algorithmen getrieben war, welche den Negativtrend aufgenommen und verstärkt haben. Zudem müssen fast alle Gesellschaften per 31. Dezember Rechenschaft ablegen. Im letzten Jahr war das relativ früh, mit nur zwei Handelstagen nach Weihnachten. Somit haben viele Händler ganz bewusst bereits am 20. Dezember aufgehört zu kaufen. Wirtschaftlich gesehen war der Einbruch nicht wirklich begründet. Vielleicht hat dann auch die Ruhe über die Feiertage dazu geführt, dass man wieder ein bisschen gelassener wurde.

Timo Dainese: In dieser Zeit ging man aufgrund der Signale von der US Amerikanischen Zentralbank davon aus, dass in den USA die Zinsen im Verlauf des Jahres 2019 weiter erhöht würden. Die Ökonomen haben die zehnjährigen US Schatzanleihungsrenditen bei über 3% gesehen. 3% bedeutet, dass andere Diskontierungsfaktoren bei Immobilien zugrunde gelegt werden müssen. Sie müssen auch andere Diskontierungsfaktoren bei Infrastrukturtiteln zugrunde legen. Praktisch bei allem, was mit ständigem Einkommen verbunden ist. Von dem Moment an, als schliesslich das Thema der Zinserhöhung vom Tisch war und man eher wieder begann, von Zinssenkungen in einer sich abschwächenden Weltwirtschaft zu sprechen, begann sich auch das Bild wieder zu verändern. Institutionen und Personen waren wieder bereit, in Immobilien, Immobilienfonds und Infrastrukturtitel einzusteigen. Und, immer noch aus der Unsicherheit hinaus, was realwirtschaftlich passiert, in Werte wie beispielsweise Nestlé. Übrigens, Nestlé ist heute 30% höher als in der Weihnachtszeit 2018. Und die 10-jährigen US-Zinsen liegen heute bei 1.5%.

«Das man selbst auf einer Schweizer Anleihe,
mit einer 40-Jahr-Laufzeit eine negative Rendite hat, ist schon
sehr aussergewöhnlich.»

VPZ Prognose

Prof. Dr. Maurice Pedergnana, Finanzexperte Dr. oec. HSG und Timo Dainese, Gründer und Geschäftsführender Partner von der Zugerberg Finanz AG, im Gespräch mit dem Perspektiven Redaktor Christof Küng (v.l.n.r.)
«Nestlé ist in diesem Jahr so stark gestiegen wie noch nie in den letzten 20 Jahren während 12 Monaten.»

VPZ: Wenn wir ein Zwischenfazit für 2019 ziehen: Beginnt jetzt wieder das Gleiche in Hinblick auf Weihnachten 2019?
Timo Dainese: Davon gehen wir nicht aus. Nach der kürzlichen Aufwärtsbewegung erwarten wir keine weiteren grossen Bewegungen auf der Zinsseite. Auch rechnen wir nicht damit, dass sich die wirtschaftlichen Nachrichten deutlich verschlechtern werden.

Maurice Pedergnana: Die Geldverwalter werden sich Ende Jahr rechtfertigen müssen, was in ihren Depots liegt. Ein Beispiel: Vor sechs Wochen lag die Verfallsrendite der zehnjährigen «Eidgenossen» bei –1.2%. Über zehn Jahre hinweg hätte man somit minus 1.2% erwirtschaftet. Vor Steuern und Inflation. In den vergangenen Wochen haben die Investoren begonnen, diese Anleihen zu verkaufen, sind jedoch nur auf wenig Nachfrage gestossen. Was passiert in einem solchen Fall? Der Kurs fällt, die Rendite steigt. Aktuell liegt die Rendite bei –0.7%. Von minus 1.2% auf minus 0.7% tönt nicht wahnsinnig spektakulär. Es ist historisch aber eine aussergewöhnliche Situation, denn der Kurs der Anleihen gab um über 4% nach. Auch nach dem Renditeanstieg rentieren die Anleihen negativ. Viele Vermögensverwalter werden dann vor ein Gremium stehen und sich erklären müssen, warum man negativ rentierende Anleihen hält. Man ist bei Anleihen historisch immer davon ausgegangen, dass man vielleicht nicht viel, aber wenigstens ein bisschen verdient.

VPZ: Was heisst das für Immobilien?
Maurice Pedergnana: Wenn die Verfallrendite bei sicheren Anleihen bei minus 1.2% oder minus 0.7% liegt, dann gibt es im Immobilienbereich eine Gegenbewegung. So hat beinahe jedes Immobiliengefäss in diesem Sommer Geld erhalten. Dies, weil man sich sogar mit 2% Rendite zufrieden gibt. Wenn ich die Immobilien wieder verkaufen will, werde ich sie zwar nicht so schnell wieder los. Aber 2% ist eben plus 2% und damit 3% besser als bei sicheren Obligationen. Das haben wir bei Immobilienfonds und in verschiedenen immobilienbezogenen Gefässen gesehen. Vor allem institutionelle Investoren waren in diesem Bereich aktiv.

VPZ: Gibt es somit eine Immobilienblase?
Maurice Pedergnana: In gewissen Segmenten sicherlich. Viele sagen sich: Ob der Leerbestand in meinem Mehrfamilienhaus 3% oder 4% ist, kann doch egal sein. Hauptsache ich habe eine positive Rendite garantiert.

VPZ Prognose Timo Dainese

Timo Dainese, Gründer und Geschäftsführender Partner der Zugerberg Finanz AG
Wenn eine Wirtschaft um 1–2% wächst und die Inflation bei 1–2% liegt, ergibt dies 2–4% nominelles Wachstum. Das heisst, wenn ich in Realwerte investiere, sollte ich langfristig im Minimum 2–4% an Wertzuwachs haben.

VPZ: Aber die Entwicklung ist schon so, dass man irgendwann damit rechnen muss, dass das zu einer Korrektur führen könnte. Auch am Immobilienmarkt, bei den Hypotheken, Zinsen und schliesslich einzelnen Sparern. Oder rechnen Sie nicht damit?
Timo Dainese: Mittel- und langfristig werden die Zinsen sicherlich höher liegen.

Maurice Pedergnana: In den USA sehen wir Inflationsraten, die bei 2% und mehr liegen. In Deutschland sieht man Tarifabschlüsse mit 3% Lohnsteigerung pro Jahr. Auch in der Schweiz gibt es einige Branchen mit deutlicher Lohnsteigerung. Wenn ich sehe, was ein Pflegeheim kostet, dann habe ich nicht das Gefühl, dass wir in einem deflationären Umfeld sind. Wir haben zahlreiche Momente in der Gesellschaft und Wirtschaft, wo Dinge teurer werden. Früher oder später wird den Leuten die Inflationsrate wieder bewusst. Man kann nicht einfach Kapital deutlich unter der Inflationsrate zur Verfügung stellen.

Timo Dainese: Das wird bestimmt drehen. Aber das kann 5 oder 10 Jahre dauern. Geld ist nicht immer und beliebig verfügbar.

VPZ: Sie haben das Gefühl, die Situation wird über einen längeren Zeitraum natürlich drehen? Ohne harten Bruch in der Gesellschaft.
Maurice Pedergnana: Die Wirtschaft wächst. Man hat mehr Einkommen und leistet sich grössere Wohnungen oder ein Haus. Aber auf einem «Cash-Bestand» wird man für lange Zeit nicht mit positiven Renditen rechnen können. Der «Cash-Bestand» ist aber nicht nur auf dem Sparbuch. Viele Leute wählen dafür eine Säule 3a-Kontolösung. Auch in den FreizügigkeitsStiftungen sind viele Gelder nicht angelegt, sondern auf Kontolösungen sehr langfristig geparkt. Wenn eine Wirtschaft um 1–2% wächst und die Inflation bei 1–2% liegt, ergibt dies 2–4% nominelles Wachstum. Das heisst, wenn ich in Realwerte investiere, sollte ich langfristig im Minimum 2–4% an Wertzuwachs haben.

VPZ: Wir leben in einer enormen Digitalisierung; einer regelrechten Transformation. Diese Umstellung führt zu mehr Transparenz und Individualisierung. Kann es sein, dass Systeme, die für alle gelten sollten, generell überdacht werden müssen? Sprich, müssen Leute motiviert werden, auch im finanziellen Umfeld eine neue Eigenverantwortung wahrzunehmen?
Timo Dainese: Absolut. Vom Trend «Transparenz» sprechen nicht nur wir schon lange. In der Zugerberg Finanz sind wir mit diesem Thema immer sehr progressiv vorgegangen. Ganz allgemein in der Branche ist man aber immer noch auf einem bescheidenen Niveau. Performance-Zahlen sehen Sie bei grossen Finanzinstituten nicht sofort auf deren Websites. Wenn diese überhaupt gezeigt werden.
Zur Digitalisierung gibt es verschiedene Seiten. Es wird immer Leute geben, die Freude am digitalen Weg haben. Andere bevorzugen eine Mischform und wieder andere sind klassisch veranlagt und möchten immer noch alles in Papierform erhalten. Ich glaube, wenn man sich gut positionieren will, muss man sich für alle drei Möglichkeiten aufstellen.

Maurice Pedergnana: Wir machen jährlich Wirtschaftsworkshops für Jugendliche. Es gibt also ein Interesse an der Thematik, auch bei jungen Leuten. Ich wage aber zu bezweifeln, dass die jüngere Generation mehr weiss, nur weil sie direkten und schnellen Zugang zu Informationen hat. Gelesen werden schliesslich selten NZZ-Artikel, sondern eher Meldungen auf 20Minuten.

Timo Dainese: Gleichzeitig sind Menschen natürlich total verunsichert, weil sie gefühlt tausende Informationen erhalten und überhaupt nicht wissen, wie diese einzuordnen sind. Ich bin überzeugt, dass das Finanzgeschäft ein Vertrauensgeschäft bleiben wird. Man kann vieles im digitalen Bereich vor- und aufbereiten. Danach braucht es dennoch das persönliche Gespräch. Im Nachgang kann der Informationsaustausch vielfach digital stattfinden. Aber Vertrauen wird noch lange vom Menschlichen und von den Schwingungen beeinflusst. Es ist einfach ein «People Business». Das bleibt auch noch lange so.

«Gerade in einer schnelllebigen –
manchmal anonymisierten Welt –
wird es immer wichtiger, dass man
einen Partner für ein persönliches
Gespräch hat.»

VPZ: In der ganzen Thematik um die Digitalisierung und Transformation schwingt ein gewisses Paradoxon mit: Die Leute hätten theoretisch sämtliche Inhalte verfügbar. Sie wüssten um die Konsequenzen. Dennoch wird nicht gehandelt.
Timo Dainese: Ich glaube, auch das hat mit der Informationsflut zu tun. Unsere Verantwortung als Vermögensverwalter ist eben auch, dass wir für Glaubwürdigkeit stehen. Das hat viel mit Kommunikation und Transparenz zu tun. Sobald man als Institution für glaubwürdig gehalten wird, kann man auch Vertrauen zu Kunden aufbauen.

VPZ: Sagt Ihnen das Wort die «Gig Economy» etwas? Das Wort kommt aus der Musikindustrie. Bands machen in einer Bar einen «Gig» und dann vielleicht zwei Stunden später in einer anderen Bar einen weiteren «Gig» und so weiter. Anscheinend gibt es in der Economy Tendenzen, dass ganze Industrien ihr Arbeitsgerät mitnehmen und dann dieses für verschiedene Jobs nutzen. Personen beginnen sozusagen mit ihrem Werkzeug unterschiedliche Berufe auszuüben und sind nicht mehr im klassischen Sinne angestellt. Gibt es bei Ihnen diese Tendenz auch?
Maurice Pedergnana: Ich glaube nicht, dass diese Art und Weise des «Jumpings» wirklich breit zunehmen wird. Ich sehe eher, dass die Leute das persönliche Netzwerk wieder suchen.

VPZ: Eine weiteres Thema – das über China – auch hier bei uns Schlagzeilen macht, ist das «Social Scoring». «Social Scoring» ist vor allem negativ behaftet. «Social Scoring» könnte ja aber auch als positives System verstanden werden. Sprich, Bemühungen werden belohnt. Gibt es in der Altersvorsorge auch solche Tendenzen, dass man eigenverantwortlich entscheiden kann?
Maurice Pedergnana: Es ist schwierig zu sagen, welches Verhalten gut ist. Wir haben in Europa – und speziell in der Schweiz – eine viel stärkere Kultur im Bereich Datenschutz. Auf der anderen Seite sehen wir jedoch auch, dass die junge Generation fast alles von sich preisgibt auf Social Media. Grundsätzlich muss jedoch das Recht auf Integrität gegeben sein. Zur Integrität gehört natürlich auch, dass man über die eigenen Daten verfügen kann. Ob Google oder Amazon verantwortungsvoll mit unseren Daten umgehen ist fragwürdig.

Timo Dainese: Ich glaube, dass der nächste Trend sein wird, so wenig wie möglich von sich preiszugeben. Denn man muss schon genau überlegen, was man sagt. Jeder sollte sich Gedanken machen, was man wirklich mit der Welt teilen will. Das Web und damit viele soziale Medien vergessen nie.

Maurice Pedergnana: Wie man in der Gesellschaft positioniert ist, macht einen riesigen Unterschied. Vor 20 Jahren, als wir mit der Zugerberg Finanz angefangen haben, war Social Media kein Thema. Heute sind wir gesellschaftlich an einem anderen Punkt. Insgesamt überwiegen für uns und unsere Kunden die positiven Seiten der Digitalisierung. Es ist toll, wenn wir den Kunden per E-Mail Berichte verschicken können. Jeder kann so viel aus der Digitalisierung herausnehmen, wie für ihn passt. Aber die Digitalisierung ist nicht ohne Risiko. Wir nehmen unsere Verantwortung wahr.

«Bei uns in der Schweiz
ist es schon ein grosser Schritt,
wenn man von Zug nach
Luzern zieht.»

VPZ Prognose Maurice Pedergnana

Prof.Dr.Maurice Pedergnana, Finanzexperte Dr.oec. HSG, Zugerberg Finanz AG
Die Gesellschaft wird immer mehr zu einer «Sowohl-als-auch Gesellschaft». Aber hier in der Schweiz sind wir anders unterwegs als in Amerika: Die Eigenverantwortung war immer schon ein Thema. Darum wird es auch noch wichtiger werden, Partner zu wählen, denen man vertraut.

VPZ: Mit dem Redaktionsschluss unseres Kundenmagazins «Perspektive.» sind wir aktuell ca. zwei Wochen vor einem möglichen Brexit 2019. Wir haben einen Krieg zwischen der Türkei und Syrien. Wir haben China, das mit Hongkong keinen klaren Plan zeigt. Dann einen Handelskrieg zwischen Amerika und China sowie Spannungen mit der EU. Da scheint das US-Präsidenten-Impeachment schon fast als «Klacks». Zudem haben wir wohl in Deutschland eher eine Stagnation statt Wirtschaftswachstum. Was kann das alles für Auswirkungen auf uns haben?
Timo Dainese: Der Einfluss der Politik auf die Kapitalmarktentwicklung ist oft schon überschätzt worden. Das hat man beispielsweise gesehen, als Donald Trump gewählt wurde. Entgegen den Erwartungen ist der Markt nicht zusammengebrochen, im Gegenteil. Wir glauben, dass der Einfluss der Politik auf den Kapitalmarkt normalerweise langfristig eher gering ist. Wahrscheinlich wird aber das Thema des möglichen «Handelskrieges» zwischen den USA, China, aber auch Europa, ein wichtiges Thema im nächsten Jahr sein. Denn die diesbezügliche Politik hat einen messbaren Einfluss auf die Wirtschaft.

VPZ: Sind «Impacts», die man aus Umwelt und Nachhaltigkeitsthemen zu erwarten hat, fast grösser?
Timo Dainese: Wenn die aktuelle Welle an Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen wirklich längerfristig ist, dann kann das einen grösseren «Impact» haben. Zuerst auf die Wirtschaft, und dann auf die Investmentseite.

VPZ: Wie sieht aktuell Ihr Portfolio aus?
Maurice Pedergnana: Wir sind eher konservativ unterwegs. Wir schöpfen die Bandbreite für Aktien aktuell rund zur Hälfte aus. Innerhalb des Aktienteils halten wir kaum zyklische Unternehmungen. Zur Zeit bevorzugen wir «Value» gegenüber «Growth». Im sehr trägen Versicherungsgeschäft wird man mit 5–6% Dividenden auf das investierte Kapital entschädigt. Zudem kann man davon ausgehen, dass die Dividenden weiter steigen werden, da ein Teil des Gewinnes in die Zukunft investiert wird. Das sind Themen, die eigentlich unabhängig von anderen Problemen auf der Welt funktionieren. Die Aktien- und Kapitalmärkte orientieren sich letztendlich langfristig an den ökonomischen Fakten. Diese zeigen auf, dass es immer noch eine Reihe an fantastischen Unternehmen gibt, die zu fairen Preisen erworben werden können und über lange Zeit deutlich mehr abwerfen werden als das Geld auf dem Sparkonto.

Timo Dainese: Gründe dafür, nicht anzulegen, gibt es zu jeder Zeit viele. Den idealen Zeitpunkt für einen Einstieg gibt es nicht. Es ist über den längerfristigen Horizont auch nicht relevant. Hauptsache, man verdient Jahr für Jahr Erträge von 2–4%. Vor lauter Hoffen auf tiefere Kurse haben schon viele vieles verpasst.

VPZ: Wie gehen Sie im Zeitalter des Informationsüberflusses mit den einzelnen Nachrichten um? Und wie positionieren Sie sich?
Timo Dainese: Es ist wichtig, dass man zwischen «Noise» und wirklich substantiellen Informationen unterscheidet. Man muss sich immer wieder fragen, ob man mit den eigenen Investments gut aufgestellt ist. Für uns gilt: Wir wählen jeden Titel selbst aus. Wir kaufen bevorzugt Einzeltitel. Wenn wir Fonds kaufen, dann nur, wenn wir den Durchblick auf alle Positionen haben, sodass wir uns ein detailliertes Urteil bilden können. Gleichzeitig könnten wir alle gehaltenen Positionen innert weniger Tage verkaufen. Mein persönliches Fazit ist: Jetzt ist sicher nicht der Zeitpunkt, übermässig euphorisch zu sein. Darum sind wir etwa mit dem «halben Risiko» unterwegs. Jetzt ist das grosse Thema «USA und China». Vor einem Jahr war es die Zinsentwicklung. Aber die grössten Risiken waren auch in der Vergangenheit immer schon diejenigen, die man nicht kannte und über die man nicht sprach.

«Die grössten Risiken
waren in der Vergangenheit immer die Risiken,
die man nicht kannte und über
die man nicht sprach.»

VPZ Prognose

Timo Dainese, Gründer und Geschäftsführender Partner im Gespräch mit dem mit Perspektiven Redaktor Christof Küng und Prof.Dr.Maurice Pedergnana, Finanzexperte Dr.oec. HSG, von der Zugerberg Finanz (v.l.n.r.)
Aktien- und Kapitalmärkte orientieren sich letztendlich langfristig an den ökonomischen Fakten. Und diese zeigen auf, dass es immer noch eine Reihe an fantastischen Unternehmen gibt, die zu fairen Preisen erworben werden können und über lange Zeit deutlich mehr abwerfen werden als das Geld auf dem Sparkonto.

VPZ Fachgespräch ESG

Fachgespräch ESG.

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ESG – Environmental, Social and Corporate Governance.

Klaus Schwab sagte sogar kürzlich: «Die Schwelle für all das, was wir von einem Unternehmen erwarten, hat sich deutlich verschoben. Es geht heute um viel mehr als nur darum, Gewinne für die Aktionäre zu erzielen.» So ist es seit langem bekannt, dass die stärksten Replikatoren für eine gute Reputation die Effekte einer funktionierenden Corporate Social Responsibility (CSR) und damit verbundener Nachhaltigkeitsprogramme sind. Unternehmen, die daran arbeiten, die Welt zu einem besseren Ort zu machen, sind in Zeiten der Aufmerksamkeitsökonomie für Interessengruppen attraktiver. Darum reicht auch eine nachhaltige Steigerung der Umsatzzahlen sowie Renditen nicht mehr aus, um einen ausgezeichneten Ruf zu wahren. So sagten im August 2019 Top-CEOs an einem US-Business-Roundtable, dass Unternehmen vor allem in Mitarbeiter investieren, die Umwelt schützen, fair und ethisch mit ihren Lieferanten umgehen sowie ihren Kunden einen echten Mehrwert bieten sollen. Fast 200 globale Geschäftsführer, darunter die Führer von Apple, Pepsi und Walmart, haben damit die Rolle der Wirtschaft in der Gesellschaft neu definiert. Sie brechen damit mit einem Jahrzehnte lang gültigen Unternehmenscredo und gaben sogar eine Erklärung zum «Zweck eines Unternehmens» heraus; darin argumentieren sie, dass Unternehmen nicht länger nur die Interessen der Aktionäre vertreten sollten. ESG-Standards werden damit speziell in der Finanzwelt immer wichtiger.

«Shareholder Value ist nicht mehr alles.»

VPZ: ESG ist speziell für die Finanzindustrie wichtig. Man erlebt immer öfter, dass ein Verstoss gegen ESG nicht mehr toleriert wird. Bauen Stakeholder bewusst Druck auf, dass man nachhaltige Investmentlösungen findet?
Vito Schiro: Hier ist definitiv etwas im Tun. Ich glaube, es kommt tatsächlich von verschiedenen Seiten. Von Konsumentenseite kommen speziell sehr hohe Anforderungen. Vor allem vonseiten der jüngeren Generationen. Millennials (Jahrgänge 1980–1994) oder Generation Z (Jahrgänge 1995–2010) haben ausgeprägtere Ansprüche an Produkte und Marken. Es wird seitens der jüngeren Generation viel stärker erwartet, dass eine Marke ethisch auftritt und zwar über die ganze Wertschöpfungskette. Das Handeln einer Firma muss den ethischen Idealen der Konsumenten entsprechen. Andernfalls bleibt ein wichtiger Teil der Konsumenten weg. Diese Einstellung prägt natürlich den Auftritt der Firma und beeinflusst das Investorenverhalten. Am Beispiel dieses Konsumentenverhaltens sieht man, wie sich der Einfluss auf Unternehmen und auch dessen Investoren ausbreitet. Nachhaltigkeit hat an Bedeutung gewonnen.

VPZ: Das wäre auch wichtig, denn im Moment haben Verstösse gegen ESG-Standards noch keinen direkten Aderlass zur Folge. Gibt es noch Institute, welche nicht nach ESG-Standards investieren?
Vito Schiro: Ich denke schon, dass sich Verstösse bemerkbar machen. Firmen mit tiefen ESG-Werten sind für Konsumenten oder etwa Arbeitnehmer weniger interessant. Dies hat einen Einfluss auf diese Firmen, sei dies nun in Form von Umsatz oder Firmenbewertung an der Börse. Betreffend Investitionen: Das Integrieren von ESG als Thema gewinnt an Bedeutung. Viele, aber längst nicht alle Institute haben ESG-spezifische Mandate im Angebot. ESG ist aber nicht alleinentscheidendes, isoliertes Kriterium – es wird neben anderen traditionellen Parametern wie Bewertung, Volatilität und Qualität angewendet.

VPZ Fachgespräch ESG

Vito Schiro, VPZ Kompetenzbeirat Kapitalmärkte und Bankprodukte
Er würde unter dem Gesichtspunkt von ESG-Kriterien zum Beispiel auf Firmen setzen, die im Bereich erneuerbare Energien tätig sind. Wichtig zu wissen ist: Es sind nicht unbedingt immer die grossen Firmen, welche einen grossen Impact haben.

VPZ: Viele Leute wissen gar nicht so genau, was eigentlich ESG bedeutet. Können Sie uns da aufklären und ausführen, was dieser Begriff speziell für die Finanzindustrie bedeutet?
Vito Schiro: Das Konzept des nachhaltigen Investierens ist in der Tat nicht exakt definiert. ESG bietet hierfür einen Rahmen, indem es drei wichtige Dimensionen festlegt: Environment, Social und Governance. Die Methodologie, anhand welcher man die Unternehmen dann beurteilt, ist jedoch nicht einheitlich. Das Kriterium «Environment» lässt sich vielleicht am ehesten quantifizieren, etwa in Reduktion des C02-Ausstosses; «Governance» erfasst etwa, wie die Führungsstruktur einer Unternehmung ist, Transparenz der Entlöhnung, Zusammensetzung des Verwaltungsrates etc. Bei der Dimension «Social» sind die Bemessungskriterien weniger deutlich: Wie messe ich Kriterien wie Arbeitnehmerrechte, Sicherheit am Arbeitsplatz oder Community Development. Für die Finanzindustrie ist das Thema Nachhaltigkeit beim Investieren jedoch zentral. Es entspricht einem Investorenbedürfnis.

VPZ: Der «Next Generation Client» ist dank der Digitalisierung sehr gut informiert. Wenn beispielsweise ein Nicht-ESG-Produkt in einem Investment-Produkt von einem «Family Office» liegen würde, würden sich Ihre Kunden beklagen?
Vito Schiro: Wir haben uns ESG gegenüber verpflichtet und sollten dies dann auch konsequent versuchen umzusetzen. Ein nicht ESG-konformes Investment darf demnach gar nicht in die engere Auswahl kommen. Diesen Teil umzusetzen ist vergleichsweise einfach – man schliesst solche Investments von vorne weg aus. Schwieriger sind Situationen, in welchen man einen Titel bereits im Portfolio hält, und das besagte Unternehmen gerät hernach wegen ESG-Aspekten in die Kritik. Hat man als Portfolio den Mut, sich von diesem Titel bedingungslos zu trennen, allenfalls einen Verlust zu realisieren oder wird man dann kreativ mit Ausflüchten? Solche Situationen stellen die eigene Investment-Nachhaltigkeit auf die Probe. Es kann nur eine Antwort geben: ESG ist konsequent anzuwenden. Ich bin deshalb überzeugt, dass sich unsere Kunden bei einem Abweichen von unseren ESG-Grundsätzen sogar lautstark beklagen würden.

VPZ Fachgespräch ESG

Nach ESG-Prinzipien investieren muss nicht heissen, dass man Performance aufgeben muss. Es gibt sogar eine leichte Tendenz zur Verbesserung. ESG kann die Qualität eines Portfolios durchaus auch verbessern. Es macht intuitiv auch Sinn. Eine Firma, die etwa Governance-Themen mehr Beachtung schenkt, kann tendenziell negative Schlagzeilen machen. ESG Vorreiter-Firmen sind weniger oft in Skandale verwickelt.

VPZ: Wir stellen fest, dass man zum einen umweltschonend sein möchte, sich aber auch schnellen Gewinn wünscht. Sind die Leute wirklich ehrlich bereit, Nachhaltigkeit mit einer Langfristigkeit zu bezahlen oder ist der Kunde eben so, dass er nicht ewig warten möchte?
Vito Schiro: Investoren und Analysten sind stark auf Quartalsergebnisse ausgerichtet und die Unternehmen richten sich danach. Die Transparenz, die ein regelmässiges Reporting mit sich bringt, ist sicher positiv. Wenn ein Investor seine Investment Ziele jedoch so kurzfristig ausrichtet, scheint mir dies falsch und zudem unnötig stressbeladen. Betreffend Nachhaltigkeit und Rendite: Früher war die vorherrschende Meinung, dass man nachhaltiges Investment mit tieferer Rendite bezahlen musste. Empirische Auswertungen zeigen, dass nachhaltiges Investieren keine Performance-Einbussen mit sich bringt. Im Gegenteil: Es wertet das Portfolio punkto Qualität und Risiko sogar auf. Dies ist auch intuitiv nachvollziehbar: Unternehmen mit guten ESG-Standards dürften weniger oft in Situationen wie Bestechungsskandalen, Betrug oder Geldwäsche verwickelt sein. Deshalb: Nachhaltigkeit beim Investieren fördert tendenziell die Performance oder Qualität des Portfolios.

VPZ: Gibt es eigentlich ein globales und einheitliches Messsystem für ESG?
Vito Schiro: Einen ganz neutralen, objektiven Standard gibt es noch nicht. Aber die verfügbaren Daten hierzu verbessern sich laufend. Mehrere Anbieter beurteilen heute Unternehmen nach ESG-Kriterien. Als Nutzer kann ich heute auf mehrere Anbieter zurückgreifen. Viele Börsen verlangen von den kotierten Unternehmungen Berichte zur Nachhaltigkeit. Die zugänglichen Informationen zu ESG verbessern sich kontinuierlich. Ebenso entscheidend ist aber die Umsetzung: Mit der Einstufung eines Investments nach ESG-Kriterien ist eine Grundlage geschaffen. Wichtig ist jedoch, wie setzt man eine nachhaltige Investment-Strategie um: Die weitverbreiteste ist «negative exclusion». Man schliesst Titel oder Sektoren wie etwa Tabak, Alkohol, Glücksspiel oder Rüstung aus. Ein aktiverer Ansatz umfasst das gezielte Bevorzugen von Titeln mit hohen ESG-Werten. In etwa: Man investiert in den Auto-Sektor indem man die Titel auswählt, welche punkto ESG (und anderer Investmentkriterien) am besten abschneiden. Die global grössten Investment-Firmen wie Fonds, Pensionskassen oder Staatsfonds haben mehr Ressourcen, um eigene ESG-Analysen durchzuführen oder kraft ihrer Investment-Grösse sogar direkt Einfluss oder Druck auf die Gesellschaft zu nehmen.

VPZ: Die Demokratisierung des Wissens hat noch nie so stark – wie 2019 – mit öffentlichen Phänomenen wie zum Beispiel dem «Greta-Effekt» zusammengespielt. Wie ist Ihre Prognose für ESG – für die nahe Zukunft?
Vito Schiro: Beginnen wir bei diesem Trend. Das Bewusstsein auf Seiten der Investoren und der Kunden ist ganz ein anderes als sagen wir vor 5 Jahren. Ich muss zugeben, dass ich bei meinem ersten Kontakt mit ESG noch dachte, es könnte sich dabei um eine temporäre Erscheinung handeln. Das denke ich heute nicht mehr. Die Zahlen belegen dies. Waren 2016 noch USD 22 Billionen Anlagen nachhaltig investiert, so sind dies gemäss GSIA Global Sustainable Investment Review report im 2018 bereits über 30 Billionen. Viele ESG-definierte Produkte wurden seither neu aufgelegt. Ausserdem gaben in einer kürzlich erschienenen Umfrage mehr als zwei Drittel der Investoren an, dass sie ihre ESG-Allokation erhöhen wollen. Wir haben angebots- und auch nachfrageseitig eine Bestätigung des Trends.

VPZ: Was ist ein gutes Beispiel, von einer erfolgreichen Firma, welche den ESG-Kriterien entspricht?
Vito Schiro: Man muss aufpassen. ESG ist nicht das einzige Kriterium im Investmentprozess. Das ESG-Kriterium kann vorgeben, welche Anlagen für das Portfolio in Frage kommen. Die traditionellen Investment-Kriterien finden aber nach wie vor Anwendung. Eine Firma zu nennen, scheint mir deshalb nicht zielführend. Es geht darum, ein Portfolio zusammenzustellen, welches ESG-kompatibel ist und vor allem auch anderen Investment-Kriterien wie Bewertung, Risiko, Qualität entspricht.

VPZ: ESG scheint mehr als ein Trend zu sein. Vielleicht ist es sogar eine Art der Corporate Social Responsibility 2.0?
Vito Schiro: Ich glaube, es ist etwas, das eine längerfristige Ausrichtung hat. Dennoch sollte man das Thema nicht auf die lange Bank schieben. Man sollte das Thema proaktiv angehen und mit Priorität behandeln. Ich persönlich glaube, dass es kundenseitig begrüsst wird, das Thema proaktiv aufzunehmen. Die ESG-Thematik ist meistens ein zentrales Thema bei Portfolio-Review-Gesprächen mit Kunden. Wir sprechen dieses Thema auch an, wenn Fondsanbieter bei unserer Firma vorstellig werden. Es ist interessant zu hören, wie Produktanbieter sich diesem Thema stellen.

VPZ: Ihr Fazit.
Vito Schiro: ESG gewinnt an Dynamik und bewirkt eine positive Veränderung bei Unternehmen, Konsumenten und Investoren. Nachhaltig investieren bedeutet nicht, bei Renditeerwartungen Abstriche machen zu müssen. Im Gegenteil: Es verbessert die Qualität eines Portfolios. Es gibt aber noch einiges an Potenzial: Dank der laufenden Verbesserung der ESG-Datenqualität werden auch Investment-Prozesse den Aspekt der Nachhaltigkeit besser umsetzen können. Nachhaltigkeit beeinflusst unser Tun und damit auch unsere Wirtschaft.

«Zum Thema ESG braucht auch der Chief Investment Officer
ganz neue Fähigkeiten. Wir arbeiten diesbezüglich mit der Universität Zürich zusammen.
Der Austausch mit der Akademie hilft, in der Praxis die richtigen Schritte für die ESG-Umsetzung einzuleiten.»

VPZ Perspektive ESG – Environmental, Social and Corporate Governance

VPZ stories - Virtuelle Währungen wie Bitcoin, Ethereum etc.

Kryptowährungen.

By | 2019

Virtuelle Währungen wie Bitcoin, Ethereum etc.

Kryptowährungen, oder auch digitale Währungen genannt, sind aus einem Hype entstanden und mittlerweile in den Mainstream vorgedrungen. Nicht nur Bitcoin als erste Kryptowährung der Welt, sondern auch Währungen wie Ethereum, Litecoin oder Ripple sind bekannt. Alle werden als Kryptowährungen bezeichnet, sind aber vielmehr digitale Buchungssysteme, mit welchen Wertanteile und dessen Übertragung protokolliert werden. Eine Technologie, welche als Blockchain bezeichnet wird. Nutzer, welche über das Internet miteinander verbunden sind, können Waren und Dienstleistungen bezahlen oder gewünschte Beträge untereinander überweisen. Der Handel erfolgt dezentral im Internet und muss nicht über den Staat oder Banken abgewickelt werden.

Vergleich der grössten Kryptowährungen

Quelle: Bank Lending Survey, 2018

Bitcoin als erste Kryptowährung der Welt
Kurz nachdem die Insolvenz der US-Investmentbank Lehman Brothers 2008 die globale Finanzkrise ausgelöst hat, veröffentlicht das Pseudonym Satoshi Nakamoto das „White Paper“. Dieses dient als Grundlage einer neuen virtuellen Währung. Mit der Kryptowährung soll ein Geldsystem ermöglicht werden, welches günstiger, schneller und zudem unabhängig von Staaten und Banken funktionieren kann. Die erste Bitcoin-Transaktion fand im Mai 2010 statt.

Bitcoin’s Entwicklung seit 2014


Quelle: Coindesk, 5. November 2019

Nutzung virtueller Währungen
Bitcoins und andere Kryptowährungen werden vor allem als Spekulationsobjekte gehalten. Die Nutzung dieser virtuellen Währungen als Zahlungsmittel ist in der Schweiz bis anhin nicht reguliert. Vereinzelt kann die Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen erfolgen, dies aber nur bei wenigen Anbietern. Infolge zunehmender Popularität kann die Abwicklung auch zu Problemen wie Verzögerung der Überweisung oder hohen Kosten führen.

Risiken
Hohe Preisschwankungen sowie Unsicherheiten bezüglich des Herausgebers der Währungen zählen zu den damit verbundenen Risiken. Zudem ist nach wie vor unklar, ob Ansprüche auf virtuelle Währungen zivilrechtlich geltend gemacht werden können. Der Handel mit solchen Währungen birgt zusätzlich Geldwäschereirisiken. Grenzüberschreitende Überweisungen sowie Anonymität sind aufgrund der technischen Eigenschaften möglich. Die Schweizer Finanzmarktaufsicht (FINMA) überwacht den Markt der virtuellen Währungen.

Für ein erstes, kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch kontaktieren Sie uns unverbindlich per Mail (kontaktanfrage@vpz.ch) oder rufen Sie unsere kostenlose VPZ Hotline unter 0800 822 288 an, um direkt einen Termin mit Ihrem Beratungsspezialisten zu vereinbaren. Eine ganzheitliche Planung mit Weitsicht koordiniert Ihre Situation, deckt Optimierungsmöglichkeiten auf und bringt langfristigen Erfolg.

VPZ stories - Zinssatz der beruflichen Vorsorge

Mindestzinssatz der beruflichen Vorsorge

By | 2019

Berufliche Vorsorge – der Mindestzinssatz bleibt bei 1%.

Die Mindestverzinsung im Obligatorium der beruflichen Vorsorge bleibt auch im Jahr 2020 bei 1%. Diese Entscheidung hat der Bundesrat am 6. November 2019 auf Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) getroffen.

Die Höhe des Mindestzinssatzes wird gemäss Gesetz auf Grund der Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen festgelegt. Zusätzlich werden auch die Erträge der Aktien, Anleihen und Liegenschaften berücksichtigt. Zurzeit ist die Rendite der Bundesobligation weiterhin tief. Im September 2019 lag die Verzinsung der 10-jährigen Bundesobligation bei minus 0.70%. Eine Senkung des Zinssatzes wäre aufgrund der positiven Entwicklung der Finanzmärkte nicht gerechtfertigt. Im Jahr 2019 legte der Swiss Performance Index um 24.4% zu. Die aktuell tiefen Kapitalmarktzinsen legen jedoch auch keine Erhöhung des Zinssatzes nahe. Somit bleibt dieser unverändert bei 1%.

Verzinsung der 10-jährigen Bundesobligation

Entwicklung Rendite Bundesanleihe

Quelle: SNB, 8. November 2019

Kritische Stimmen
Der Schweizerische Gewerkschaftsverbund erachtet den derzeitigen Satz prinzipiell als zu niedrig, trotzdem zeigten Sie sich mit dem Entscheid des Bundesrates zufrieden. Das Rentenproblem wird durch die anhaltende tiefe Mindestverzinsung weiter verschärft und die Leistungsfähigkeit der zweiten Säule zunehmend in Frage gestellt.

Der Arbeitgeberverband kritisiert den Entscheid und wirft dem Bundesrat vor, das schwierige Umfeld der Vorsorgeeinrichtungen zu missachten. Arbeitgeber hingegen plädieren für eine Mindestverzinsung von nur 0.5%. Je tiefer der Zinssatz ist, desto weniger wachsen die Guthaben der versicherten Personen.

Für ein erstes, kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch kontaktieren Sie uns unverbindlich per Mail (kontaktanfrage@vpz.ch) oder rufen Sie unsere kostenlose VPZ Hotline unter 0800 822 288 an, um direkt einen Termin mit Ihrem Beratungsspezialisten zu vereinbaren. Eine ganzheitliche Planung mit Weitsicht koordiniert Ihre Situation, deckt Optimierungsmöglichkeiten auf und bringt langfristigen Erfolg.

VPZ stories - Ablösung des LIBOR's

Ablösung des LIBOR’s.

By | 2019

Ablösung des LIBOR’s.

Mitte August 2017 teilte die britische Finanzmarktaufsicht „Financial Conduct Authority“ (FCA) mit, dass der „LIBOR“ bis Ende 2021 abgelöst werden muss. Der „LIBOR“ bildet den Durchschnittszinssatz ab, zu welchem Banken untereinander Geldmittel ohne Sicherheiten aufnehmen oder anbieten können. Dieser wird in verschiedenen Währungen sowie mehreren Laufzeiten geführt. Beim „LIBOR“ handelt es sich zudem um den am häufigsten verwendeten Referenzzinssatz und dient als Basis zur Bepreisung für Kredite, Anleihen und Derivate.

Worin besteht das Problem mit dem LIBOR?
Der zugrunde liegende Markt des CHF LIBOR ist nicht mehr liquide. Die globale Finanzkrise hat die Verlagerung der Aktivität vom unbesicherten auf den besicherten Geldmarkt zu verantworten. Aus diesem Grund beruht die heutige Berechnung des CHF LIBOR fast ausschließlich auf Experteneinschätzungen anstalle von tatsächlichen Markttransaktionen. Bei den Zinsmeldungen fühlen sich Panelbanken vermehrt unwohl, da diese lediglich auf Experteneinschätzungen beruhen. Da die Financial Conduct Authority (FCA) nach Ende 2021 die Banken nicht mehr verpflichten wird, an LIBOR-Panels teilzunehmen, ist dessen Fortbestand äusserst fraglich.

Quelle: Bank Lending Survey, 2018

Welche Alternative zum CHF LIBOR gibt es?
Als Alternative zum LIBOR wird von der Nationalen Arbeitsgruppe für Referenzzinssätze in Franken (NAG) der Swiss Average Rate Overnight (SARON) empfohlen. Über einen reibungslosen Übergang sowie die detaillierte Ausgestaltung des LIBOR-Ersatzes werden branchenweite Diskussionen geführt.

Was ist der SARON?
Der Swiss Average Rate Overnight (SARON) bildet die Bedingungen für Tagesgeldgeschäfte im besicherten CHF Geldmarkt ab und wird von der SIX Swiss Exchange administriert. Der Durchschnittssatz basiert auf abgeschlossenen Transaktionen sowie verbindlichen Quotes. Diese Berechnungsmethodik wurde in Zusammenarbeit mit der SNB entwickelt, ist öffentlich einsehbar und transparent.

SARON als Alternative zum CHF LIBOR

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VPZ stories - Budget- und Liquiditätsplanung

Budget- und Liquiditätsplanung.

By | 2019

Budgetieren Sie Ihre Pensionierung frühzeitig.

Ist Ihr gewohnter Lebensstandard auch nach Ihrer Pensionierung noch gewährleistet? Sind Ihre Ausgaben nach wie vor gedeckt? Die Liquiditätsplanung zeigt auf, wo Handlungsbedarf besteht und wo zusätzliches Optimierungspotenzial besteht. Eine detaillierte Budgetplanung vermittelt Ihnen Sicherheit, die Möglichkeit, Teile Ihres Vermögens längerfristig anzulegen und dadurch von höheren Erträgen zu profitieren.

Ab dem Zeitpunkt Ihrer Pension müssen Sie Ihren Lebensunterhalt aus den Leistungen der 1. Säule, 2. Säule und allenfalls einer
3. Säule finanzieren. Das AHV-Einkommen, die Pensionskassenrente sowie die Ersparnisse aus der privaten Vorsorge sollen Ihnen den heutigen Lebensstandard weiterhin ermöglichen.

«Wohn- und Haushaltskosten machen knapp 30% aller Ausgaben aus.»

Das erstellte Budget kann nur dann als solide Planungsgrundlage dienen, insofern dieses realistisch und korrekt ausgefüllt wurde. Die Ausgaben müssen regelmässig und vollständig zusammengetragen werden. Im Anschluss geht es darum, die Veränderungen nach der Pensionierung abzuschätzen. Welche Positionen fallen weg, welche Ausgaben müssen angepasst werden und einige Kosten kommen hinzu. Zum Beispiel fallen berufsbedingte Kosten vollständig weg. Die Steuerbelastung nimmt in der Regel nach der Pensionierung ab, ist aber nach wie vor ein grosser Bestandteil Ihrer Ausgaben. Ebenfalls steigen die Gesundheitskosten mit zunehmendem Alter an und vielfach werden vermehrt Rückstellungen getätigt.

Der durchschnittliche Schweizer Warenkorb 2019

Quelle: BFS – Landesindex der Konsumentenpreise (LIK)

Eine präzis erstellte Budget- und Liquiditätsplanung dient als Standortbestimmung und zeigt Ihnen auf, wo verstecktes Sparpotenzial liegt, wo zusätzliche Reserven vorhanden sind und ob auf gewisse Ausgaben vollständig verzichtet werden kann.

Einsparungsmöglichkeiten liegen vor allem bei den Wohnkosten, den Steuern sowie Versicherungen. Ist Ihre heutige Wohnsituation auch nach Ihrer Pensionierung auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt? Können Sie die Steuerbelastung so tief wie möglich halten und haben Sie alle Optimierungsmöglichkeiten ausgeschöpft? Auch die Analyse Ihrer Versicherungsleistungen und -prämien bringt mit Sicherheit weiteres Einsparungspotenzial zum Vorschein.

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VPZ stories - Alles zu: Erbrecht, Testament, Erbvertrag, Pflichtteilen und Erbfolge

Alles zu: Erbrecht, Testament, Erbvertrag, Pflichtteilen und Erbfolge.

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Alles zu: Erbrecht, Testament, Erbvertrag, Pflichtteilen und Erbfolge

Das Erbrecht regelt, wer erbt und wie der Nachlass zwischen der überlebenden Ehefrau bzw. dem überlebenden Ehemann und den übrigen Erbinnen und Erben geteilt wird. Hier erfahren Sie, wer nach Erbrecht die gesetzlichen Erbinnen und Erben sind und was Sie mit einem Testament oder Erbvertrag bestimmen können.

Was ist der Nachlass?
Bei Ihrem Tod geht Ihr gesamtes Vermögen einschliesslich der Schulden auf die Erbinnen und Erben über. Dieses Vermögen, der so genannte Nachlass, gehört zunächst allen Erbenden gemeinsam. Diese können grundsätzlich nur gemeinsam darüber verfügen und bilden deshalb eine Erbengemeinschaft. Damit der Nachlass bestimmt werden kann, muss zuerst die güterrechtliche Abrechnung durchgeführt werden. Sobald sein Umfang und die einzelnen Erbanteile feststehen, kann die Erbschaft zwischen den Erbinnen und Erben geteilt werden. Können sich diese nicht einigen, entscheidet das Gericht.

Wer erbt wie viel?

Das neue Erbrecht

Die gesetzlichen Erbinnen und Erben
Wenn Sie bis zu Ihrem Tod kein Testament oder keinen Erbvertrag gemacht haben, bestimmt das Gesetz, wer erbt. Ihr Ehemann bzw. Ihre Ehefrau ist nach Gesetz immer erbberechtigt. Die Erbberechtigung der übrigen Familienmitglieder hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Dabei wird zwischen drei so genannten Stämmen unterschieden:

– Ersten Stamm: Ihre Kinder und Grosskinder,
– Zweiter Stamm: Ihre Eltern, Ihre Geschwister u. deren Nachkommen,
– Dritte Stamm: Ihre Grosseltern und deren Nachkommen, das heisst Ihre Tanten, Onkel, Cousinen und Cousins.

Die Erbreihenfolge
Die Erbreihenfolge ist nun wie folgt geregelt: Hinterlassen Sie Verwandte des ersten Stammes, also Kinder oder Grosskinder, erben nur diese sowie Ihr Ehemann bzw. Ihre Ehefrau, während die übrigen Verwandten nichts bekommen. Haben Sie keine Kinder, erben neben Ihrem Mann bzw. Ihrer Frau nur die Verwandten des zweiten Stammes, also Ihre Eltern, Ihre Geschwister und deren Nachkommen. Verwandte des dritten Stammes, also Ihre Grosseltern und deren Nachkommen, erben nur, wenn Sie keine Erbinnen und Erben des ersten und des zweiten Stammes hinterlassen und Ihr Ehemann bzw. Ihre Ehefrau bereits gestorben ist.

Die Erbanteile
Liegt weder ein Testament noch ein Erbvertrag vor, richtet sich die Höhe der Erbanteile nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wie viel Ihr Ehemann bzw. Ihre Ehefrau erhält, hängt davon ab, wer sonst noch erbberechtigt ist. Haben Sie Kinder, so erhält Ihr Mann bzw. Ihre Frau die Hälfte der Erbschaft. Drei Viertel bekommt Ihr Ehepartner bzw. Ihre Ehepartnerin, wenn die Erbschaft mit Verwandten des zweiten Stammes geteilt werden muss. Sind lediglich Verwandte des dritten Stammes vorhanden, bekommt Ihr Ehemann bzw. Ihre Ehefrau die gesamte Erbschaft.

Was ist ein Testament?
Mit einem Testament bestimmen Sie, dass bei Ihrem Tod der Nachlass anders verteilt werden soll, als im Gesetz vorgegeben. Damit können Sie zum Beispiel Ihrem Ehemann bzw. Ihrer Ehefrau mehr zukommen lassen als im Gesetz vorgesehen oder auch Personen begünstigen, die sonst nicht erbberechtigt wären, zum Beispiel Freunde und Bekannte. Ihr Testament dürfen Sie jederzeit ändern, aufheben oder durch eine neues ersetzen.

Sie haben zwei Möglichkeiten, ein Testament zu machen. Entweder lassen Sie es bei einer Notarin oder einem Notar oder einer anderen Person, die Urkunden ausstellen darf, errichten. Oder Sie fertigen ein so genannt eigenhändiges Testament an. Dieses müssen Sie von Anfang bis Ende handschriftlich abfassen, von Hand mit einem Datum versehen (Tag, Monat und Jahr) und schliesslich unterschreiben. Am besten hinterlegen Sie Ihr Testament bei einer Vertrauensperson. Eine sichere Aufbewahrung gewährleisten auch Amtsstellen, Banken, Notarinnen und Notare oder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Was ist ein Erbvertrag?
Ein Erbvertrag wird zwischen zwei oder mehreren Personen abgeschlossen. Er ermöglicht es verbindlich festzulegen, wer von den beteiligten Personen was erben soll, wenn eine der Vertragsparteien stirbt. Als Eheleute können Sie sich mit einem Erbvertrag gegenseitig begünstigen. Damit der Erbvertrag gültig ist, müssen Sie ihn bei einer Notarin oder einem Notar abschliessen oder bei einer anderen Person, die Urkunden ausstellen darf.

Was bestimmt ein Testament oder ein Erbvertrag?
Der Pflichtteil und die frei verfügbare Quote. Mit einem Testament oder mit einem Erbvertrag können Sie Ihren Nachlass anders verteilen, als es das Gesetz vorsieht. Allerdings müssen Sie Ihrem Ehemann bzw. Ihrer Ehefrau und Ihren Nachkommen – oder, wenn Sie keine Nachkommen haben, Ihren Eltern – einen bestimmten Teil des Nachlasses vermachen. Dieser Teil wird Pflichtteil genannt, der andere Teil Ihres Nachlasses, über den Sie frei bestimmen dürfen, heisst frei verfügbare Quote. Wie gross der Pflichtteil und die frei verfügbare Quote sind, entnehmen Sie der Grafik am Schluss.

Die Nutzniessung
Haben Sie nur gemeinsame Nachkommen, so dürfen Sie Ihrem Ehemann bzw. Ihrer Ehefrau mit einem Testament oder einem Erbvertrag anstelle eines Eigentumsanteils die Nutzniessung am ganzen Nachlass vermachen. Nutzniessung bedeutet, dass Ihre Nachkommen dann zwar Eigentümer des geerbten Vermögens werden, Ihr Ehemann bzw. Ihre Ehefrau aber bis zu seinem bzw. ihrem Lebensende die Erträge und das Vermögen verwalten darf.

Die Regelung der Teilung
Mit einem Testament oder einem Erbvertrag können Sie auch die Teilung im Einzelnen regeln. Sie dürfen zum Beispiel anordnen, dass ein bestimmter Gegenstand Ihrer Tochter, ein anderer Ihrem Sohn gehören soll. Der Wert dieser Sachen wird der Tochter und dem Sohn an deren Erbteile angerechnet, wenn Sie nichts anderes bestimmen.

Die Berücksichtigung der nicht gemeinsamen Kinder
Kinder aus früherer Ehe oder aus einer anderen Partnerschaft haben von Gesetzes wegen kein Erbrecht gegenüber der Stiefmutter oder dem Stiefvater. Alles, was ein Stiefelternteil vererbt, geht an seine direkten Verwandten. Etwas anderes gilt nur, wenn die Stiefkinder in einem Testament oder in einem Erbvertrag berücksichtigt werden.

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VPZ stories - 3 Irrtümer zur Säule 3a

3 Irrtümer zur Säule 3a.

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3 Irrtümer zur Säule 3a.

Die private Säule 3a frühzeitig zu stärken und Vorsorgelücken zu schliessen wird immer wichtiger. Das Thema ist jedoch für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Zudem erschweren die teilweise weit verbreiteten Irrtümer die Entscheidung, eine passende Massnahme zu finden. Wir klären Sie auf.

Irrtum 1

Pro Person darf nur eine Säule 3a-Lösung eröffnet werden
Falsch. Eröffnen Sie mehrere Säule 3a-Lösungen, um die Bezüge zu staffeln. Die Vorsorgegelder aus einer Lösung können nur gesamthaft bezogen werden und werden noch im Auszahlungsjahr besteuert. Um von einer Steuerersparnis profitieren zu können, empfehlen wir Ihnen, Ihr Vermögen auf mehrere Vorsorgelösungen (ca. 80’000 Franken pro Lösung) zu verteilen und diese über die Jahre hinweg gestaffelt zu beziehen.

Irrtum 2

Es dürfen nur erwerbstätige Personen in die Säule 3a einzahlen
Falsch. Als arbeitslos gemeldete Personen, welche Abreitslosenversicherung (ALV) beziehen, dürfen ebenfalls Beiträge in die Säule 3a leisten. Erhalten Sie ein Taggeld von mindestens 81.20 Franken, sind sie obligatorisch bei der Auffangeinrichtung BVG gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert und dürfen somit den Maximalbetrag in die gebundene Vorsorge einzahlen.

Irrtum 3

Eine Säule 3a-Lösung darf maximal 50% in Aktien investieren
Falsch. Die auf dem entsprechenden Gesetz basierende Verordnung schreibt eine Beschränkung von 50% vor. Jedoch sieht die Verordnung vor, dass bei ausreichender Diversifikation Erweiterungsmöglichkeiten bestehen. Sowohl Banken wie auch Versicherungen bieten heute Vorsorgelösungen mit einem höheren Aktienanteil an.

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VPZ stories - Rechte und Pflichten als Willensvollstrecker

Rechte und Pflichten als Willensvollstrecker.

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Rechte und Pflichten als Willensvollstrecker.

Mit der Ernennung zum Willensvollstrecker hat Ihnen der Erblasser einerseits volles Vertrauen geschenkt und anderseits übernehmen Sie eine interessante, aber auch anspruchsvolle Arbeit.

Wie wird man Willensvollstrecker?
Der Erblasser kann in einer letztwilligen Verfügung eine oder mehrere handlungsfähige Personen mit der Vollstreckung seines Willens beauftragen.

Somit kann nur der Erblasser in einer letztwilligen Verfügung eine oder mehrere Personen seines Vertrauens zum Willensvollstrecker ernennen. Eine durch die Erben nachträglich bestimmte Person gilt nicht als Willensvollstrecker im Sinne des Gesetzes, sondern als Beauftragter.

Muss ich ein Willensvollstreckermandat annehmen?
Dieser Auftrag ist Ihnen von Amtes wegen mitzuteilen, und Sie haben sich binnen 14 Tagen, von dieser Mitteilung an gerechnet, über die Annahme des Auftrages zu erklären, wobei Ihr Stillschweigen als Annahme gilt.

Was sind die Aufgaben des Willensvollstreckers?
Sie haben den Willen des Erblassers zu vertreten und gelten insbesondere als beauftragt, die Erbschaft zu verwalten, die Schulden des Erblassers zu bezahlen, die Vermächtnisse auszurichten und die Teilung nach den vom Erblasser getroffenen Anordnungen oder nach Vorschrift des Gesetzes auszuführen.

Wie kann ich mich gegenüber Dritten als Willensvollstrecker ausweisen?
Das zuständige Amtsnotariat stellt auf Gesuch hin eine gebührenpflichtige Willensvollstreckerbescheinigung aus.

Wer muss auf dem Grundbuchamt für die Übertragung von Grundstücken unterschreiben?
Der Willensvollstrecker ist befugt, Grundstücksübertragungen im Namen der Erben zu tätigen. Er benötigt keine Vollmachten der Erben, sondern nur eine Erbbescheinigung.

Wann ist das Mandat als Willensvollstrecker beendet?
Das Willensvollstreckermandat endet mit:

– der vollständigen Teilung der Erbschaft;
– Mandatsentzug durch den Kreisgerichtspräsidenten;
– Niederlegung des Mandates durch den Willensvollstrecker (nicht zur Unzeit);
– Tod / Handlungsunfähigkeit des Willensvollstreckers

Unterstehe ich als Willensvollstrecker einer Aufsicht?
Sollte die Tätigkeit als Willensvollstrecker zu beanstanden sein, hat jeder Erbe die Möglichkeit, Beschwerde beim Kreisgerichtspräsidenten am Ort des letzten Wohnortes des Erblassers zu erheben. Von Amtes wegen wird der Willensvollstrecker weder beaufsichtigt noch zur Rechenschaft gezogen.

Steht mir als Willensvollstrecker für meine Arbeit eine Vergütung zu?
Ja, Sie haben Anspruch auf angemessene Entschädigung für Ihre Tätigkeit.

Diese Bestimmung löst immer wieder Diskussionen über die Höhe bzw. die Angemessenheit der Entschädigung (inkl. Spesen und persönliche Auslagen) aus. Die Entschädigung hängt ab von:

– Höhe des Nachlasses;
– Umfang / Arbeitsaufwand des Mandates;
– Schwierigkeitsgrad der Teilung;
– Rechtliche Kenntnisse bzw. Ausbildung des Willensvollstreckers.

Als Anhaltspunkte für die Berechnung der Entschädigung können Ansätze von Treuhändern, Rechtsanwälten, Rechtsagenten oder der Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwaltung, dienen.

Empfehlenswert ist auch, dass die Entschädigung mit den Erben vorher abgesprochen und vorzugsweise schriftlich festgelegt wird.

Wie hafte ich für meine Tätigkeit als Willensvollstrecker?
Den Willensvollstrecker trifft für seine Tätigkeit eine persönliche Haftung und Verantwortlichkeit.

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VPZ stories - Rechtliche Unterschiede zwischen Ehe und Konkubinat

Rechtliche Unterschiede zwischen Ehe und Konkubinat.

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Rechtliche Unterschiede zwischen Ehe und Konkubinat.

Heiraten oder nicht? In Beantwortung dieser Frage sind wir freier denn je: Weggefallen sind insbesondere die strafrechtlichen Folgen für Unverheiratete – heute können Paare auch ohne Trauschein zusammenleben. Der Schritt zum Ja-Wort ist deshalb immer mehr Gegenstand des Abwägens. Zunächst selbstverständlich einmal unter den persönlichen Gesichtspunkten wie Religion, Wertvorstellungen oder Romantik.

Rechtliche Grundlagen
Die Wirkungen, welche die Eheschliessung mit sich führt, sind verstreut im Zivilgesetzbuch geregelt. Grundlegende Bedeutung kommt der gegenseitigen Beistandspflicht unter den Ehegatten zu.

Demgegenüber findet sich im Gesetz keine Regelung zum Konkubinat. Aus diesem Grund nehmen die Gerichte bei der Beurteilung von Streitfällen Bezug auf die im Obligationenrecht geregelte einfache Gesellschaft und das Auftragsrecht. Dabei ergeben sich zahlreiche Probleme, da etwa die Regeln der einfachen Gesellschaft vor allem auf wirtschaftliche Tätigkeiten zugeschnitten sind und deshalb für das Zusammenleben von Konkubinatspartnern nicht immer sachgerechte Lösungen bieten. Dieser gesetzlichen Unsicherheit und Unzulässigkeit kann man begegnen, indem man einen schriftlichen Konkubinatsvertrag abschliesst. Mit einem solchen kann man das Zusammenleben sowie präventiv die Folgen einer Trennung regeln. In der Ausgestaltung eines solchen Konkubinatsvertrages ist man weitgehend frei.

«In rechtlicher Hinsicht
haben sowohl das Konkubinat wie auch die Ehe
ihre Vor- und Nachteile. Für eine umfassende Interessensabwägung
muss die konkrete Situation betrachtet und die entsprechenden
Interessen gewichtet werden.»

Name und Bürgerrecht gemeinsamer Kinder
Bei der Heirat müssen die Ehepartner einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Heute hat man dabei die Wahl zwischen dem Familiennamen der Ehefrau oder des Ehemannes. Diesen gewählten Familiennamen erhalten auch die gemeinsamen Kinder.

Leben die Kindseltern in einem Konkubinat, trägt das Kind den Familiennamen der Mutter.

Das Schweizer Bürgerrecht erhalten Kinder, wenn mindestens eines der Eltern Schweizer Bürger ist und zwar unabhängig davon, ob diese verheiratet sind oder nicht. Für das Kind einer unverheirateten Ausländerin gilt diese Regelung erst seit dem 1. Januar 2006: Dieses Kind ist Schweizer Bürger, wenn der Kindsvater Schweizer ist und dieser das Kindsverhältnis anerkannt hat oder dieses gerichtlich festgestellt wurde.

Ehe zwischen verschiedenen Nationalitäten
Die Hälfte der 2004 geschlossenen Ehen waren zwischen Schweizern und Ausländern. Lebt ein Ehegatte bei der Eheschliessung noch im Ausland, stellt sich die Frage nach einem möglichen Aufenthaltsrecht in der Schweiz, denn ein solches bekommt man nicht automatisch mit der Heirat. Vielmehr muss ein Gesuch um Familiennachzug gestellt werden. Die Fremdenpolizei prüft sodann, ob aus strafrechtlicher Sicht nichts vorliegt, ob es sich nicht um eine Scheinehe handelt und ob keine Fürsorgeabhängigkeit droht.

Nach drei Jahren Ehe mit einem Schweizer Bürger und fünf Jahre Wohnsitz in der Schweiz kann die erleichterte Einbürgerung beantragt werden. Nach fünf Jahren Ehe hat man Anspruch auf die Niederlassungsbewilligung.

Diese Vorteile bestehen für Konkubinatspaare nicht.

Steuern
Einkommens- und Vermögenssteuer
Ehegatten werden gemeinsam besteuert; dies bedeutet, dass deren Einkommen zusammengezählt werden. Wegen der progressiven Steuertarife müssen sie dadurch höhere Steuern als Konkubinatspaare bezahlen.

Dieser Umstand verstösst eigentlich gegen die Bundesverfassung und wird seit längerer Zeit kontrovers diskutiert.

Erbschafts- und Schenkungssteuern
Dies sind kantonale bzw. kommunale Steuern. In den meisten Kantonen sind nahe Angehörige (Ehegatten, Nachkommen) von diesen Steuern befreit. Kein solches Privileg kommt in den meisten Kantonen Konkubinatspartnern zu.

Sozialhilfe
Wie oben gesehen, haben Ehepaare eine gegenseitige Beistandspflicht. Ehepaare werden entsprechend als Unterstützungseinheit betrachtet: Die Sozialbehörde geht von einer Budgetplanung für die ganze Familie aus und zwar sowohl auf der Einnahme- als auch auf der Ausgabeseite.

Konkubinatspaare hingegen haben keine gesetzliche Unterstützungspflicht. Trotzdem wird in der Praxis das Einkommen des Partners angerechnet, wenn ein stabiles Konkubinat besteht. Als stabil wird ein Konkubinat betrachtet, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind oder seit mindestens 5 Jahren dauert. In zahlreichen Kantonen ist in den Sozialgesetzen auch bei kürzerer Dauer eine Anrechnung vorgesehen.

Erbrecht
Ehegatten sind gesetzliche Erben. Dies bedeutet, dass der überlebende Ehegatte einen gesetzlichen Anspruch auf einen Teil der Erbschaft hat (sog. Pflichtteil). Eine Enterbung ist nur in gravierenden Fällen möglich.

Für Konkubinatspartner besteht hingegen kein gesetzlicher Erbanspruch und zwar selbst dann, wenn man jahrzehntelang zusammengelebt hat! Sie müssen daher ein Testament verfassen, wenn Sie Ihrem Partner etwas vererben wollen. Dabei sind jedoch allfällige Pflichtteile von Nachkommen oder Eltern zu berücksichtigen. Nur wenn keine solchen vorhanden sind, können Sie den Partner als Alleinerbe einsetzen.

AHV-Renten
Nach dem Eintritt ins Rentenalter kann sich der Verzicht auf eine Heirat auszahlen: Aufgrund der sog. Plafonierung kriegen verheiratete Paare eine tiefere Rente als Konkubinatspaare.

Der Anspruch auf Witwen-/Witwerrente ist in jedem Fall an den Trauschein gebunden. War man mit dem Partner nie verheiratet, kann der Hinterbliebene keine Ansprüche geltend machen.

Bei der Waisenrente spielt es hingegen keine Rolle, ob die Eltern verheiratet waren.

Pensionskasse
Der hinterbliebene Ehegatte erhält eine Rente, wenn er ein Kind zu versorgen hat oder älter als 45 Jahre alt ist und die Ehe mindestens 5 Jahre gedauert hat. Selbst ein geschiedener Ehegatte erhält unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente.

Bei Konkubinatspartnern hängt es vom Reglement der Pensionskasse ab, ob Leistungen gewährt werden. Sind keine Leistungen vorgesehen, kann mit einer privaten Lebensversicherung die Vorsorgelücke geschlossen werden.

Uneinigkeit/Trennung/Scheidung
Bei ehelichen Uneinigkeiten kann jeder Ehegatte an den Eheschutzrichter gelangen: Wird auch mit Hilfe des Richters keine Einigung gefunden, kann dieser Massnahmen anordnen – z.B. Unterhaltsbeiträge festlegen, die eheliche Vertretungsbefugnis einem Ehegatten entziehen oder eine Kontosperre verhängen. Im Extremfall kann er auch eine räumliche Trennung gerne anordnen und die Trennungsfolgen regeln (siehe Gewusst wie Nr. 2 zum Eheschutz).

Für die Ehescheidung sind die Gerichte zuständig und zwar selbst dann, wenn sich die Ehepartner über die Scheidung und deren Folgen einig sind. In einem solchen Fall können Sie jederzeit mittels eines gemeinsamen Begehrens ans Gericht gelangen. Gegen den Willen eines Ehegatten kann die Scheidung erst nach einer Trennungsfrist von zwei Jahren durchgesetzt werden. Je nach den konkreten Umständen wird der Scheidungsrichter dem einen Ehegatten (befristeten) Unterhalt zusprechen. Das während der Ehedauer angesparte Pensionskassenguthaben wird geteilt.

Anders ist diesbezüglich die Rechtslage beim Konkubinat. Hat ein unverheirateter Elternteil den Haushalt geführt und die Kinder betreut, hat er im Trennungsfall eine beträchtliche Vorsorgelücke, da eine hälftige Teilung des Pensionskassenguthabens gesetzlich nicht vorgesehen ist. Ebenfalls hat er keinen (durchsetzbaren) Anspruch auf Unterhaltsbeiträge, wenn solche nicht in einem Konkubinatsvertrag vereinbart worden sind.

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