Der Frühpensionierung einen Schritt näher.

Die Frühpensionierung gehört für die meisten arbeitstätigen Personen zu einer der grössten Wünsche, doch welche Auswirkungen hat dies auf den gewohnten Lebensstandard? Worauf muss geachtet werden, um die 3. Lebensphase wie gewohnt, ohne finanzielle Einschränkungen geniessen zu können? Wer sich frühzeitig damit beschäftigt und dies auch systematisch plant, kann auch bei einem früheren beruflichen Ausstieg zuversichtlich in die Zukunft blicken.

Wann ist es eine Frühpensionierung?

Eine vorzeitige Pensionierung ist meist ab 50 Jahren ein Thema, mit dem man sich befasst, damit noch genügend Zeit für Pläne und mögliche Optimierungen vorhanden sind. Das Pensionierungsalter liegt für Männer bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren. Von einer Frühpensionierung wird erst dann gesprochen, wenn man sich vor dem ordentlichen Alter dazu entscheidet nicht mehr zu arbeiten. Somit lässt sich die AHV-Altersrente um ein oder zwei ganze Jahre vorziehen oder aber auch um bis zu fünf Jahre aufschieben. Je nach Pensionskasse können Altersleistungen frühestens mit 58 Jahren und bei weiterer Erwerbstätigkeit spätestens mit 70 Jahren bezogen werden.

Was kostet eine Frühpensionierung?

Früher aus dem Arbeitsleben austreten ist ein Traum vieler, jedoch wissen die wenigsten wie viel eine Frühpensionierung überhaupt kostet. Eine Frühpensionierung ist nicht ohne und sollte wohlüberlegt geplant werden. Durch fehlenden Beitrags­jahre in der 1. Säule (AHV) und der 2. Säule (berufliche Vorsorge) entstehen Ihnen in der Regel Vorsorgelücken. Demzufolge muss der Lebensunterhalt mit tiefen Vorsorgeleistungen finanziert werden.

Was gibt es für Überbrückungsmöglichkeiten?

Ein frühzeitiges Austreten aus der Arbeitswelt sollte finanzierbar sein, aus diesem Grund ist der Aufbau einer privaten Vorsorge sehr zu empfehlen. Mit der vorzeitigen Pensionierung können Sie die Senkung der Bezüge nicht umgehen und sind auf Vorsorgemassnahmen angewiesen. Eine Vorsorgelücke kann beispielsweise durch zusätzliche Einkäufe in die Pensionskasse oder durch private Vorsorgelösungen verhindert werden. Je nach Arbeitgeber, persönlichen, finanziellen und steuerlichen Verhältnissen gibt es unterschiedliche Überbrückungsmöglichkeiten.

Teilpensionierung als Alternative.

Mit einer Teilpensionierung können Berufstätige ihren Beschäftigungsgrad schon ab dem vollendeten 58. Lebensjahr schrittweise und dauerhaft reduzieren, sofern es ihre Pensionskasse zulässt und der Arbeitgeber dies ermöglicht. Wer Schritt für Schritt aufhört, kann durch die Teilzeitbeschäftigung weiterhin Vorsorgekapital aufbauen und bleibt bis zur definitiven Pensionierung gegen Tod und Invalidität abgesichert. Zudem fallen keine zusätzlichen AHV-Beiträge an, wie es bei einer vollständigen Frühpensionierung normalerweise der Fall ist.

Für ein erstes, kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch kontaktieren Sie uns per Mail (kontaktanfrage@vpz.ch) oder rufen Sie unsere kostenlose VPZ Hotline unter 0800 822 288 an, um direkt einen Termin mit Ihrem Beratungsspezialisten zu vereinbaren. Eine ganzheitliche Planung mit Weitsicht koordiniert Ihre Situation, deckt Optimierungsmöglichkeiten auf und bringt langfristigen Erfolg.

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