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2022

Kapitalleistungssteuern aus der Vorsorge

Kapitalleistungen aus der Vorsorge steuerlich optimiert beziehen.

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Kapitalleistungen aus der Vorsorge steuerlich optimiert beziehen.

Eines der wichtigsten Steuerplanungsinstrumente für natürliche Personen ist der Bezug von Kapitalleistungen aus der beruflichen Vorsorge. Dank eines speziellen Steuerregimes wird dieser Kapitalbezug auf Stufe Bund und Kanton gesondert von sonstigen Einkünften und mit einer vollen Jahressteuer besteuert. Ein steuerlich privilegierter Bezug dieser Vorsorgegelder ist jedoch nur möglich, wenn die Auszahlung im Vorsorgefall oder wegen eines steuerlich gleichgestellten Ereignisses erfolgt.

Das Erreichen des AHV-Rentenalters, ein Todesfall oder Invalidität – all das sind klassische Vorsorgefälle. Kapitalleistungen aus der beruflichen Vorsorge lassen sich ausserdem in Ausnahmefällen vorbeziehen: beim Erwerb von Wohneigentum, der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder beim endgültigen Verlassen der Schweiz.

Ob Sie Leistungen aus Pensionskassen, Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtungen beziehen: Es gilt das sogenannte Fälligkeitsprinzip. In anderen Worten: Die Kapitalleistung aus der beruflichen Vorsorge wird zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Leistung besteuert. Normalerweise fällt diese mit dem Erreichen des AHV-Rentenalters zusammen. Reglementarische Bestimmungen der Vorsorgeeinrichtungen können hiervon aber abweichen.

Steuerprivilegien bei der Bundessteuer
Kapitalleistungen aus der Vorsorge profitieren auf Stufe der direkten Bundessteuer von einem privilegierten Steuerregime. Zum einen bricht eine separate Jahressteuerveranlagung der Kapitalleistung die Progression. Zum anderen kommt ein Sondertarif von einem Fünftel des Normaltarifs zum Zug, der den ermittelten Steuerbetrag um 80 % reduziert.

Erfolgen innerhalb einer Steuerperiode mehrere Kapitalbezüge aus verschiedenen Vorsorgewerken oder werden innerhalb des Steuerjahres mehrere Kapitalleistungen an die Ehegatten entrichtet, so werden diese bei der direkten Bundessteuer zusammengerechnet und einer gemeinsamen Jahressteuer unterstellt.

Kantonale Unterschiede
Auch die Kantone besteuern Kapitalleistungen aus der Vorsorge gesondert und mit einer vollen Jahressteuer. Doch die tariflichen Ausgestaltungen und Besteuerungsmodalitäten sind autonom und sehr unterschiedlich geregelt. Während einige Kantone – ähnlich der direkten Bundessteuer – Spezialtarife vorsehen, reduzieren andere Kantone zur Entlastung das satzbestimmende Einkommen. Sie gestalten spezielle progressive oder auch lineare Tarife oder rechnen die Kapitalleistung in eine jährliche Leistung um. Auch die Frage, ob mehrere bezogene Kapitalleistungen innerhalb einer Steuerperiode wie bei der direkten Bundessteuer zusammenzurechnen sind oder nicht, wird kantonal unterschiedlich beantwortet.

Folgende Massnahmen bieten sich an, um das daraus resultierende grosse Steuerplanungspotenzial zu nutzen:

Wohnsitzwechsel
Kapitalleistungen aus der beruflichen Vorsorge werden nach dem Fälligkeitsprinzip grundsätzlich in dem Kanton besteuert, in dem Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Leistung Ihren Wohnsitz haben. Steuerlich motivierte Wohnsitzverlegungen kurz vor der Fälligkeit sind daher nicht unüblich. Sie müssen aber wohlüberlegt sein und auch tatsächlich gelebt werden. Denn Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit sind zu belegen. Der Wegzugskanton wird in der Regel ein grosses Augenmerk darauflegen, ob Sie den steuerlichen Wohnsitz tatsächlich aufgegeben und Ihren Lebensmittelpunkt auch wirklich verlegt haben. Eine Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes nur für kurze Zeit – eventuell sogar unter Beibehaltung des bisherigen Wohnsitzes – genügt nicht. Im Gegenteil: Häufig wird der bisherige Wohnsitzkanton die Besteuerung der Kapitalleistung mangels tatsächlicher nachhaltiger Wohnsitzverlegung für sich beanspruchen.

Gestaffelter Bezug von Kapitalleistungen bei Teilpensionierung
Die Teilpensionierung ist im geltenden Vorsorgerecht nicht ausdrücklich geregelt. In der Praxis ist sie jedoch – sofern reglementarisch vorgesehen – ab dem 58. Altersjahr zugelassen. Steuerlich ist die Behandlung von gestaffelten Kapitalbezügen im Rahmen einer Teilpensionierung nicht ganz unproblematisch und sollte vorab steuerlich geprüft werden.

So fordern alle Kantone bei teilpensionierungsbedingten, gestaffelten Kapitalbezügen einerseits eine massgebliche, dauerhafte Reduktion des Beschäftigungsgrades. Diese geht mit einer entsprechenden Lohnreduktion einher. Andererseits muss der Bezug von Altersleistungen der Beschäftigungsreduktion entsprechen. Auch müssen die Teilpensionierung und ihre Voraussetzungen im Reglement verankert sein. Grosse Unterschiede in den kantonalen Steuerpraxen bestehen zum einen im Hinblick auf die steuerlich zulässige Anzahl von Kapitalbezügen und zum anderen bei der Mindestreduktionsquote der Beschäftigung. Falls Sie eine Teilpensionierung mit gestaffelten Kapitalbezügen ins Auge fassen, tun Sie gut daran, die Konformität der geplanten Teilpensionierung mit der kantonalen steuerlichen Praxis in Ihrem Wohnsitzkanton prüfen zu lassen. Eine Verletzung der Vorgaben der Teilpensionierung löst nämlich eine ordentliche Besteuerung der unrechtmässig bezogenen Kapitalleistungen aus, sofern gesetzes- oder reglementwidrige Auszahlungen nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Eine einheitliche gesetzliche Regelung zur Teilpensionierung soll mit der laufenden Reform der Altersvorsorge (Reformvorlage AHV 21) im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) aufgenommen werden. Dies dürfte zu einer begrüssenswerten Vereinheitlichung der kantonalen Steuerpraxen führen.

Gestaffelter Bezug von Kapitalleistungen bei mehreren Freizügigkeitsleistungen
Auch die Auszahlung von Vorsorgeguthaben eines Freizügigkeitskontos oder einer Freizügigkeitspolice werden auf Bundes- und Kantonsebene privilegiert besteuert. Beachten Sie in diesem Zusammenhang: Es ist zulässig, maximal zwei Freizügigkeitskonti bei zwei unterschiedlichen Freizügigkeitseinrichtungen zu führen, was einen gestaffelten, steuerlich optimierten Kapitalbezug dieser Guthaben ermöglicht. Die bestehenden Freizügigkeitsguthaben können frühestens fünf Jahre vor Erreichen des Rentenalters ordentlich ohne weitere Voraussetzungen ausbezahlt werden oder aber – unabhängig von einer Erwerbstätigkeit – bis fünf Jahre nach dem ordentlichen AHV-Rentenalter stehen gelassen werden. Die verschiedenen Freizügigkeitsleistungen können Sie somit in unterschiedlichen Steuerperioden und in steuerlich optimierter Abstimmung mit den sonstigen Kapitalleistungen beziehen.

Gestaffelter Bezug von Säule 3a-Guthaben
Falls Sie mehrere Säule 3a-Guthaben bei unterschiedlichen Vorsorgeeinrichtungen führen, besteht hier ebenfalls die Möglichkeit, einen steueroptimierten gestaffelten Kapitalbezug durchzuführen. Denn es erfolgt keine Zusammenrechnung der in verschiedenen Steuerperioden bei unterschiedlichen Säulen 3a-Vorsorgeeinrichtungen abgerufenen Kapitalleistungen.

Was Sie bereits heute tun können

Die Steuerprivilegien beim Bezug von Kapitalleistungen aus der Vorsorge sind attraktiv. Es lohnt sich, sich schon jetzt mit den vielseitigen Möglichkeiten zur Steueroptimierung auseinanderzusetzen und diese frühzeitig zu planen. Eine ganzheitliche Beratung hilft, einen Überblick zu erhalten und seine Optionen kennenzulernen.

Für ein erstes, kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch kontaktieren Sie uns unverbindlich per Mail (kontaktanfrage@vpz.ch) oder rufen Sie unsere kostenlose VPZ Hotline unter 0800 822 288 an, um direkt einen Termin mit Ihrem Beratungsspezialisten zu vereinbaren. Eine ganzheitliche Planung mit Weitsicht koordiniert Ihre Situation, deckt Optimierungsmöglichkeiten auf und bringt langfristigen Erfolg.

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Über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus weiterarbeiten.

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Über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus weiterarbeiten.

Wir werden immer älter und fühlen uns auch nach dem Berufsleben noch fit, ausgeglichen und gesund. Manch einer träumt von einer Frühpensionierung, andere wollen nach dem ordentlichen Pensionierungsalter weiterarbeiten. Welches sind die finanziellen Folgen davon? Und was bedeutet das für Ihre Altersvorsorge?

Das ordentliche Rentenalter liegt für Frauen aktuell bei 64 Jahren, für Männer bei 65. Ab diesem Zeitpunkt werden die AHV-Rente sowie die Leistungen der Pensionskasse in Form eines Renten- und/oder eines Kapitalbezugs ausbezahlt. Wer auch nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters noch erwerbstätig bleibt, erzielt unter Umständen ein höheres steuerbares Einkommen. Dadurch könnten Sie in eine höhere Steuerprogression aufsteigen. Die Höhe Ihres steuerbaren Einkommens können Sie jedoch wesentlich beeinflussen, indem Sie beispielsweise die AHV-Rentenzahlungen aufschieben und weiterhin in eine steuerbegünstigte Säule 3a einzahlen.

Rentenaufschub 1. Säule (AHV)
Der Bezug der AHV-Rente lässt sich um mindestens 1 Jahr bis maximal 5 Jahre aufschieben, wobei sich die monatliche Rente mit jedem aufgeschobenen Jahr erhöht. So resultiert beispielsweise bei einem 5-Jahres-Aufschub eine Rentenerhöhung von 31,5 %. Beim Entscheid zum Rentenaufschub müssen Sie keine feste Aufschubdauer festlegen, was bedeutet, dass Sie während des Aufschubs die Altersrente nach freier Wahl abrufen und beziehen können. Der Aufschub muss jedoch bis spätestens ein Jahr nach Entstehung des ordentlichen Rentenanspruchs geltend gemacht werden.

Einzahlungen in die Säule 3a
Erwerbstätige Personen dürfen auch nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters weiterhin in eine steuerbegünstigte Säule 3a einzahlen. Erwerbstätige, welche weiterhin einer Pensionskasse angeschlossen sind, dürfen im Jahr 2022 den Maximalbetrag von CHF 6’883 einzahlen, Erwerbstätige, welche keiner Pensionskasse angehören, jährlich bis zu 20 % ihres Nettoeinkommens, jedoch höchstens CHF 34’416. Der grosse Vorteil: In der Steuererklärung dürfen Sie die Einzahlungen vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Altersvorsorge
Durch die Weiterbeschäftigung nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters können Sie Ihre Altersvorsorge auf verschiedene Arten optimieren. Einerseits kann die AHV-Rente aufgeschoben werden, was zu einer höheren Rente beim Bezug führt. Andererseits bauen Erwerbstätige, welche nach wie vor einer Pensionskasse angeschlossen sind, zusätzliches Kapital in der 2. Säule auf. Zu guter Letzt kann auch die private Säule mittels Beiträge in eine Säule 3a gestärkt werden. Ein schöner Nebeneffekt ist dabei die Senkung der jährlichen Steuerbelastung.

Die frühzeitige Vorbereitung lohnt sich
Persönliche Zielvorstellungen, individuelle Wünsche und Bedürfnisse sowie die damit verbundenen Fragestellungen sollten sinnvollerweise ab dem 50. Lebensjahr analysiert und beantwortet werden. Entscheidend ist eine ganzheitliche Auseinandersetzung, um optimal, sicher und mit einem guten Gefühl in die wohlverdiente Pension gehen zu können. Sei es nun früher oder später.

Für ein erstes, kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch kontaktieren Sie uns unverbindlich per Mail (kontaktanfrage@vpz.ch) oder rufen Sie unsere kostenlose VPZ Hotline unter 0800 822 288 an, um direkt einen Termin mit Ihrem Beratungsspezialisten zu vereinbaren. Eine ganzheitliche Planung mit Weitsicht koordiniert Ihre Situation, deckt Optimierungsmöglichkeiten auf und bringt langfristigen Erfolg.

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Kennen wir ihn nicht alle? Den persönlichen Pensionskassenausweis, welcher anfangs Jahr im Briefkasten oder im E-Mail Posteingang landet. Doch was bedeuten all diese Informationen? Und lassen sich die Zahlen noch beeinflussen?

Um unsere Vorsorgesituation besser verstehen und einschätzen zu können, ist das Verständnis der relevanten Kennzahlen essenziell. Doch hierfür benötigen wir Zeit und Wissen. Wir erklären Ihnen anhand eines Muster Pensionskassenausweises die wichtigsten Zahlen.

Lohndaten
Der gemeldete Jahreslohn kann mit dem Bruttoeinkommen auf Ihrem Lohnausweis gleichgestellt werden und entspricht somit dem AHV-pflichtigen Jahreslohn.

Der Koordinationsabzug in Höhe von 25’095 (Jahr 2022) wird vom gemeldeten Lohn abgezogen, da dieser Teil bereits durch die 1. Säule abgesichert ist. Entsprechend ergibt sich der versicherte Lohn.

Altersguthaben
Ihr Altersguthaben ist das Guthaben, welches bisher bei Ihrer Pensionskasse angespart wurde. Das Guthaben setzt sich aus eingebrachten Freizügigkeitsleistungen (von ehemaligen Arbeitgebern), die Altersgutschriften durch Sie und Ihren Arbeitgeber sowie den freiwillig getätigten Einkäufen und den entsprechenden Zinsen. Die jährliches Mindestverzinsung wird durch den Bundesrat festgelegt.

Voraussichtliche Leistungen im Alter
Die prognostizierten Leistungen im Alter sind das Kapital, das Sie bei der Pensionierung erhalten werden. Da viele Pensionskassen Ihren Versicherten eine frühzeitige Pensionierung ermöglichen, sind hier meistens mehrere Jahre ersichtlich. Je früher Sie sich pensionieren lassen, desto stärker wird Ihr Kapital gekürzt. Wann wollen Sie sich pensionieren lassen?

Leistungen bei Invalidität
Durch Ihre Einzahlungen in die Pensionskasse wird auch das Risiko der Invalidität abgesichert. Sollten Sie dauerhaft erwerbsunfähig werden, erhalten Sie von Ihrer Pensionskasse eine Invalidenrente. Auch Ihre Kinder sind mitversichert und erhalten in diesem Falle eine Invalidenkinderrente.

Leistungen bei Tod vor der Pensionierung und nach ordentlicher Pensionierung
Auch für Unvorhersehbares ist vorgesorgt. Das Kapital in der Pensionskasse wird im Todesfall an Ihre Hinterbliebenen ausbezahlt. Konkubinatspartner können ebenfalls versichert werden. Kontaktieren Sie hierzu Ihre Pensionskasse oder machen Sie sich mit dem Reglement vertraut.

Einkauf
Als Einkaufssumme wird der Betrag verstanden, welcher freiwillig in die Pensionskasse einbezahlt werden kann. Mit dem Einkauf wird nicht nur Ihre Altersrente optimiert, Sie können auch direkt Steuern sparen. Die Einkaufssumme kann nämlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Informieren Sie sich bei der Pensionskasse, ob Sie die Einkäufe jährlich tätigen können.

Vorbezüge
Die Pensionskasse bietet Ihnen die Möglichkeit, einen Teil des Kapitals für den Erwerb von Wohneigentum zu beziehen. Dies kann durchaus attraktiv sein, ist aber mit einigen Stolpersteinen verbunden. Da sich durch den Bezug Ihr Alterskapital reduziert, können auch die Leistungen bei Invalidität und Tod betroffen sein.

Für ein erstes, kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch kontaktieren Sie uns unverbindlich per Mail (kontaktanfrage@vpz.ch) oder rufen Sie unsere kostenlose VPZ Hotline unter 0800 822 288 an, um direkt einen Termin mit Ihrem Beratungsspezialisten zu vereinbaren. Eine ganzheitliche Planung mit Weitsicht koordiniert Ihre Situation, deckt Optimierungsmöglichkeiten auf und bringt langfristigen Erfolg.

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Trotz Hürden den Traum vom Eigenheim realisieren.

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Trotz Hürden den Traum vom Eigenheim realisieren.

Die Nachfrage nach Wohneigentum nimmt zu, besonders seit der Corona-Pandemie. Jede und jeder Zweite träumt von einer Wohnimmobilie. Der Favorit: das Haus auf dem Land. Aber auch Eigentumswohnungen sind begehrt. Gleichzeitig steigen die Immobilienpreise seit über zehn Jahren viel stärker als die Einkommen. Im städtischen Umfeld kann sich kaum mehr jemand ein Einfamilienhaus leisten. Dennoch muss man den Traum vom Wohneigentum nicht aufgeben.

Die Nachfrage nach Eigenheimen ist hoch, und zwar viel höher als das Angebot – vor allem bei Einfamilienhäusern. Allein im Jahr 2020 sind die Preise von Einfamilienhäusern in städtischen Agglomerationen um rund 3,6 % gestiegen. Grössere Wohnflächen und privater Umschwung sind deutlich gesuchter als noch vor der Pandemie. Doch das Angebot ist rückläufig. Im ersten Quartal 2021 waren weniger als 20’000 Objekte pro Monat auf dem Markt. In den Jahren davor lag die Anzahl monatlich ausgeschriebener Häuser stets über diesem Wert. Die Wohntraumstudie 2021 von MoneyPark, Helvetia und alaCasa zeigt ausserdem: Knapp die Hälfte der Suchenden hält länger als ein Jahr Ausschau nach dem Traumobjekt, ein Drittel sogar mehr als drei Jahre. Zudem werden immer mehr Objekte besichtigt. Über 40 % aller Käuferinnen und Käufer müssen mehr als sechs Objekte besichtigen, um fündig zu werden – ein Drittel davon gar mehr als zehn.

Die Fakten sind auf den ersten Blick ernüchternd. Trotzdem gibt es verschiedene Möglichkeiten und Wege, um sich den Traum des Eigenheims zu erfüllen.

Bei der Suche alle Kanäle nutzen
Für eine erfolgreiche Suche ist das Netzwerk zentral. Denn gesamtschweizerisch erhalten rund 9 % ihre Immobilie unter der Hand, also noch bevor sie öffentlich ausgeschrieben wird. Der Eigenheimwunsch sollte daher nicht nur bei Familie, Freunden und Verwandten platziert werden. Man kann sich auch bei Bauherren und Projektentwicklern, Maklerinnen oder unabhängigen Hypothekarvermittlern auf die Interessentenliste setzen lassen. Letztere verfügen über ein enormes Netzwerk und kommen oft mit Personen in Kontakt, welche eine Immobilie verkaufen möchten und nach geeigneten Käuferinnen und Käufern suchen.

Finanzierungseinschätzung schafft Vorteile
Suchabos auf Online-Plattformen bedeuten heute keinen wirklichen Informationsvorsprung mehr. Wird eine neue Immobilie ausgeschrieben, erhalten Hunderte von Suchenden sofort eine Meldung. Die Chance auf einen Zuschlag können Sie erhöhen, indem Sie schnell sind und der Verkäuferin oder dem Verkäufer eine Finanzierungseinschätzung vorweisen. Diese Einschätzung zeigt Kaufinteressenten die Kaufpreisspanne an und ist spätestens bei einem Bieterverfahren von zentraler Bedeutung. Zudem gewinnt die Verkäuferin die Gewissheit, dass sie einen Käufer vor sich hat, der sich das Objekt auch leisten kann.

Mehr Angebote in Aussicht
Aus der Wohntraumstudie 2021 geht ausserdem hervor: In den nächsten drei Jahren möchten 4 % der befragten Eigentümerinnen und Eigentümer ihr Wohneigentum verkaufen, zumeist aufgrund einer zu gross gewordenen Liegenschaft. Sollte dies tatsächlich eintreffen, kämen nahezu 60’000 Immobilien auf den Markt. Dabei geben nur rund 40 % der Verkäuferinnen und Verkäufer den Zuschlag automatisch an Höchstbietende. In jedem vierten Fall ist die persönliche Sympathie ausschlaggebend und in jedem fünften gibt es einen «Familienbonus».

Finanzierungsanbieter vergleichen
Bei der Finanzierung ist die Auswahl an Anbietern so gross wie noch nie. Aufgrund tiefer Zinsen und hoher Immobilienpreise sind sie vermehrt gewillt, in ihren Berechnungsmodellen von typischen Marktstandards abzuweichen und eine individuellere Sicht auf die finanzielle Situation des Käufers, der Käuferin einzunehmen. Es ist also wichtig, nicht nur die Hausbank, sondern auch Versicherungen und Pensionskassen in die Finanzierungssuche einzubinden.

Finanzierung mit erhöhter Tragbarkeit
Die kalkulatorischen Zinskosten zur Berechnung der Tragbarkeit liegen trotz rekordtiefem Zinsumfeld unverändert bei 5 % – und damit rund fünfmal höher als die effektiven Zinsen. Hohe Immobilienpreise und stagnierende Einkommen haben aber dazu geführt, dass heute über 40 % der Käuferinnen und Käufer die Standard-Tragbarkeit überschreiten. 8 % liegen gar über einer Tragbarkeit von 40 %. Es ist also keineswegs ausgeschlossen, Anbieter zu finden, die einen Kauf mit einer erhöhten Tragbarkeit finanzieren würden.

Anforderungen vergleichen
Eigenheimkäuferinnen und Eigenheimkäufer mit knapper Tragbarkeit sollten möglichst breit vergleichen. Nicht primär aufgrund des günstigsten Zinses, sondern weil die Anforderungen der Anbieter sehr unterschiedlich sind. Es gibt solche, die in ihren Berechnungsmodellen einen kalkulatorischen Zins von 4,5 % einsetzen oder die jährlichen Unterhalts- und Nebenkosten bei neueren Objekten reduzieren.

Auch gibt es andere, die mit einem höheren Bruttoeinkommen rechnen oder beispielsweise auch die Bonus-Zahlungen in voller Höhe anrechnen. Grundsätzlich lässt sich sagen: Versicherungen sind in ihren Vergabekriterien sehr strikt und finanzieren kaum über die Standard-Tragbarkeit hinaus, während Pensionskassen und Anlagestiftungen sowie vereinzelte Banken eine individuelle Sicht auf die finanzielle Situation der Käuferin und des Käufers ermöglichen.

Zusätzliches Eigenkapital einbringen
Eine weitere Möglichkeit zur Verbesserung der Tragbarkeit ist, mehr Eigenkapital einzubringen und damit die Hypothekarhöhe zu reduzieren. Wenn man beispielsweise Geld aus der Pensionskasse einsetzt, sinkt die Hypothekarhöhe und die Standard-Tragbarkeit kann dadurch unter Umständen eher erreicht werden. Nur mindestens 10 % der Eigenmittel müssen aus Quellen kommen, die nicht aus der Pensionskasse stammen. Hier können beispielsweise Gelder aus der 3. Säule, Ersparnisse, Wertschriften, eine Schenkung oder ein Erbvorbezug, ein eigenes Baugrundstück oder eigenhändig durchgeführte Bauarbeiten zum Zuge kommen. Wichtig ist, die eingesetzten Vorsorgegelder systematisch wiederaufzubauen. Dabei können diverse steuerliche Vorteile genutzt werden. Das Zusammenspiel all dieser Faktoren ist sehr individuell. Ausschlaggebend ist eine detaillierte Analyse der persönlichen Situation.

Die Immobilienleiter erklimmen
Leider erhalten viele Neukäuferinnen und -käufer keine Hypothek, da sie an äusserst hoch angesetzten kalkulatorischen Kosten scheitern. Und das, obwohl Wohneigentum finanziell sehr attraktiv ist. Wer ein Eigenheim besitzt, spart bis zu 50 % Wohnkosten gegenüber einem vergleichbaren Mietobjekt. Deshalb kann es durchaus Sinn machen, mit einer kleineren und günstigeren Immobilie zu starten. Tiefere Wohnkosten helfen beim Sparen. Und das Objekt kann beim Wiederverkauf aufgrund der voraussichtlich nach wie vor steigenden Immobilienpreise sogar einen potenziellen Wertzuwachs generieren. Es dient also als eine Art Spardose für ein späteres Objekt.

Neuer Lebensabschnitt, neue Immobilie
Das Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage wird den Immobilienmarkt auch die nächsten Jahre dominieren. Umso wichtiger ist es, den Markt durch mehr Informationen transparenter und zugänglicher zu machen, was automatisch zu mehr Kauf- und Verkaufstransaktionen führen wird.

Text: Philipp Weissmann, MoneyPark AG

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Was kostet das Leben in der Schweiz?

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Was kostet das Leben in der Schweiz?

Sich nach dem Studium im Ausland beweisen oder nach der Pension das Leben in der Ferne geniessen, das steht bei vielen Schweizerinnen und Schweizern weit oben auf der Wunschliste. Andere wiederum möchten aus dem Ausland in die Schweiz ziehen. Zu verlockend sind hier die Angebote für gut ausgebildete Fachkräfte. Trotz hohem Lohnniveau sind die Wohn- und Lebenshaltungskosten nicht zu unterschätzen. Mit einer soliden Budgetplanung lassen sich Überraschungen vermeiden.

Die Lebenshaltungskosten in der Schweiz zählen zu den weltweit höchsten. Wie und wofür wir unser Geld ausgeben und wie viel am Ende des Monats unterm Strich übrig bleibt, hängt neben dem Einkommen von diversen anderen Faktoren ab: von unserer Herkunft, individuellen Bedürfnissen und Aktivitäten, aber auch von persönlichen Wert- und Lebensvorstellungen. Wer mit dem Gedanken spielt, in die Schweiz zu ziehen, kann sich anhand von Durchschnittswerten einen ersten Gesamteindruck verschaffen. Der Schweizer Warenkorb liefert beispielsweise hilfreiche Anhaltspunkte zu den Lebenshaltungskosten.

Der druchschnittliche Schweizer Warenkorb 2021 in Prozent

Schweizer Warenkorb 2021
Quelle: Zahlen in Anlehnung an den Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) 2021 des Bundesamtes für Statistik (BFS)

Eine verlässliche Planungsgrundlage liefert ein detailliertes und realistisch ausgefülltes Budget – vor und nach dem Umzug. In der Schweiz angekommen, empfiehlt es sich das Budget bei Bedarf anzupassen: Welche Positionen fallen weg, welche Kosten kommen hinzu? Wichtig ist, die Ausgaben regelmässig und vollständig über einen längeren Zeitraum zusammenzutragen.

Wohnen und Steuern: kantonale Unterschiede
Der Wohnsitz hat einen massgeblichen Einfluss auf Ihre Lebenshaltungskosten. Er beeinflusst unter anderem, wie hoch die Steuern sind und wie viel für Ihr Zuhause oder die Krankenkasse zu kalkulieren ist.

Die Mietpreise sind in den Schweizer Regionen sehr unterschiedlich und variieren innerhalb eines Kantons nochmals stark. Beispielsweise sind die Mietpreise in den Kantonen Schwyz, Zug und Zürich schweizweit am höchsten. Durchschnittlich am wenigsten zahlen Sie für eine Mietwohnung in den Kantonen Glarus, Neuenburg und im Jura. Zudem legt jede Gemeinde die Steuersätze individuell fest, was zu erheblichen Differenzen der Steuerbelastung führt.

Der Schweizer Nettolohn und die Sozialabgaben
Im Schweizer Lohnsystem werden Sozialabgaben monatlich direkt vom Bruttolohn abgezogen und Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer erhalten den Nettolohn. Die Abzüge sind jeweils detailliert auf dem Lohnausweis aufgeführt. Aktuell setzen sich die Abzüge für Arbeitnehmende wie folgt zusammen:

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) – 4,35 %
  • Invalidenversicherung (IV) – 0,70 %
  • Erwerbsersatzordnung (EO) – 0,25 %
  • Arbeitslosenversicherung (ALV) – je nach Jahreslohn
  • Berufliche Vorsorge (BVG) – je nach Alter
  • Quellensteuer (QST) – abhängig vom Wohnort

Die Schweizer Altersvorsorge
Das Vorsorgesystem in der Schweiz basiert auf einem 3-Säulen-Prinzip: die staatliche, berufliche und private Vorsorge.

1. Säule – staatliche Vorsorge
Die 1. Säule setzt sich aus der AHV, IV sowie allfälligen Ergänzungsleistungen zusammen und dient der Existenzsicherung. Werden beispielsweise infolge Studienzeit oder vielen, kürzeren Arbeitseinsätzen bei verschiedenen Arbeitgebern keine AHV-Beiträge entrichtet, können Beitragslücken entstehen. Diese Lücken können eine Kürzung der AHV-Rente nach sich ziehen. Ein fehlendes Beitragsjahr führt im Prinzip zu einer Kürzung um mindestens 2,3 %. Sind die Beitragslücken innerhalb der letzten fünf Jahre entstanden, können Nachzahlungen geleistet und somit die Lücken wieder geschlossen werden.

2. Säule – berufliche Vorsorge
Die berufliche Vorsorge soll die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung sichern und wird in die obligatorische und die überobligatorische – auch freiwillige berufliche Vorsorge – unterteilt. Im obligatorischen Teil werden Jahreslöhne bis zu einem Maximalbetrag versichert, welcher jährlich variieren kann. Der freiwillige, also überobligatorische Teil, versichert dann den darüberliegenden Lohnanteil.

3. Säule – private Vorsorge
Die 3. Säule, Ihre private Vorsorge, ist eine individuelle Ergänzung. Hier unterscheiden wir zwischen der gebundenen Vorsorge Säule 3a und der freien Vorsorge Säule 3b. Das angesparte Vermögen der Säule 3a kann nur unter bestimmten Voraussetzungen bezogen werden, geniesst jedoch gewisse steuerliche Vorzüge. Denn anders als bei der Säule 3b ist das Vermögen der gebundenen Vorsorge steuerbefreit und die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge können dem steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Über die freie Vorsorge Säule 3b kann hingegen jederzeit und ohne Einschränkung verfügt werden.

Planung ist die halbe Miete
Neuanfänge sind nicht zuletzt dazu da, um einen soliden Grundstein zu legen. Jedoch warten viele Herausforderungen auf Zuzügerinnen und Zuzüger, die sich in der Schweiz niederlassen wollen. Deshalb ist eine gute finanzielle Planung essenziell. Tägliche Ausgaben sind individuell und lassen sich am besten mit einem massgeschneiderten Budget festhalten. Dieses zeigt nicht nur die anfallenden Budgetpositionen auf, sondern verschafft Ihnen auch einen Überblick zu Ihren finanziellen Mitteln und wie sich die Verpflichtungen mit den Einnahmen in Einklang bringen lassen. Für unregelmässige oder unvorhersehbare Kosten empfiehlt es sich, Rückstellungen zu bilden und diese klar von den Ersparnissen zu trennen. So behalten Sie Ihre Finanzen im Griff – unabhängig davon, was Ihr Leben in der Schweiz kostet.

Für ein erstes, kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch kontaktieren Sie uns unverbindlich per Mail (kontaktanfrage@vpz.ch) oder rufen Sie unsere kostenlose VPZ Hotline unter 0800 822 288 an, um direkt einen Termin mit Ihrem Beratungsspezialisten zu vereinbaren. Eine ganzheitliche Planung mit Weitsicht koordiniert Ihre Situation, deckt Optimierungsmöglichkeiten auf und bringt langfristigen Erfolg.

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