Die bevorstehende Abstimmung zur 13. AHV-Rente.

Am 03. März 2024 stimmen Schweizerinnen und Schweizer darüber ab, ob es in Zukunft eine 13. AHV-Rente geben soll oder nicht. Durch die Teuerungen der letzten Jahre reichen die Altersrenten für viele Menschen in der Schweiz nicht mehr aus, um die gewohnte Lebenshaltung zu ermöglichen. Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist das Fundament der schweizerischen Altersvorsorge. Die obligatorische Volksversicherung dient als eigene Existenzsicherung im Alter oder beim Tod des Versorgers, oder der Versorgerin.

Die Initiative «Für ein besseres Leben im Alter» will die Altersrente der AHV um eine Monatsrente erhöhen. Zu den 12 Monatsrenten käme jedes Jahr eine 13. Rente dazu, da vielen Rentnerinnen und Rentnern die Beiträge der AHV nicht mehr ausreichen, um den Existenzbedarf zu decken. Mieten, Krankenkassenprämien, Lebensmittel: Alles werde teurer, heisst es.

Am 25. Mai 2022 wurde die eidgenössische Volksinitiative bereits verabschiedet. Die finanzielle Stabilisierung der AHV ist von entscheidender Bedeutung, um auch in Zukunft eine sichere Rente zu erhalten. Die Initiative würde mit dieser Vorlage den Schuldberg der AHV weiter vergrössern. Durch verschiedene Reformen sind die Leistungen der AHV heute gut finanziert. Nach 2030 ist jedoch mit einem Defizit zu rechnen, auch ohne der 13. AHV-Rente. Durch die Einführung der 13. Monatsrente würde die AHV noch zusätzliche Einnahmen benötigen oder die Leistungen müssten gekürzt werden.

Fazit

Der Bundesrat sieht finanziell keinen Spielraum für eine zusätzliche 13. AHV-Rente. Aufgrund der damit verbundenen Mehrkosten in Höhe von mindestens 4,1 Milliarden Franken, wovon der Bund pro Jahr 800 Millionen Franken übernehmen müsste, empfiehlt der Bundesrat die Ablehnung. Der Bundesrat unterstützt die laufenden Reformen zur Altersvorsorge. Diese sollen das Leistungsniveau der AHV und der obligatorischen beruflichen Vorsorge erhalten und das finanzielle Gleichgewicht der ersten und zweiten Säule sichern.

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