Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung für ein selbstbestimmtes Leben.

Auch wenn Sie kerngesund sind, gibt es leider keine Garantie dafür, dass dies auch so bleibt. Aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit können Sie von einem Tag auf den andern nicht mehr handlungsfähig sein. Es lohnt sich, sich auf solch schwierige Situationen vorzubereiten. Solche Vorkehrungen lassen sich am einfachsten mit einem Vorsorgeauftrag und einer Patientenverfügung treffen, denn so können Sie verbindlich sicherstellen, dass auch in Fällen, in denen Sie selber nicht mehr urteilsfähig sind, nach Ihrem Willen verfahren wird.

Vorsorgeauftrag

Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie handschriftlich regeln, welche Personen oder Institutionen für Sie handeln dürfen, wenn Sie wegen Unfall oder Krankheit nicht mehr urteilsfähig sind. Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, vernunftmässig zu handeln, erteilt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Ihrer Vertreterin oder Ihrem Vertreter die Befugnis, Ihre Situation nach Ihren Wünschen zu regeln. Der Vorsorgeauftrag umfasst drei Vertretungsbereiche: Personensorge, Vermögenssorge und Rechtsverkehr. Sie können für jeden Bereich eine andere Vertretungsperson bestimmen oder eine Person mit allen drei Bereichen beauftragen. Der Vorsorgeauftrag kann durch die KESB vom Auftraggeber jederzeit geändert werden. Es ist ratsam, den Vorsorgeauftrag regelmässig zu überprüfen, um ihn bei einer Veränderung der Umstände rechtzeitig anpassen zu können. Wenn kein Vorsorgeauftrag vorhanden ist, errichtet die KESB bei Bedarf eine Beistandschaft, um die hilfsbedürftige Person zu unterstützen.

  • Die Personensorge beinhaltet die Betreuung und Begleitung in allen persönlichen Angelegenheiten. Dazu gehören zum Beispiel Entscheide über die Unterbringung in einem Spital oder einem Heim. Entscheide über pflegerische Massnahmen sowie das Öffnen der Post.
  • Die Vermögenssorge umfasst hauptsächlich die Verwaltung des Vermögens und/oder des Einkommens.
  • Die Vertretung im Rechtsverkehr beinhaltet die Vertretung gegenüber Behörden, Gerichte und Privaten.

Patientenverfügung

Im Unterschied zum Vorsorgeauftrag, welcher die Betreuung und Verwaltung des Vermögens sowie die Vertretung bei Rechtsgeschäften regelt, klärt die Patientenverfügung die medizinischen Massnahmen. Es können jederzeit Situationen eintreten, in denen Sie nicht mehr einwilligungsfähig sind und medizinisch behandelt werden müssen. So können Sie zum Vorausbestimmen, welche medizinische Massnahmen Sie wünschen und welche Sie ablehnen. Eine Patientenverfügung äussert sich in der Regel nicht zu einzelnen Krankheiten und den damit verbundenen Behandlungsmassnahmen, sondern zu Massnahmen und Anwendungssituationen, die starke Auswirkungen auf Ihr Leben haben. Zudem erleichtert dies Angehörige und Ärzte, Entscheidungen in schweren Zeiten zu treffen. Die Verfügung muss schriftlich errichtet werden, mit Datum versehen und eigenhändig unterschrieben werden. Im Zeitpunkt der Erstellung muss man urteilsfähig sein und darf nicht unter Druck stehen. Liegt keine Patientenverfügung vor, müssen Angehörige und Ärzte darüber entscheiden, welche medizinische Behandlungen erfolgen soll. Die Verfügung ist persönlich und kostenlos und kann jederzeit verfasst und geändert werden.

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