Was wird sich mit der BVG-Reform ändern?

Nach der Annahme der AHV-21 Reform im Herbst 2022 im Rahmen einer Volksabstimmung steht nun die nächste Reform im Schweizer Vorsorgesystem an. National- und Ständerat haben am 17. März 2023 die Reform Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) verabschiedet. Eine Vorlage dürfte 2024 vors Volk kommen. Aber worum geht es und wie lauten die diversen Massnahmen? Wir haben Ihnen das Wichtigste zusammengefasst.

Mit der Reform der beruflichen Vorsorge sollten die Renten gesichert, die Finanzierung gestärkt und die Absicherung von Teilzeitbeschäftigten – und damit besonders von Frauen – verbessert werden. Bei der Reform geht es um die Rahmenbedingungen für die Schweizer Pensionskassen. Die berufliche Vorsorge, auch bekannt als die 2. Säule, ist seit langem ein wichtiges Thema in der politischen Debatte, denn die Renten sind schon seit Längerem unter Druck. Die höhere Lebenserwartung der Bevölkerung, der niedriger Zins in den vergangenen Jahren sowie der politische Reformstau sind der Grund dafür. Reformen sind grundsätzlich zwingend notwendig und müssen an die heutige Realität angepasst werden.

Folgende Massnahmen sieht die BVG-Reform vor:

Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 Prozent auf 6 Prozent

Die Senkung des Mindestumwandlungssatzes ist einer der Hauptmassnahmen der BVG-Reform. Der Umwandlungssatz bestimmt die Höhe der jährlichen Rente aus der Grundlage des angesparten Kapitals. Er muss an die steigende Lebenserwartung und die erwarteten Kapitalrenditen angepasst werden. Ausgleichsmassnahmen sorgen dafür, das Rentenniveau stabil zu halten. Ohne die Massnahmen hätte die Senkung des Umwandlungssatzes für künftige Rentnerinnern und Rentner eine um rund 12 Prozent tiefere Rente zur Folge.

Beibehalten des Leistungsniveaus für die Übergangsgeneration

Die ersten 15 Jahrgänge, die nach Inkrafttreten der Reform pensioniert werden, sollen lebenslang einen Rentenzuschlag erhalten; dieser ist abhängig vom angesparten Pensionskassenguthaben und des Zeitpunkts der Pensionierung. Für den Altersguthaben zwischen 220’500 und 441’000 Franken soll es einen reduzierten Zuschlag geben. Wer mehr Guthaben hat, erhält keine Kompensation.

Die Eintrittsschwelle wird um 10 Prozent gesenkt

Die Schwelle für einen obligatorischen Anschluss an die berufliche Vorsorge soll von 22’050 Franken auf 19’845 Franken gesenkt werden. Mit der Senkung sollen Teilzeit- und Mehrfachangestellte bessergestellt werden. Diese Personen erhalten damit Zugang zur beruflichen Vorsorge bzw. eine bessere Versicherung.

Reduktion des Koordinationsabzugs

Der Koordinationsabzug wird vom massgebenden Lohn abgezogen, um den koordinierten Lohn zu bestimmen. Der Koordinationsabzug wird mit der BVG-Reform gesenkt und soll neu 20 Prozent des AHV-Lohnes betragen. Bis anhin war der Koordinationsabzug ein jährlich festgelegter, fixer Beitrag (25’725 Franken). So wird neu 80 Prozent des versicherten Lohnes versichert. So sollen die geringer verdienenden Teilzeitarbeitenden bessergestellt werden.

Das System der Altersgutschriften wird vereinfacht

Die Altersgutschrift ist der Betrag, der jährlich dem Altersguthaben einer versicherten Person gutgeschrieben wird. Statt wie bisher vier gibt es neu nur noch zwei Stufen. Neu soll es im Alter von 25 bis 44 Jahren eine Altersgutschrift von 9 Prozent auf den BVG-pflichtigen Lohn geben. Ab dem 45 Lebensjahr würde die Altersgutschrift dann 14 Prozent betragen. Um die Anstellung und Weiterbeschäftigung von über 55-Jährigen zu fördern, sollen die BVG-Sparbeiträge, weniger stark abgestuft werden. Damit sollen ältere Arbeitnehmende für die Unternehmen weniger «teuer» werden.

Für die Übergangsgeneration (15 Jahrgänge), die nach dem Inkrafttreten der Reform pensioniert werden, sind Rentenzuschläge vorgesehen. Dies ist allerdings in Abhängigkeit des angesparten Pensionskassenguthabens und des Zeitpunkts der Pensionierung:

1-5 Jahre nach Reform: 200 Franken im Monat

6-10 Jahre nach Reform: 150 Franken im Monat

11-15 Jahre nach Reform: 100 Franken im Monat

Die Rentenzuschläge werden lebenslang garantiert. So wird sichergestellt, dass Personen der Übergangsgeneration, die unter anderem am stärksten vom herrschenden Tiefzinsumfeld betroffen sind, einen gewissen Ausgleich erhalten. Ab dem 16. Jahr nach Inkrafttreten der Reform legt der Bundesrat die Höhe des Rentenzuschlags pro Kalenderjahr anhand der vorhandenen Mittel fest.

Fazit

Trotz vieler Verbesserungen stösst die Reform auch auf Kritik, was die Annahme in der erwarteten Volksabstimmung ungewiss macht. Insgesamt ist die Reform ein wichtiger Schritt, um die berufliche Vorsorge in der Schweiz zu stärken und die Renten langfristig zu sichern. Mit einer sorgfältigen Vorbereitung können Sie auch im Alter weiterhin Ihre Ziele und Wünsche verwirklichen. Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig mit Themen wie Vorsorge und Pensionierung auseinanderzusetzen, da die Planung der persönlichen Situation zunehmend an Bedeutung gewinnt.

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